Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: trevor34 am 08. März 2011, 20:02:45

Titel: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 08. März 2011, 20:02:45

Hi. Ich hatte immer gehofft, meine Situation irgendwie noch selbst in den Griff zu kriegen. Aber die finanziellen Probleme wachsen mir nun total über den Kopf. Ich sehe mich einer fast ausweglosen Situation gegenüber.

Ich habe zusammengerechnet ca. 40000 € Schulden.

Ratenkredit bei einer Privatbank 24500,- (monatliche Rate 378,-)
Überzogenes Girokonto: 7500,-
Visa 1 Hausbank: 6100,-
Visa 2: 1200,-
Mastercard: 1000,-

Einnahmen: 1400,- netto

Ausgaben: 512,- Miete
           31,- Strom
           40,- Handy/Festnetz/Internet
           378,- Ratenkredit s.o. 

Der Rest geht jetzt komplett für die Zinsen bzw. Nahrungsmittel drauf.

Die ersten Schulden entstanden vor vielen Jahren durch einen Autokauf und mehrere Umschuldungen von Ratenkrediten bei der Hausbank. Kam mit meinem Dispo immer wieder ins Minus und die Bank bot mir jedesmal einen Ratenkredit an. Bis dahin war aus zahlungstechnischer Sicht aber alles noch in Ordnung.

Leider habe ich durch psychiche Probleme (nehme ADs) und 'Flucht vorm Alltag' 2009 mit dem Spielen in Onlinecasinos angefangen, woraufhin ich Ende letzten Jahres den Ratenkredit von 25000,- aufnehmen musste.

Durch die fehlende soziale Kontrolle (wohne allein) und die Möglichkeit, den kompletten Dispo auf drei Kreditkarten und von meinem Girokonto auszuschöpfen sind zum Ratenkredit die o.g. Belastungen hinzugekommen.

Bisher konnte ich alle anfallenden monatlichen Kosten begleichen, aber nun ist Schluss.

Bekomme zwar am ersten jeden Monats mein Gehalt, und die Bank löst die Lastschriften momentan trotz Dispoüberziehung ein, aber durch die hohen Dispozinsen wird dies bald nicht mehr der Fall sein.

Meine Hausbank meldet in sich in wöchentlichen Abständen und will mir einen neuen Ratenkredit aufdrängen um die Disposchulden wegzukriegen. Wenn ich denen sage dass ich bereits 25000,- bei einer anderen Bank aufgenommen habe werden sie mir den Kredit bestimmt nicht geben.

Leider kann mit niemandem über die Sache reden und weiss nicht was zuerst zu tun ist? Meine Stadt bietet eine kostenlose Schuldnerberatung an, muss aber erst einen Termin bekommen.

Und die Zeit dorthin muss ich überbrücken. Bitte um Hilfe.





Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Fallera am 08. März 2011, 21:14:55
Guten Abend,

wow, da haben Sie schuldentechnisch ganze Arbeit geleistet!

So wie ich das sehe, haben Sie 2 Baustellen:

1. Psychologische Hilfe bez. Ihrer Depressionen etc.
2. Ihre Schulden

Beim ersteren haben sie ja wohl schon psychologische Hilfe in Anspruch genommen.

Was die Schulden angeht, habe ich vorab folgende Fragen:

1. Haben Sie bei Ihren Finanzierungen, Kreditkarten etc. immer die tatsächlich wahren Angaben zu Ihren Einahmen/Ausgaben gemacht?

2. Bei Ihren u. g. Angaben zu Ihren Ausgaben, wo sind die monatlichen Raten für die Kreditkarten? Ausser den anfallenden Zinsen kommen ja noch die Tilgungsraten dazu! Mind 5% vom Saldo denke ich:
Visa 1 = 305 EUR
Visa 2 = 60 EUR
Mastercard = 50 EUR
Macht nochmal ca. 415 EUR! Oder Bezahlen Sie die schon gar nicht mehr?

Bei einem Einkommen von 1400 EUR sehe ich folgende Ausgaben dagegen.
Miete = 512
Strom = 31
Handy = 40
Ratenkredit = 378
Kreditkarten = 415
Zinsen für Dispo = ca. 60 EUR
Somit bleibt Ihnen praktisch nichts mehr zum leben!

Der Bank müssen Sie nicht sagen, dass sie bereits bei einer anderen Bank Geld aufgenommen haben, dass erfahren die von ganz alleine.

Ich würde Ihnen raten, alle Zahlungen sofort einzustellen, Ihr Konto zu einem P-Konto umstellen zu lassen und so schnell als möglich den Termin bei einer professionellen Schuldnerberatung wahrzunehmen. Da ist meiner Ansicht nach das Geld sinnvoller angelegt.

Ich sehe momentan keinen Weg der an einer Privatinsolvenz vorbeiführt und auch noch Sinn macht.

Meine Meinung.

Viele Grüße
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 08. März 2011, 21:31:35
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort Fallera.

Was die Schulden angeht, habe ich vorab folgende Fragen:

1. Haben Sie bei Ihren Finanzierungen, Kreditkarten etc. immer die tatsächlich wahren Angaben zu Ihren Einahmen/Ausgaben gemacht?

Ja das habe ich. Die Kreditkarten hatte ich schon lange, bevor es mit dem Spielen los ging. Das Dispolimit ebenfalls, und meine Bank lebt vom Privatkundengeschäft. Es war nicht abzusehen, das ich mich so 'reinreite'.

Zitat
2. Bei Ihren u. g. Angaben zu Ihren Ausgaben, wo sind die monatlichen Raten für die Kreditkarten? Ausser den anfallenden Zinsen kommen ja noch die Tilgungsraten dazu! Mind 5% vom Saldo denke ich:
Visa 1 = 305 EUR
Visa 2 = 60 EUR
Mastercard = 50 EUR
Macht nochmal ca. 415 EUR! Oder Bezahlen Sie die schon gar nicht mehr?

Bei einem Einkommen von 1400 EUR sehe ich folgende Ausgaben dagegen.
Miete = 512
Strom = 31
Handy = 40
Ratenkredit = 378
Kreditkarten = 415
Zinsen für Dispo = ca. 60 EUR
Somit bleibt Ihnen praktisch nichts mehr zum leben!

Die Raten für die Kreditkarten werden natürlich eingezogen. Und von mir das gutgeschriebene Geld mit den Karten sofort wieder abgehoben. Sie haben natürlich Recht. Eigentlich bleibt sonst nichts mehr.
Zitat
Der Bank müssen Sie nicht sagen, dass sie bereits bei einer anderen Bank Geld aufgenommen haben, dass erfahren die von ganz alleine.
Das denke ich auch. Nur warum bekomme ich immer noch Angebote/Anrufe zur Umschuldung? Das ergibt keinen Sinn.
Zitat
Ich würde Ihnen raten, alle Zahlungen sofort einzustellen, Ihr Konto zu einem P-Konto umstellen zu lassen und so schnell als möglich den Termin bei der Schuldnerberatung wahrzunehmen.

Ich sehe momentan keinen Weg der an einer Privatinsolvenz vorbeiführt und auch noch Sinn macht.

Kann man sein Girokonto denn auf ein P-Konto umstellen, wenn es mit 7500,- im Minus ist. Wie läuft es dann weiter mit der Miete etc.?

Wie stellt man alle Zahlungen sofort ein? Die meisten Firmen haben ja Lastschrifteinzugsermächtigung bei mir.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Fallera am 08. März 2011, 21:39:33
Das denke ich auch. Nur warum bekomme ich immer noch Angebote/Anrufe zur Umschuldung? Das ergibt keinen Sinn.
- Weil die Bank in erster Linie Geld verdienen und Ihre Produkte an den Mann bringen möchte.

Wenn Ihr Konto im Minus ist, haben sie keinen Anspruch auf ein P-Konto! In dem Fall würde ich raten, ein Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und dieses nach Eröffnung umwandeln zu lassen. Wie ich hier im Forum gelesen haben ist die Norisbank hier wohl ein guter Ansprechpartner.

Lassen Sie Ihr Gehalt dann auf das neue Konto laufen und überweisen von dort die Lebensnotwendigen Dinge wie Miete, Strom, Telefon etc.! Allen anderen entziehen sie die Lastschriftermächtigung schriftlich.

Zu Ihrem eigenen Schutz würde ich keine neuen Finanzierungen abschließen!

Wichtig ist der Termin bei einer Schuldnerberatung oder bei einem Anwalt.

