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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(  (Gelesen 17692 mal)

tomwr

Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #20 am: 10. März 2011, 20:38:37 »

Der Einwand von Garin ist berechtigt, s. dazu § 826 BGB.
Lesenswert auch die schon ältere Rspr. OLG Düsseldorf 14.12.2000, 6 U 208/99 mit Hinweis auf BGH.
Der Schuldner nutzt seine im Lastschriftverfahren gegebene Widerspruchsmöglichkeit zweckfremd aus, wenn er der Belastung seines Girokontos widerspricht, um Zahlungen auf begründete und von seiner Einzugsermächtigung gedeckte Gläubigeransprüche rückgängig zu machen, die er im Falle der Überweisung nicht mehr hätte rückgängig machen können.

Der BGH hat in ähnlicher Sache auch bereits anders geurteilt. Zwar in Verbindung mit einem Insolvenzverfahren nach Antragstellung und vor der Eröffnung aber die Begründung nimmt darauf speziell keinen Bezug sondern auf ein allgemein dem Schuldner zustehendes Recht Bezug.

http://lexetius.com/2007,3196
BGH, Urteil vom 25. 10. 2007 - IX ZR 217/ 06; OLG München

Zitat
a) Der Schuldner, der nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit während des Insolvenzeröffnungsverfahrens eine im Lastschriftverfahren erfolgte Kontobelastung nicht genehmigt, handelt in der Regel weder rechts- noch sittenwidrig.

Unter Rn. 15
Zitat
Danach wird die Belastung des Schuldnerkontos erst durch die Genehmigung des Schuldners wirksam. Die dem Gläubiger erteilte Einzugsermächtigung enthält keine Befugnis, das Weisungsrecht des Schuldners gegenüber seiner Bank auszuüben, sondern nur die Gestattung, das von der Kreditwirtschaft entwickelte technische Verfahren des Lastschrifteinzugs zu benutzen (BGH, Urt. v. 14. Februar 1989, aaO; v. 11. April 2006 - XI ZR 220/ 05, BGHZ 167, 171, 173 f). Nur eine solche Auslegung der Lastschriftabrede ist sachgerecht, weil für den Schuldner von der Interessenlage her kein Anlass besteht, dem Gläubiger durch die Einzugsermächtigung mehr Rechte einzuräumen, als jenem bei Abwicklung des Zahlungsverkehrs durch Überweisung oder im Abbuchungsverfahren zustehen. An der Genehmigungstheorie ist daher entgegen den zitierten Äußerungen im Schrifttum - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des XI. Zivilsenats - festzuhalten.

Unter Rn. 16
Zitat
Alle Versuche, die Erfüllungswirkung im Rechtsverhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger auf einen früheren Zeitpunkt zu verlegen (vgl. insbesondere Bork, Festschrift für Gerhardt S. 69, 76; Nobbe/ Ellenberger, aaO S. 1888), scheitern daran, dass vor der Genehmigung durch den Schuldner nichts aus dessen Vermögen abgeflossen ist und die Gutschrift auf dem Gläubigerkonto dem Schuldner auch nicht aus anderen Gründen als Leistung zugerechnet werden kann; denn die Einzugsermächtigung begründet keine Befugnis, über das Konto des Schuldners zugunsten des Gläubigers zu verfügen (BGH, Urt. v. 11. April 2006 - XI ZR 220/ 05, BGHZ 167, 171, 173 ff). Die in das Verfahren eingeschalteten Banken erfüllen nicht als Dritte im Sinne von § 267 BGB die Verbindlichkeit des Schuldners; denn ihnen fehlt der Wille, mit der Gutschrift selbst die Verbindlichkeit eines anderen zu tilgen (vgl. BGHZ 46, 319, 325; 75, 299, 303).

