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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?  (Gelesen 6108 mal)

Ava-lee

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Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« am: 27. April 2008, 21:28:07 »

Hallo alle zusammen! ich bin neu hier und hoffe,  dass ihr mir hier vielleicht ein paar tips geben könnt.
ich bin ziemlich verzweifelt und weiß nicht, wie ich mich am besten verhalte. folgende geschichte:

ich habe zZ den gerichtsvollzieher im nacken, wegen eines kredites meines (ex)mannes. der hat vor 6jahren einen kredit bei der sparkasse aufgenommen und da wir damals noch ein ehepaar waren, "musste" ich als ehepartner den vertrag mit unterschreiben. mir erklärten die bankangestellte und auch mein ehemann damals, dass die unterschrift des ehepartners eine formsache sei (ich war jung und wohl ganz schön naiv  :cry: ). 1jahr später trennte ich mich von meinem mann und für ihn stand auch sofort fest, dass er für diesen kredit allein aufkommen wird. das klappte bis letztes jahr auch super. er zahlte regelmäßig den unterhalt für unser gemeinsames kind, sowie den kredit. bis eines tages die sparkasse mein konto kündigte und das guthaben welches ich auf dem konto hatte, mit der begründung das wenn ein kreditnehmer nicht zahlungswillig ist, der andere partner die kreditraten weiterzahlen muss, einbehielt. so erfuhr ich das mein (ex)mann, die raten des kerdites nicht mehr zahlte und privatinsolvenz beantragt hatte. nun versuchte die sparkasse "logischerweise" über mich an ihr geld zukommen. ich erklärte der sparkasse gegenüber meine finanzielle lage (alleinerziehende mutter eines kindes, die sich mit einem kleinen gehalt und den unterhaltszahlungen und ALGII über wasser hält) und bot ihnen an, anstelle der geforderten 12.000€ (Restkredit+Zinsen+Bearbeitungsgebühren) eine summe 4500,00€ (welche ich mir geliehen hätte) sofort an sie zu zahlen. darauf ließen sie sich aber nicht ein, sondern sie forderten eine auflistung über meines gesamteinkommens, welches bei knapp 1100,00€ / netto liegt. letzten freitag dann, hatte ich ein schreiben vom gerichtsvollzieher in meinem briefkasten, der eine abschlagszahlung (der ~ 12000,00€)  in höhe von 1040,00€ haben möchte. dieses summe kann ich auf keinen fall aufbringen....bin aber auch total überfordert und weiß nicht weiter. was soll ich tun, die zurückzahlung der 12.000€ sind mir nicht möglich....nun habe ich schon von der eidesstattlichen versicherung und privatinsolvenz gehört, weiß aber nicht was ich tun soll. selbst wenn der gerichtsvollzieher meine wohnung betritt, so wird er nichts finden, was er pfänden könnte.mein (ex)mann (die scheidung läuft) ist in 6jahren, dank der privatinsolvenz wohl "schuldenfrei" und ich zahle dann wohl noch mein lebenlang an seinem kredit ab. das kann doch nicht gerecht sein. oder etwa doch? :heulen:
vielleicht hat jemand einen tip für mich oder war schon einmal in einer ähnllichen lage und kann mir mehr dazu berichten. danke euch hiermit schon einmal im voraus fürs zuhören. bis denne, ava-lee
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ThoFa

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #1 am: 27. April 2008, 23:25:59 »

Hallo,

wichtig ist jetzt Ruhe zu bewahren und sich nicht einschüchtern lassen.

Falls noch nicht geschehen machen Sie ein Guthabenkonto auf einer anderen Bank auf und leiten alle Einkünfte dorthin.

Bei Ihnen ist erst ab 1.360,00 € (netto) etwas pfändbar. Kindergeld und Unterhalt für das Kind zählen nicht zum pfändbaren Nettoeinkommen.
Somit kann die Bank bei Ihnen nichts holen.

Von einer Insolvenz würde ich zunächst erstmal absehen. Haben Sie immer noch die Möglichkeit sich Geld für einen Vergleich zu leihen ?