Viele Grüße

Fallera
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: tomwr am 08. März 2011, 22:17:15
Wie stellt man alle Zahlungen sofort ein? Die meisten Firmen haben ja Lastschrifteinzugsermächtigung bei mir.
Lastschrifteinzug kann man widerrufen, genügt ein Brief an die jeweilige Firma.
Im Übrigen kann man eingelösten Lastschriften auch widersprechen.
Bei Onlinebanking geht das meistens per "Klick" mit einer TAN.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: stromberg1163 am 08. März 2011, 23:27:51
Hallo Trevor,

die Bank wird dir garantiert nichts mehr umschulden und wahrscheinlich sehr bald das Konto dicht machen.
Solange du nóch nicht in der Schufa stehst kannst du überall problemlos ein Konto eröffnen. Das würde ich als erstes tun. Nach der Eröffunug dann etwas zeitversetzt in ein P-Konto wandeln. Und eröffne ein Guthabenkonto mit EC-Karte auf Guthabenbasis..geht alles, solange die ganze Misere noch nicht eskaliert ist.
Geleichzeitig solltest du auf jedenfall zur Schuldnerberatung...gehe zu den öffentliche Stellen. Dort ist die Beratung umsonst und in der Regel auch seriös. Sprech mit deinen Gläubigern..rechtzeitig..die Kreditkartenunternehmen sind in der regel sehr offen für deine Zahlungsschwierigkeiten und du kannst mit denen verhandeln.
Bei deiner Hausbank wäre ich vorsichtig. Wenn du alle zahlungen einstellst...und dein Gehalt auf das neue Konto umleiten lässt, wird über dich einiges an Unannehmlichkeiten hereinbrechen.
Wenn du ohne mit Ihnen irgendwas zu verhandeln, die Zahlungen einstellst, werden sie Ihre Gesamtforderung sofort abgegeben und du wirst unmittelbar, sprich in kürzester Zeit alle Instanzen kennen lernen, die dir das Leben sehr schwer machen.
Also, bester Weg...sprech mit denen, verhandele, gehe zur Schuldnerberatung...und ganz wichtig !!!!
Falle nicht auf die Versprechen von Anwaltlichen Schuldenregulierern rein...das kostet dich nur noch mehr Geld...das wirdt du auf jedenfall bezahlen...egal ob die was verhandeln oder nicht.
Ich wünsch dir viel Glück.
Wenn du Fragen hast dann gerne...ich habe das alles schon durch...ohne Privatinsolvenz.

Viele Grüße

Stromberg1163
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Maurice Garin am 08. März 2011, 23:35:59
Im Übrigen kann man eingelösten Lastschriften auch widersprechen.
Bei Onlinebanking geht das meistens per "Klick" mit einer TAN.

Damit wäre ich vorsichtig. Bei berechtigten Lastschriften mit erteilter Einzugsermächtigung kann das eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellen und somit zu Forderungen aus vbuH führen, die nicht der RSB unterliegen.

Und warum sollte man den Lastschriften auch widersprechen? Im Zweifel hat man lieber Schulden bei der Bank als bspw. bei seinem Vermieter oder seiner Versicherung.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Fallera am 09. März 2011, 08:43:52
Sprech mit deinen Gläubigern..rechtzeitig..die Kreditkartenunternehmen sind in der regel sehr offen für deine Zahlungsschwierigkeiten und du kannst mit denen verhandeln.
Bei deiner Hausbank wäre ich vorsichtig. Wenn du alle zahlungen einstellst...und dein Gehalt auf das neue Konto umleiten lässt, wird über dich einiges an Unannehmlichkeiten hereinbrechen.
Wenn du ohne mit Ihnen irgendwas zu verhandeln, die Zahlungen einstellst, werden sie Ihre Gesamtforderung sofort abgegeben und du wirst unmittelbar, sprich in kürzester Zeit alle Instanzen kennen lernen, die dir das Leben sehr schwer machen.


- Verhandeln? Der TE ist pleite und hat im Prinzip nicht mal Geld für Lebensmittel! Da ist kein finanzieller Spielraum für Verhandlungen! Welche Instanzen? Mehr als Pfänden können sie nicht und das ist bis zu einer evtl. Insolvenz mit dem P-Konto weitestgehend abgefedert! Ich bleibe dabei! Zahlungen sofort einstellen!

Falle nicht auf die Versprechen von Anwaltlichen Schuldenregulierern rein...das kostet dich nur noch mehr Geld...das wirdt du auf jedenfall bezahlen...egal ob die was verhandeln oder nicht.

- Das ist eine Verallgemeinerung! Es gibt durchaus seriöse Schuldenregulierer und die sind oftmals kompetenter und vor allem schneller als die öffentlichen Institutionen.


Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: stromberg1163 am 09. März 2011, 08:54:35
Ich habe bei fast gleicher Ausgangslage verhandelt und es geht sehr wohl.


..und natürlich sind nicht alle Schuldenregulierer über einen Kamm zu scheren bzw. unseriös.
Aber ein Anwalt kostet Geld..und das habe ich zu bezahlen...das ist Fakt.

..und woher nehme ich das Geld wenn ich Pleite bin ?

Sorry, aber ich entscheide mich entweder für eine Privatinsolvenz oder ich versuche das Ganze ohne sie wieder in den Griff zu bekommen. Das ist ein reines Rechenexempel...vorrausgesetzt ich habe ein regelmäßiges Einkommen in angemessener Höhe.
Habe ich das nicht ist der Weg klar..
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: doktor mabuse am 09. März 2011, 09:34:45
Hallo,

vieles erinnert mich an meine eigene Geschichte, es ist nicht einfach, sich selbst und die finanzielle Situation zeitgleich in den Griff zu bekommen.
Sie haben ja hier schon einige Vorschläge bekommen, ich denke auch, daß die finanzielle Situation auf Dauer unlösbar bleibt, da die Einnahmen nicht die Verbindlichkeiten abdecken.
Ich würde auch schnellestens (z.B. bei der Norisbank, die sind oft kulant) ein neues Konto eröffnen und nur noch von da aus, die existenziellen Zahlungen vornehmen.
Da Ihenn die Zeit wegläuft, würde ich eine seriöse Schuldnerberatung aufsuchen, auch wenn es Geld kostet.
Wenn Sie ab sofort alle Zahlungen einstellen,(ausser Miete, Energiekosten etc.)können Sie damit mögliche Auslagen für die Beratungsstelle bezahlen. Die übernimmt auch die Verhandlungen/Korrospondenz mit den Gläubigern und stellt Ihnen im Falle einer Insolvenz die notwendige Bescheinigung aus, daß der Vergleich gescheitert ist.
Im Moment haben Sie noch etwas Zeit, bis Ihnen die Konten gekündigt werden und die Gläubiger Maßnahmen einleiten. Nutzen Sie diese aktiv!
Wie schon gesagt, sollten Sie ab sofort keine weiteren Verbindlichkeiten mehr eingehen und eine Beratung suchen. Vielleicht lassen sich ja die Gläubiger auf einen vertretbaren Vergleich an, was sicher besser als eine Insolvenz wäre. Denn - die beste Insolvenz ist die vermiedene...

Gruß,
Doktor Mabuse
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: tomwr am 09. März 2011, 10:28:18
Im Übrigen kann man eingelösten Lastschriften auch widersprechen.
Bei Onlinebanking geht das meistens per "Klick" mit einer TAN.

Damit wäre ich vorsichtig. Bei berechtigten Lastschriften mit erteilter Einzugsermächtigung kann das eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellen und somit zu Forderungen aus vbuH führen, die nicht der RSB unterliegen.

Wo soll denn da bitte schön eine Sittenwidrigkeit vorliegen ? Lastschrift ist lediglich ein abwicklungstechnisches Zahlungsinstrument dass grundsätzlich mit Risiken verbunden ist. Generell ist es so, dass eine Lastschrift durch den Kunden genehmigt werden muss. Die Erklärung am Lastschriftverfahren teilzunehmen ersetzt nicht die Genehmigung der Lastschrift im Einzelfall denn sonst wäre eine Genehmigung einer Lastschrift gerade nicht erforderlich oder ein Widerspruch rechtlich nicht möglich. Ist er aber grundsätzlich. Und ich weiß nicht wo hier eine sittenwidrige Schädigung vorliegen soll und durch was ?

Da eine Lastschrift jederzeit widerrufbar ist und eine Einlösung mangels Guthaben sowieso im Ermessen der Bank liegt, wird hier keine Zahlungsgarantie vereinbart sondern lediglich Zustimmung zu einem Zahlungsverfahren, die ebenfalls jederzeit widerrufen werden kann. Der Kontoinhaber ist und bleibt Herr des Kontos. Wenn sich die persönlichen finanziellen Verhältnisse ändern ist es selbstverständlich zulässig und nicht sittenwidrig einer aufgrund vorher allgemein erteilten Einzugsermächtigung zu widersprechen. Nur in diesem Kontext hat der BGH gestattet, dass Unternehmen ihre Kunden verpflichten dürfen am Einzugsermächtigungsverfahren bei Vertragsabschluss generell teilnehmen zu müssen. ( http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=25192&pos=0&anz=1 )

Es obliegt dem Kontoinhaber entsprechende Dispositionen auf dem Konto jederzeit zu ändern wenn die aktuelle Situation (Liquidität) dies erfordert und zwar im alleinigen Ermessen des Kontoinhabers. Dazu kann er Lastschriften generell oder auch im Einzelfall widerrufen.