Unter Rn.17
Zitat
Zwar gestattet die Vertragsfreiheit es den Beteiligten, gleichwohl im Valutaverhältnis zu vereinbaren, Erfüllung solle schon vor der Genehmigung durch den Schuldner eintreten. Ein übereinstimmender Parteiwille dieses Inhalts kann aus der Lastschriftabrede allgemein, ohne konkrete Anhaltspunkte im Einzelfall, jedoch nicht abgeleitet werden, weil es nicht dem berechtigten Interesse des Gläubigers entspricht, eine Leistung als Erfüllung gelten zu lassen, von der er nicht sicher sein kann, dass er sie behalten darf (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Januar 1996 - XI ZR 75/ 95, WM 1996, 438, 439), und die er selbst nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist gemäß Abschn. III Nr. 2 des Lastschriftabkommens der Schuldnerbank im Wege des Bereicherungsausgleichs zurückgewähren muss, wenn der Schuldner die Genehmigung versagt (vgl. BGHZ 167, 171, 176). Auf der anderen Seite erfordert es auch das berechtigte Interesse des Schuldners, der sich durch die Einzugsermächtigung der Gefahr vom Gläubiger veranlasster unberechtigter Belastungen seines Kontos ausgesetzt hat, dass dieser nicht eine Erfüllung seiner Forderung gegen den Willen des Schuldners ohne staatliche Zwangsmittel durchsetzen kann. Die Ansicht, dass die Lastschrift im Regelfall ohne Genehmigung des Schuldners keine Erfüllung bewirkt, beruht daher auf einer sachgerechten Bewertung der Interessen von Gläubiger und Schuldner.
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doktor mabuse

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Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #21 am: 11. März 2011, 10:47:10 »

Hallo,

ich würde mir die Mühe machen (so habe ich es gemacht) die naheste Norisbank-Filiale persönlich aufzusuchen, alle notwendigen Unterlagen mitnehmen und offen über die bevorstehende Sache reden. Ich habe an Ort und Stelle Bescheid bekommen, ob das Konto eröffnet wurde und dann hat es 4-5 Tage gedauert, bis ich meine Bankkarte, die Geheimzahl und den online-Zugang erhalten habe.

Viel Erfolg,
Doktor Mabuse

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Insokalle

Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #22 am: 11. März 2011, 11:39:02 »

BGH, Urteil vom 25. 10. 2007 - IX ZR 217/ 06; OLG München

Das Urteil ist bekannt. Wer es aufmerksam liest (vor allem die gänzlich anders gelagerte Fallkostellation), wird schnell feststellen, dass das hier aufgeworfene Problem von willkürlichen Lastschriftwiderrrufen davon in keiner Weise tangiert wird. Es geht - u.a. wohlgemerkt - um die Frage von ausdrücklichen Genehmigungen von Lastschriften. Der Schwerpunkt liegt in der Widerrufsbefugnis durch VIV.

Anders lautende Entscheidungen als die von mir angegebenen, die im übrigen die Genehmigungstheorie auch nicht in Frage stellen und die m.E. ohnehin keine Rolle spielt, existieren meines Wissens nicht.

Sie picken aus Urteilen wieder nur die Teile raus, von denen Sie meinen, dass sie Ihre wilden Theorien unterstützen. Und wieder geht es schief. Warum zitieren Sie aus dem besagten Urteil nicht auch die Tz 56?

"Soweit der Senat schon ein rechts- und sittenwidriges Verhalten der Schuldnerin verneint hat, steht dies nicht in Widerspruch zur bisher ergangenen Rechtsprechung. Das Urteil BGHZ 74, 300 betrifft das Verhalten eines Schuldners, der sich nicht in der Insolvenz befand. Das Urteil BGHZ 101, 153 beruht entscheidend darauf, dass der Widerspruch dazu missbraucht wurde, den Betrag einem anderen Gläubiger zuzuwenden."
« Letzte Änderung: 11. März 2011, 11:48:07 von Insokalle »
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trevor34

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Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #23 am: 11. März 2011, 12:02:00 »

alle notwendigen Unterlagen mitnehmen und offen über die bevorstehende Sache reden.

Die Frage ist, welche Sache mir konkret bevorsteht. Ich hab ja noch keine Ahnung ob die Schuldnerberatung Chancen in einem aussergerichtl. Vergleich sieht, oder mich direkt in die Verbraucherinsolvenz bringt.