MfG


ThoFa
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Ava-lee

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #2 am: 28. April 2008, 19:41:21 »

hallo und ein danke an ThoFa!
ruhe zu bewahren ist in meiner situation nicht ganz so einfach, da die gerichtsvollzieherin einen neuen besichtigungstermin meiner wohnung einberufen hat. fh ich habe noch 14tage zeit mich für eine lösung zu entscheiden. ein anderes konto habe ich bereits schon eröffnet, das funktionierte auch ohne probleme.
mein pfändbares nettoeinkommen lliegt also bei 1360,00€??? das konnte mir bis jetzt noch keiner so genau sagen...soviel geld habe ich ja noch nicht einmal mit kindergeld und kindsunterhalt. tja, auch wenn die bank nicht von meinem geld pfänden kann, so habe ich aber noch immer die gerichtsvollzieherin "am hals" und das lässt mir einfach keine ruhe  :cry:
wie soll ich mich der gerichtsvollzieherin denn verhalten, wenn sie mir von einer insolvenz abraten.
ob das mit dem geld für einen vergleich noch steht/klappt weiß ich leider nicht. aber die bank ist ja sowieso der meinung, bei mir ihre 12000,00 wieder zu bekommen...wieso auch immer?!?!?!?!
würde mich über eine baldige antwort sehr freuen. danke....MFG diana
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MissTraut

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #3 am: 28. April 2008, 20:44:25 »

Hallo Ava-lee,

vielleicht ist es gar nicht so verkehrt, quasi den Besuch des Gerichtsvollziehers "über sich ergehen zu lassen", zumal doch eh nichts zu holen ist. Blöd ist halt nur, daß er auch nach den Kontoverbindungen fragen wird und somit müßte dann das gerade eröffnete Guthabenkonto auch angegeben werden.

Vielleicht läßt die Sparkasse dann bei einer abgegebenen EV leichter mit sich verhandeln wenn sie schwarz auf weiß sehen, daß der Spatz in der Hand allemal besser ist als die Taube auf dem Dach.

Warst Du zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages Hausfrau ? Wenn ja, macht es möglicherweise auch Sinn, der Bank mal klarzumachen, daß es sich bei dieser Verpflichtung nicht wirklich um eine solvente Mitverpflichtung gehandelt haben kann ... reicht manchmal schon diese Andeutung und schon wird die Bank die Unterlagen wälzen und so weiß ich aus Erfahrung, da kommt dann auch schon mal gerne eine vorher nie vermutete Vergleichsbereitschaft zum Vorschein ...

Ansonsten noch einmal zum Termin Gerichtsvollzieher: Wie Du sagst, gibt es nichts pfändbares bei Dir zu Hause. Dann schau zu, daß Du nicht gerade vorher das Geld für den Wochenendeinkauf vom Konto holtst. Wenn der Dich fragt, was Du an Barvermögen hast könnte sein, daß Du Dich verhedderst, weil die Wahrheit willste ihm doch sicher nicht sagen  :cool:

LG
MissTraut
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ThoFa

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #4 am: 28. April 2008, 23:02:43 »

Hallo,

machen Sie einen schönen Kaffee für sich und die Gerichtsvollzieherin, schimpfen  Sie zusammen über die Männerwelt und dan geht sie auch schon wieder. Sie machen keine Angaben zum Einkommen und/oder Kontoverbindungen. Sie wird dann ein fruchtloses Pfändungsprotokoll schreiben. Sollte sie direkt eine Eideststattliche Versicherung von Ihnen haben wollen, verweigern Sie diese und verlangen einen neuen Termin. Das ist Ihr gutes Recht. Sie erhalten dann einen neuen Termin, um viel Rennerei zu sparen, sollten Sie sich nach Abgabe der EV ein neues Konto aufmachen. Das alte nicht kündigen, lassen Sie die "alte" Bank ruhig mal ein bißchen pfänden.
Mit Abgabe der EV kehrt Ruhe ein und Sie können sich überlegen was der sinnvollste weitere Weg ist, unter Umständen mit Hilfe einer Schuldnerberatung.

Sie haben nichts zu verlieren, insofern ist alles nicht so schlimm, wie es im Moment aussieht.

MfG

ThoFa
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Ava-lee

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #5 am: 28. April 2008, 23:12:58 »

hallo Misstraut, auch dir danke für deine antwort...bin wie gesagt, für jeden beitrag dankbar.
ja, ich habe mich mittlerweile auch schon mit dem gedanken befasst, das ich die prozedur mit dem gerichtsvollzieher über mich ergehen lasse. vorher wollte ich aber die für und wider abwiegen. habe gehört, das wenn gerichtsvollzieher nichts pfändbares finden, meist sofort die EV verlangen und da ich mich weder mit Ev noch mit der insolvenz auskenne, hatte ich hier auf hilfe gehofft, damit ich dann informiert bin.

mein neues guthabenkonto kennen die rechtsanwälte der sparkasse schon, ich musste für die eien selbstauskunft ausfüllen und da musste ich ja mein neues konto angeben.

