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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Inkasso will forderung nicht festschreiben  (Gelesen 7502 mal)

Sunnymaus1977

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Inkasso will forderung nicht festschreiben
« am: 26. Oktober 2011, 17:35:31 »

Hallo,

hab mich mal ein bißchen durchgelesen aber leider nichts passendes auf mein Problem gefunden.

Mein Problem:
möchte meine alt lasten los werden (insgesammt ca. 4000€) 2 Forderungen hab ich erstmal für 1 Jahr gestundet und 1 zahle ich auf einen Festgeschriebenen Betrag ab. Allerdings ärger mich jetzt seit knapp einem Monat mit einem Inkasso unternehmen rum. Es handelt sich um einen alten O2 Vertrag (ca. 2002 abgeschlossen) konnte die Rechnung damals nicht bezahlen und war so dumm das ganze all die Jahre zu ignorieren.

Hauptforderung vom 2.07.03 laut Auflistung vom Inkasso 330,-€ hierzu kommen Zinsen seit 03, GV Kosten, Stpfl. Auskunftskosten, monatliche KFK usw. aktuelle Forderung 1073,-€

Hatte einen Vergleich versucht, dieser lag laut Inkasso aber nur 90,-€ unter der aktuellen Hauptforderung und hätte seitens des Inkasso nicht in Raten beglichen werden können.

Hatte vorgeschlagen auf die gesammt Forderung Raten in höhe von 25,-€ monatlich zu bezahlen aber nur wenn der Betrag festgeschrieben wird, heute wurde mir dann mitgeteilt, das sie mit einer Festschreibung nicht einverstanden sind aber eine Begleichung der Forderung in Raten möglich wäre. Soll nun einen Einkommensnachweis oder der gleichen übersenden damit man über das weitere Vorgehen entscheiden könne. Ich möchte ohen Festschreibung nicht mit der Ratenzahlung anfangen ... komme so doch nie von der Forderung weg  :sad:

Meine Finanzielle Situation sieht wie folgt aus:
Ich selber gehe zur Zeit nicht Arbeiten, lebe vom Einkommen meines Mannes der sich seit Mai diesen Jahres in der Insolvenz befindet. Dies habe ich dem Inkasso unternehmen auch schon mitgeteilt.

Nun meine Frage, wie soll ich nun am besten vorgehen ??
Hatte schon überlegt das ganze meinem Anwalt in die Hand zu geben aber hab leider keine Private Rechtschutzvers. Andere überlegung war, das ich mit O2 in Verbindung setze und dort Ratenzahlung leiste aber das Inkasso will doch auch seine Kosten erstattet haben  :gruebel:

Bitte um einen Rat

Lg Sunny
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Sunnymaus1977

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Re: Inkasso will forderung nicht festschreiben
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2011, 08:16:27 »

kann mir denn niemand einen tipp geben, wie ich nun am besten vorgehe ???  :sad: :sad:
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Inkasso will forderung nicht festschreiben
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2011, 13:09:36 »

Hallo,

Telekommunikationsunternehmen gehören neben Banken und Stromanbietern zu ganz schwierigen Vertragspartnern. Der Gläubiger bzw. dessen Vertreter müssen auf keinen Vergleich eingehen.

Wurde in den letzten 3 Jahren eine EV geleistet wenn ja kann man in weiteren Schreiben darauf hinweisen. Wenn nicht kannst du die finz. Situation dem Gläubiger nur versuchen klar zu machen.

Manchmal dauern Vergleichsverhandlungen auch einfach ein bisschen, lass ein paar Briefe hin und her gehen.

Ein RA wird auch nicht mehr erreichen und wie du bereits schriebst wird dieser auch wieder nur Geld kosten. Würd ich also nicht machen. Ggf caritative Su-Beratung auch wenn es länger dauert.

Was sind monatliche KFK-Kosten lt Forderungsaufstellung?? Welche Fdg ist tituliert??
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Sunnymaus1977

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Re: Inkasso will forderung nicht festschreiben
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2011, 13:22:48 »

nein, EV hab ich nicht geleistet.

monatliche KFK laut Aufstellung 5/2003 - 4/2011 = 172,80€
05.2011 = 2,50€
06.2011 = 2,50€
07.2011 = 2,50€
08.2011 = 2,50€
09.2011 = 2,50€

Welche Forderung tituliert ist kann ich zur Zeit leider nicht einsehen da mir der Vollstreckungsbescheid abhanden gekommen ist (heute beim amtsgericht eine durchschrift beantragt)
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Sunnymaus1977

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Re: Inkasso will forderung nicht festschreiben
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2011, 13:32:16 »

Die ganze Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptfoderung: 330€
Zinsen: 250,66€
Unverzinsliche Kosten: 395,73€
Verzinsliche Kosten: 96,63€

Forderungsbestand: 1073,02€
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Fallera

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Re: Inkasso will forderung nicht festschreiben
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2011, 13:34:51 »

Amtsgericht Dortmund Urteil vom 23.03.1995 Az. 125 C 1278/95
Kontoführungskosten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Zitat: "Sicher ist, dass der Kläger(Anmerkung: ein Inkassobüro, das sich die Forderung vom Gläubiger abtreten ließ)) die notwenigen Kosten der Zwangsvollstreckung ersetzt verlangen kann. Ähnlich wie ein Rechtsanwalt, der die Gebühren gem. § 57 BRAGO für die Zwangsvollstreckung bekommt, stehen auch dem Kläger ihm entstehende Kosten für konkret Vollstreckungsmaßnahmen unter dem Verzugsgesichtspunkt zu. Aber allein die Tatsache, das ein sog. Inkassokonto geführt wird, verursacht diese Kosten nicht. Entweder ist dies ein Stück Blatt Papier, auf dem der Kläger nachhält, welche Forderungen ihm noch zustehen oder dies ist, so der Kläger, der inzwischen mit Computer arbeit, eine entsprechende Datei.Beides sind ganz normale Hilfsmittel und Arbeitsmittel in jedem Büro. Genausowenig, wie jeder andere Gläubiger für die Zeit des Verzugs anteilige Ladenmiete oder Büromiete oder so etwas vom Schuldner ersetzt verlangen kann, kann auch der Kläger als Rechtsbeistand nicht pauschale Kosten für das Führen eines solchen Inkassokontos von der Schuldnerin unter dem Verzugsgesichtspunkt verlangen."  

Zur Info! Diese KFK würde ich nicht akzeptieren! Sind auch gemäß o. g. Urteil nicht zulässig!
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Sunnymaus1977

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Re: Inkasso will forderung nicht festschreiben
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2011, 13:41:49 »

das wären mit dem Monat 10.2011 immerhin sage und schreibe 187,80€
Ebenfalls wurde ich drauf aufmerksam gemacht, das Zinsen die älter als 3 Jahre sind verjährt sind  :gruebel:
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Fallera

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Re: Inkasso will forderung nicht festschreiben
« Antwort #7 am: 27. Oktober 2011, 13:50:11 »

das wären mit dem Monat 10.2011 immerhin sage und schreibe 187,80€
Ebenfalls wurde ich drauf aufmerksam gemacht, das Zinsen die älter als 3 Jahre sind verjährt sind  :gruebel:

Das mit den Zinsen ist korrekt! Auch titulierte Zinsen verjähren nach 3 Jahren! Die ursprüngliche Forderung erst nach 30 Jahren.

Die Verjährung kann allerdings gehemmt werden! Z. B. Durch ein Schuldanerkenntnis.
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2011, 13:54:32 von Fallera »
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Sunnymaus1977

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Re: Inkasso will forderung nicht festschreiben
« Antwort #8 am: 27. Oktober 2011, 14:00:53 »

was genau bedeutet Schuldanerkenntnis in dem Fall ?????

hab eben mit meinem Anwalt telefoniert, muss nun auf die durchschrift vom Vollstreckungsbescheid warten, dann schaut er sich das ganze mal an .... erstmal unentgeldlich  :wink:

Ohne Anwalt werde ich da wohl nicht weiter kommen da das Inkassobüro sich total quer stellt.