Haben Sie sich telefonisch einen Termin bei der Norisbank geben lassen und gleich am tel. über den Hintergrund erzählt? Meinen Sie mit notwendigen Unterlagen Kontoauszüge über meine Verbindlichkeiten?

Angenommen ich habe in wenigen Tagen das Guthabenkonto, und melde meinem Arbeitgeber, dass er das Gehalt dorthin überweisen soll. Kann meine Hausbank (z.b. gerichtlich) etwas dagegen unternehmen, dass mein Geld bei der Norisbank ankommt?
« Letzte Änderung: 11. März 2011, 12:06:40 von trevor34 »
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Fallera

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Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #24 am: 11. März 2011, 13:35:10 »

Angenommen ich habe in wenigen Tagen das Guthabenkonto, und melde meinem Arbeitgeber, dass er das Gehalt dorthin überweisen soll. Kann meine Hausbank (z.b. gerichtlich) etwas dagegen unternehmen, dass mein Geld bei der Norisbank ankommt?

- Nein, kann sie nicht! Sie kann "nur" den Dispo sofort fällig stellen und den Ausgleich des Betrages fordern.
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tomwr

Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #25 am: 11. März 2011, 19:05:56 »

BGH, Urteil vom 25. 10. 2007 - IX ZR 217/ 06; OLG München

Das Urteil ist bekannt. Wer es aufmerksam liest (vor allem die gänzlich anders gelagerte Fallkostellation), wird schnell feststellen, dass das hier aufgeworfene Problem von willkürlichen Lastschriftwiderrrufen davon in keiner Weise tangiert wird. Es geht - u.a. wohlgemerkt - um die Frage von ausdrücklichen Genehmigungen von Lastschriften. Der Schwerpunkt liegt in der Widerrufsbefugnis durch VIV.

Das ist aber jetzt eine spitzfindige Auslegung.
Preisverdächtige Frage an Insokalle:

Wie werden den Lastschriftzahlungen genehmigt ?
Habe ich noch nie gemacht. Bei keiner einzelnen Lastschrift.

Ich wüßte auch keinen dazu passenden konkreten und praxisüblichen bankinternen Ablauf außer der konkludenten Genehmigung, wenn man einem Rechnungsabschluss der Bank innerhalb von 6 Wochen nicht widerspricht. Im Übrigen steht dem Kontoinhaber zu, Lastschriften ohne Angabe von Gründen zu widerrufen bzw. nicht zu genehmigen. Ich weiß nicht wo man hier noch Willkür reininterpretieren will und was man damit überhaupt zum Ausdruck bringen will. Natürlich ist jede willensgesteuerte Handlung einer Person willkürlich.

Zitat
aa) BGH Rdnr. 13: Da die Bank mangels Weisung des Schuldners dessen Konto zunächst unberechtigt belastet, kann der Schuldner ihr gegenüber der Belastung seines Kontos ohne Angabe von Gründen sowie unabhängig vom Bestehen einer Verpflichtung im Valutaverhältnis widersprechen. Die Schuldnerbank hat dementsprechend keinen Aufwendungsersatzanspruch [und muss ggfs. eine Belastungsbuchung rückgängig machen ], solange ihr Kunde die Belastungsbuchung nicht nach § 684 S. 2 BGB genehmigt hat (folgen Nachw.). Erst die nachträgliche Zustimmung des Schuldners ergibt die Berechtigung der Schuldnerbank zur Einlösung der Lastschrift. Diese Zustimmung bzw. Genehmigung tritt an die Stelle eines Überweisungs- oder Abbuchungsauftrags. Erteilt wird sie entweder durch ausdrückliche Genehmigung des Bankkunden (selten) oder im Normalfall dadurch, dass die Bank dem Kunden den regelmäßigen Rechnungsabschluss übersendet und der Kunde innerhalb der Frist (i. d. R. 6 Wochen) nicht widerspricht.
http://juratelegramm.de/faelle/privatrecht/BGH_NJW_2006_1965.htm


Und da Du ja offenbar darauf plädierst, Urteile genau zu lesen und davon ausgehst, mein angeführter Sachverhalt wäre nicht zutreffend da sich das Urteil sowieso auf einen anderen Sachverhalt bezieht, kann ich den Ball hier locker zurückspielen. Denn Deine folgende angeführte Rn. 56 trifft bei dem hier geschilderten Sachverhalt auch nicht zu.

