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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Höhe einer Vergleichszahlung??  (Gelesen 18117 mal)

Terrormieze

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Höhe einer Vergleichszahlung??
« am: 30. Mai 2007, 20:02:43 »

HY! Also erstmal ein Hallo von mir als "der Neuen"   :cheesy:

Ich habe eine Frage: Aus einem alten Firmenkonkurs (Insolvenz wurde damals mangels Masse abgelehnt) hat mein Lebensgefährte ca. 160.000.-€ Schulden (das Finanzamt schlägt dabei mit einer Masse von knapp 110.000.-€ zu Buche) .

Wie hoch könnte man da eine Vergleichszahlung ungefähr schätzen? Habe neulich im TV (auf DMax) einen Schuldner gesehen, der bei einer Schuldensumme von knapp 55.000.-€ mit gerade mal 8000.-€ Vergleichszahlung "davon" gekommen ist, sprich: rd. 14,5% von der alten Forderung zahlen = Schuldenfrei!

Ist das in dem Umfang "normal" oder war das ein Ausnahmefall? Immerhin sind ihm mehr als 85% der Schulden erlassen worden.

Das würde in unserem Fall ca. 25.000.- €  heißen...  Das wäre natürlich schon toll, aber irgendwie glaube ich da nicht so recht dran.  :gruebel:

Was habt ihr da für Erfahrungen gemacht? Ist das realistisch oder nicht? Mit wie viel % müßten / könnten wir ungefähr rechnen??

Schonmal vielen lieben Dank im Vorraus 
« Letzte Änderung: 30. Mai 2007, 20:29:18 von Terrormieze »
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paps

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Re: Höhe einer Vergleichszahlung??
« Antwort #1 am: 30. Mai 2007, 21:25:53 »

Ob ein Vergleich durch eine Einmalzahlung Erfolg hat, hängt sehr von den äußeren Umständen ab.

(Alter der Forderung; Titulierung; EV, Einkommen des Schuldners und und und)

Aber 20 -30 % sind schon eine machbare Größe; meist bei Einmalzahlung und wenn durch Pfändungen / Insolvenzverfahren eine wesentlich geringere  Quote zu erwarten wäre.

Wie setzen sich denn die Forderungen des Finanzamtes zusammen?


Zu Dmax vielleicht noch soviel. Ob die Beiträge der Realität entsprechen?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Immohelfer

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Re: Höhe einer Vergleichszahlung??
« Antwort #2 am: 30. Mai 2007, 21:45:03 »

Hallo,
20 bis 30% sind normal; 10% machbar und 5% manchmal möglich...Erfahrungswerte

mfg
volker
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Terrormieze

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Re: Höhe einer Vergleichszahlung??
« Antwort #3 am: 30. Mai 2007, 22:21:10 »

Die Forderung setzt sich zu 80% aus einer Steuerschätzung zusammen (der damalige Steuerberater hat die Papiere einbehalten weil mein Lebensgefährte ihm ebenfalls noch Geld schuldete, auch wenn er das nicht hätte machen dürfen) und zu 20% aus nicht gezahlten Solizuschlägen, Zinsen, Mahngebühren, usw. Besteht da überhaupt die Chance das sich das FA zu einem Vergleich einlässt??

Nimmt man für den Vergleich die Grundforderung oder die aktuellste mit Zinsen etc.?

Er hat bereits die EV zum zweiten mal abgelegt, ist unterhaltspflichtig (ein Sohn) Die Forderung ist 4-5 Jahre alt und es besteht selbst in ferner Zukunft keine Chance auf besserung der Finanziellen Lage  :neutral:
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Immohelfer

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Re: Höhe einer Vergleichszahlung??
« Antwort #4 am: 30. Mai 2007, 22:40:14 »

Hallo,
1.)
Vergleiche mit dem Finanzamt sind sehr sehr schwierig und gestalten sich zäh.

2.)
Man nimmt die aktuelle mit Zinsen (so machen wir es jedenfalls)

Die Forderung setzt sich zu 80% aus einer Steuerschätzung zusammen (der damalige Steuerberater hat die Papiere einbehalten weil mein Lebensgefährte ihm ebenfalls noch Geld schuldete, auch wenn er das nicht hätte machen dürfen) und zu 20% aus nicht gezahlten Solizuschlägen, Zinsen, Mahngebühren, usw. Besteht da überhaupt die Chance das sich das FA zu einem Vergleich einlässt??