Was für eine Summe wäre denn Realistisch ? Ich möchte die Sache ja begleichen und endlich aus der Welt schaffen
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2011, 14:02:30 von Sunnymaus1977 »
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Inkasso will forderung nicht festschreiben
« Antwort #9 am: 27. Oktober 2011, 16:42:25 »

Wie lange laufen die Verhandlungen mit dem IB schon?? Wenn du wirklich was erreichen willst musst du Zeit investieren. KfK als Kontoführungsgebühren zu entziffern darauf wäre ich nicht gekommen. Diese sind natürlich nicht zu zahlen und monatlich schon mal gar nicht. Da sind wir ja richtig gut bei alten titulieren Forderungen berechnen wir sowas gar nicht mehr.
Eine Kopie vom VB hättest du unentgeltlich auch vom Gläubiger bekommen können.

Bei der Sache mit dem RA mach ich dir nicht viel Hoffnung denn selbst wenn bestimmte Kosten nicht zu tragen sind ist es schwierig weil der RA nichts anbieten kann ausser kleinen Raten.

Schuldanerkenntnis wäre wenn du z.B. ein Schuldanerkenntnis ausfüllst und die Fdg somit komplett anerkennst. Wie genau wurden die Raten und die Schuldfestschreibung angeboten??
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Sunnymaus1977

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Re: Inkasso will forderung nicht festschreiben
« Antwort #10 am: 27. Oktober 2011, 17:00:25 »

stehe seit etwas über einem Monat schriftlich mit dem IB in Kontakt.

Hab ne Forderungsaufstellung von nem anderen IB, da ist z.b. auch keine Kontoführungsgebühren aufgelistet.

Mit O2 hatte ich heute teleffoniert aber das hätte ich alles schiftlich machen müssen da meinen Fall so nicht mehr einsehen können (laut Sachbearbeiter ist die Sache zu alt) deswegen beim AG beantragt, sollte ich mitte nächster Woche im Briefkasten haben.

Ich habe den RA um hilfe gebeten da das IB sich quer stellt bei mir.

Vom IB kam ein Schreiben mit androhung einer Strafanzeige, darauf hin habe ich mich dort schriftlich gemeldet, meine Finanzielle Situation geschildert und einen Vergleich angeboten, dieser wurde abgelehnt und dann vom IB Vergleich bekommen der nur 90€ unter der Gesammtforderung lag und in einer Summe hätte beglichen werden müssen.

Festschreibung wurde abgelehnt. Könne Raten zahlen allerdings nur, wenn ich einen Einkommensnachweis schicke damit die Sache geprüft werden kann.

Habe nichts unterschrieben vom IB und zahle auch noch nichts ab. Das einzigste was ich gemacht hab war halt der vorschlag die Summe in Raten zu begleichen wenn diese Festgeschrieben wird (mein vorschlag war 25€ monatlich).

« Letzte Änderung: 27. Oktober 2011, 17:02:51 von Sunnymaus1977 »
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wollter001

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Re: Inkasso will forderung nicht festschreiben
« Antwort #11 am: 30. Oktober 2011, 10:26:59 »

hallo

Auch titulierte Zinsen verjähren nach 3 Jahren am 31.12.20XX (§195 BGB)
Die ursprüngliche Forderung erst nach 30 Jahren. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Ist OK.

Was allerdings selbst den meisten Anwälten nicht bekannt ist, ist dass es mit § 497 III 3 BGb eine (im Gesetz gut versteckte) besondere Verjährungsregelung für Verbraucherdarlehen gibt und  (rechtskräftig festgestellte Ansprüche, Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden ,die erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind.
Dort ist geregelt: Die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückerstattung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs nach Absatz 1 an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an. Das bedeutet in normalem Deutsch: bei einem Verbraucherdarlehen ist ab Verzug (also beispielsweise ab Kündigung des Darlehens und Fristsetzung durch die Bank) die Verjährung zuerst einmal für zehn Jahre gehemmt. Dem schließen sich dann die normalen drei Jahre der Verjährungsfrist an, so dass die Forderung frühestens 13 Jahre nach Verzugseintritt verjähren kann.
mfg wollter001
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2011, 13:04:13 von wollter001 »
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