Weitere Informationen dazu auch hier:
http://www.finanztip.de/recht/bank/einzugsermaechtigung-und-abbuchungsauftrag.htm

Zitat
Rückbuchungspflicht der Bank bei Widerspruch gegen Lastschrift
Ein Bankkunde ist bei Einzugsermächtigungen durch Lastschriftverfahren berechtigt, Abbuchungen von seinem Konto innerhalb einer bestimmten Frist (meist 6 Wochen) zu widersprechen. Hierbei trifft die kontoführende Bank weder eine Prüfungspflicht noch ein Prüfungsrecht. Das Geldinstitut ist vielmehr selbst dann verpflichtet, auf den Widerspruch hin die Belastungsbuchung rückgängig zu machen, wenn ihr bekannt ist, dass der Zahlungspflichtige die abgebuchten Beträge dem Zahlungsempfänger schuldet. Tut die Bank das nicht, so läuft sie Gefahr ihrerseits auf Grund des mit ihrem Kunden bestehenden Giroverhältnisses in Anspruch genommen zu werden.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.11.2000

22 U 64/00

NJW-RR 2001, 557



Und warum sollte man den Lastschriften auch widersprechen? Im Zweifel hat man lieber Schulden bei der Bank als bspw. bei seinem Vermieter oder seiner Versicherung.

Das kann auch nur jemand fragen der noch nie in einer solchen finanziellen Lage war. Im Zweifel braucht man halt noch etwas Luft um seinen täglichen Lebensbedarf mit den Resten des Kontokorrent zu gewährleisten. Für manche schwer vorstellbar, aber so ist manchmal halt die Realität.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Insokalle am 09. März 2011, 12:14:54
Der Einwand von Garin ist berechtigt, s. dazu § 826 BGB.
Lesenswert auch die schon ältere Rspr. OLG Düsseldorf 14.12.2000, 6 U 208/99 mit Hinweis auf BGH.
Der Schuldner nutzt seine im Lastschriftverfahren gegebene Widerspruchsmöglichkeit zweckfremd aus, wenn er der Belastung seines Girokontos widerspricht, um Zahlungen auf begründete und von seiner Einzugsermächtigung gedeckte Gläubigeransprüche rückgängig zu machen, die er im Falle der Überweisung nicht mehr hätte rückgängig machen können.

Vorsatz etc sind Tatfragen.
Das Risiko des Ausfalls kann auch auf die Gläubigerbank übergehen.

(Extremfälle sind die Fälle der sog. Lastschriftreiterei, dies ist betrügerische Kreditbeschaffung (BGH).)

Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Maurice Garin am 09. März 2011, 12:43:17
Und ich weiß nicht wo hier eine sittenwidrige Schädigung vorliegen soll und durch was ?

Sie wissen es nicht. Und der BGH hat es schon so gesehen. Also besser Vorsicht, wie ich schrub...

Zitat
Das kann auch nur jemand fragen der noch nie in einer solchen finanziellen Lage war. Im Zweifel braucht man halt noch etwas Luft um seinen täglichen Lebensbedarf mit den Resten des Kontokorrent zu gewährleisten. Für manche schwer vorstellbar, aber so ist manchmal halt die Realität.

Ok, das ist ein Argument. Wobei wir da wieder auf die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zusteuern.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: tomwr am 09. März 2011, 16:52:45
Es mag vielleicht Einzelfälle geben, wo eine sittenwidrige Schädigung vorliegen könnte. Festgestellt wurde das nach meinen Recherchen lediglich in Fällen, in denen einer Lastschrift erst sehr spät (im Nachhinein) widersprochen wurde, wie das auch Insolvenzverwalter gerne rückwirkend tun. Weiterhin kommt §826 BGB in Betracht wenn der Gläubigerbank z.B. ein Schaden entstanden ist, weil der Gläubiger über die Summe verfügt hat bevor er selbst Insolvenz angemeldet hat und die Bank den Gläubiger daher nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Dieses ominöse 1,2 Mio DM Urteil. Wer solche Beträge in Lastschrift abruft ist meines Erachtens selbst Schuld. Immerhin gibt es da für die Gläubiger das Abbuchungsverfahren.

Jetzt soweit zu gehen und den Schuldner ein schlechtes Gewissen zu machen in Bezug auf diese Ausnahmeurteile halte ich für übertrieben. Es ist ein legitimes Recht der Lastschriftabbuchung zu widersprechen nach der Genehmigungstheorie und das Recht wird nicht missbräuchlich ausgenutzt wenn man es zeitnah (wenige Tage nach der Abbuchung) ausübt und wenn der Gläubiger gegenüber seiner Bank über den entsprechenden Betrag noch nicht verfügt hat. Im Übrigen enthalten alle Gutschriften durch Scheck oder auch Lastschriften immer den Vorbehalt des fehlenden Widerspruchs (sei es durch die Bank, sei es durch den Schuldner).

Zitat
Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine missbräuchliche Ausnutzung der Widerspruchsmöglichkeit erst dann vorliegt, wenn der Lastschriftschuldner bei erteilter Einzugsermächtigung einer Belastungsbuchung, der ein von der Einzugsermächtigung gedeckter Zahlungsanspruch zugrunde liegt, ohne anerkennenswerte Gründe erst nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist widerspricht. BGHZ 74,300,306

Im Übrigen kann man einen sofortigen Widerspruch gegen die Lastschrift (der auch nach 2 oder 3 Tagen kein Problem ist) auch konkludent als Widerruf der Einzugsermächtigung deuten. Und natürlich kann man jederzeit eine erteilte Lastschrift Einzugsermächtigung widerrufen. Die Widerrufsklausel ist sogar in aller Regel Bestandteil der Lastschrift Ermächtigung und meines Wissens nach sogar gesetzlich vorgeschrieben. Und ein Schuldner der von seinen gesetzlich zustehenden Rechten Gebrauch macht handelt weder unlauter noch sittenwidrig.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Maurice Garin am 09. März 2011, 17:21:37
Und ein Schuldner der von seinen gesetzlich zustehenden Rechten Gebrauch macht handelt weder unlauter noch sittenwidrig.

Na dann ist ja alles klar.

BTW: Ich vermisse ein "Hugh, ich habe gesprochen!"
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: tomwr am 09. März 2011, 18:38:19
Wenn ich Richter wäre, könnte ich das vielleicht sagen, bin ich aber nicht.
Ich kann natürlich jedes Mal dazuschreiben wann ich meine oder eine andere Meinung vertrete. Ich denke aber es geht immer aus dem Kontext hervor.

Wir vertreten hier sicher alle nur unsere Meinungen und führen Begründungen dafür an.
Letzlich bleibt es Aufgabe der Fragestellenden daraus Rückschlüsse für sich selbst zu ziehen und über den weiteren Fortgang zu entscheiden.

Nicht mehr und nicht weniger kann so ein Forum bieten. Oder ?  :gruebel:
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Insokalle am 09. März 2011, 18:52:35
...

ach was solls
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 10. März 2011, 16:02:33
Hallo. Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Ich werde am Dienstag per Rückruf von der städtischen Schuldnerberatungsstelle erfahren, wann ich einen Termin bekomme. Die Dame am tel. konnte mir nur eine Zeitspanne zw. 2 Wochen - 3 Monaten nennen. Es sei von Fall zu Fall anders meinte sie.  :sad:

Kann ich so ein Guthaben-Girokonto bei der Norisbank auch online eröffnen? Kommen da nicht fragen zur finanziellen Situation, bzw. wieso ich jetzt eins im Guthaben eröffnen will?

Ich hab momentan nur noch 100,- in der Tasche. Wenn ich ein neues Girokonto eröffne, und mein Gehalt zum 1.4. dorthin umleiten lasse wird mir meine Hausbank sofort den Dispo fällig stellen.

Andererseits könnte ich dann wenigstens über mein Gehalt verfügen, was momentan unmöglich ist.



Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: stromberg1163 am 10. März 2011, 16:46:22
Das wird der Weg sein.
Konto eröffnen und Gehalt aus das neue Konto.
Dann wird deine Bank natürlich alles fällig stellen.
...aber da musst du jetzt durch...!!

Viel Glück
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 10. März 2011, 17:43:16
Beim Girokonto-Eröffnungsantrag ist natürlich wieder die Schufa-Datenübermittlungsklausel enthalten. Und eine Noriscard brauche ich ja um Geld abzuheben. Auf den Dispokredit kann man glücklicherweise verzichten, indem man einfach kein Kreuz macht. Geht mein Antrag zu Eröffnung denn durch, oder muss ich mit Ablehnung rechnen? Vielleicht kann jemand antworten, der sich so ein Guthaben-Konto eröffnet hat.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: tomwr am 10. März 2011, 20:38:37
Der Einwand von Garin ist berechtigt, s. dazu § 826 BGB.
Lesenswert auch die schon ältere Rspr. OLG Düsseldorf 14.12.2000, 6 U 208/99 mit Hinweis auf BGH.
Der Schuldner nutzt seine im Lastschriftverfahren gegebene Widerspruchsmöglichkeit zweckfremd aus, wenn er der Belastung seines Girokontos widerspricht, um Zahlungen auf begründete und von seiner Einzugsermächtigung gedeckte Gläubigeransprüche rückgängig zu machen, die er im Falle der Überweisung nicht mehr hätte rückgängig machen können.

Der BGH hat in ähnlicher Sache auch bereits anders geurteilt. Zwar in Verbindung mit einem Insolvenzverfahren nach Antragstellung und vor der Eröffnung aber die Begründung nimmt darauf speziell keinen Bezug sondern auf ein allgemein dem Schuldner zustehendes Recht Bezug.

http://lexetius.com/2007,3196
BGH, Urteil vom 25. 10. 2007 - IX ZR 217/ 06; OLG München

Zitat
a) Der Schuldner, der nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit während des Insolvenzeröffnungsverfahrens eine im Lastschriftverfahren erfolgte Kontobelastung nicht genehmigt, handelt in der Regel weder rechts- noch sittenwidrig.

