Zitat: |
|
Zitat<br />
Wer kann mir den genaueres sagen wieviel pfänbar sind ??<br><br />
\"Meine Frau lebt erst seit 2 jahren in Deutschland sie ist Thailänderin und hat 2 ninijobs verdient etwa500 euro im monat\"
wie ThoFa schon ausgeführt hat,
wäre Ihre Ehefrau zunächst als gesetzlich unterhaltspflichtigen Personen zu berücksichtigen. Entsprechend wären von 1.700 Euro Netto/Monat (§ 850a ZPO noch ungeprüft) gem. Lohnpfändungstabelle Spalte 1 172,- Euro pfändbar.
Da Ihre Ehefrau jedoch eigene Einkünfte hat, die über den Regelsatz nach dem SGB II liegen, könnte auf Antrag hin folgendes geschehen:
§ 850c ... (4) ZPO. Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt; soll die Person nur teilweise berücksichtigt werden, so ist Absatz 3 Satz 2 nicht anzuwenden.
\"nach billigem Ermessen bestimmen\" bedeutet,
das Gericht entscheidet nach Einzelfall. Starre Tabellen gibt es nicht. Denkbar wäre auch nur eine teilweise Nichtberücksichtung. Deshalb kann man an dieser Stelle keine verbindliche Aussage treffen, wie viel nun nach einem solchen Antrag gepfändet würde. Im Fall der gänzlichen Nichtberücksichtung würden die Unterhaltspflicht wegfallen und nach Spalte 0 gepfändet.
Wie sicher und regelmäßig ist denn das Einkommen Ihrer Frau ?
Gibt es Familienplanung ?
MfG
Feuerwald
[addsig]