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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ich weiß nicht mehr weiter  (Gelesen 5585 mal)

kalamar

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Ich weiß nicht mehr weiter
« am: 01. April 2007, 14:34:26 »

Hallo erstmal, ich finde es super das es diese seite gibt.
Zu meinem Problem. Ich war letztes jahr selbständig, ich hatte ein halbes jahr eine kneipe, die aber nicht lief. Zum schluß konnt ich die Miete von 2500 euro nicht mehr bezahlen und bekamm nach 1monat mietrückstand die frislose Kündigung. Ich hab sie dankbar angenommen ohne weiter zu überlegen. Jetzt will die Brauerei ( die Kneipe gehört dieser ) 18000 euro. Da es sich um ein jahresvertrag handelte will sie die rückständige miete für das gesammte jahr. Ich weiß echt kein Ausweg mehr, mein Konto ist bis zum erbrechen überzogen, habe noch ein kredit von 12000 am laufen,visa hab ich auch 2000 euro schulden und jeden tag kommen neue mahnungen und rechnungen. Was soll ich machen, Insolovens anmelden ?? Bitte helfen sie mir da ich keinen Ausweg mehr sehe.[addsig]
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ThoFa

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Ich weiß nicht mehr weiter
« Antwort #1 am: 01. April 2007, 15:00:10 »

Hallo,

wie hoch sind die Gesamtschulden ? Womit verdienen Sie derzeit Ihr Geld ? Wie alt sind Sie ? Verheiratet ? Kinder ?

MfG

ThoFa[addsig]
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kalamar

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Ich weiß nicht mehr weiter
« Antwort #2 am: 01. April 2007, 18:53:43 »

ich bin 43 gehe wieder normal arbeiten bin allerdings noch 4 monate in der Probezeit.
Ich denke mal meine gesammtschulden belaufen sich auf 35-40000 euro. Kinder hab ich keine.[addsig]
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kalamar

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Ich weiß nicht mehr weiter
« Antwort #3 am: 01. April 2007, 18:54:51 »

Verheiratet bin ich auch seit november 2005[addsig]
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Feuerwald

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Ich weiß nicht mehr weiter
« Antwort #4 am: 01. April 2007, 19:07:16 »

Wie hoch ist Ihr Nettoarbeitseinkommen ?
Hat Ihre Frau eigene Einkünfte ?

MfG
Feuerwald
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kalamar

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Ich weiß nicht mehr weiter
« Antwort #5 am: 01. April 2007, 19:15:51 »

Etwa 1700 euro.
Meine Frau lebt erst seit 2 jahren in Deutschland sie ist Thailänderin und hat 2 ninijobs verdient etwa500 euro im monat[addsig]
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ThoFa

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Ich weiß nicht mehr weiter
« Antwort #6 am: 01. April 2007, 23:06:40 »

Hallo,
bei dem Einkommen sind zunächst mal 172,05 € pfändbar. Dies wären bei sechs Jahren knapp 12.400,00 €. Unter dieser Voraussetzung könnte sich eine InsO lohnen.

Nun könnte es aber sein, dass Ihre Ehefrau als nicht unterhaltsberechtigt angesehen wird, da sie ein eigene Einkommen hat. Im schlechtesten Fall würde sie komplett aus der Berechnung herausfallen, dann sind bei Ihnen mtl. 500,00 € pfändbar. Bei sechs Jahren also 36.000,00 €. Da ist es schon fraglich, ob sich eine InsO noch lohnt.

MfG

ThoFa[addsig]
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kalamar

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Ich weiß nicht mehr weiter
« Antwort #7 am: 02. April 2007, 06:15:39 »

Vielen, vielen dank für ihre Antworten, jetzt bin ich schon etwas schlauer. Dachte das mir unterm Strich nur etwa 400 euro zum leben bleibt.Aber selbst wenn 500 euro angerechnet werden bleibt mehr übrig wie jetzt.
Wer kann mir den genaueres sagen wieviel pfänbar sind ??[addsig]
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jafern

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Ich weiß nicht mehr weiter
« Antwort #8 am: 02. April 2007, 07:41:30 »

Zitat:


Wer kann mir den genaueres sagen wieviel pfänbar sind ??<br>



Hallo,

hier ist die aktuelle Tabelle.

Gruß
jafern[addsig]
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 

Feuerwald

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Ich weiß nicht mehr weiter
« Antwort #9 am: 02. April 2007, 12:56:41 »

Zitat

Zitat
<br />
Wer kann mir den genaueres sagen wieviel pfänbar sind ??<br><br />

\"Meine Frau lebt erst seit 2 jahren in Deutschland sie ist Thailänderin und hat 2 ninijobs verdient etwa500 euro im monat\"


wie ThoFa schon ausgeführt hat,
wäre Ihre Ehefrau zunächst als gesetzlich unterhaltspflichtigen Personen zu berücksichtigen. Entsprechend wären von 1.700 Euro Netto/Monat (§ 850a ZPO noch ungeprüft) gem. Lohnpfändungstabelle Spalte 1 172,- Euro pfändbar.

Da Ihre Ehefrau jedoch eigene Einkünfte hat, die über den Regelsatz nach dem SGB II liegen, könnte auf Antrag hin folgendes geschehen:

§ 850c ... (4) ZPO. Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt; soll die Person nur teilweise berücksichtigt werden, so ist Absatz 3 Satz 2 nicht anzuwenden.

\"nach billigem Ermessen bestimmen\" bedeutet,
das Gericht entscheidet nach Einzelfall. Starre Tabellen gibt es nicht. Denkbar wäre auch nur eine teilweise Nichtberücksichtung. Deshalb kann man an dieser Stelle keine verbindliche Aussage treffen, wie viel nun nach einem solchen Antrag gepfändet würde. Im Fall der gänzlichen Nichtberücksichtung würden die Unterhaltspflicht wegfallen und nach Spalte 0 gepfändet.

Wie sicher und regelmäßig ist denn das Einkommen Ihrer Frau ?

Gibt es Familienplanung ?

MfG
Feuerwald

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« Antwort #10 am: 02. April 2007, 16:21:57 »

eine Frau arbeitet auf abruf in eine Hotel als Zimmermädchen,dort verdient sie so im schnitt 300 euro im monat, mal mehr malweniger ~ 100 euro.
Dann geht sie noch von Montags bis Freitags 2 stunden Putzen, dort hat sie 7,30 euro die stunde sind auch knapp 300 euro.
Ein Kind ist geplannt nur wann es klapt kann man ja nicht sagen.[addsig]
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Feuerwald

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« Antwort #11 am: 02. April 2007, 16:35:26 »



Sie könnten sich an eine Schuldnerberatung wenden, die zunächst mit den Gläubigern, insb. der Brauerei, eine außergerichtliche Einigung versucht. Vielleicht ließen sich die Verbindlichkeiten zwecks Vermeidung eines restschuldbefreiungsverfahren senken und in einen geordneten Bereinigungsplan bringen. Falls das Scheitert und ohnehin Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung usw. drohen würde, ist der Weg in das Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren oftmals die bessere Option. Keine Einzelzwangsvollstreckung, Sicherheit und Ruhe !

MfG
Feuerwald

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Ich weiß nicht mehr weiter
« Antwort #12 am: 02. April 2007, 17:02:49 »

Hört sich gut an, nur noch mehr ratenzahlungen kann ich nicht mehr verkraften, da ich an meiner bank 400 im monat zurückzahle und an visa auch nochmal 200[addsig]
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Feuerwald

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« Antwort #13 am: 02. April 2007, 21:00:51 »



eine außergerichtlicher Einigungsversuch (Gesamtsanierung) bedeutet ja nicht zwangsläufig mehr an monatlicher Raten oder Belastung. Ziel soll ja eine Sanierung sein, nicht das aus.

Es geht im Prinzip darum, die Gläubiger davon zu überzeugen, mit einer außergerichtlichen Einigung besser zu fahren, als mit einem Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren. Ok, das ist immer nur ein versuch, ob der klappt ist ungewiss und meist klappt die außergerichtliche Einigung leider nicht.

Sie haben vermutlich bei den Kreditverträgen auch eine Lohnabtretung unterschrieben ? Wissen Sie ob eine Lohnabtretung in Ihrem Arbeitvertrag ausgeschlossen ist ?

MfG
Feuerwald


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« Antwort #14 am: 02. April 2007, 21:41:59 »

Ui,das weiß ich leider nicht. Denke mir mal wenn es wirklich zu einer lohnabtretung kommt das ich meine restlichen 4 motatige probezeit nich überstehen werde. Werde morgen ( Dienstag ) einen termin bei der Schuldenberatung machen.[addsig]
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kalamar

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Ich weiß nicht mehr weiter
« Antwort #15 am: 03. April 2007, 17:19:43 »

Hatte heute ein Gespräch am Telefon mit der Schuldenberatung. Habe ihr vorab ein paar Informationen gegeben, worauf die Dame am anderm ende meint das für mich am besten sei, Insolvens anzumelden. Ich soll ein ordner anlegen und alle Rechnungen und Mahnungen darin abheften und sie nach Ostern zu einem Termin für ein persöhnlichem Gespräch anrufen. Der erste Schritt ist getan !!!!!![addsig]
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