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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ich drehe mich im Kreis!! Bitte um Hilfe....  (Gelesen 2762 mal)

MarkusK1979

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Ich drehe mich im Kreis!! Bitte um Hilfe....
« am: 14. März 2010, 15:50:07 »

Guten Tag zusammen,

ich wende mich an dieses Forum, da ich mich zwischenzeitlich leider von den eigentlich zuständigen Behörden verlassen fühle. Ich hoffe hier den einen oder anderen Rat bzw. Vorschlag bekommen zu können...

Kurze Vorgeschichte:
Im Jahr 2006 wurde ich wegen Leistungsbetrug in 9 Fällen (aus gescheiteter Selbst-ständigkeit) verurteilt. Das AG verurteilte mich zu 3 Jahren 6 Monaten auf Bewährung und verlangte, dass ich eine vom AG festgesetzte Summe an die Gläubiger -  und zwar ohne eine zeitliche Klausel, mit mindestens 75,00€ / pro Monat zurückbezahlen muss! Von den besagten 9 Gläubigern konnte ich bis Heute  5 gläubigern Ihr Geld zurückbezahlen  - dachte ich zumindest:
Dem besagten 5ten Gläubiger musste ich nach Festsetzung durch das Urteil 2006 einen Betrag über 926,84 € zurückbezahlen, was mir auch gelungen ist! Da dieser Gläubiger sich Juristisch unterstützen lässt, erreichte mich vorkurzem ein Schreiben in dem sein Rechtsanwalt mich auffordert,  nicht nur die festgesetzten 926,84 € zu bezahlen, sondern auch die ganzen Zinsen, Gebühren etc. die seitdem angefallen sind (ca. 2400,- €).

1. Frage
Muss ich trotz Festsetzung der Schuldsumme - durch das AG in meinem Urteil, den Differenzbetrag an den Gläubiger weiterbezahlen?


Ist-Situation
Heute ist es so, dass ich meine Selbstständigkeit komplett aufgelöst habe und seit 09.2009 eine Berufsausbildung in Form einer Umschulung durchziehe. Die Umschulung wird zu 60 % von der "Agentur für Arbeit" finanziert. Im Schnitt verdiene ich in meiner Ausbildung  970,00 € Brutto / Monat und bekomme zudem noch unterschiedliche Mittel, für Fahrten, Lehrmittel, etc. bezahlt.
Außerdem wurde am 22. 10. 2009 mein Regelinsolvenzverfahren, gemäß §§ 2,3,11,17 ff. InsO (soweit Nachlassinsolvenz zusätzlich §§ 315 ff. InsO) eröffnet - worüber ich wirklich froh bin, dass ich das entlich geschafft habe!
Über meine 1. Frage hinaus, entwickelten sich  auf Grund meiner aktuellen Situationen Fragen, bei denen ich bei den zuständigen Stellen jedes mal gegen Wände laufe:

2. Frage
Laut dem Insolvenzgesetz ist es doch so, dass man z.B. Amtsschulden und auch Schulden aus einem Urteil (Wie in meinem Fall) nicht in seine Isolvenzmaße mitaufnehmen lassen darf? Bedeutet die Schulden durch mein Urteil 2006 werden mir nie erlassen und müssen eigentlich nach Beendigung meiner Insolvenz weiterbezahlt werden!
Wenn ich aber aus meiner 1 Frage ein Schuldner über der durch das AG festgesetzten Summe weiterbezahlen soll? muss? Kann ich dann wenigstens den Differenzbetrag in die Insolvenzmaße fließen lassen? Wenn ja, wie gehe ich da vor? Ist das rechtens?
(Bei dieser Frage lässt mich mein Insolvenzgericht, wie auch das Amtgericht in der Betrugssache wortwörtlich im Stich und verweist immer auf den anderen)

3. Frage
Das InsO-Gesetz steht, dass ich während der Insolvenzzeit keinen Gläubiger bevorzugt behandeln, bzw. bezahlen darf. Wenn doch könnte das meine Insolvenz gefährden. Im Zusammenhang mit meiner Betrugssache wurde mir aber auferlegt, dass ich mindestens 75,- € /pro Monat an einen der Gläubiger zurückbezahlen muss, und dieses auch durch Belege dem Amtsgericht nachweisen muss.
Bevorzuge ich dadurch nicht schon einen Gläubiger und gefährde meine Insolvenz?

