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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.  (Gelesen 4427 mal)

Pleitemaus

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Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« am: 19. November 2010, 11:42:22 »

Hallo zusammen ! Finde das Forum sehr interessant und finde es gut , dass viele den Willen haben , aus dieser Situation wieder heraus zu kommen. Unverschuldet kann es wohl möglich JEDEM passieren.
Meine Situation: Ich bin da eher die "Gegenseite". Mir wird Geld geschuldet und nachdem ich mir einen Anwalt genommen habe und dann festgestellt wurde, dass derjenige eine Privatinsolenz laufen hat, warte ich auf mein Geld. Es sind ca 2000 Euro. Ich habe nun 30 jahre einen Titel. Die Insolvenz der Person läuft nächstes Jahr im April aus , sodass ich dann erneut zum Amtsgericht gehen kann und mein Geld einfordern kann.
Was mich daran nur verwundert. ICh hab mal gehört , dass man nach 6 Jahren Schuldenfrei ist. Wie kann es dann sein , dass ich mein Geld dennoch einfordern kann?! Wie stehen da die Chancen das ich überhaupt mein Geld noch bekomme? Habt ihr da Erfahrungen? Soweit ich weiß , ist es schon die 2. Privatinsolvenz der Person , die auch mich getäuscht hat. Ein Wille , mir das Geld zu zahlen liegt auch nicht vor. Selbst Ratenzahlung wurde nicht akzeptiert. Ich schieb nen riesen Hals und bin bitter böse so getäuscht worden zu sein.
Habt ihr eine Antwort für mich? Was muss ich weiter tun? Nur Amtsgericht und dann?
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Fallera

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Re: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« Antwort #1 am: 19. November 2010, 11:55:06 »

Meiner Meinung nach stehen Ihre Chancen nicht gut! Von einer möglichen Restschuldbefreiung werden alle Forderungen die VOR Verfahrenseröffnung entstanden sind erfasst!

Wie ist denn der aktuelle Stand des Verfahrens? Evtl. besteht die Möglichkeit die Versagung der RSB zu beantragen gemäß §290 InsO?

http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html
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Feuerwald

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Re: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« Antwort #2 am: 19. November 2010, 12:00:46 »

ICh hab mal gehört , dass man nach 6 Jahren Schuldenfrei ist. Wie kann es dann sein , dass ich mein Geld dennoch einfordern kann?!

-> Sinn und Zweck eines Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens von natürlichen Personen ist es, am Ende von den Restschulden befreit zu werden.

Für die Insolvenzgläubiger bedeutet dies im Fall der Erteilung der Restschuldbefreiung nach 6 Jahren, dass deren Forderung nicht mehr zwangsweise durchgesetzt werden können. Der Schuldner müsste schon freiwillig zahlen, was der freilich nicht tun wird.

Somit kommt es bei Ihnen darauf, ob Sie auch Insolvenzgläubiger sind! Das sind Sie, wenn am Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens diese Forderung (mit oder ohne Titel) bereits bestand. 

Falls ja und Sie Insolvenzgläubiger sind und dem Schuldner die Restschuldbefreiung nach 6 Jahren erteilt wird, können Sie die Forderung nicht mehr durchsetzen (bspw. mittels Zwangsvollstreckung). Den Gang zum Amtsgericht kann man sich dann sparen.

Falls Sie  k e i n  Insolvenzgläubiger sind, können Sie weiterhin aus dem Titel vollstrecken, auch jetzt schon, Sie brauchen nicht zu waren, bis die 6 Jahre um sind! Allerdings können Sie nicht in den Lohn pfänden, da dieser bereits an den Treuhänder abtreten ist.
 
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Insokalle

Re: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« Antwort #3 am: 19. November 2010, 12:01:06 »

Ihre Frage ist unvollständig.
Wann ist Ihre Forderung entstanden?
Vor Verfahrenseröffnung ist es eine Insolvenzforderung § 38 InsO, die unterliegt der RSB. Ausnahme § 302  InsO, z.B. Forderung aus unerlaubter Handlung, die aber als solche zur Tabelle festgestellt werden muss.

