Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Johannistraum am 28. Juni 2007, 23:43:47
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Hallo, ich habe diverse Fragen aber vorweg möchte ich wissen wo ich Infos (§§) über das private Insolvensverfahren bekomme. Meine erste Frage wäre auch, ob der Gläubiger zustimmen muss. Ich brauche erst einmal Grundinfos.
Es grüßt Johannistraum
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Hallo Johannistraum
der/die Gläubiger müssen einem Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren nicht zustimmen, sonst gäbe es ein solches Verfahren wohl kaum.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die beantragte Restschuldbefreiung zu versagen, u.a. § 290, §§ 295, 296 IsnO. Auch gibt es von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen, § 302 InsO.
http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html
http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html
Um damit einmal einen Einstieg zu ermöglichen.
Gruss
Feuerwald