4. Frage
Das Amtgericht schreibt klar, dass wenn ich den Zahlungen nicht nachkomme und dies nicht mit Belegen nachweise, ich mit Freiheitsentzug rechnen müsste! Da ich ja Heute immernoch nicht mit der Rückzahlung aller Gläubiger fertig bin, behaltet sich das AG auch immer wieder vor, meine damals auferlegte Bewährungszeit zu verlängern- was zwischenzeitlich schon 2x verlängert wurde!
Da ich mich seit einem halben Jahr in einer Ausbildung befinde, ist das Geld dadurch wirklich so eingeschränkt, dass ich gerade meinen Mietanteil (Lebensgemeinschaft seit 3 Jahren) und meine Nebenkosten bewältigen kann.
Unterm Strich ist es so, dass ich meine Eltern Monat für Monat um Zahlung der 75,00 € Bitten muss, da ich Angst um meine Freiheit habe! Mit dem Vorteil, dass der Insolvenz-berater auch nicht auf dem Kontoauszug sieht, das ich einen Gläubiger bevorzugt bezahle...
Zu meiner Frage: Darf das AG von mir verlangen, dass ich die monatlichen Rückzahlungen bezahlen muss, wenn ich nachweislich dazu überhaupt nicht im stande bin? Und dürfen die mir mit Freiheitsentzug drohen? Was kann ich machen?

Mein Fazit:
Egal welches Gericht ich in dieser Sache kontaktiere, jedes möchte das ich es mit dem anderen Gericht löse und so drehe ich mich ständig im Kreis... Keiner gibt mir eine klare Auskunft wie ich mich Verhalten soll - noch nicht einmal der Insolvenzverwalter weis einen Rat! Bis jetzt blieb mir nichts anderes übrig wie alles so laufen zu lassen wie es ist. Doch kann das einfach keine langfristige Lösung sein.
Einerseits bin ich so froh, dass ich den Weg in die Insolvenz und in die Arbeitswelt wieder geschafft habe. Andererseits habe ich habe ich Angst, dass ich meine Insolvenz gefährde, und auf der Amtsgerichtseite habe ich Angst, dass ich meine Freiheit auf´s Spiel setze.

Ich hoffe ich konnte meine Situation verständlich erklären und hoffe sehr auf produktive Antworten!!!
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe schonmal ganz ganz großem Dank
Liebe Grüße Markus K.
Gespeichert
 

paps

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Re: Ich drehe mich im Kreis!! Bitte um Hilfe....
« Antwort #1 am: 14. März 2010, 23:14:09 »

Grundsätzlich läuft da was schief.
Und die Vorbereitung scheint auch nicht die beste zu sein.

Alle Forderungen sind erstmal Insolvenzforderungen, unabhängig von der Ursache und dem Entstehen.
Dann muß m,an sehen, welche Forderungen nicht der RSB unterliegen.
Das könnten die 900,- sein, nicht aber die Anwaltskosten.
Die gehören auf jeden Fall mit zu den "normalen" Schulden.   

Meldet der GL nicht aus vorsätzlicher Handlung an, könnten auch die 900,- von der RSB betroffen sein, dass kommt immer auf das Urteil an.
Leistungsbetrug kann, muß aber nicht Vorsatz sein.

Da bei Ihnen keine pfändbaren beträge entstehen, würde ich auch die Altforderungen unter Hinweis auf die InsO erst mal nicht zahlen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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