Nach Verfahrenseröffnung entstanden, ist Ihre Forderung keine Insolvenzforderung. Sie können dann weiterhin die Beitreibung versuchen.
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Pleitemaus

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Re: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« Antwort #4 am: 22. November 2010, 11:29:08 »

Lieben Dank für die Antworten und Tips. Also .. das Verfahren bestand wohl seit Mai und meine Schulden haben sich darauf im August angehäuft. Somit war er schon in der Privatinsolvenz als er sich zusätzlich noch Geld von mir geliehen hat. Einen Schuldschein hab ich mir vorsichtshalber unterschreiben lassen. Nur viel weiter bin ich damit auch nicht gekommen  :fuchsteufelswild:  Ihr meint also das ich auch jetzt schon zum Gericht gehen kann und alles weitere wieder aufzurollen?! Ich dachte das ich erstmal warten muss bis seine Isolvenz abgeschlossen ist, bevor ich wieder erneut ne Chance habe zu pfänden. Mein Anwalt sagte mir das ich 30 jahre einen Titel habe.
Bin gespannt auf Eure Antworten unf bedanke ich schonmal im voraus.
LG
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Fallera

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Re: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« Antwort #5 am: 22. November 2010, 11:31:01 »

Das Vollstreckungsverbot gilt nur für Insolvenzgläubiger! Ist Ihre Forderung nach Eröffnung entstanden, so dürfen sie meiner Meinung nach auch Ihren Anspruch geltend machen!
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Insokalle

Re: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« Antwort #6 am: 22. November 2010, 11:56:28 »

Dann haben Sie noch gar keinen Titel? Ein Schuldschein ist kein Titel.

Eine Vollstreckung macht bei nicht bevorrechtigten Forderungen erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens Sinn, da das pfändbare Einkommen beim TH landet.
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Pleitemaus

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Re: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« Antwort #7 am: 22. November 2010, 12:20:09 »

Doch , den Titel hat mein Anwalt eingeholt. Der Titel besteht. Im Mai wurde seine Privatinsolvenz gestartet und drei Monate später hat er sich bei mir das Geld geliehen. Nach etlichem hin und her habe ich mir einen Anwalt genommen der alles für mioch übernommen hat. Dieser meinte das ich nach Abschluss seiner Privatinsolvenz erneut beim Amtsgericht aufschlagen könne, um meine Forderungen geltend zu machen.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« Antwort #8 am: 22. November 2010, 17:15:51 »

Hallo,

da es sich um eine sogannte Neuforderung handelt kann diese jederzeit vollstreckt werden. Sie können heute noch wenn es sein muss den GV beauftragen. Dies hat natürlich durch die Inso wenig Sinn aber es wäre möglich. Schreiben Sie doch den Schuldner einfach mal an mit der Bitte zu zahlen.

Um welche Forderung geht es?? Wenn sie hoch genug ist kann man sie ggf auch verkaufen. (ich kenne kein Inkasso welche Privatforderungen aufkauft).
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paps

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Re: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« Antwort #9 am: 22. November 2010, 19:21:57 »

liebe Inakssomitarbeiterin hier steht doch:
...Ich bin da eher die "Gegenseite". Mir wird Geld geschuldet und nachdem ich mir einen Anwalt genommen habe und dann festgestellt wurde, dass derjenige eine Privatinsolenz laufen hat, warte ich auf mein Geld....   Es sind ca 2000 Euro.

@pleitemaus:
Vollstreckungen in sonstiges Vermögen(mein Haus, mein Boot, mein Auto)sind jederzeit ab Aufhebung des Verfahrens möglich. Ausgenommen davon sind die abgetretenen Einkünfte.

Allerdings sollte vorab geprüft werden, ob solches vorhanden ist.
« Letzte Änderung: 22. November 2010, 19:26:14 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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tomwr

Re: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« Antwort #10 am: 22. November 2010, 21:01:16 »

Somit war er schon in der Privatinsolvenz als er sich zusätzlich noch Geld von mir geliehen hat.
Das ist ein mehrdeutiger Satz. Was heißt das konkret ? Hat er sich VOR der Privatinsolvenz auch Geld bei Dir geliehen oder heißt das zusätzlich "neben dem Anpumpen von anderen Leuten" ?
Hast Du bei Begründung der (ggf. neuen) Forderung bereits von der Privatinsolvenz gewußt ?

Was ist der Grund, warum er die Forderung nicht bezahlen kann oder will ? Die Höhe der Forderung ? Ggf. könnte man eine Anzeige wegen Eingehungsbetrug erstatten wenn der Schuldner die Forderung nicht freiwillig begleichen will. Wenn ein solches Ermittlungsverfahren geführt wird, erhöht das ggf. die Kooperation des Schuldners.
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Pleitemaus

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Re: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« Antwort #11 am: 23. November 2010, 10:37:17 »

Hallo zusammen. Viele Fragen , viele antworten. :cheesy:

Also. Als er sich das Geld von mir geliehen hat , bestand seine Insolvenz schon, von der wußte ich aber nichts. Er hat sich 1800 Euro geliehen. damals war er mein Partner für eine nicht sehr lange Zeit. Jaaaa ich bin dämlich , Geld zu verleihen , ich weiß ! Aber ich dachte mit dem Schuldschein bin ich auf der sicheren Seite. Irgendwann habe ich mich dann getrennt , da dachte er dann wohl: Jetzt ist sie weg , und das Geld bekommt sie auch nicht mehr. schade. schade.
Das ich ihn hätte anzeigen können weiß ich , darauf hat mein Anwalt mich damals auch hingewiesen. Allerdings wäre das nicht so einfach. Denn mittlerweile lebe ich in einer neuen Beziehung und der , der mir das Geld schuldet ist nicht einer der vernünftigen Männer. Meine Angst war einfach das er mir/uns dann das Leben zur Hölle macht.
Abgesehen davon hat er Kinder ( von denen ich auch nichts wußte ) .. nach und nach habe ich immer mehr erfahren und auch das er wohl keinen Unterhalt bezahlt.
So, jetzt wißt ihr einges mehr.
Vorschlag von Euch wäre , ihn anzuschreiben, eine Kopie als Beweis zu machen und danach das Amtsgericht anzusteuern und erneut einzufordern?!
Dank Euch .
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tomwr

Re: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« Antwort #12 am: 23. November 2010, 17:59:36 »

Bringt doch nichts. Ich würde mich da nicht einschüchtern lassen. Betrugsanzeige sofern er nicht freiwillig zahlt. Wenn er Stress macht würde ich weitere Anzeigen (Drohungen, Körperverletzung oder Hausfriedensbruch u.ä.) folgen lassen. Eben das volle Programm. Solche Leute lernen es nur so. Bei telefonischen Drohungen auf laut stellen, Leute mithören lassen, dann hat man hinterher auch Zeugen.

Wenn Du ängstlich bist, kannst Du die Forderung ja auch einfach abschreiben und die Sache auf sich beruhen lassen. Alles andere ist maximal ein Sturm im Wasserglas, nicht sehr effektiv und bringt im Grunde gar nichts außer Papierkram. Das schöne an einer solchen Anzeige ist auch, dass es Dich nichts kostet.

Und wenn Du den Druck erhöhen willst, informierst Du auch den Insolvenzverwalter oder Treuhänder von der Tatsache, die Adresse findest Du einfach unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de (Bundesland und Gericht wählen, Name eingeben und unter Detailsuche dann suchen lassen). Könnte ja sein, dass man einen Weg für eine Pfändung findet (z.B. wenn er einer selbständigen Tätigkeit nachgeht) und damit ggf. auch Obliegenheiten verletzt weil er aufgrund der Pfändung nicht die vereinbarten Beträge an die Insolvenzmasse abführen kann und dadurch Gläubigerbefriedigung verletzt.

Also ich würde mir von so jemand nicht auf der Nase herumtanzen lassen.
« Letzte Änderung: 23. November 2010, 18:10:07 von tomwr »
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Pleitemaus

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Re: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« Antwort #13 am: 24. November 2010, 12:28:58 »

Ich werde das Zuhause nochmal alles besprechen und dann zur Polizei gehen und die Anzeige machen. Doof ist nur das so Autoreifen ja schon relativ teuer sind und mein Auto verstecken wird schwer  :dntknw:. Aber dann soll es so sein. Irgendwann komme ich hoffentlich zu meinem Recht.

Lieben Dank an Euch alle für die Tips und Anmerkungen.
Habt mir sehr geholfen !

LG
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tomwr

Re: Ich bin eine , der etwas geschuldet wird.
« Antwort #14 am: 25. November 2010, 14:15:15 »

Meist stellt man sich selbst immer zu schlechte Szenarien dar, was alles passieren könnte.
Da würde ich mir jetzt mal nicht so sehr den Kopf zerbrechen. Denn erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.

Sofern wirklich bei Dir ein Autoreifen zerstochen wird, würde ich ebenfalls Anzeige bei der Polizei erstatten gegen unbekannt, im Protokoll aber durchaus erwähnen dass es da einen Streit mit dem Typen gibt (als Rache wegen einer Anzeige) und Du Dir vorstellen könntest, dass er mit der Sache was zu tun hat. Nicht mehr und nicht weniger. Die werden der Sache nachgehen und dem Typen auch auf den Zahn fühlen. Zumindest traut er sich das dann sehr wahrscheinlich kein zweites Mal.

Man sollte sich prinzipiell NIE (und ich meine wirklich NIE) erpressen lassen. Egal mit was. Erpresser haben nur eine Chance wenn sie ängstliche Leute vor sich haben. Sobald Du da mit Dir selbst im Klaren bist strahlst Du diese Position auch auf andere Leute aus (und auch entsprechende Sicherheit), dass es wahrscheinlich gar nicht erst dazu kommt. Wie gesagt, geh das für Dich selbst in Gedanken durch, triff Deine Entscheidung und dann zieh sie durch. Solange Du selbst mit Fragezeichen im Kopf rumläufst ist das natürlich schlecht und das strahlst Du unbewußt auch auf Deine Umgebung aus.

Ich drück Dir die Daumen. Kopf hoch.  :thumbup:
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