zum zeitpunkt der unterzeichnung des kreditvertrages, war ich keine hausfrau, sondern ich  war auf 630,00DM-Basis / halbtags angestellt. allein diese angelegenheit hätte den bankangestellten zeigen müssen, das es mir wohl unter der vorraussetzung nie möglich sein würde einen solch hohen kredit zurückzahlen zu können. kannst du mir oder jemand anders einen tip geben, wie ich die sparkasse nochmals auf diesen sachverhalt hinweise?! das wäre wirklich super. ich habe mich unterdessen auch schon belesen :
Bsp: "Belehrungsfehler der Bank. Das Kreditinstitut wirkt unzulässiger Weise auf die Entschließung des Bürgen ein, wenn es durch seine Angestellten die Tragweite der Bürgschaft verharmlost, insbesondere die Unterschrift als reine Formalität darstellt" so wie bei mir damals.
MissTraut, du hast also schon erfahrung mit solch einer andeutung an die bank gemacht, kannst du mir da net helfen?
was mein barvermögen betrifft....sowas habe ich nicht, denn wie gesagt ich kämpfe mich seit der trennung von meinem ex, mit meiner tochter durchs leben, gerade deshlab treffen mich diese 12000,00€ schulden doch so hart.

ich warte auf eine antwort  :? LG, Dian
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ThoFa

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #6 am: 28. April 2008, 23:19:51 »

Hallo,

so wie Sie es beschrieben haben, waren Sie Mitkreditnehmer, dann sollten Sie sich nicht allzu viele Gedanken über sittenwidrig oder sonstiges machen.  Dafür ist es auch noch frisch, erstmal Ruhe in die Sache bringen. Und ab sofort füllen Sie keine Selbstauskunft für die Bank mehr aus.

MfG

ThoFa
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Ava-lee

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #7 am: 28. April 2008, 23:25:42 »

ich denke mal, die gerichtsvollzieherin ist keine frau mit der mann über die männerwelt herziehen kann. bevor sie bei mir versucht hat zu vollstrecken, war sie bei meinem ex, der unterdessen aber schon eine insolvenz beantragt hatte und da meinte er, das ich da mehr oder weniger auch mit drin stecke und da meinte sie wohl ganz trocken " selbst schuld, kann ich da nur sagen" un sie hat da ja net ganz unrecht.

wie bereits erwähnt die rechtsanwälte der bank, haben bereits eine selbstauskunft von mir verlangt, weil ich gegen den mahnbescheid einen widerspruch eingelegt hatte....von daher kennen die meine neue bankverbdinung. kann es sein, das sie wieder das konto leer räumen? nur weil sie meine neue bankverbindung kennen? gerade davor habe ich ja so angst.

also kann ich eine Ev ...falls die gerichtsvollzieherin das von mir verlangt ablehnen? sehe ich das richtig?

was für große nachteile, hat denn eine solche EV?

auch wenn ich nicht wirklich was zu verlieren habe....ich bin verzweifelt, denn ich habe echt angst vor dem was jetzt so passiert....schließlich habe ich mir nie was zu schulden kommen lassen und stecke jetzt doch in der sch..... :cry:

MFG
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Ava-lee

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #8 am: 28. April 2008, 23:31:07 »

hmm, naja da ich die kreditunterlagen nicht habe....die hat ja mein ex damals bekommen und mitgenommen, weiß ich garnicht ob ich als 2.kreditnehmer oder bürge unterschrieben habe. und die bankangestellte, hat es mir gegenüber so vorgetragen, als müsste der ehepartner solche verträge mit unterschreiben.
dummheit schützt vor ...nicht...geht dieses sprichwort nicht so  :rougi:

ok, keine weitere selbstauskunft....verstanden. ich hatte mit der selbstauskunft gehofft, das die bank einsichtig wird und sieht das  bei mir nix zu holen ist....da hab ich aber falsch gedacht. wie bei sovielen dingen was die sache betrifft.

seien wir gespannt ob die gerichtsvollzieherin ruhe in die sache bringen lässt  :sad:

MFG
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smallville

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #9 am: 28. April 2008, 23:34:14 »

Hallo Ava,

den Tipp von Misstraut halte ich für gut.
In meinem Bekanntenkreis (Mutter von Freund meines Sohnes) gab es einen ähnlichen Sachverhalt.
Sie gebürgt (war auf geringfügiger Beschäftigung Putzen) und er wurde dann berufsunfähig.
Bank hat sich auch an SIE gewendet.

Nach RS mit einem Anwalt zielte es auch auf das von Misstraut angedeutete hin.

