"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?  (Gelesen 6006 mal)

Peter3

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« am: 26. Mai 2013, 12:41:35 »

Guten Tag,

ich hatte im Februar 2013 IN beantragt. Nach einer Woche bereits wurde das Verfahren vom Amtsgericht eröffnet.
Im Antrag von mir stehen alle Gläubiger nachweislich!
Anfang Mai 2013 bekam ich ein beglaubigtes Schreiben vom Amtsgericht, dass niemand irgendwelche Ansprüche oder Einsprüche getätigt hat.

Gestern bekam ich nun die Vorladung zu einer Verhandlung über Schulden, die in meinem Inso-Antrag stehen.
Wer kann mir da weiterhelfen, bzw. hat der Insolvenzverwalter nicht die Verantwortung?

Gerne gebe ich weitere Details preis, sollten Diese nötig werden, um meiner Bitte um Rat folgen zu können.

Gruß
Peter3
« Letzte Änderung: 26. Mai 2013, 13:12:23 von Peter3 »
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #1 am: 26. Mai 2013, 22:29:43 »

Gestern bekam ich nun die Vorladung zu einer Verhandlung über Schulden, die in meinem Inso-Antrag stehen.

- das sagt nicht genug aus. Was für eine Vorladung? Zu wem? Ein Verhandlungstermin im Klageverfahren? Polizei? Insolvenzgericht?

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Peter3

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #2 am: 27. Mai 2013, 16:40:46 »

Hallo,

ich bekam vom gleichen Amtsgericht, die auch meinen Insoantrag hat,  eine Vorladung für eine Verhandlung mit einem Gläubiger, der im Insoantrag steht.
So wie ich dies nun einschätze, will der Gläubiger einen Titel erwirken.

Es gibt hier nun meines Erachtens diese Möglichkeiten:
Entweder hat der Inso-Verwalter diesen Gläubiger nicht informiert, oder aber der Gläubiger hat meine IN ignoriert.
Sämtliche Zahlungsbefehle, von seiten des Gläubigers wurden dem Insoverwalter im Orginal übergeben.

Gruß
Peter3
Gespeichert
 

hurts

Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #3 am: 28. Mai 2013, 19:25:06 »

Also dann teilen Sie dem Gericht mit,
dass Sie sich im IV befinden.
Man möge die Klage abweisen.
Der Gläubiger möge seine Forderung doch anmelden.
Damit sparen sie allen unnötige Arbeit.
Gespeichert
Regelinsolvenz seit Mitte 2010.
WVP seit Mitte 2012.
 

Peter3

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #4 am: 28. Mai 2013, 20:55:14 »

Hier mein Schreiben an das Gericht:

Ihr Schreiben vom xxxx 2013
Akz.:  XXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf die Vorladung in Sachen XXXX

Am xxx 2013 beantragte ich Insolvenz beim Amtsgericht  Az.:XXXX
Die von mir beantragte Insolvenz wurde zum XXXX 2013 vom Amtsgericht  eröffnet.
Im Antrag meiner Insolvenz ist nachweislich auch die Bank XXX aufgeführt.
Im beglaubigten Schreiben vom XXXX 2013 des Amtsgerichtes  durch die Person XXXX; Justizobersekretärin wurde mir bestätigt, dass zum Fristtermin XXXX 2013 keine Stellungnahmen, Anträge oder Widersprüche von Insolvenzgläubigern oder von dem Schuldner gegen angemeldete Forderungen eingegangen sind.

Der vom Amtsgericht beauftragte Insolvenzverwalter ist die

Kanzlei
>XXXX

Ich beantrage daher die Gerichtsverhandlung am XXX 2013 wegen der Insolvenz über mein Vermögen auszusetzen.


Mit freundlichen Grüßen

Peter3

Die jeweiligen Datumangaben usw. habe ich geixt...

Gespeichert
 

Insokalle

Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #5 am: 29. Mai 2013, 10:50:52 »

Hier mein Schreiben an das Gericht:

Ihr Schreiben vom xxxx 2013
Akz.:  XXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf die Vorladung in Sachen XXXX

Wenn das ein Zivilrechtsstreit ist, dann ist eine Ladung, keine Vorladung

Am xxx 2013 beantragte ich Insolvenz beim Amtsgericht  Az.:XXXX
Die von mir beantragte Insolvenz wurde zum XXXX 2013 vom Amtsgericht  eröffnet.

Der vom Amtsgericht beauftragte Insolvenzverwalter ist die
Kanzlei >XXXX

Das gehört hierhin. Eine Kanzlei kann nicht Insolvenzverwalter sein, sondern nur eine Person: IV ist Herr RA ... aus der Kanzlei ...

Eröffnungsbeschluss beifügen

Im Antrag meiner Insolvenz ist nachweislich auch die Bank XXX aufgeführt.
Sie müssen dem Gericht klarmachen, dass die Bank Insolvenzgläubiger ist, d.h. die Forderung vor Verfahrenseröffnung entstanden ist

Im beglaubigten Schreiben vom XXXX 2013 des Amtsgerichtes  durch die Person XXXX; Justizobersekretärin wurde mir bestätigt, dass zum Fristtermin XXXX 2013 keine Stellungnahmen, Anträge oder Widersprüche von Insolvenzgläubigern oder von dem Schuldner gegen angemeldete Forderungen eingegangen sind.
Überflüssig

Ich beantrage daher die Gerichtsverhandlung am XXX 2013 wegen der Insolvenz über mein Vermögen auszusetzen.

aufzuheben. Wenn das ein zivlrechtliches Verfahren ist, das vor Eröffnung eingeleitet wurde, weisen Sie auf die Unterbrechung des Verfahrens hin, § 240 ZPO
Mit freundlichen Grüßen

Peter3

Die jeweiligen Datumangaben usw. habe ich geixt...

So ganz versteh ich das übrigens immer noch nicht. Ist es nun ein Zivilrechtsstreit eines Insolvenzgläubigers? An sich kommt der aber nicht urplötzlich.
« Letzte Änderung: 29. Mai 2013, 19:37:50 von Insokalle »
Gespeichert
 

Peter3

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #6 am: 29. Mai 2013, 16:38:58 »

Vom Amtsgericht das Schreiben:

Sehr geehrter Peter3,

im oben bez. Verfahren wurde Termin zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder der Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließender früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid und die Hauptsache bestimmt auf. XXX Termin 2013.

Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen.



Will die klagende Bank daraufhinaus?

http://www.rws-verlag.de/hauptnavigation/volltexte.html?volltext=03afdbd66e7929b125f8597834fa83a4&jahr=2007&date_anchor=06112007

Peter3
« Letzte Änderung: 29. Mai 2013, 17:40:43 von Peter3 »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #7 am: 29. Mai 2013, 19:35:26 »

Aha, der Nebel lichtet sich ein wenig.

Zitat
Will die klagende Bank daraufhinaus?
Wenn es sich um eine Insolvenzforderung handelt, kann ich mir das nicht vorstellen. Aber vielleicht das Gericht. Zu den Daten haben Sie nichts geschrieben aber wenn der Rechtsstreit nach Eröffnung eingeleitet wurde, wird er nicht nach § 240 ZPO unterbrochen. Wurde er vorher eingeleitet, dann ja, s.o. Bei VB mit Einspruch wird es etwas komplizierter, wie Sie an der Entscheidung OLG München sehen. Ggf. fragen Sie mal bei Gericht nach, wie es dazu steht.

Sollte der Rechtsstreit nicht nach § 240 ZPO unterbrochen sein und geht es zweifelsfrei um eine Insolvenzforderung, dürfte die Klage unzulässig sein, weil ein Insolvenzgläubiger seine Insolvenzforderung nur nach § 87 InsO verfolgen kann und das heißt Anmeldung zur Tabelle.

Gespeichert
 

Peter3

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #8 am: 29. Mai 2013, 20:31:54 »

Welche Daten möchten Sie wissen?

Fragend
Peter3
Gespeichert
 

Insokalle

Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #9 am: 31. Mai 2013, 20:13:05 »

Ich glaub, die will ich gar nicht wissen. Trotzdem wird man sie vergleichen müssen, um die Anwendbarkeit von § 240 ZPO festzustellen.
Der BGH verlangt für die Verfahrensunterbrechung einen rechtshängigen Anspruch. Das bedeutet Zustellung der Klage. Geht aber ein Mahnverfahren vorweg, könnte die Rechtshängigkeit sozusagen vorverlagert sein. Ggf. vor den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
§ 696 ZPO: Die Streitsache gilt als mit Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden, wenn sie alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs abgegeben wird.
Wird gegen den MB kein Einspruch eingelegt, beantragt der Gläubiger meist zügig einen VB. Gegen den ist der Einspruch möglich. Anscheinend war das bei Ihnen der Fall. Mit Erlass des VB tritt Rechtshängigkeit mit der Zustellung des MB ein (§ 700 Abs. 2 ZPO).

Das könnte bedeuten, dass eben dieser Zeitpunkt maßgebend ist.
Allerdings fallen mir da noch einige Unwägbarkeiten ein. Gilt das auch, wenn der VB nach Eröffnung erlassen wurde?

Vorausgesetzt, die Forderung ist eine Insolvenzforderung:
Sie könnten der Einfachheit halber mit der Unterbrechung argumentieren, wenn das Mahnverfahren vor Eröffnung begann.
Falls das Gericht das anders sieht, ist die Klage eben unzulässig.
Ich würde ggf. bei Gericht nachfragen, wie gesagt.
Gespeichert
 

Peter3

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #10 am: 31. Mai 2013, 20:28:15 »

Also...
Ich kann jetzt nur sagen, dass ich den MB an den Insoverwalter weitergereicht habe, da da die Inso schon lief, natürlich hatte ich die Androhung vor der Inso erhalten. Ob der Insoverw. hier gegen den MB Einspruch eingelegt hat, kann ich nicht sagen, hege aber den Verdacht, dass da nichts passiert ist.
Wenn der Insoverw. nichts mitgeteilt hat, steht er meines Erachtens in der Verantwortung, oder nicht?