Nimmt man für den Vergleich die Grundforderung oder die aktuellste mit Zinsen etc.?

Er hat bereits die EV zum zweiten mal abgelegt, ist unterhaltspflichtig (ein Sohn) Die Forderung ist 4-5 Jahre alt und es besteht selbst in ferner Zukunft keine Chance auf besserung der Finanziellen Lage  :neutral:
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Terrormieze

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Re: Höhe einer Vergleichszahlung??
« Antwort #5 am: 30. Mai 2007, 23:12:22 »

Wenn das mit dem Vergleich beim FA nicht klappt bleibt aber nix anderes als das Inso und das sollten die doch eigentlich versuchen zu verhindern oder? Zumal die Forderung sowieso viel zu hoch geschätzt worden ist...  :search:  Immerhin hat mein Lebensgefährte in den Jahren zuvor (wo das Geschäft auch noch lief) noch nicht mal die Hälfte an Steuern zu zahlen..  :gruebel:  Da müßten die doch mit 20% eigentlich voll und ganz zufrieden sein bevor sie garnix bekommen. Oder lassen die es unter Umständen sogar "drauf ankommen"?
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ThoFa

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Re: Höhe einer Vergleichszahlung??
« Antwort #6 am: 30. Mai 2007, 23:19:24 »

Hallo,

Ihr Avatar passt gut zu Namen. ;)

Also nun zunächst mal sortieren, damit der Überblick etwas leichter fällt:

1. Rechtsform der alten Firma ?

2. Wann war dieser Konkurs bzw. die Insolvenz ?

3. Handelt es sich nur um Einkommensteuer ?

4. Wieviele Gläubiger gibt es insgesamt ?

5. Bestehen Verbindlichkeiten Aus Lohnverhältnissen ?

Danach gehts weiter.

MfG

ThoFa
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Terrormieze

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Re: Höhe einer Vergleichszahlung??
« Antwort #7 am: 30. Mai 2007, 23:41:51 »

Ich weiß das er gut passt...  :biggrin: Fand ihn irgendwie .. süß...

Also:

1) eine normale Spedition, ohne GmbH, AG, KG o.ä. also keinerlei "absichernde" Rechtsform..

2) Das erstemal wurde die Inso 2003 mangels Masse abgelehnt und seidher hat er (leider) nichts mehr unternommen ausser eben die EV zu unterschreiben..

3) Nein. Das ist eine große Forderung aus mindestens 150 kleinen.. ich blicke leiderschon nicht mehr durch was das alles sein soll. Vor allem weil die Daten von wann bis wann die jeweilige Forderung sein soll nicht klar und eindeutig hervorgeht  :question: 

4) Momentan haben wir Unterlagen von insgesamt 26 Gläubigern es müßten aber noch ein paar dazu kommen wenn wir die Papiere endlich alle durch haben, da viele ihre Forderungen ja auch an Inkassogesellschaften abgegeben haben und deshalb alles etwas durcheinander ist.

5) Also Lohnzahlungen an AN stehen keine aus. Einzig eben die Forderungen des FA für Lohnsteuer etc.

Wir waren auch schon bei einer Schuldnerberatung, aber der hat uns gesagt wir kriegen von denen keine Hilfe solange er das mit seinem Sohn und dem Unterhalt nicht geklärt hätte. Den Unterhalt in Höhe von 200.-€ kann er aber mit 1200.- Netto einfach nicht aufbringen (1200.- Netto  abzüglich 600.- Miete, 75.-€ Strafe wegen einer anderen Sache und  120.- Strafen u.a. wegen Bankrott und Strafzetteln) ...

Wir hatten daran gedacht evtl. eine Vergleichszahlung bei allen Gläubigern vorzuschlagen falls wir das Geld aufbringen, weil sonst wirklich nur die Inso bleibt.
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ThoFa

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Re: Höhe einer Vergleichszahlung??
« Antwort #8 am: 30. Mai 2007, 23:50:01 »

Hallo,

naja süß, ich weiß nicht.  :search:

So, da haben Sie ja eine tolle Bausstelle.  :gruebel:

Warum wurde 2003 nicht die Kostenstundung beantragt ? Hat er damals selber Insolvenz beantrag oder war es ein Fremdinsolvenzantrag ?
Es sind also auf jeden fall mehr als 19 Gläubiger und es stehen Forderungen des Finanzamtes für Lohnsteuer eines/mehrerer Mitarbeiter aus ?