Da die Bekannten Türken mit schlechten Deutschkenntnissen sind habe ich einige Unterlagen gesichtet und seinerzeit auch einen Brief geschrieben an die Bank.

Der Schriftwechsel läuft jetzt allerdings über den Bruder, so dass ich den aktuellen Stand nicht kenne (kann ihn aber gerne mal eruieren)
Ich habe mir damals folgendes aus der Seite eines Anwaltes abgespeichert:

Oftmals kommt es vor, dass bei „funktionierenden Ehen“ Hausfrauen für Schulden des Mannes bürgen.
Bei Scheidung bzw. Auflösung entsteht immer wieder die Situation, dass die nunmehr „geschiedenen“ Hausfrauen als Bürgen auf den Schulden des Ex-Mannes „sitzen bleiben“ und von den Banken herangezogen werden.

Dies – nach den meist abgeschlossenen Verträgen – durchaus regelgerecht durch die Banken, welche nach Ausfall des Hauptschuldners (Ex-Ehemann) völlig vertragskonform nunmehr den Bürgen in die Pflicht nehmen.

Dieser zwar vertragskonformen, aber sozial äußerst fragwürdigen Praxis hat der OGH nun ein Ende bereitet.

In einer Entscheidung (GZ: 7 OB 217/99 h) hat er ausgeführt, dass die Bürgschaften mittel- und einkunftsloser Personen sittenwidrig sind.
Dies insbesondere – wie sich aus dem Anlassfall ergab – dann, wenn die Bürgen mit dem Kreditnehmer eng verwandt sind. bzw. von ihm abhängig sind und die Summe des Darlehens mit den eigenen finanziellen Mitteln in „großem Missverhältnis steht“
Obwohl die diesbezügliche oberstgerichtliche Entscheidung zweifellos eine wesentliche Verbesserung der Situation der Einkommenslosen – aber trotzdem Bürgenden – besseren Ehehälfte darstellt, kann dennoch an diese Stelle nur ausdrücklich vor der Eingehung von solchen Bürgschaftsverpflichtungen gewarnt werden, dies im Zusammenhang mit den oben angeführten „Spätfolgen“.


Vielleicht hilft Dir das ein wenig weiter.

Ansonsten hat Thofa vollkommen Recht.
Er hat es etwas überspitzt ausgedrückt (Männerwelt reden) meinte aber damit dass die GV keine Ungeheuer sind, was ich aus Erfahrung bestätigen kann.

Mit meinem letzten war ich nach zahlreichen Kaffees per Du :-)

Es ist wirklich nicht so schlimm wie sich die Schreiben immer anhören, welche man geschickt bekommt

Dir alles Gute
lg
small
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ThoFa

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #10 am: 28. April 2008, 23:38:49 »

Hallo,

zwischen Bürgschaft und Mitkreditnehmerschaft besteht ein großer Unterschied.

MfG

ThoFa
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Ava-lee

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #11 am: 28. April 2008, 23:56:25 »

hallo....und danke an alle die mir heute mit rat un tat zur seite standen! zumindest geht es mir ein wenig besser und ich werde hoffentlich heute nacht mal durchschlafen können.

großes danke auch an smallville....

werde mir all das nochmals ganz in ruhe durchlesen und ich kann nur hoffen das auch noch andere mir tips geben können.

Thofa: was wäre denn in meinem fall besser? brüge oder mitkreditnehmer? werde mal schauen, ob ich an die kreditverträge komme.

guts nächtle =)
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Ava-lee

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #12 am: 29. April 2008, 00:00:43 »

smallville, hast du denn zufälligerweise ddas schreiben welches du damals für deine bekannte an die bank geschickt hast noch? vielleicht könnte ich so etwas in meinem fall verwenden?  :dntknw:

vielleicht hast du ja eine möglichkeit, den neusten stand er sache zu erforschen?  :cheesy:

LG; diana
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ThoFa

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #13 am: 29. April 2008, 00:07:24 »

Hallo,

Thofa: was wäre denn in meinem fall besser? brüge oder mitkreditnehmer? werde mal schauen, ob ich an die kreditverträge komme.

weder noch. Seit der BGH entsprechend geurteilt hat, meint jeder zweite die Forderung der Bank wäre sittenwidrig. Dies ist natürlich Blödsinn, aber so bekommen Rechtsanwälte wenigstens auch etwas zu tun un verdienen eine Kleinigkeit dazu.   :rolleyes:
Es müssen einige Umstände zusammenkommen und letztenlich ist dies auch alles, was ein Gericht erstmal entscheiden muss. Wenn die Gerichtsvollzieherin jetzt kommt, müsste ja zwischenzeitlich ein Vollstreckungbescheid oder ein Urteil vorliegen. D.h. dass Sie nun in der Position des Klagens sins und bei der Summe sind wir beim Landgericht, wie wollen Sie einen solchen Prozess vorfinanzieren ?