Ich habe Ihm die Ladung zum Gericht zukommen lassen, mit der Bitte um Stellungnahme, die nicht erfolgt ist!!!!

Ich hatte wegen anderer Schulden auch schon den Gerichtsvollzieher im Hause, der nach Eröffnung der Inso aber alles hat fallen lassen.
Darum verstehe ich nicht so ganz, was diese Bank jetzt eigentlich will.
Ich habe ja den VB eben auch an den Insoverw. weitergereicht und, da ich niemals jemanden traue in dieser Sache, dem zuständigen Gericht mitgeteilt, dass ich in der Inso bin und vorsorglich gegen den VB Einspruch erhebe und auch den zuständigen Insoverw. mit Adresse angegeben. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben, dass meine Sache jetzt an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet würde.

LG
Peter3
« Letzte Änderung: 31. Mai 2013, 20:36:31 von Peter3 »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #11 am: 01. Juni 2013, 12:12:52 »

Also kam der MB erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Dann ist der Rechtsstreit nicht durch die Eröffnung nach § 240 ZPO unterbrochen.

Zitat
Wenn der Insoverw. nichts mitgeteilt hat, steht er meines Erachtens in der Verantwortung, oder nicht?
Nein, wieso? Der MB ist nicht gegen ihn gerichtet. Nach dem BGH bleibt die Partei- und Prozessfähigkeit eines Schuldners auch nach Verfahrenseröffnung bestehen. Der IV ist nicht Berater des Schuldners. Der Schuldner muss sich selbst kümmern.

Was die Bank will, weiß ich auch nicht. Ggf. suchen Sie einen Berater auf.
Gespeichert
 

Peter3

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #12 am: 01. Juni 2013, 13:38:54 »

Nach Auskunft meines Berater, brauche ich der Verhandlung nicht beizuwohnen.
Wenn die Bank Geld ausgeben will, möge Sie dies gerne tun.

Ich verstehe den §240ZPO nicht, leider, diese Amtssprache ist mir zu hoch, da bin ich ehrlich.

Wenn der Insoverw. mir sagt, ich solle ihm solche Schreiben wie MB und der VB  weiterreichen, er kümmere sich darum, und nun solch ein Ergebnis dabei herauskommt, wo ich womöglich noch in den Knast kommen könnte, dann läuft hier einiges nicht in den rechten Bahnen. Ich bleibe daher bei der Ansicht, dass hier der Insoverw. in der Verantwortung steht.
http://dejure.org/gesetze/InsO/60.html

Keine anderen Gläubiger gehen diesen Weg, sondern haben sich nach Inso§87 in die Tabelle eingetragen.

Danke an dich, Insokalle, für deine Auskunftsfreudigkeit.
Gruß
Peter3
« Letzte Änderung: 01. Juni 2013, 20:58:18 von Peter3 »
Gespeichert
 

Peter3

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #13 am: 11. Juni 2013, 15:41:20 »

Neueste Nachricht vom zuständigen Amtsgericht:

Verfügung:

Der Klagepartei wird mitgeteilt, dass seitens des Gerichts Bedenken dahingehend bestehen, ob das verfahren tatsächlich nach §240 ZPO unterbrochen ist, da Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nach der Eröffnung des Inso-verfahrens beantragt wurden, das Verfahren somit zum Zeitpunkt der Inso- verfahrenseröffnung noch nicht anhängig war.

Insofern ergeben sich Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit bzw. Begründetheit der gegen den beklagten gerichtlichen Klage. Die Klägerin möge eine Rücknahme der Klage prüfen.

Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass die nach §200 Abs. 5 ZPO festgesetzte Anspruchsfrist am XXX 2013 abläuft.

XXX= Termin schon abgelaufen.

LG

Peter3
Gespeichert
 

Peter3

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #14 am: 20. Juni 2013, 12:10:36 »

Die Klage wurde zurückgezogen.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #15 am: 20. Juni 2013, 15:55:38 »

Na also, geht doch. Zu dem, was in dem Hinweis des Gerichts steht, sind wir ja auch schon gekommen. So hat die Bank vielleicht noch ihre Kosten reduzieren können.
Gespeichert
 

hurts

Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #16 am: 04. Juli 2013, 17:03:10 »

Fast genauso lief es bei mir auch ab.

total unnötig das Ganze.

Bei mir waren es die Anwälte eines großen Telekom munikationsanbieters.
Gespeichert
Regelinsolvenz seit Mitte 2010.
WVP seit Mitte 2012.
 

Peter3

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: IN also Regelinsolvenz und trotzdem vor Gericht?
« Antwort #17 am: 29. Juli 2013, 23:07:16 »

Ich bin jetzt gespannt, wie der Insoverwalter auf die Kündigung meines Arbeitgebers reagiert, denn ich kann nichts dafür, dass ich in die Klinik musste.
Schaun mer mal(Beckenbauer)
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz