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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe mein Lebensgefährte  (Gelesen 3171 mal)

shining120582

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Hilfe mein Lebensgefährte
« am: 01. Dezember 2008, 17:15:54 »

Hallo,
ich bin neu hier und habe massig Probleme.

Mein Freund 31 J ist vor 3 Monaten bei mir eingezogen und nun bekomme ich Wöchentlich Mahnungen von Inkassounternehmen und anderen Gläubigern ins Haus. Ich wusste, dass mein Freund hohe schulden hat und so einiges hat schleifen lassen, aber mit diesen Summen hab ich nicht gerechnet.

Ich habe schon bevor er zu mir gezogen ist die Unterlagen durchgesehen und bin erschrocken. (Diese Unterlagen sind beim Umzug leider verloren gegangen)
Dabei sind Forderungen noch zu DEM Zeiten. Forderungen, die völlig unberechtigt sind, da z.B. bei der Fa. Quelle niemals etwas von Ihm bestellt wurde, sondern vom EX-Schwager, allerdings hat mein Freund damals durch einen Offenbarungseid die Shuld anerkannt :mad2:, kann das sein?

es sind so ca. 22 Gläubiger und ca. umgerechnet 15.000 € Shulden

Wie soll ich mich den Gläubigern verhalten. ich hab jetzt schon 4 Gläubigern eine Ratenzahlung zugesagt von jeweils 20-35€ , die anderen haben bisher noch nicht geschrieben. In der SCHUFA Auskunft steht keiner dieser Gläubiger drin.

da mein Freund momentan ca 1300 € Netto verdient, versuche ich so viel wie nur möglich zu zahlen.
macht da eine Privatinsolvenz sinn?

die letzte Eidesstattliche Versicherung war mitte letzten Jahres da hat er nur 600€ netto verdient.

Bitte helft mir ich weiß nimmer weiter.

Gruß Steffi
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paps

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Re: Hilfe mein Lebensgefährte
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2008, 18:36:50 »

Auch Ihnen ein :welcome_group:

Zu erst einmal finde ich es von Ihnen sehr löblich, sich um die Probleme ihres Freundes zu kümmern.
Besser wäre es, wenn er selber aktiv zum Abbau seiner Schulden beiträgt.


In aller Regel werden Sie bei der Masse der Gläubiger kaum eine außergerichtliche Einigung hinbekommen.

Sie sollten eine genaue Aufstellung aller GL mit der Forderungshöhe machen.
Dann sollten die größeren Forderungen zinsfrei gestundet werden; auf Grundlage der letzten EV.
Dann die Klein und Kleinstgläubiger in diesem Zeitraum mit den vorhandenen Mitteln (100,-pfändbar +100,- Sie und Eltern?) bedienen um so den größeren einen höheren Betrag nach Ablauf der Stundung anzubieten.
Bei ca. 200,-mtl könnten die Schulden in einem überschaubaren Zeitraum zurückgeführt werden.

Da bereits eine EV abgelegt wurde, könnte man auch den Gläubigern mit älteren Forderungen eine Einmalzahlung in Höhe von 10-30% anbieten.


Hilfreich wäre die Unterstützung einer Schuldnerberatung.

Gegen die Forderung von Q. wird scheinbar nichts mehr machbar sein.

Es hätte die Forderung bestritten und Strafanzeige gestellt werden müssen.
Durch eine EV/Offenbarungseid wird noch keine Schuld anerkannt.
Sollte er jedoch ein Schuldanerkenntnis unterschrieben haben oder in irgend einer Art auf die Forderung gezahlt, sieht es ehr schlecht aus.
 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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shining120582

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Re: Hilfe mein Lebensgefährte
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2008, 14:13:17 »

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Also ich hab schon fast alle Gläubiger die ich kenne Angeschrieben, es besteht eventuell die Möglichkeit, dass seine Eltern uns Geld geben, dass wir Die größten Summen sofort abbezahlen und die kleinsummen in Raten. Das wäre mir am liebsten.

