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Autor Thema: Hilfe, ich brauche einen Kredit.....  (Gelesen 3392 mal)

Funkermann

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Hilfe, ich brauche einen Kredit.....
« am: 01. Januar 2015, 14:17:18 »

Hallo und guten morgen...

Ich brauche schnellstens einen Kredit.. ohne Schufaauskunft....
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Der_Alte

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Re: Hilfe, ich brauche einen Kredit.....
« Antwort #1 am: 01. Januar 2015, 18:41:15 »

Um dann wann Insolvenz anzumelden? Wer einen schufafreien Kredit meint brauchen zu üssen, dürfte mit gewisser Wahrscheinlichkeit bereits überschuldet sein. Sonst bekäme man einen ganz normalen Bankkredit.
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Funkermann

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Re: Hilfe, ich brauche einen Kredit.....
« Antwort #2 am: 01. Januar 2015, 19:29:43 »

Hallo,
vielen dank......

Ich würde sehr gerne an dieser Insolvenz vorbeikommen.
Nein eine Insolvenz wollte ich nicht anmelden.

Diesen Kredit brauche ich nur zur Überbrückung.. Januar, Februar und März.
Danach sind wieder genug Aufträge um diesen Kredit zurück zu zahlen.

Es konnten leider keine Rücklagen geschaffen werden.
Der Kreditrahmen bei der Hausbank ist leider schon ausgelastet ....

Das ist mein Problem ....
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waldi

Re: Hilfe, ich brauche einen Kredit.....
« Antwort #3 am: 02. Januar 2015, 09:54:24 »

Es konnten leider keine Rücklagen geschaffen werden.

Wie kann überhaupt ein Gedanke bezüglich 'Rücklagen' entstehen, wenn gleichzeitig ein eingeräumter Kreditrahmen schon voll ausgeschöpft ist?

Ich nehme einmal an, dass dieser Kreditrahmen ebenfalls mal als 'Überbrückung' gedacht war.
Und wenn dann in der Tat nach März ein eventuell neuer Kredit zurückgezahlt werden kann, was ist dann mit dem alten Kredit??

Kredite, wenn überhaupt, sind sinnvoll für Investionen. Investitionen in die Zukunft.
Und nicht als 'Ausfallversicherung' für fehlende Aufträge.

Es wäre also angeraten, sich ernsthafte Gedanken über die Tragfähigkeit dieser Selbstständigkeit zu machen. Verbunden mit Ideen, die Erwerbseinkommen-Art zu ändern.
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Insokalle

Re: Hilfe, ich brauche einen Kredit.....
« Antwort #4 am: 02. Januar 2015, 10:32:47 »

Kredit ohne Schufa bedeutet nicht zwangsläufig Kredit ohne Sicherheiten. Auch wird meist ein regelmäßiges Einkommen vorausgesetzt. Ich bezweifle, dass hier beides gegeben ist.

Kurzschlusshandlungen gehen oft nach hinten los. In der Tat wäre das Unternehmen genau zu prüfen.
Außerdem könnte man interessehalber einen Blick in die Versagungsgründe des § 290 InsO werfen.
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