Zitat
"Soweit der Senat schon ein rechts- und sittenwidriges Verhalten der Schuldnerin verneint hat, steht dies nicht in Widerspruch zur bisher ergangenen Rechtsprechung. Das Urteil BGHZ 74, 300 betrifft das Verhalten eines Schuldners, der sich nicht in der Insolvenz befand. Das Urteil BGHZ 101, 153 beruht entscheidend darauf, dass der Widerspruch dazu missbraucht wurde, den Betrag einem anderen Gläubiger zuzuwenden."

Denn es ist schon ein Unterschied, ob man hier die vorenthaltenen Beträge eines Gläubiger einem anderen Gläubiger zukommen läßt oder ob der Schuldner diesen Betrag im Rahmen seiner eigenen Disposition verwendet, z.B. um davon Einkäufe zur Sicherung des Lebensunterhalts zu tätigen. Oder die Miete zu zahlen. Oder, oder, oder.

Und das Urteil BGHZ 74,300 ist hier auch nicht zutreffend weil der Fall nicht nur einen Schuldner betrifft der sich nicht in der Insolvenz befindet sondern weil hier auch die Gläubigerbank geschädigt wurde weil nämlich der Gläubiger über die recht hohe Summe bereits verfügt und dann in Insolvenz gegangen ist und der Schuldner davon offenbar wußte.

Denn auch BGHZ 74,300 kommt zu dem Ergebnis, dass eine sittenwidrige Schädigung durch Widerruf der Lastschrift erst dann vorliegt, wenn er damit die Gläubigerbank schädigt oder dies billigend in Kauf nimmt. Und der konkrete Fall liegt insofern ganz anders, weil offenbar der Schuldner mit Forderungen gegen den Gläubiger aufrechnen wollte, dieses offenbar aufgrund einer bevorstehenden Insolvenz des Gläubigers nicht erfolgversprechend erschien und dann über Lastschriftwiderruf auf dem Rücken der Gläubigerbank ausgetragen wurde. In diesem Fall finde ich die Sittenwidrigkeit auch als gegeben und das Urteil des BGH in der Sache korrekt.

http://web.archive.org/web/20010424223734/http://gaius.jura.uni-sb.de/Skripten/Zahlungsverkehr/BGH79.htm

Aber so einen Anwendungsfall auf den Standardschuldner als "Regelfall" zu übertragen (unter dem Hinweis dass jede Lastschriftrückgabe das Risiko der Sittenwidrigkeit auslösen könnte) finde ich jetzt nicht so ganz passend.
« Letzte Änderung: 11. März 2011, 19:31:16 von tomwr »
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Insokalle

Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #26 am: 12. März 2011, 11:49:06 »

Tja, leider besteht das Risiko nunmal bei grundlosen Widerrufen. Sie können es jetzt drehen und wenden wie Sie wollen, es wird nicht besser.
Und es wird nunmal in solchen Fällen ständig auf BGHZ 74,300 bezug genommen. Das können Sie an zahlreichen Stellen nachlesen. Der dort geschilderte Fall betrifft exakt den (rechts-)grundlosen Widerruf mit den eingetretenen Schäden.
Wer am Ende letztlich der Geschädigte ist, ist doch egal, da darf eine Bank wohl kaum besser stehen als der ursprüngliche Gläubiger. Weitergehende Ausführungen zu Valuta-, Deckungs-, Zuwendungsverhältnissen usw. erspare ich mir jetzt hierzu. Und lesen Sie sich ruhig nochmal OLG Düsseldorf sorgfältig durch.
Ich habe auch geschreiben, dass Vorsatz etc. Tatfragen sind. Ob daher jedem Missbrauchsfall auch eine Verurteilung folgt, bleibt trotzdem zunächst offen.
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tomwr

Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #27 am: 14. März 2011, 23:41:35 »

Und es wird nunmal in solchen Fällen ständig auf BGHZ 74,300 bezug genommen. Das können Sie an zahlreichen Stellen nachlesen.