Unter Rn. 15
Zitat
Danach wird die Belastung des Schuldnerkontos erst durch die Genehmigung des Schuldners wirksam. Die dem Gläubiger erteilte Einzugsermächtigung enthält keine Befugnis, das Weisungsrecht des Schuldners gegenüber seiner Bank auszuüben, sondern nur die Gestattung, das von der Kreditwirtschaft entwickelte technische Verfahren des Lastschrifteinzugs zu benutzen (BGH, Urt. v. 14. Februar 1989, aaO; v. 11. April 2006 - XI ZR 220/ 05, BGHZ 167, 171, 173 f). Nur eine solche Auslegung der Lastschriftabrede ist sachgerecht, weil für den Schuldner von der Interessenlage her kein Anlass besteht, dem Gläubiger durch die Einzugsermächtigung mehr Rechte einzuräumen, als jenem bei Abwicklung des Zahlungsverkehrs durch Überweisung oder im Abbuchungsverfahren zustehen. An der Genehmigungstheorie ist daher entgegen den zitierten Äußerungen im Schrifttum - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des XI. Zivilsenats - festzuhalten.

Unter Rn. 16
Zitat
Alle Versuche, die Erfüllungswirkung im Rechtsverhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger auf einen früheren Zeitpunkt zu verlegen (vgl. insbesondere Bork, Festschrift für Gerhardt S. 69, 76; Nobbe/ Ellenberger, aaO S. 1888), scheitern daran, dass vor der Genehmigung durch den Schuldner nichts aus dessen Vermögen abgeflossen ist und die Gutschrift auf dem Gläubigerkonto dem Schuldner auch nicht aus anderen Gründen als Leistung zugerechnet werden kann; denn die Einzugsermächtigung begründet keine Befugnis, über das Konto des Schuldners zugunsten des Gläubigers zu verfügen (BGH, Urt. v. 11. April 2006 - XI ZR 220/ 05, BGHZ 167, 171, 173 ff). Die in das Verfahren eingeschalteten Banken erfüllen nicht als Dritte im Sinne von § 267 BGB die Verbindlichkeit des Schuldners; denn ihnen fehlt der Wille, mit der Gutschrift selbst die Verbindlichkeit eines anderen zu tilgen (vgl. BGHZ 46, 319, 325; 75, 299, 303).

Unter Rn.17
Zitat
Zwar gestattet die Vertragsfreiheit es den Beteiligten, gleichwohl im Valutaverhältnis zu vereinbaren, Erfüllung solle schon vor der Genehmigung durch den Schuldner eintreten. Ein übereinstimmender Parteiwille dieses Inhalts kann aus der Lastschriftabrede allgemein, ohne konkrete Anhaltspunkte im Einzelfall, jedoch nicht abgeleitet werden, weil es nicht dem berechtigten Interesse des Gläubigers entspricht, eine Leistung als Erfüllung gelten zu lassen, von der er nicht sicher sein kann, dass er sie behalten darf (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Januar 1996 - XI ZR 75/ 95, WM 1996, 438, 439), und die er selbst nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist gemäß Abschn. III Nr. 2 des Lastschriftabkommens der Schuldnerbank im Wege des Bereicherungsausgleichs zurückgewähren muss, wenn der Schuldner die Genehmigung versagt (vgl. BGHZ 167, 171, 176). Auf der anderen Seite erfordert es auch das berechtigte Interesse des Schuldners, der sich durch die Einzugsermächtigung der Gefahr vom Gläubiger veranlasster unberechtigter Belastungen seines Kontos ausgesetzt hat, dass dieser nicht eine Erfüllung seiner Forderung gegen den Willen des Schuldners ohne staatliche Zwangsmittel durchsetzen kann. Die Ansicht, dass die Lastschrift im Regelfall ohne Genehmigung des Schuldners keine Erfüllung bewirkt, beruht daher auf einer sachgerechten Bewertung der Interessen von Gläubiger und Schuldner.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: doktor mabuse am 11. März 2011, 10:47:10
Hallo,

ich würde mir die Mühe machen (so habe ich es gemacht) die naheste Norisbank-Filiale persönlich aufzusuchen, alle notwendigen Unterlagen mitnehmen und offen über die bevorstehende Sache reden. Ich habe an Ort und Stelle Bescheid bekommen, ob das Konto eröffnet wurde und dann hat es 4-5 Tage gedauert, bis ich meine Bankkarte, die Geheimzahl und den online-Zugang erhalten habe.

Viel Erfolg,
Doktor Mabuse

Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Insokalle am 11. März 2011, 11:39:02
BGH, Urteil vom 25. 10. 2007 - IX ZR 217/ 06; OLG München

Das Urteil ist bekannt. Wer es aufmerksam liest (vor allem die gänzlich anders gelagerte Fallkostellation), wird schnell feststellen, dass das hier aufgeworfene Problem von willkürlichen Lastschriftwiderrrufen davon in keiner Weise tangiert wird. Es geht - u.a. wohlgemerkt - um die Frage von ausdrücklichen Genehmigungen von Lastschriften. Der Schwerpunkt liegt in der Widerrufsbefugnis durch VIV.

Anders lautende Entscheidungen als die von mir angegebenen, die im übrigen die Genehmigungstheorie auch nicht in Frage stellen und die m.E. ohnehin keine Rolle spielt, existieren meines Wissens nicht.

Sie picken aus Urteilen wieder nur die Teile raus, von denen Sie meinen, dass sie Ihre wilden Theorien unterstützen. Und wieder geht es schief. Warum zitieren Sie aus dem besagten Urteil nicht auch die Tz 56?

"Soweit der Senat schon ein rechts- und sittenwidriges Verhalten der Schuldnerin verneint hat, steht dies nicht in Widerspruch zur bisher ergangenen Rechtsprechung. Das Urteil BGHZ 74, 300 betrifft das Verhalten eines Schuldners, der sich nicht in der Insolvenz befand. Das Urteil BGHZ 101, 153 beruht entscheidend darauf, dass der Widerspruch dazu missbraucht wurde, den Betrag einem anderen Gläubiger zuzuwenden."
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 11. März 2011, 12:02:00
alle notwendigen Unterlagen mitnehmen und offen über die bevorstehende Sache reden.

Die Frage ist, welche Sache mir konkret bevorsteht. Ich hab ja noch keine Ahnung ob die Schuldnerberatung Chancen in einem aussergerichtl. Vergleich sieht, oder mich direkt in die Verbraucherinsolvenz bringt.

Haben Sie sich telefonisch einen Termin bei der Norisbank geben lassen und gleich am tel. über den Hintergrund erzählt? Meinen Sie mit notwendigen Unterlagen Kontoauszüge über meine Verbindlichkeiten?

Angenommen ich habe in wenigen Tagen das Guthabenkonto, und melde meinem Arbeitgeber, dass er das Gehalt dorthin überweisen soll. Kann meine Hausbank (z.b. gerichtlich) etwas dagegen unternehmen, dass mein Geld bei der Norisbank ankommt?
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Fallera am 11. März 2011, 13:35:10
Angenommen ich habe in wenigen Tagen das Guthabenkonto, und melde meinem Arbeitgeber, dass er das Gehalt dorthin überweisen soll. Kann meine Hausbank (z.b. gerichtlich) etwas dagegen unternehmen, dass mein Geld bei der Norisbank ankommt?

- Nein, kann sie nicht! Sie kann "nur" den Dispo sofort fällig stellen und den Ausgleich des Betrages fordern.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: tomwr am 11. März 2011, 19:05:56
BGH, Urteil vom 25. 10. 2007 - IX ZR 217/ 06; OLG München

Das Urteil ist bekannt. Wer es aufmerksam liest (vor allem die gänzlich anders gelagerte Fallkostellation), wird schnell feststellen, dass das hier aufgeworfene Problem von willkürlichen Lastschriftwiderrrufen davon in keiner Weise tangiert wird. Es geht - u.a. wohlgemerkt - um die Frage von ausdrücklichen Genehmigungen von Lastschriften. Der Schwerpunkt liegt in der Widerrufsbefugnis durch VIV.

Das ist aber jetzt eine spitzfindige Auslegung.
Preisverdächtige Frage an Insokalle:

Wie werden den Lastschriftzahlungen genehmigt ?
Habe ich noch nie gemacht. Bei keiner einzelnen Lastschrift.

Ich wüßte auch keinen dazu passenden konkreten und praxisüblichen bankinternen Ablauf außer der konkludenten Genehmigung, wenn man einem Rechnungsabschluss der Bank innerhalb von 6 Wochen nicht widerspricht. Im Übrigen steht dem Kontoinhaber zu, Lastschriften ohne Angabe von Gründen zu widerrufen bzw. nicht zu genehmigen. Ich weiß nicht wo man hier noch Willkür reininterpretieren will und was man damit überhaupt zum Ausdruck bringen will. Natürlich ist jede willensgesteuerte Handlung einer Person willkürlich.

