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Autor Thema: HILFE, ich weiß nicht ob ich meinem Freund noch helfen kann  (Gelesen 2235 mal)

Alicja

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Hallo ersma,
mein Freund hat finanzielle Probleme. Er hat rund 1000€ Schulden bei einem Kreditinstitut, die er in monatlichen Raten abbezahlt, wusst ich auch schon vorher. Aber jetzt meinten seine Eltern dass vor einigen Tagen, als wir nicht da waren der Gerichtvollzieher vor der Haustür stand und bis zum 25. August 360€ oder eine eidesstattliche Versicherung verlangt hat. Angeblich schuldet er der deutschen Bahn soviel vom Jahr 2007 wovon er wohl nichts wusste. Leider liest er auch gern seine Post nicht, damit er den Kopf in den Sand stecken und alle Probleme ignorieren kann. Ich hab jetzt im Internet gelesen, dass wenn er eine eidesstattliche Versicherung abgibt er Kreditunwürdig wird.

Bedeutet das, dass sich die monatlichen Raten auch erledigt haben oder ist die Vereinbarung davon unabhängig?

Wie lange bleibt man Kreditunwürdig?

Wieviel wird überhaupt gepfändet, wenn man als Einkunft nur einen Nebenjob von 400€ Basis hat?

Leider weiß ich nichts genaues über die Sache mit den 360€ und der deutschen Bahn. Ich lebe mit meinem Freund in einem Haushalt und ich erinner mich ehrlich nicht daran, dass ein gelber Brief in Haus gekommen wär. So ein Gerichtvollzieher muss sich doch vorher ankündigen, oder nicht?

Ich könnte ihm die 360€ wohl geben, aber das will ich nicht solang seine eigene Familie, die genug hat keinen Finger krumm macht. Deshalb wollt ich mich mal über konkrete Konsequenzen so einer eidesstattlichen Versicherung informieren. Ich hoffe, wenn er Konsequenzen zu spüren bekommt wacht er endlich auf und kümmert sich selbst um seine Probleme.

Bitte gebt mir einen Rat

Alicja
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Re: HILFE, ich weiß nicht ob ich meinem Freund noch helfen kann
« Antwort #1 am: 24. August 2009, 18:37:10 »

EV=Schufaeintrag=Kreditunwürdig

Also der Kredit welcher abgezahlt wird ist davon nicht betroffen und die Bank kann auch nicht kündigen solange er zahlt.
Aber ein Dispo wird meist nicht mehr gegeben, ebenso werden meist Kreditkarten eingezogen,... Keine Handyverträge mehr,... Also wegen 360€ würd ich mir das überlegen (falls es nicht nur eine Teilforderung ist, was häufig vorkommt, weil der Gläubiger Kosten sparen will)

Der Schufaeintrag zur EV kann nach Erl. sofort gelöscht werden, falls der Gläubiger allerdings auch noch einen Eintrag reinsetzt mit z.B. "uneinbringliche Forderung" oder "Kto in Abwicklung" so kommt nur ein Erl-Vermerk rein welcher nach 3 Jahren vollständig gelöscht wird.
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Re: HILFE, ich weiß nicht ob ich meinem Freund noch helfen kann
« Antwort #2 am: 24. August 2009, 18:40:12 »

Ach ja ich vergass, gepfändet werden kann nichts. Sofern er nicht mehr wie 989€ verdient, netto versteht sich. Einfach mal nach Pfändungsrechner googln. Aber es kann das Kto gepfändet werden (dafür kann man eine Freigabe beim AG holen, aber es ärgert erstmal) und es können auch andere Sachen gepfändet werden (wie z.B. Bausparverträge, Lebensversicherungen,...)
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Alicja

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Re: HILFE, ich weiß nicht ob ich meinem Freund noch helfen kann
« Antwort #3 am: 26. August 2009, 18:55:44 »

Danke für die Informationen.
Seine Eltern haben ihm das Geld doch noch gegeben. Ich bin voll erleichtert.
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