Ständig ? Wieviele Fälle bekommst Du denn am Tag oder in der Woche so auf den Tisch ?  :wink:

Der dort geschilderte Fall betrifft exakt den (rechts-)grundlosen Widerruf mit den eingetretenen Schäden.

Was soll denn bitte ein grundloser Widerruf sein ? Der BGH selbst festgestellt, dass ein Widerruf oder besser eine nicht erteilte Genehmigung im Ermessen des Schuldners liegt und der Schuldner das Recht hat, einen Widerruf OHNE ANGABE VON GRÜNDEN zu veranlassen. Wenn er dazu keine Gründe angeben muss (weil ihm dieses Dispositionsrecht als Kontoinhaber zusteht) dann kann auch kein Fall des grundlosen Widerrufs vorliegen.

Wer am Ende letztlich der Geschädigte ist, ist doch egal, da darf eine Bank wohl kaum besser stehen als der ursprüngliche Gläubiger.

Nein es ist nicht egal. Sittenwidrig an der zu Grunde liegenden Geschichte im BGHZ 74,300 war laut BGH das Ausüben des Widerrufs durch den Schuldner kurz vor einer bevorstehenden Insolvenz des Gläubigers (und im Wissen dieser Tatsache) um eben nicht quotenmäßig befriedigt zu werden sondern über diesen Trick sich bei der Gläubigerbank zu bedienen und das Insolvenzrisiko damit auf die Gläubigerbank zu verschieben, dass er eigentlich selbst hätte tragen müssen. Das ist der Knackpunkt am BGHZ 74,300 wenn man das Urteil mal unvoreingenommen in der Gesamtheit betrachtet.
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trevor34

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Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #28 am: 20. März 2011, 22:15:18 »

Angenommen ich habe in wenigen Tagen das Guthabenkonto, und melde meinem Arbeitgeber, dass er das Gehalt dorthin überweisen soll. Kann meine Hausbank (z.b. gerichtlich) etwas dagegen unternehmen, dass mein Geld bei der Norisbank ankommt?

- Nein, kann sie nicht! Sie kann "nur" den Dispo sofort fällig stellen und den Ausgleich des Betrages fordern.

Es gibt Neuigkeiten. Mein Konto bei der Norisbank wurde problemlos eröffnet, wie gewünscht ohne Dispo. Die Schuldnerberatung der Stadt hat mir einen Fragebogen zur Offenlegung meiner finanziellen Situation geschickt, den ich heute ausgefüllt habe. Erst mit Eingang dieses Fragebogens wird man für mich einen Termin vereinbaren. Es kann aber bis zu 3 Monaten dauern.

Trotzdem sitze ich in der Klemme. Ich bekomme am 31. mein Gehalt und es wird alles mit dem Dispo verrechnet werden, so dass mir 0,- Euro zum Leben bleiben.  :heulen:
Wenn ich meinem Arbeitgeber sofort die neue Bankverbindung mitteile, und das Geld dorthin geschickt wird:

Was kann mir schmlimmstenfalls passieren? Meine Hausbank wird sich melden und den Dispo sofort fällig stellen. Auch die Kreditrate für meinen Ratenkredit wird nicht abgebucht werden können.

Ich weiss nicht wie ich mich nun verhalten soll, bis zum Schuldenberatungsgespräch bei der Stadt wirds wie gesagt noch dauern. Innerhalb dieser Zeit wird ein Inkassosturm über mich hereinbrechen, oder?

Wie lange dauert es bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?