Wie lange muss er noch an der Geldstrafe abzahlen (die mit den 75,00  € ?) ?
Wgeen was ist er denn da verurteilt wurden ? Bankrott ? Bitte mal genau die Paragraphen aus dem Urteil zitieren !

MfG

ThoFa

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Terrormieze

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Re: Höhe einer Vergleichszahlung??
« Antwort #9 am: 31. Mai 2007, 18:22:03 »

Das mit der Strafe ist eine Saublöde Sache die der STAAT größtenteils verbockt hat. Bevor mein Lebensgefährte sich Selbständig gemacht hat, hatte er noch keinen Zivildienst und keine Grundwehr abgeleistet. Er ist also zum Kreiswehrersatzamt und wollte erst die 9Monate "absitzen" weil er danach in die Selbständigkeit gehen wollte und auch Leute einstellen wollte.

Auf dem Kreiswehrersatzamt sagte man ihm aber man würde ihn nicht brauchen, er könne sich ruhig selbständig machen da würde nichts mehr kommen. Gut er war blöd genug denen zu glauben und hat sich auch nichts schriftlich geben lassen.

Als er dann schon ein Jahr selbständig war und bereits 5 Leute eingestellt hatte, kamen die dann doch auf die Idee ihn einzuziehen. Er konnte ja aber seine Firma nicht einfach mal so eben 9 Monate lang zu machen und er hatte auch so kurzfristig keinen Ersatz bekommen.

Dadurch galt er aber als Fahnenflüchtiger der sich verweigert. Das ende vom Lied war eine 3 jährige Bewährungsstrafe (wahlweise auch 9Monate Knast!!) und 3000.- Strafe an eine Lebenshilfe für behinderte Menschen.. Da zahlt er eben noch dran...


Er hat selbst die Inso beantragt. Soweit ich informiert bin gab es die Kostenstundung zu dieser Zeit nicht und es hat ihm auch niemand dabei geholfen.. Von daher hat sich alles "ein bissl im Sande verlaufen" ... (er hat dann keinen Ausweg mehr gesehen und den Kopf in den Sand gesteckt)  :neutral:


Weit mehr als 19 Gläubiger (Finanzamt, diverse Firmen wie Premiere, Telekom, Vodafon, Versicherungen, Autovermietungen, Krankenkassen,......) Und ja es stehen u.a. Lohnsteuer, Kirchensteuer,... aus.

Bin nicht genau informiert wie lange er noch zahlen muß, da das sein Chef direkt vom Gehalt überweist, wollen das aber die Tage alles in Erfahrung bringen.

Die 900.- € Strafe wg. Bankrott haben wir bereits -Gott sei Dank- mit Hilfe seiner Oma zahlen können, weil sie ihn dafür in Ersatzhaft stecken wollten 90 Tage lang...


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ThoFa

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!!
« Antwort #10 am: 01. Juni 2007, 01:47:04 »

Hall,

die Kostenstundung gab es 2003 schon. Entweder man informiert sich selbst oder lässt sich gut beraten.

Ich brauche den Pragraphen wegen dieser Verurteilung vom Bankrott  !!

MfG

ThoFa
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Terrormieze

  • Gast
Re: Höhe einer Vergleichszahlung??
« Antwort #11 am: 03. Juni 2007, 01:06:18 »

Keine Ahnung wie das damals war, 2003 waren wir noch nicht zusammen.. Er sagte mir nur, dass er das Geld für den Anwalt nicht hatte und der ihm gesagt hat, wenn er nicht zahlen kann das es dann auch keine inso gibt.  :gruebel:

Ich hab leider die richtigen Papiere noch nicht gefunden  :neutral:  ...  :search: Wieso ist das wichtig??
« Letzte Änderung: 03. Juni 2007, 01:11:26 von Terrormieze »
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ThoFa

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Re: Höhe einer Vergleichszahlung??
« Antwort #12 am: 03. Juni 2007, 02:12:18 »

Hallo,

weil ich mir eine Verurteilung wegen Bankrott nicht vorstellen kann und wenn es doch eine solche gab, die Situation sich ggf. völlig anders darstellt.

MfG

ThoFa
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