Wenn überhaupt macht das ganze Sinn, wenn man Bürge war und dann hätte man den Mahnbescheid bis zur Klage widersprechen sollen. Dann muss die Bank klagen und dann ist die ganze Sache etwas einfacher. Letztendlich muss man auch mal Aufwand zu Ergebnis stellen. Die Summen sind nicht sooo hoch, als dass man sich mit Klagen die Nerven kaputt machen sollte.
Bei Ihnen ist eh nichts zu holen und dieses gilt es auszunutzen.

MfG

ThoFa

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #14 am: 29. April 2008, 00:11:13 »

Ja, das Schreiben habe ich noch.

Dümpelt irgendwo auf meinem Computer rum, müsste ich aber Recht schnell finden.

Bei den beiden ist der Sachverhalt ein klein wenig anders gelagert.
Sie sind noch zusammen und er kann eben nicht mehr bezahlen weil er Berufsunfähigkeitsrente bezieht.
3 Kinder = Kindergeld
Ansonsten leben sie von HarzIV
Nichts pfändbar.

Den Putzjob hat sie seit dem jüngsten Kind schon nicht mehr.

Ich bin mir jetzt nicht sicher wegen Mitkreditnehmer und Bürge, meine aber mich zu erinnern, dass auch ein Mitkreditnehmer nur dann ein solcher (rechtlich) werden kann, wenn dessen finanzielle Situation dies hergibt.

Beispiel: Mtl. Forderung 1000 Euro - Mann zahlt diese
Mann kann nicht mehr zahlen.
Bekanntermaßen müsste klar sein, dass von 630 Euro mtl. diese Rate nicht begleichbar ist  - somit kann ich mir Mit-Kreditnehmer nicht vorstellen (von seitens der Bank).

Aber es soll auch Pferde geben die vor der Apotheke kotzen  :wink:

Wäre seltsam von der Bank - aber nun gut - da hab ich zu wenig Ahnung.
lg
small
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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #15 am: 29. April 2008, 00:36:36 »

Hallo,

es gibt einige Merkmale, an der man eine mögliche Sittenwidrigkeit erkennen kann (selbst wenn alles zutrifft muss es sich dennoch nicht um eine Sittenwirdrigkeit handeln)  :

a) Der Bürge muss krass überfordert sein
Heisst, der Bürge muss nichtmals die Zinsen des Kredites zahlen können (im vorliegenden Fall halte ich da schon für ein Ausschlusskriterium)

b) Es muss eine emotionale Verbindung bestehen

c) der Bürge hatte vom Kredit selber nichts (bspw. ein Haus in dem beide als Besitzer eingetragen sind, könnte eine Sittenwidrigkeit verneinen)

d) Andere Sicherheiten haben den Bürgen nicht in ausreichender Form abgesichert

Die Liste ließe sich noch verlängern und mit Ausnahmen auffüllen, aber erst wenn obrige vier Punkte bestehen, lohnt es sich mal einen Blick in die Unterlagen zu werfen.

MfG

ThoFa
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MissTraut

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Re: Hilfe, was habe ich für möglichkeiten!?
« Antwort #16 am: 29. April 2008, 19:22:02 »

Hallo zusammen

@smallville: Es ist nicht ungewöhnlich, daß ein "Kreditunwürdiger" als Mitdarlehensnehmer bzw. Bürge in einen Vertrag aufgenommen wird. Oftmals wird dieser gar nicht erst geschuft wenn die Darlehensnehmer 1 eine gute Boni hat bzw. die Bank lebt mit dem schlechten 2. Frag mich nicht ob das Sinn macht, aber so ist es.

@Ava-lee: Versuche ruhiger zu werden und so ist dein Auftreten gegenüber GV viel sicherer und Du wirst Dich sicher besser dabei fühlen.  Wie ThoFa es bereits schon so treffend geschrieben hat: Erst mal Ruhe reinbringen .

@ThoFa: Immer wieder schön zu lesen, wie Du dies alles so nett nüchtern sachlich konkret betrachtest, ist immer wieder auch für mich eine angenehme Hilfe als "Bauchmensch" alles etwas mehr mit Abstand zu betrachten  :thumbup:

@all LG
MissTraut
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