Dies ist eine komplett neue Situation für mich. Ist es die richtige Entscheidung das Gehalt umzuleiten? Bin ohne Berater total auf mich allein gestellt, bzw. weiss nicht wen ich jetzt ausser euch fragen soll. :heulen:

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Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #29 am: 20. März 2011, 22:44:08 »

Wenn Sie Ihr Gehalt auf das neue Konto umleiten lassen, wird sich Ihre Hausbank bei IHnen melden und fragen was los ist! Da vergeht Zeit! Dann werden Sie das Konto kündigen, den Dispo sofort fällig stellen! Das selbe bei den Kreditraten! Von heute auf Morgen passiert da auch nichts!

Wichtig ist, dass Sie genug Geld zum Leben haben! Bez. Inkassosturm,  In den sauren Apfel müssen Sie halt jetzt beisen bis eine Lösung gefunden wurden aber glauben Sie mir, Ihre Gläubiger machen sich nicht halb so viele Gedanken um Moral etc.
Heben Sie alle Schreiben sorgfältig auf! That´s it.

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, dann wird er Ihnen im schlimmsten Fall die Eidesstattliche Versicherung abnehmen und das ist in Ihrer Situation auch nicht wirklich schlimm!

Nutzen Sie die Zeit um sich über eine evtl. Insolvenz zu informieren! welche Rechte, welche Pflichten habe ich!
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trevor34

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Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #30 am: 20. März 2011, 22:56:54 »

Hallo Fallera. Wie schnell kann der Gerichtsvollzieher denn beauftragt werden?

Meinen Sie ich kann jetzt die nächsten Monate meine Miete (Strom, Telefon etc.) vom neuen Konto aus bezahlen? Und was mache ich mit dem Rest, am besten alles Bar abheben?

Es ist ja kein P-Konto. Wird es mir auch gesperrt, sobald die Norisbank von meinen Verbindlichkeiten Wind kriegt?

Kann meine Hausbank den Arbeitgeber verständigen um an Geld zu kommen?
« Letzte Änderung: 20. März 2011, 22:59:48 von trevor34 »
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Fallera

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Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #31 am: 21. März 2011, 07:50:09 »

Hallo Fallera. Wie schnell kann der Gerichtsvollzieher denn beauftragt werden?
- Zuerst wird das "normale" Mahnprozedere durchlaufen. Bis es letztendlich zum GV kommt, können schon ein paar Wochen/Monate vergehen.

Meinen Sie ich kann jetzt die nächsten Monate meine Miete (Strom, Telefon etc.) vom neuen Konto aus bezahlen? Und was mache ich mit dem Rest, am besten alles Bar abheben?
-So würde ich es machen.

Es ist ja kein P-Konto. Wird es mir auch gesperrt, sobald die Norisbank von meinen Verbindlichkeiten Wind kriegt?
-Ich würde die Umstellung in ein P-Konto beantragen. Aus dem nichts wird die Bank das Konto nicht sperren!

Kann meine Hausbank den Arbeitgeber verständigen um an Geld zu kommen?
- Bez. des Dispos eher nicht! Bez. des Kredites ja, wenn sie eine Lohn/Gehaltsabtretung unterschrieben haben bei Kreditaufnahme was relativ wahrscheinlich ist.
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trevor34

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Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #32 am: 21. März 2011, 13:51:01 »

Kann meine Hausbank den Arbeitgeber verständigen um an Geld zu kommen?
- Bez. des Dispos eher nicht! Bez. des Kredites ja, wenn sie eine Lohn/Gehaltsabtretung unterschrieben haben bei Kreditaufnahme was relativ wahrscheinlich ist.

Diese Sache bereitet mir Kopfzerbrechen. Ich hatte nun vor, meinem Arbeitgeber die neue Bankverbindung mitzuteilen, um am 01.04. die wichtigsten Ausgaben wie Miete etc. zu decken.

Ich bin mir sehr sicher, dass ich diese Gehaltsabtretung bei jedem Kreditvertrag unterzeichnen musste.
Wird die Kreditausgebene Bank meinem Arbeitgeber sofort mitteilen, dass die Kreditrate nicht eingezogen werden konnte. Bzw. wird die Hausbank meinen Arbeitgeber anrufen, wenn plötzlich kein Gehalt eingeht?