Zitat
aa) BGH Rdnr. 13: Da die Bank mangels Weisung des Schuldners dessen Konto zunächst unberechtigt belastet, kann der Schuldner ihr gegenüber der Belastung seines Kontos ohne Angabe von Gründen sowie unabhängig vom Bestehen einer Verpflichtung im Valutaverhältnis widersprechen. Die Schuldnerbank hat dementsprechend keinen Aufwendungsersatzanspruch [und muss ggfs. eine Belastungsbuchung rückgängig machen ], solange ihr Kunde die Belastungsbuchung nicht nach § 684 S. 2 BGB genehmigt hat (folgen Nachw.). Erst die nachträgliche Zustimmung des Schuldners ergibt die Berechtigung der Schuldnerbank zur Einlösung der Lastschrift. Diese Zustimmung bzw. Genehmigung tritt an die Stelle eines Überweisungs- oder Abbuchungsauftrags. Erteilt wird sie entweder durch ausdrückliche Genehmigung des Bankkunden (selten) oder im Normalfall dadurch, dass die Bank dem Kunden den regelmäßigen Rechnungsabschluss übersendet und der Kunde innerhalb der Frist (i. d. R. 6 Wochen) nicht widerspricht.
http://juratelegramm.de/faelle/privatrecht/BGH_NJW_2006_1965.htm


Und da Du ja offenbar darauf plädierst, Urteile genau zu lesen und davon ausgehst, mein angeführter Sachverhalt wäre nicht zutreffend da sich das Urteil sowieso auf einen anderen Sachverhalt bezieht, kann ich den Ball hier locker zurückspielen. Denn Deine folgende angeführte Rn. 56 trifft bei dem hier geschilderten Sachverhalt auch nicht zu.

Zitat
"Soweit der Senat schon ein rechts- und sittenwidriges Verhalten der Schuldnerin verneint hat, steht dies nicht in Widerspruch zur bisher ergangenen Rechtsprechung. Das Urteil BGHZ 74, 300 betrifft das Verhalten eines Schuldners, der sich nicht in der Insolvenz befand. Das Urteil BGHZ 101, 153 beruht entscheidend darauf, dass der Widerspruch dazu missbraucht wurde, den Betrag einem anderen Gläubiger zuzuwenden."

Denn es ist schon ein Unterschied, ob man hier die vorenthaltenen Beträge eines Gläubiger einem anderen Gläubiger zukommen läßt oder ob der Schuldner diesen Betrag im Rahmen seiner eigenen Disposition verwendet, z.B. um davon Einkäufe zur Sicherung des Lebensunterhalts zu tätigen. Oder die Miete zu zahlen. Oder, oder, oder.

Und das Urteil BGHZ 74,300 ist hier auch nicht zutreffend weil der Fall nicht nur einen Schuldner betrifft der sich nicht in der Insolvenz befindet sondern weil hier auch die Gläubigerbank geschädigt wurde weil nämlich der Gläubiger über die recht hohe Summe bereits verfügt und dann in Insolvenz gegangen ist und der Schuldner davon offenbar wußte.

Denn auch BGHZ 74,300 kommt zu dem Ergebnis, dass eine sittenwidrige Schädigung durch Widerruf der Lastschrift erst dann vorliegt, wenn er damit die Gläubigerbank schädigt oder dies billigend in Kauf nimmt. Und der konkrete Fall liegt insofern ganz anders, weil offenbar der Schuldner mit Forderungen gegen den Gläubiger aufrechnen wollte, dieses offenbar aufgrund einer bevorstehenden Insolvenz des Gläubigers nicht erfolgversprechend erschien und dann über Lastschriftwiderruf auf dem Rücken der Gläubigerbank ausgetragen wurde. In diesem Fall finde ich die Sittenwidrigkeit auch als gegeben und das Urteil des BGH in der Sache korrekt.

http://web.archive.org/web/20010424223734/http://gaius.jura.uni-sb.de/Skripten/Zahlungsverkehr/BGH79.htm

Aber so einen Anwendungsfall auf den Standardschuldner als "Regelfall" zu übertragen (unter dem Hinweis dass jede Lastschriftrückgabe das Risiko der Sittenwidrigkeit auslösen könnte) finde ich jetzt nicht so ganz passend.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Insokalle am 12. März 2011, 11:49:06
Tja, leider besteht das Risiko nunmal bei grundlosen Widerrufen. Sie können es jetzt drehen und wenden wie Sie wollen, es wird nicht besser.
Und es wird nunmal in solchen Fällen ständig auf BGHZ 74,300 bezug genommen. Das können Sie an zahlreichen Stellen nachlesen. Der dort geschilderte Fall betrifft exakt den (rechts-)grundlosen Widerruf mit den eingetretenen Schäden.
Wer am Ende letztlich der Geschädigte ist, ist doch egal, da darf eine Bank wohl kaum besser stehen als der ursprüngliche Gläubiger. Weitergehende Ausführungen zu Valuta-, Deckungs-, Zuwendungsverhältnissen usw. erspare ich mir jetzt hierzu. Und lesen Sie sich ruhig nochmal OLG Düsseldorf sorgfältig durch.
Ich habe auch geschreiben, dass Vorsatz etc. Tatfragen sind. Ob daher jedem Missbrauchsfall auch eine Verurteilung folgt, bleibt trotzdem zunächst offen.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: tomwr am 14. März 2011, 23:41:35
Und es wird nunmal in solchen Fällen ständig auf BGHZ 74,300 bezug genommen. Das können Sie an zahlreichen Stellen nachlesen.

Ständig ? Wieviele Fälle bekommst Du denn am Tag oder in der Woche so auf den Tisch ?  :wink:

Der dort geschilderte Fall betrifft exakt den (rechts-)grundlosen Widerruf mit den eingetretenen Schäden.

Was soll denn bitte ein grundloser Widerruf sein ? Der BGH selbst festgestellt, dass ein Widerruf oder besser eine nicht erteilte Genehmigung im Ermessen des Schuldners liegt und der Schuldner das Recht hat, einen Widerruf OHNE ANGABE VON GRÜNDEN zu veranlassen. Wenn er dazu keine Gründe angeben muss (weil ihm dieses Dispositionsrecht als Kontoinhaber zusteht) dann kann auch kein Fall des grundlosen Widerrufs vorliegen.

Wer am Ende letztlich der Geschädigte ist, ist doch egal, da darf eine Bank wohl kaum besser stehen als der ursprüngliche Gläubiger.

Nein es ist nicht egal. Sittenwidrig an der zu Grunde liegenden Geschichte im BGHZ 74,300 war laut BGH das Ausüben des Widerrufs durch den Schuldner kurz vor einer bevorstehenden Insolvenz des Gläubigers (und im Wissen dieser Tatsache) um eben nicht quotenmäßig befriedigt zu werden sondern über diesen Trick sich bei der Gläubigerbank zu bedienen und das Insolvenzrisiko damit auf die Gläubigerbank zu verschieben, dass er eigentlich selbst hätte tragen müssen. Das ist der Knackpunkt am BGHZ 74,300 wenn man das Urteil mal unvoreingenommen in der Gesamtheit betrachtet.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 20. März 2011, 22:15:18
Angenommen ich habe in wenigen Tagen das Guthabenkonto, und melde meinem Arbeitgeber, dass er das Gehalt dorthin überweisen soll. Kann meine Hausbank (z.b. gerichtlich) etwas dagegen unternehmen, dass mein Geld bei der Norisbank ankommt?

- Nein, kann sie nicht! Sie kann "nur" den Dispo sofort fällig stellen und den Ausgleich des Betrages fordern.

Es gibt Neuigkeiten. Mein Konto bei der Norisbank wurde problemlos eröffnet, wie gewünscht ohne Dispo. Die Schuldnerberatung der Stadt hat mir einen Fragebogen zur Offenlegung meiner finanziellen Situation geschickt, den ich heute ausgefüllt habe. Erst mit Eingang dieses Fragebogens wird man für mich einen Termin vereinbaren. Es kann aber bis zu 3 Monaten dauern.

Trotzdem sitze ich in der Klemme. Ich bekomme am 31. mein Gehalt und es wird alles mit dem Dispo verrechnet werden, so dass mir 0,- Euro zum Leben bleiben.  :heulen:
Wenn ich meinem Arbeitgeber sofort die neue Bankverbindung mitteile, und das Geld dorthin geschickt wird:

Was kann mir schmlimmstenfalls passieren? Meine Hausbank wird sich melden und den Dispo sofort fällig stellen. Auch die Kreditrate für meinen Ratenkredit wird nicht abgebucht werden können.

Ich weiss nicht wie ich mich nun verhalten soll, bis zum Schuldenberatungsgespräch bei der Stadt wirds wie gesagt noch dauern. Innerhalb dieser Zeit wird ein Inkassosturm über mich hereinbrechen, oder?

Wie lange dauert es bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?

Dies ist eine komplett neue Situation für mich. Ist es die richtige Entscheidung das Gehalt umzuleiten? Bin ohne Berater total auf mich allein gestellt, bzw. weiss nicht wen ich jetzt ausser euch fragen soll. :heulen:

Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Fallera am 20. März 2011, 22:44:08
Wenn Sie Ihr Gehalt auf das neue Konto umleiten lassen, wird sich Ihre Hausbank bei IHnen melden und fragen was los ist! Da vergeht Zeit! Dann werden Sie das Konto kündigen, den Dispo sofort fällig stellen! Das selbe bei den Kreditraten! Von heute auf Morgen passiert da auch nichts!

