Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: goldlocke am 30. Juli 2010, 10:57:47
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Hallo alle zusammen,
ich hatte vorgestern einen Besuch von einem Inkassomitarbeiter.
Es geht darum, dass sich bei einem Versandhaus mittlerweile 1170€ angesammelt haben.
Der Mitarbeiter machte mir das Angebot, bei einer Einmalzahlung von 410€ innerhalb von 4 Wochen, den Rest zu erlassen.
Auf diesem Formular steht geschrieben :
..." der Gläubigerin bleibt die Geltendmachung des Gesamtforderungsbetrags abzüglich geleisteter Zahlungen- bei nicht termingerechtem Geldeingang- vorbehalten. Mit fristgerechter Zahlung des Restbetrages ist die o.g. Forderung erledigt. Dieses Schreiben stellt KEINEN Beleg für erhaltene Barzahlung dar. Für deren Nachweis ist eine gesonderte Quittung erforderlich..."
GESAMTFORDERUNG : 1170,34
NACHLASS : 760,34
RESTBETRAG : 410,00
Ist das Ding innerhalb 4 Wochen nicht über die Bühne gegangen, wir wieder in 20€ raten abbezahlt. Das möchte ich nicht, denn ich habe die Möglichkeit das Geld auf einmal aufzutreiben.
Meine Frage wäre nun, ob das rechtens ist, was der Herr mir da erzählt hat.
Danke vorab für eure Hilfe.
LG
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Ein ehemals großes Versandhaus hatte mir damals über ein Inkassobüro auch einen Vergleich angeboten der fast identisch im Wortlaut war.
Ich habe die Summe bezahlt und damit war die Sache erledigt!
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Kommt der Mitarbeiter vorbei?? Wenn ja soll er zur Geldübergabe gleich den Titel mitbringen.
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Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Und ja, der Mitarbeiter kommt vorbei, wenn ich ihn anrufe. Ich werde ihm das mit dem Titel gleich sagen. Was wenn er das nicht tut ?
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... dann bekommt er kein Geld.
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Ich bekam vor einigen Tagen einen Brief vom DID, in welchem mir nochmal dieses Angebot unterbreitet wurde.
Allerdings steht da etwas drin, was ich nich ganz verstehe und was sich von dem, was der Inkassomitarbeiter sagte, unterscheidet :
..." wir beziehen uns auf den Besuch des Mitarbeiters der Firma EOS Field Services GmbH vom......Wir bestätigen gerne, dass wir breit sind, ihnen einen erheblichen Teil der Gesamtforderung zu erlassen, sofern sie in der Lage sind, 410€ zu zahlen....."
DAS war mir bisher klar. Soweit sogut. Aber da steht noch :
..." Wir weisen darauf hin, dass wir die Restforderung gegenüber etwaigen Mitverpflichteten weiterhin geltend machen."
Was hat das denn zu bedeuten ? Heisst das, dass ich doch nicht raus bin, wenn ich die 410€ gezahlt habe ? Das Geld liegt hier, bereit abgehlt zu werden. Ich bin etwas irritiert und hoffe, dass ich mir vielleicht nochmal weiterhelfen könnt.
Dem Brief entnommen werden, kann dann nur nich das übliche. Z.B., dass die Vereinbarung hinfällig wird, sollte das Geld nicht bis zum 01.09. eingegangen sein...
Ich danke euch vorab.
LG
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Ich würde sagen, dass wenn sie die Schulden nicht alleine gemacht haben, die Forderung vom mitbeteiligten eingetrieben wird.
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Der Passus hinsichtlich der Mitverpflichteten bedeutet, dass nur Sie von Ihren Verbindlichkeiten befreit werden. Sollte es weitere Mitverpflichtete geben - zum Bespiel der Ehegatte (als Gesamtschuldner), wenn er den Vertrag mitunterschrieben hat - , dann muss der Mitverpflichtete den offenen Restbetrag zahlen (vergleiche dazu die Ausführungen von Fallera). Oft wollen die Gläubiger mit dem Passus auch erreichen, dass eine etwaige Ausfallversicherung (Kreditversicherung) noch in Anspruch genommen werden kann.
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..." Wir weisen darauf hin, dass wir die Restforderung gegenüber etwaigen Mitverpflichteten weiterhin geltend machen."
Bausteinschreiben und es wurde ggf vergessen ihn rauszunehmen oder es gibt eben noch einen anderen Schuldner