Solange ich nicht mit der Schuldnerberatung bzgl. evtl. Privatinsolvenz gesprochen habe, wäre es mir sehr wichtig, dass mein Arbeitgeber von der ganzen Sache nichts erfährt.

Also Gehalt aufs Guthabenkonto buchen lassen und einfach abwarten was passiert? Ich muss doch irgendwie die Zeit bis zu meinem Termin 'überbrücken'.  :dntknw:
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Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #33 am: 21. März 2011, 13:59:27 »

Wird die Kreditausgebene Bank meinem Arbeitgeber sofort mitteilen, dass die Kreditrate nicht eingezogen
-Nein, erst nach Kreditkündigung bzw. wenn sie danach die Gehaltsabtretung offen legen.

Bzw. wird die Hausbank meinen Arbeitgeber anrufen, wenn plötzlich kein Gehalt eingeht?
-NEIN, sie wird sie kontaktieren!
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Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #34 am: 21. März 2011, 14:50:28 »

Kann ich das neue Konto nun gleich in ein P-Konto umwandeln lassen oder fällt das unangenehm bei der norisbank auf? Und tritt dann sofort der Pfändungsschutz in Kraft wenn Gehalt eingeht? Somit wären die Kosten für meine Existenz wenigstens gesichert, und es kann nur der gesetzlich geregelte Teil gepfändet werden.
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tomwr

Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #35 am: 21. März 2011, 18:54:01 »

Hallo Fallera. Wie schnell kann der Gerichtsvollzieher denn beauftragt werden?
- Zuerst wird das "normale" Mahnprozedere durchlaufen. Bis es letztendlich zum GV kommt, können schon ein paar Wochen/Monate vergehen.

Um vollstrecken zu können (das macht der Gerichtsvollzieher) braucht der Gläubiger einen Titel. Also erst mal wird die Bank normal anmahnen, dann irgendwann einen Mahnbescheid versenden und wenn da kein Widerspruch eingelegt wurde kommt dann ein Vollstreckungsbescheid. Das ist dann sozusagen der Vorbote für den Gerichtsvollzieher der meist dann 3 bis 4 Wochen später auftaucht. Sofern noch kein Vollstreckungstitel da ist kann das Ganze so um die 3 Monate dauern.

Sofern man dem Mahnbescheid widerspricht, muss der Gläubiger erst klagen. Man kann das Ganze dann auch ziemlich in die Länge ziehen. Kommen dann zwar nochmal Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten drauf aber wenn man sowieso Insolvenz beantragt wirkt sich das im Grunde nicht aus, zumindest nicht für den Schuldner. Mit Gerichtsverfahren und eventuellen Einwendungen kann man nochmal sicher zusätzliche 3 Monate rausschinden.

Das Konto kann jederzeit in ein P-Konto umgewandelt werden, selbst noch nach Eintreffen einer Pfändung.
« Letzte Änderung: 21. März 2011, 18:55:32 von tomwr »
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misstraut2011

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Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #36 am: 21. März 2011, 20:20:54 »

Hallo,

ich muss mich dann doch mal zu Wort melden: Es liest sich hier alles so einfach: Dann eben ein neues Konto und dann noch ein bißchen warten und hier noch was ... So ganz einfach sehe ich es nicht.

1. Problem: Es wurde offenbar ein Konto eröffnet mit Dispo, wohl noch nicht in Anspruch genommen, aber nach der Vorgeschichte würde ich die Verlockung doch als sehr hoch einschätzen.
Dies ist unbedingt und am liebsten gestern zu korrigieren.

2. Problem: Gehaltsabtretung und mögliche Pfändung beim Arbeitgeber.
Hier ist m.E. kein gerichtlicher Titel notwendig. Hier könnte die Bank doch direkt an den Arbeitgeber herantreten. Somit weiss dann der Arbeitgeber viel früher Bescheid als hier bislang geschrieben wurde.