Wichtig ist, dass Sie genug Geld zum Leben haben! Bez. Inkassosturm,  In den sauren Apfel müssen Sie halt jetzt beisen bis eine Lösung gefunden wurden aber glauben Sie mir, Ihre Gläubiger machen sich nicht halb so viele Gedanken um Moral etc.
Heben Sie alle Schreiben sorgfältig auf! That´s it.

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, dann wird er Ihnen im schlimmsten Fall die Eidesstattliche Versicherung abnehmen und das ist in Ihrer Situation auch nicht wirklich schlimm!

Nutzen Sie die Zeit um sich über eine evtl. Insolvenz zu informieren! welche Rechte, welche Pflichten habe ich!
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 20. März 2011, 22:56:54
Hallo Fallera. Wie schnell kann der Gerichtsvollzieher denn beauftragt werden?

Meinen Sie ich kann jetzt die nächsten Monate meine Miete (Strom, Telefon etc.) vom neuen Konto aus bezahlen? Und was mache ich mit dem Rest, am besten alles Bar abheben?

Es ist ja kein P-Konto. Wird es mir auch gesperrt, sobald die Norisbank von meinen Verbindlichkeiten Wind kriegt?

Kann meine Hausbank den Arbeitgeber verständigen um an Geld zu kommen?
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Fallera am 21. März 2011, 07:50:09
Hallo Fallera. Wie schnell kann der Gerichtsvollzieher denn beauftragt werden?
- Zuerst wird das "normale" Mahnprozedere durchlaufen. Bis es letztendlich zum GV kommt, können schon ein paar Wochen/Monate vergehen.

Meinen Sie ich kann jetzt die nächsten Monate meine Miete (Strom, Telefon etc.) vom neuen Konto aus bezahlen? Und was mache ich mit dem Rest, am besten alles Bar abheben?
-So würde ich es machen.

Es ist ja kein P-Konto. Wird es mir auch gesperrt, sobald die Norisbank von meinen Verbindlichkeiten Wind kriegt?
-Ich würde die Umstellung in ein P-Konto beantragen. Aus dem nichts wird die Bank das Konto nicht sperren!

Kann meine Hausbank den Arbeitgeber verständigen um an Geld zu kommen?
- Bez. des Dispos eher nicht! Bez. des Kredites ja, wenn sie eine Lohn/Gehaltsabtretung unterschrieben haben bei Kreditaufnahme was relativ wahrscheinlich ist.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 21. März 2011, 13:51:01
Kann meine Hausbank den Arbeitgeber verständigen um an Geld zu kommen?
- Bez. des Dispos eher nicht! Bez. des Kredites ja, wenn sie eine Lohn/Gehaltsabtretung unterschrieben haben bei Kreditaufnahme was relativ wahrscheinlich ist.

Diese Sache bereitet mir Kopfzerbrechen. Ich hatte nun vor, meinem Arbeitgeber die neue Bankverbindung mitzuteilen, um am 01.04. die wichtigsten Ausgaben wie Miete etc. zu decken.

Ich bin mir sehr sicher, dass ich diese Gehaltsabtretung bei jedem Kreditvertrag unterzeichnen musste.
Wird die Kreditausgebene Bank meinem Arbeitgeber sofort mitteilen, dass die Kreditrate nicht eingezogen werden konnte. Bzw. wird die Hausbank meinen Arbeitgeber anrufen, wenn plötzlich kein Gehalt eingeht?

Solange ich nicht mit der Schuldnerberatung bzgl. evtl. Privatinsolvenz gesprochen habe, wäre es mir sehr wichtig, dass mein Arbeitgeber von der ganzen Sache nichts erfährt.

Also Gehalt aufs Guthabenkonto buchen lassen und einfach abwarten was passiert? Ich muss doch irgendwie die Zeit bis zu meinem Termin 'überbrücken'.  :dntknw:
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Fallera am 21. März 2011, 13:59:27
Wird die Kreditausgebene Bank meinem Arbeitgeber sofort mitteilen, dass die Kreditrate nicht eingezogen
-Nein, erst nach Kreditkündigung bzw. wenn sie danach die Gehaltsabtretung offen legen.

Bzw. wird die Hausbank meinen Arbeitgeber anrufen, wenn plötzlich kein Gehalt eingeht?
-NEIN, sie wird sie kontaktieren!
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 21. März 2011, 14:50:28
Kann ich das neue Konto nun gleich in ein P-Konto umwandeln lassen oder fällt das unangenehm bei der norisbank auf? Und tritt dann sofort der Pfändungsschutz in Kraft wenn Gehalt eingeht? Somit wären die Kosten für meine Existenz wenigstens gesichert, und es kann nur der gesetzlich geregelte Teil gepfändet werden.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: tomwr am 21. März 2011, 18:54:01
Hallo Fallera. Wie schnell kann der Gerichtsvollzieher denn beauftragt werden?
- Zuerst wird das "normale" Mahnprozedere durchlaufen. Bis es letztendlich zum GV kommt, können schon ein paar Wochen/Monate vergehen.

Um vollstrecken zu können (das macht der Gerichtsvollzieher) braucht der Gläubiger einen Titel. Also erst mal wird die Bank normal anmahnen, dann irgendwann einen Mahnbescheid versenden und wenn da kein Widerspruch eingelegt wurde kommt dann ein Vollstreckungsbescheid. Das ist dann sozusagen der Vorbote für den Gerichtsvollzieher der meist dann 3 bis 4 Wochen später auftaucht. Sofern noch kein Vollstreckungstitel da ist kann das Ganze so um die 3 Monate dauern.

Sofern man dem Mahnbescheid widerspricht, muss der Gläubiger erst klagen. Man kann das Ganze dann auch ziemlich in die Länge ziehen. Kommen dann zwar nochmal Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten drauf aber wenn man sowieso Insolvenz beantragt wirkt sich das im Grunde nicht aus, zumindest nicht für den Schuldner. Mit Gerichtsverfahren und eventuellen Einwendungen kann man nochmal sicher zusätzliche 3 Monate rausschinden.

Das Konto kann jederzeit in ein P-Konto umgewandelt werden, selbst noch nach Eintreffen einer Pfändung.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: misstraut2011 am 21. März 2011, 20:20:54
Hallo,

ich muss mich dann doch mal zu Wort melden: Es liest sich hier alles so einfach: Dann eben ein neues Konto und dann noch ein bißchen warten und hier noch was ... So ganz einfach sehe ich es nicht.

1. Problem: Es wurde offenbar ein Konto eröffnet mit Dispo, wohl noch nicht in Anspruch genommen, aber nach der Vorgeschichte würde ich die Verlockung doch als sehr hoch einschätzen.
Dies ist unbedingt und am liebsten gestern zu korrigieren.

2. Problem: Gehaltsabtretung und mögliche Pfändung beim Arbeitgeber.
Hier ist m.E. kein gerichtlicher Titel notwendig. Hier könnte die Bank doch direkt an den Arbeitgeber herantreten. Somit weiss dann der Arbeitgeber viel früher Bescheid als hier bislang geschrieben wurde.

Und ich sage es immer wieder gerne: Die Insolvenz ist oftmals ganz eindeutig und gute Lösung, um eine finanzielle Schieflage zu bereinigen, aber es ist eben auch kein Waldspaziergang.

Für jemanden der nicht wirklich stabil ist, kann die eine oder andere "Unannehmlichkeit" schon ein ordentlicher Rückschlag bedeuten.

Es kann nach meinem Ermessen nur einen vernünftigen Weg geben: Sofort psychologische Hilfe in Anspruch nehmen, ggfs. vielleicht sogar auch aufgrund eines möglichen Spielsuchtverhaltens (hoffe habe das jetzt auch so richtig herausgelesen) bei Gericht eine Betreuung beantragen (sofern man dies selbst machen kann). Dies stellt letztlich doch keine Entmündigung dar, kann aber bei vielen Behördengängen sehr hilfreich sein.

Der nächste Schritt ist natürlich der Weg zur Schuldnerberatung.

Dies alles hilft aber auch nur dann, wenn man selbst dann auch zu 100 % zur Erkenntnis gelangt ist, das Leben grundsätzlich zu ändern.

LG
MissTraut
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 22. März 2011, 02:44:05
Vielen Dank für eure Hilfe. Hab den Fragebogen für die Schuldnerberatung heute selbst bei der zuständigen Behörde eingeworfen. Jetzt gibts kein zurück mehr, die Sachbearbeiterin weiss ab morgen genau über meine Lage bescheid.

@ misstraut2011 Das neue Konto hat keinen Dispo.

Sieht vielleicht noch jemand eine andere Möglichkeit, als mein Gehalt jetzt aufs neue Konto umzuleiten?

Kann auch einfach abwarten und das Gehalt geht am 31.3. auf meinem überzogenen Konto ein, dann kann ich aber nichts abheben, weil die Dispoüberziehung mit dem kpl. Eingang verrechnet wird. Ich habe festgestellt, dass meine Lastschriften bis minus 7300,- ausgeführt werden. Alles darüberhinaus wird zurückgebucht. Könnte als sein, dass die Miete und meine Kreditrate bedient werden. Aber ich hab dann kein Bargeld zur Verfügung.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 22. März 2011, 13:15:09
2. Problem: Gehaltsabtretung und mögliche Pfändung beim Arbeitgeber.
Hier ist m.E. kein gerichtlicher Titel notwendig. Hier könnte die Bank doch direkt an den Arbeitgeber herantreten. Somit weiss dann der Arbeitgeber viel früher Bescheid als hier bislang geschrieben wurde.

Würde es Sinn machen, wenn ich meinen Ratenkredit i.H.v. 378,- bis zur Schuldnerberatung vom neuen Konto aus bediene, um die Gehaltspfändung beim Arbeitgeber zu vermeiden? Allerdings würde der Gläubiger dann ja gleich meine neue Bankverbindung erfahren.

Kann meine Hausbank auch mein Gehalt pfänden lassen, weil der überzogene Dispo + die Kreditkarte dann fällig sind?

Entschuldigt bitte die vielen Fragen, ich bemühe schon die ganze Zeit die Forensuche, konnte bisher aber nur Beiträge finden, die mit meiner Situation nicht direkt vergleichbar sind.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Angestellte80 am 22. März 2011, 13:19:54
theoretisch kann die Bank auch pfänden, allerdings müssen die erst einen Beschluss vom Gericht haben (so kenn ich das). Vielleicht gibt es ja auch Ausnahmen. Bei einem Freund von mir wurde das Gehalt gepfändet und erst als er monatlich 100 Euro überwiesen hat, wurde die Pfändung aufgehoben. Sobald dann einmal eine Rate in Verzug ist, wird wieder gepfändet.

Am besten anrufen und eine vernünftige Lösung ausarbeiten. Die sind ja auch froh, wenn die ihr Geld bekommen. Ehrlich sein ist immer am besten. Oder um Stundung bitten.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: tomwr am 22. März 2011, 13:28:14
Man muss unterscheiden zwischen Lohnabtretung und Lohnpfändung.

Das Vorliegen einer Lohn- und Gehaltsabtretung sollte man in diesem Zusammenhang prüfen, da hat MissTraut schon Recht. Natürlich kann die Bank diese ggf. geltend machen und den pfändbaren Betrag direkt beim Arbeitgeber einfordern (ohne vollstreckbaren Titel). Voraussetzung ist aber das zunächst ein Verzug beim Kredit besteht, der angemahnt und das Offenlegen der Gehaltsabtretung angekündigt wurde. Sofern der Bank die Anschrift des Arbeitgebers bekannt ist kann sie dort die Lohnabtretung dann offenlegen (ohne gerichtliche Hilfe). Und für eine Bank dürfte es auch einfach sein diese Information herauszubekommen.

Ist denn der DISPO überhaupt fällig gestellt oder noch verfügbar ? Wenn er noch verfügbar ist würde ich ggf. bis zum Termin mit der Schuldenberatung erstmal so weitermachen wie bisher. Dann wird das eingehende Gehalt ja auch nicht voll verrechnet sondern der Verfügungsrahmen bleibt ja bestehen. Wenn das Gehalt nicht mehr eingeht, kommt sicher nach ein paar Wochen eine Rückfrage vom Bankmitarbeiter und dann kann der DISPO ggf. auch sofort gekündigt und fällig gestellt werden.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 22. März 2011, 13:53:42
Ist denn der DISPO überhaupt fällig gestellt oder noch verfügbar ? Wenn er noch verfügbar ist würde ich ggf. bis zum Termin mit der Schuldenberatung erstmal so weitermachen wie bisher. Dann wird das eingehende Gehalt ja auch nicht voll verrechnet sondern der Verfügungsrahmen bleibt ja bestehen. Wenn das Gehalt nicht mehr eingeht, kommt sicher nach ein paar Wochen eine Rückfrage vom Bankmitarbeiter und dann kann der DISPO ggf. auch sofort gekündigt und fällig gestellt werden.

Der Dispo ist nicht fällig gestellt, aber bis über Limit ausgereizt. D.h. mein Dispolimit normal ist 5200,- Eur, durch (geduldete) Überziehung bin ich nun insgesamt 7300,- Eur im Minus.

Ich habe also selbst wenn das Geld am 31.3. kommt keinen Verfügungsrahmen mehr, kann nur hoffen, dass die Daueraufträge u. Lastschriften bedient werden, da ich nach Gehaltseingang ja wieder bei Minus 5900 Eur stehe.

Ich hätte auch kein Problem damit bis zur Schuldnerberatung so weiterzumachen wie bisher, nur fehlt mir dann das Geld zum Lebensmittel einkaufen, weil ich nichts bar abheben kann.

Mit meiner Bank habe ich aus Angst bis jetzt nicht gesprochen, man würde mir vermutlich wieder einen Ratenkredit andrehen (ist deren Hauptgeschäft), der aber nicht durchgeht, weil ich ja mit 25000,- bei der anderen Bank im Minus stehe. Das heisst ich müsste ja eigentlich einen Ratenkredit von ca. 38000,- Eur aufnehmen!  :sad:

Kann ich meiner Bank evtl. eine Abstotterung des Dispos mit 150,- mtl. vorschlagen? Wie ich meine Bank kenne, werden sie sich darauf nicht einlassen...

Es geht jetzt nur darum, wie ich mich bis zur Schuldnerberatung über Wasser halte?!


Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: tomwr am 22. März 2011, 14:04:12
Es geht jetzt nur darum, wie ich mich bis zur Schuldnerberatung über Wasser halte?!

Also die Schuldnerberatung hat auch keine Patentlösung. Kann sein dass es eine Einigung mit den Gläubigern gibt, kann aber auch sein dass die das ablehnen und es zum Insolvenzverfahren kommt. Der erste Termin bei der Schuldnerberatung bewirkt da noch nicht viel.

Unter den Umständen wäre ein neues Konto tatsächlich sinnvoller und die Einstellung aller Zahlungen (bis auf was man so braucht, Strom, Telefon, Internet) und geht das Risiko ein, dass möglicherweise eine Lohnabtretung offen gelegt wird. Was steht denn im Arbeitsvertrag ? Da wird die Abtretungsmöglichkeit des pfändbaren Lohns oft ausgeschlossen. Das heißt die Abtretung wäre unwirksam. Ein Blick in den Arbeitsvertrag wird die Frage schnell beantworten.

Eine Lohnabtretung oder auch eine Lohnpfändung sind im Allgemeinen keine Kündigungsgründe. Der AG sieht das sicherlich nicht gerne aber wenn man ansonsten ein gern gesehener Mitarbeiter ist löst das normalerweise keine Probleme aus. Und wenn es zur Insolvenz kommt, dann pfändet der Insolvenzverwalter. Das macht so gesehen nur einen zeitlichen Unterschied aus.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 22. März 2011, 14:22:48
Ist wahrscheinlich keine so gute Idee, aber ich könnte doch bei der norisbank einen kleinen Dispo (500,-) nachträglich beantragen? Dann komme ich zu Bargeld für Lebensmittel, und kann bei der Hausbank erstmal alles lassen wie es ist. Not macht wirklich erfinderisch.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: misstraut2011 am 22. März 2011, 20:32:44
Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass der Arbeitgeber schon über die neue Bankverbindung informiert wurde  :cool: Der dürfte dann doch auch sicher sagen können, ob die bei der nächsten Abrechnung auch berücksichtigt werden kann.

Ansonsten kann ich nur anraten, die Finger von einem möglichen Dispo bei dem neuen Konto einzuplanen ... auch das muss ja wieder zurückgeführt werden und das lassen sich die Banken - wie wir alle wissen - extrem gut bezahlen.

LG
MissTraut

Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 23. März 2011, 12:07:18
Ist mein Fall so hoffnungslos/außergewöhnlich, weil niemand mehr schreibt?  :sad:

Die neue Bankverbindung kann erst beim übernächsten Gehalt berücksichtigt werden.

Also notfalls Essen bei der Bahnhofsmission.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 02. April 2011, 23:16:14
Hab übernächste Woche Termin bei der Schuldnerberatung. Gibts bei 1400,- netto und 40000,- Schulden überhaupt noch nen Weg an der Privatinsolvenz vorbei?

Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Achdujeh am 03. April 2011, 10:57:58
Man kann so rechnen: 1400 Euro Netto, davon sind 1000 Euro unpfändbar, also bleiben 400 Euro für die Schuldentilgung. Wenn man 6 Jahre RSB-Verfahren in Monate umrechnet, dann sind das 72. Die multipliziert man mit den möglichen Zins- und Tilgungszahlungen. In diesem Fall wären das 28800 Euro.

Von der ursprünglichen Schuld wären also noch 11200 Euro übrig, ggf. aber zuzüglich weiterer Zinsen, Gebühren, Vollstreckungskosten.

Die Mindestzeit, die man rechnen müsste, um beim jetzigen Einkommen die Schulden zu tilgen, dürfte also eher bei bis zu 10 Jahren liegen. Sobald jedoch  irgendetwas Unerwartetes dazu kommt, stimmt die Rechnung nicht mehr und die Zeit bis zur Schuldentilgung verlängert sich weiter.

Optimisten werden vielleicht sagen, dass das trotzdem eine Perspektive ohne Inso ist. Ich tendiere eher zu der Annahme, dass in der optimistischen Kalkulation zuviel Unwägbarkeiten stecken und voraussichtlich mindestens 10 weitere Jahre Vollstreckungsstress einfach zuviel sind.

FG Achdujeh
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: waldi am 03. April 2011, 19:21:05
Ich möchte mal schnell aus eigener Erfahrung raten, aber da komme ich sicherlich leider 3 Tage zu spät:

Ich würde auf jeden Fall ALLE möglichen Rück-Zahlungen sofort einstellen. Um halt leben zu können!

An Pfändung etc. werden Sie auf Dauer ohnehin nicht vorbeikommen. Dann bleibt zum Leben das, was unter der Pfändungsgrenze liegt. Und das wird auf Dauer so bleiben. Ohne Insolvenz halt zirka 10 Jahre, eher länger.

Mit Insolvenz 6 Jahre.

So meine eigene Erfahrung.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 03. April 2011, 22:44:55
Die Umstellung aufs neue Konto klappt sowieso erst zum 1.5. Zum Glück wurde neben dem Ratenkredit wenigstens der Dauerauftrag für die Miete ausgeführt. Und der Rest an nen eWallet Zahlungsdienstleister. Außerdem weitere 200,- allein an Zinsen an die Bank.  :heulen:

Jetzt ist wieder Ende. Das Konto erneut am absoluten Limit. Und noch 90,- Eur für den ganzen April in der Tasche. Mal sehen wie das wieder wird.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 06. April 2011, 14:51:57
Die Kreditkartenabteilung meiner Hausbank hat sich nun telefonisch schon mehrmals gemeldet, und ich hatte gestern einen Brief im Kasten, dass ich sofort 290,- Eur für die Kreditkarte überweisen soll, weil die Lastschrift zurückgegangen ist. Ich bin nicht ans Telefon gegangen. Noch eine Woche bis zur Schuldnerberatung. Wie soll ich (oder soll ich überhaupt?) nun reagieren?? Ich kann ja sowieso nicht zahlen.  :neutral: Auch die GEZ Gebühren und eine Supermarktrechnung-Lastschrift wurden zurückgebucht. Hilfe.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Fallera am 06. April 2011, 15:25:13
Was wollen sie den Gläubigern jetzt sagen?
Ich würde nicht reagieren! Da müssen Sie jetzt einfach durch!
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Angestellte80 am 07. April 2011, 07:27:53
also Supermärkte versuchen in der Regel nochmal abzubuchen. Ich würde wenigstens versuchen diese zu zahlen. Irgendwann können Sie dort sonst nicht mehr einkaufen und ehrlich gesagt bin ich mir nicht mal sicher ob das nicht vorsätzlicher Betrug ist, wenn man dort einkauft mit EC Karte und Unterschrift, was ja in Ihrem Fall so gewesen sein muss, Sie aber genau wissen, dass sie das Geld nicht haben und gar nicht hätten einkaufen können.  :neutral: :gruebel:
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: juergengrisu am 07. April 2011, 08:22:46
Hi zusammen :hi:

ja mit der EC Karte bezahlen obwohl keine Dekung da ist VORSICHT!!sie wissen ja das Kein Geld da ist,kommt es zum Insolvenzverfahren und das wird ein Insolvenzgläubiger, ist das ein Versagungsgrund für die RSB versuchen sie lieber wenn es irgendwie geht Bar zu zahlen.
Weil die EC Karte landet auf einer Sperrliste sie geht dann gar nicht mehr.
Ich wünsche ihnen viel Glück das bald die Inso kommt weil ohne seh ich da keinen Ausweg mehr. nehmen sie die Hilfen an ich hab es auch 6 Jahre überstanden habe seit dem 18.03 meine RSB und es fühlt sie gut an keine Schulden mehr zu haben.
Gruß
Juergengris
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 07. April 2011, 16:24:09
Kann meine Hausbank bei meinem Arbeitgeber eine Pfändung meines Gehalts einleiten, weil der Dispo und die Kreditkarte so hoch im Minus sind und nicht mehr bedient werden?

Wie lange dauert es i.d.R., bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird? Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist bei meiner Schuldenhöhe absolut unwahrscheinlich oder?
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Angestellte80 am 07. April 2011, 17:56:07
natürlich kann auch eine Bank eine Pfändung veranlassen. Soweit ich weiss geht das nur mit einem gerichtlichen Beschluss, es sei denn du hast im Vertrag mit der Bank stehen, dass die Bank Gehaltsabtretungen einleiten kann.

Bei mir hat es ungefähr 4 Wochen gedauert nachdem ich den Antrag bei Gericht eingereicht habe, bis der Beschluss über die Eröffnung kam.

Ein Vergleich funktioniert ja nur, wenn du auch Geld zu verfügung hast, welches du auch anbieten könntest. Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du dies ja nicht. Ich würde mir aber als erstes ganz schnell überlegen, wie cih das mit dem Supermarkt in  den Griff bekomme, weil das ist Betrug!
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: juergengrisu am 07. April 2011, 19:49:11
Hi Zusammen :hi:

Wie gesagt Supermarkt aus dem Weg (die Offene Rechnung) dann ab in die Insolvenz!

so läuft es ab :
Erstes Ziel ist eine außergerichtliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern. Das geht kaum ohne einen Schuldnerberater. Dieser hilft, einen Plan zur Schuldentilgung zu entwerfen. Nur wenn alle Gläubiger zustimmen, tritt dieser Plan in Kraft. Lehnen sie ab, bestätigt der Schuldnerberater den gescheiterten Einigungsversuch.

Erst jetzt - das ist der zweite Schritt - kann der Überschuldete beim zuständigen Amtsgericht das Insolvenzverfahren beantragen. Dazu muss er wiederum einen „Schuldenbereinigungsplan“ abgeben; dieser enthält Vorschläge, welche Teile offener Forderungen der Schuldner in welchem Zeitraum zu tilgen beabsichtigt. Sieht das Gericht darin Chancen für eine Einigung, versucht es, diesen bei den Gläubigern durchzusetzen. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger zu, tritt der Plan in Kraft. Wenn nicht, wird als dritter Schritt das Insolvenzverfahren eröffnet.
Wohlverhaltensperiode: 6 Jahre Schuldentilgung

Zu Beginn dieses Verfahrens bestimmt das Gericht einen Treuhänder, der das pfändbare Vermögen und den pfändbaren Teil des Gehalts unter den Gläubigern aufteilt. Erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen über 990 Euro darf Gehalt gepfändet werden. Je nach Familienstand und Unterhaltspflichten erhöht sich dieser Freibetrag (mehr dazu unter Pfändung).

In der sechsjährigen so genannten „Wohlverhaltensperiode“ wird der pfändbare Teil des Einkommens an die Gläubiger abgeführt. Außerdem muss der Schuldner strenge Auflagen beachten. Wechselt er zum Beispiel Wohnort oder Arbeitgeber, ist das umgehend dem Treuhänder mitzuteilen. Der Gesetzgeber will Betroffenen aber auch helfen, diese sechs Jahre durchzuhalten. Deswegen verbleiben einem Schuldner im fünften Jahr der Wohlverhaltensperiode zusätzlich zehn Prozent des pfändbaren Einkommens; im sechsten Jahr sogar 15 Prozent. Hat er schließlich durch verlässliche Zahlungen seinen guten Willen zum Abbau der Schulden
bewiesen, erlässt das Gericht nach dieser Zeit die Restschuld.

gruß juergengris
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: trevor34 am 11. April 2011, 14:14:41
400,- wären also von meinem Gehalt pfändbar. Hat man dann eigentlich noch freie Verfügung über den unpfändbaren Rest, oder wird das auch kontrolliert? Ich meine kann ich von den 1000,- ganz normal Leben und diverse Anschaffungen machen, oder werden sogar die Kontoauszüge regelmäßig überprüft?

Ich habe gelesen, dass der Vermieter über die Privatinsolvenz informiert wird, wenn eine Kaution für die Wohung hinterlegt wurde. Heißt das, der Treuhänder kann sich die Kaution holen und für die Gläubiger verwerten? Dann hätte der Vermieter ja guten Grund, mich aus der Wohnung zu kündigen.  :sad:
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Angestellte80 am 14. April 2011, 07:28:44
wie das bei der Kaution ist weiss ich nicht, aber bei mir wurde das Finanzamt informiert und mein TH hat sich die anteilige KFZ Steuer ab Antragseröffnung "unter den Nagel gerissen" und ich musste die Differenz nochmal bezahlen. Eine Logik die ich persönlich wenig verstehen kann!
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Schimmelreiter am 14. April 2011, 16:55:49
Meines Wissens bekommt der TH die Mietkaution nur dann, wenn im laufenden Verfahren die Wohnung gekündigt wird, die Kaution also zur Zahlung fällig wäre und ausgezahlt werden müsste.
Titel: Re: hoher Ratenkredit u. Disposchulden, sehe keinen Ausweg :(
Beitrag von: Insokalle am 14. April 2011, 19:14:43
ja, vorher kommt er nicht ran.
Aber der IV informiert den Vermieter nicht wegen der Kaution, sondern weil er die Erklärung nach § 109 InsO abgeben will. Das sollte zum Standard eines jeden IV gehören.