"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: hilfe beim ausfüllen Inso-antrag  (Gelesen 4581 mal)

lissi805

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
hilfe beim ausfüllen Inso-antrag
« am: 05. April 2009, 06:47:05 »

hallo ,
ich bin gerade dabei meinen insoantrag auszufüllen und brauche hilfe.
1.was trage ich bei bescheidener Lebensführung ein ?habe keine wertgegenstände , ausser fernseher 180 euro.dieser ist aber noch nicht ganz abgezahlt, gehört also eigentlich neckermann.soll ich den angeben bei diesen Punkt.
2.muss ich alles in kopie mischicken ?rentenbescheid, Mietvertrag, Versicherungsschein, Stromanbieter , kontoauszug?
3.mein sohn (16)hat einen laptop , der aber sein eigen ist , soll ich ihn mit angeben ?
danke für eure hilfe.
gruß lissi805
Gespeichert
 

bubblesylvi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Re: hilfe beim ausfüllen Inso-antrag
« Antwort #1 am: 05. April 2009, 08:12:05 »

Hallo lissi805,

zu 1. den Fernseher von neckermann musst du nicht mit angeben. Wenn der Fernseher nicht gerade ein Großbildfernseher im Wert von 3000 Euro ist? Ein normaler Fernseher dazu. Genauso wie ein Computer. Den braucht man ja eventuell um Bewerbungen zu schreiben. Ich weiß jetzt zwar nicht, ob du arbeiten gehst, aber dein Sohn wird ja vielleicht auch Bewerbungen für ein Ausbildungsstelle schreiben müssen.

zu 2. Du füllst erstmal nur den Antrag aus. Für die restlichen Unterlagen bzw. Nachweise wirst du dann vom Gericht aufgefordert diese einzureichen.

zu 3. Mit dem Laptop verhält es sich genau wie beim Fernseher. Den braucht man ja eventuell um Bewerbungen zu schreiben. Ich weiß jetzt zwar nicht, ob du arbeiten gehst, aber dein Sohn wird ja vielleicht auch Bewerbungen für ein Ausbildungsstelle schreiben müssen.

LG
Gespeichert
 

lissi805

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: hilfe beim ausfüllen Inso-antrag
« Antwort #2 am: 05. April 2009, 08:35:37 »

danke für die Antwort.
ich bin schon Rentnerin, mein Sohn braucht den Laptop für die Schule, da er krankheitsbedingt diesen nutzt.
Nun noch eine Frage , kann ich bei Ausgaben den Mitgliedsbeitrag für Rheumaliga und Schmerzliga mit angeben?
Wie ist das mit Sonderausgaben für Krankheit , ich erhalte Pflegegeld jedoch sind mit diesem nicht alles gedeckt.
Wie gebe ich es an Pauschale oder mit geht das nur mit Quittungen ?
Grußlissi805
Gespeichert
 

lissi805

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: hilfe beim ausfüllen Inso-antrag
« Antwort #3 am: 05. April 2009, 10:44:52 »

wie ist das mit anlage 7 des antrages.
schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren, im allgemeinen Teil listet man ja die Gläubiger auf.dann kommt ein musterplan für einmalzahlungen bzw. festen raten.
was soll ich hier eintragen , ich habe kein pfändbares einkommen.
oder soll ich diese blätter freilassen.
Muss ich alle Gl nochmals aufschreiben oder reicht wenn ich schreibe siehe Anhang , dort liegt genaue aufstellung vom SB bei.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: hilfe beim ausfüllen Inso-antrag
« Antwort #4 am: 05. April 2009, 22:00:40 »

Wieso müssen Sie den Sch... selber ausfüllen?
Wenn ein AEV gelaufen ist, sind die Daten doch irgendwo auf moderner Technik gespeichert.
Dann benötigt man nur ein entsprechenes Programm und der Antrag kommt aus dem  Drucker.  :whistle:
Wenn ich nicht ab morgen Urlaub hätte...
Sie können die Beträge für die Pflege pauschal über Belastungen eintragen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

lissi805

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: hilfe beim ausfüllen Inso-antrag
« Antwort #5 am: 06. April 2009, 05:23:59 »

ich habe den AEv mit einem Anwalt gemacht , der sagte mir zum ausfüllen des inso-antrages reicht der Beratungsschein nicht.
Das gericht ist von mir 80km entfernt und da müste ich erst wieder einen rollsstuhltransport anmelden.was viel geld kostet. deshalb habe ich mir vom gericht antrag schicken lassen und bin dabei den allein auszufüllen.
die Caritas wollte 240 euro für AEV und Inso.antrag ausfüllen. die hatte ich gar nicht. so also anwalt mit beratungsschein.

Dringende frage: muss ich von den Gl.die Mahnungen und offenen Rechnungen mit beilegen ?Oder reicht schuldneraufstellung von Anwalt?
noch eine frage, ich habe jahresbeitrag für Rheumaliga, schmerzliga,Bücherei  soll ich den angeben bei belastungen ?

danke für die Hilfe.
lissi805
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz