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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ich bin neu hier!  (Gelesen 2536 mal)

Jens-OL

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Ich bin neu hier!
« am: 19. April 2007, 07:23:49 »

Hallo, ich bin der Jens und aus Oldenburg. Ich bin 34 Jahre alt und habe vor ca 2 Jahren einen Offenbarungseid abgegeben, weil mich die Raten aufgefressen haben. Mittlerweile zahle ich alles kleine Drumherum ab und wenn die alle weg sind geht’s an große. ich will meine Schulden ehrlich abzahlen. Nur ab und an sind da noch einige Stolpersteine. Ich bin geschieden, habe eine kleine Tochter (mittlerweile 7 Jahre alt) und zu meiner Exfrau noch guten Kontakt. Achja, ich stehe auch in Lohn und Brot, so das es mir möglich ist alles langsam abzuzahlen. Ich habe ein Konto auf Guthabenbasis und ich glaube so langsam geht es wieder Bergauf.
Solange ich in der Lage bin zu zahlen, werde ich die Schulden weiter tilgen, erstrecht jetzt, wo von überall von den Anwälten Angebote kommen, dass mir in den meisten Fällen die Hälfte erlassen wird wenn ich anfange zu zahlen.
Ich hoffe hier viele Tips zu bekommen und auch welche geben zu können, da ich jetzt ja auch schon einige Erfahrungen gesammelt habe.

Gruß

Jens 8-) [addsig]
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Immohelfer

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Re: Ich bin neu hier!
« Antwort #1 am: 26. April 2007, 22:37:45 »

Hallo,
Sie sollten einmal versuchen mit den Anwälten (brieflich) zu verhandeln, auf den Offenbarungseid hinweisen und dann versuchen mehr als die Hälfte erlassen zu bekommen ;)

Denn 50% Vergleich ist normalerweise eine schlechte Quote.
mfg
volker
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Wiff78

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Re: Ich bin neu hier!
« Antwort #2 am: 19. Mai 2007, 19:00:17 »

Hi zusammen,

um mal auf Vergleiche zu kommen: Ist das eigentlich nur dann möglich, wenn ich einen Offenbarungseid geleistet habe?
Frage deshalb weil ich mich bisher nicht wirklich damit beschäftigt habe. Ich weiß nicht einmal genau wie es um meine finanzielle Situation bestimmt ist. Letztendlich ist es wie folgt:

Ich arbeite seit Februar 07 wieder ganz normal in einem Angestelltenverhältnis und habe etwa 1050€ Netto. Offiziell wohne ich bei meinen Eltern, was aber nicht der Fall ist. Meine Freundin und ich teilen uns die monatlichen Kosten von ca. 500€ p.P.  (Miete und Haushaltsgeld).  Also würde mir eigentlich nochmal gut das selbe bleiben.

In den letzten 20 Monaten vor der Arbeitsaufnahme habe ich jedoch keinerlei Leistungsanspruch gehabt auf ALG2. Ich war auch nicht krankenversichert und hatte immer mal den ein oder anderen Minijob, aber da kam ich nichtmal auf 400€ monatlich. Bevor ich 2005 arbeitslos geworden bin habe ich "ganz gut" gelebt (natürlich auch viel durch Rechnungs- und Ratenkauf). Dann konnte ich eine Rate nach der anderen nicht mehr bezahlen und das bei vielen Gläubigern.

Ich denke, daß ich keinen Offenbarungseid geleistet habe, bin mir aber nicht sicher. Der Gerichtsvollzieher war jetzt 2 Mal in den letzten Monaten bei meinen Eltern. Einmal habe ich ihn auch angetroffen und etwas unterschrieben (das ich keinen Job habe und keine Einkünfte..was im Januar, zum Zeitpunkt des Besuchs auch noch stimmte). Letzte Woche war ich nicht da und er wollte nur Wissen, ob ich einen Job habe. Dies hat meine Mutter fälschlicherweise verneint.

Jetzt mal zu meinen Schulden: Es sind insgesamt ca. 8000€, die ich momentan nicht zahlen kann.
...Vodafone, CC Bank, Dispo Sparkasse, usw... alles läuft inzwischen über Inkassounternehmen oder Anwälte. Es war im September soweit, daß ich meine erste Kontopfändung hatte. Diese Firma hat mir einen Vergleich angeboten von 50%, den ich sofort von meinem ersten Gehalt gezahlt habe. Macht es Sinn, die anderen Gläubiger anzuschreiben zwecks Vergleichen, wenn ich noch keine Pfändung dieser Firmen vorliegen habe...oder lassen die sich wohl auf so etwas ein??

Soll ich zu einer Schuldnerberatung und wenn ja, kostet mich das etwas? Ich weiß im Moment auch nicht mehr weiter, will aber natürlich auch endlich mal wieder ein geregeltes Leben führen.

Ich bin für jede Antwort dankbar!
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Feuerwald

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Re: Ich bin neu hier!
« Antwort #3 am: 19. Mai 2007, 19:15:26 »

Hallo Wiff78

eine Eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) ist sicherlich nicht die Voraussetzung, um Vergleichsverhandlungen zu führen. Es erscheint jedoch sinnvoll, den Gläubiger die (aussichtlose) Situation darzulegen (Pfandlosigkeit festgestellt durch den Gerichtsvollzieher, ggf. Nachweis über unpfändbares Einkommen, Höhe der Gesamtverschuldung usw). Dabei sollte man wiederum aufpassen, sich nicht eine Schlinge um den Hals zu legen, bspw. in dem man seine Zahlungsunfähigkeit bereits zum Zeitpunkt der Vertragsschließung attestiert.

Der Weg zur Schuldnerberatung kann nicht verkehrt sein. Die öffentlichen Stellen arbeiten meist für den Schuldner kostenfrei, wobei teils lange Wartezeiten bestehen.

Wenn Sie wissen wollen, ob Sie eine EV geleistet haben, können Sie sich an das Amtsegricht (Schuldnerverzeichnis) wenden oder einfach eine SCHUFA Auskunft einholen.

Gruss
Feuerwald
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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