Und ich sage es immer wieder gerne: Die Insolvenz ist oftmals ganz eindeutig und gute Lösung, um eine finanzielle Schieflage zu bereinigen, aber es ist eben auch kein Waldspaziergang.

Für jemanden der nicht wirklich stabil ist, kann die eine oder andere "Unannehmlichkeit" schon ein ordentlicher Rückschlag bedeuten.

Es kann nach meinem Ermessen nur einen vernünftigen Weg geben: Sofort psychologische Hilfe in Anspruch nehmen, ggfs. vielleicht sogar auch aufgrund eines möglichen Spielsuchtverhaltens (hoffe habe das jetzt auch so richtig herausgelesen) bei Gericht eine Betreuung beantragen (sofern man dies selbst machen kann). Dies stellt letztlich doch keine Entmündigung dar, kann aber bei vielen Behördengängen sehr hilfreich sein.

Der nächste Schritt ist natürlich der Weg zur Schuldnerberatung.

Dies alles hilft aber auch nur dann, wenn man selbst dann auch zu 100 % zur Erkenntnis gelangt ist, das Leben grundsätzlich zu ändern.

LG
MissTraut
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trevor34

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Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #37 am: 22. März 2011, 02:44:05 »

Vielen Dank für eure Hilfe. Hab den Fragebogen für die Schuldnerberatung heute selbst bei der zuständigen Behörde eingeworfen. Jetzt gibts kein zurück mehr, die Sachbearbeiterin weiss ab morgen genau über meine Lage bescheid.

@ misstraut2011 Das neue Konto hat keinen Dispo.

Sieht vielleicht noch jemand eine andere Möglichkeit, als mein Gehalt jetzt aufs neue Konto umzuleiten?

Kann auch einfach abwarten und das Gehalt geht am 31.3. auf meinem überzogenen Konto ein, dann kann ich aber nichts abheben, weil die Dispoüberziehung mit dem kpl. Eingang verrechnet wird. Ich habe festgestellt, dass meine Lastschriften bis minus 7300,- ausgeführt werden. Alles darüberhinaus wird zurückgebucht. Könnte als sein, dass die Miete und meine Kreditrate bedient werden. Aber ich hab dann kein Bargeld zur Verfügung.
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Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #38 am: 22. März 2011, 13:15:09 »

2. Problem: Gehaltsabtretung und mögliche Pfändung beim Arbeitgeber.
Hier ist m.E. kein gerichtlicher Titel notwendig. Hier könnte die Bank doch direkt an den Arbeitgeber herantreten. Somit weiss dann der Arbeitgeber viel früher Bescheid als hier bislang geschrieben wurde.

Würde es Sinn machen, wenn ich meinen Ratenkredit i.H.v. 378,- bis zur Schuldnerberatung vom neuen Konto aus bediene, um die Gehaltspfändung beim Arbeitgeber zu vermeiden? Allerdings würde der Gläubiger dann ja gleich meine neue Bankverbindung erfahren.

Kann meine Hausbank auch mein Gehalt pfänden lassen, weil der überzogene Dispo + die Kreditkarte dann fällig sind?

Entschuldigt bitte die vielen Fragen, ich bemühe schon die ganze Zeit die Forensuche, konnte bisher aber nur Beiträge finden, die mit meiner Situation nicht direkt vergleichbar sind.
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Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
« Antwort #39 am: 22. März 2011, 13:19:54 »

theoretisch kann die Bank auch pfänden, allerdings müssen die erst einen Beschluss vom Gericht haben (so kenn ich das). Vielleicht gibt es ja auch Ausnahmen. Bei einem Freund von mir wurde das Gehalt gepfändet und erst als er monatlich 100 Euro überwiesen hat, wurde die Pfändung aufgehoben. Sobald dann einmal eine Rate in Verzug ist, wird wieder gepfändet.

Am besten anrufen und eine vernünftige Lösung ausarbeiten. Die sind ja auch froh, wenn die ihr Geld bekommen. Ehrlich sein ist immer am besten. Oder um Stundung bitten.
Gespeichert
Viele Grüße

Angestellte80
 
 

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