Seine Schwester deren Ex das mit der Q. verbockt hat macht demnächst Privatinsolvenz, ich hab mir gedacht ich frag sie mal, ob sie net die Schulden der Q auf sich nimmt, dann ist der größte brocken schon mal weg. Ich mein das war ihr mann...............

wenn wir die großen Summen Stunden und dann 100-150€ weise abzahlen ist auch keine schlechte idee, aber was ist wenn er arbeitslos wird? dann müssen wir ja wieder Zinsen Zahlen oder?

LG Steffi
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paps

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Re: Hilfe mein Lebensgefährte
« Antwort #3 am: 02. Dezember 2008, 20:43:00 »

Sicherlich funktioniert die Ratenzahlung nur, wenn langfristig auch das Geld zur Verfügung steht.

Ist denn der Bestellvorgang bei Q gesichert, oder handelt es sich nur um Vermutungen?
Wurde Q. schon über ihren Kenntnisstand diesbezüglich informiert?

Sollten Ihre Einigungsversuche nicht klappen, würde ich zu professioneller Hilfe raten.
Dann sind die Erfolgsaussichten höher.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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shining120582

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Re: Hilfe mein Lebensgefährte
« Antwort #4 am: 04. Dezember 2008, 09:04:17 »

hallo,

ich habe nochmal eingehend mit der Q telefoniert und hab den Fall geschildert. Die haben Verständinis gezeigt, aber mich an die  Inkasso Firma verwiesen. weil die Q keine Unterlagen mehr hat.

Dann hab ich nochmal bei der Inkasso angerufen, alles erklärt und erfahren, dass da ein Titel besteht und dadurch nichts mehr zu machen ist.  :cry:

ABER die waren sehr ergriffen von meiner Geschichte und haben mir einen Vergleich angeboten.
Wir müssen jetzt nur noch 2100€ Zahlen und dies in 50€ Raten.

ich denk das hat sich doch mal gelohnt die sache schneller aus der Welt zu schaffen.

Dann ist mir noch ein unding aufgefallen, mein freund hatte im Jahre 2000 (auf dem Weg zur Bundeswehr der erste Tag) einen schweren Autounfall (als Beifahrer). Das DRK, das Krankenhaus und der Arzt wollen Geld für Transport, Krankenhausgeld und Behnadlungskosten. Mein Freund war damals nicht Krankenversichert, aber kann es sein dass er diese Kosten Zahlen muss? eigentlich greifen doch die Versicherungen des Unfallverursachers, des Halters vom Wagen in dem mein Freund Beifahrer war, oder Die Kasse der Bundeswehr??? Aber keinesfalls mein Freund............

ich hab dann mal eine Versicherung (die hat damas eine Aussage von meinem Freund gebraucht) angerufen und gefragt wer da haftet. die müssen aber erst mal die Akten aus dem Keller holen und nachschauen, da bin ich gespannt wie das weiter geht.

Gruß Steffi
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paps

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Re: Hilfe mein Lebensgefährte
« Antwort #5 am: 04. Dezember 2008, 18:55:25 »

Zum Unfall.
Ich glaube nicht, dass die Anreise zum Bund bereits unter die Haftung des Bundes fällt.

Warum hat Ihr Freund damals die rechnungen nicht einfach an die KFZ-Versicherung weiter gereicht?
Wurden denn die Forderungssteller schon über den Haftpflichtversicherungsfall informeirt?
In der regel rechnen die nämlich mit der KK ab und die holt sich dann das Geld bei der Autoversicherung.
Da keine Versicherung bestand, haben diese sich eben an Ihren Freund gewendet.

Problem könnte werden, wenn ein technischer Schaden den Unfall verursacht hat oder Alkohol im Spiel war.

« Letzte Änderung: 04. Dezember 2008, 18:58:15 von paps »
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Re: Hilfe mein Lebensgefährte
« Antwort #6 am: 08. Dezember 2008, 09:36:45 »

Also, mein Freund hat erzählt, dass sie während der Fahrt von einem anderen PKW von hinten so doll angefahren wurden, dass der Fahrer die Kontrolle über das Auto verloren haben. Der Unfallverursacher wurde nie gefunden und das verursachende Fahrzeug gestohlen war.

ich bleib da auf jeden Fall dran.
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