"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Inkassobüro erst Anwaltskosten, Zinsen bevor Hauptforderung?  (Gelesen 3287 mal)

Niq

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Inkassobüro erst Anwaltskosten, Zinsen bevor Hauptforderung?
« am: 09. September 2011, 16:49:32 »

Hallo!

Ich bin neue hier und habe ein Anliegen.

Es geht um das Inkassobüro RA Seiler & Kollegen welche vor ca. 8 Monaten eine Forderung an mich gerichtet haben. Nun einigte ich mich mit Seiler & Kollegen über eine momentane Rate von 30 Euro im Monat welche ich aber demnächst aufstocken will.

So da ich nun seit wie oben gesagt 8 Monaten 30 Euro Zahle habe ich meinen momentanen Status dort mal abgerufen, was man ja über die Homepgae machen kann und war sehr erstaunt. Seit diesen 8 Monaten wurde nicht 1 Cent der Haupt forderung getilgt sondern nur:

Gerichtskosten 23 Euro von 23 Euro
Anwaltsgebühren 77 Euro von 303,65 Euro
Mandantenkosten 00 Euro von 35 Euro
Zinsen 00 Euro von 31 Euro

Und die Hauptforderung von 743 Euro wurde bis zu diesem Zeitpunkt noch mit keiner Rate beglichen.

Ich habe also in den vergangenen monaten ledeglich die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren ( wovon ja noch ca. 200 Euro übrig sind ) beglichen.

Wie ich nun sehe ist es noch ein langer weg bis damit begonnen wird von meinem monatlichen Geld was ich Überweise die Hauptforderung zu minimieren.

Nun frage ich mich ist das alles so Rechtens? Kann ich dagegen etwas tun?

Nun versuche ich shcon seit einigen Tagen dort jemand zu erreichen jedoch sagt eine Nette stimme ich rufe außerhalb der Geschäftszeiten an oder ich erreiche niemand...

Ich hoffe ihr könnt mir Helfen

lg
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Inkassobüro erst Anwaltskosten, Zinsen bevor Hauptforderung?
« Antwort #1 am: 09. September 2011, 17:07:41 »

Bei allen zivilrechtlichen Forderungen darf der Schuldner die Verrechnungsreihenfolge bestimmen.
Unterlässt es der Schuldner, die Anrechnung zu bestimmen, wird die Teilzahlung gemäß § 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.

Somit ist die Abrechnung zunächst korrekt.
Möglich wäre, eine abweichende Regelung zu treffen "Verrechnung mit der Hauptforderung"
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Inkassobüro erst Anwaltskosten, Zinsen bevor Hauptforderung?
« Antwort #2 am: 11. September 2011, 21:13:25 »

Hi, liste doch mal bitte (mit gerundeten Beträgen) die gesamte Forderung auf. Desweiteren wurde die Forderung tituliert und wenn ja was steht auf dem Titel??
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz