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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Niq am 09. September 2011, 16:49:32

Titel: Inkassobüro erst Anwaltskosten, Zinsen bevor Hauptforderung?
Beitrag von: Niq am 09. September 2011, 16:49:32
Hallo!

Ich bin neue hier und habe ein Anliegen.

Es geht um das Inkassobüro RA Seiler & Kollegen welche vor ca. 8 Monaten eine Forderung an mich gerichtet haben. Nun einigte ich mich mit Seiler & Kollegen über eine momentane Rate von 30 Euro im Monat welche ich aber demnächst aufstocken will.

So da ich nun seit wie oben gesagt 8 Monaten 30 Euro Zahle habe ich meinen momentanen Status dort mal abgerufen, was man ja über die Homepgae machen kann und war sehr erstaunt. Seit diesen 8 Monaten wurde nicht 1 Cent der Haupt forderung getilgt sondern nur:

Gerichtskosten 23 Euro von 23 Euro
Anwaltsgebühren 77 Euro von 303,65 Euro
Mandantenkosten 00 Euro von 35 Euro
Zinsen 00 Euro von 31 Euro

Und die Hauptforderung von 743 Euro wurde bis zu diesem Zeitpunkt noch mit keiner Rate beglichen.

Ich habe also in den vergangenen monaten ledeglich die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren ( wovon ja noch ca. 200 Euro übrig sind ) beglichen.

Wie ich nun sehe ist es noch ein langer weg bis damit begonnen wird von meinem monatlichen Geld was ich Überweise die Hauptforderung zu minimieren.

Nun frage ich mich ist das alles so Rechtens? Kann ich dagegen etwas tun?

Nun versuche ich shcon seit einigen Tagen dort jemand zu erreichen jedoch sagt eine Nette stimme ich rufe außerhalb der Geschäftszeiten an oder ich erreiche niemand...

Ich hoffe ihr könnt mir Helfen

lg
Titel: Re: Inkassobüro erst Anwaltskosten, Zinsen bevor Hauptforderung?
Beitrag von: paps am 09. September 2011, 17:07:41
Bei allen zivilrechtlichen Forderungen darf der Schuldner die Verrechnungsreihenfolge bestimmen.
Unterlässt es der Schuldner, die Anrechnung zu bestimmen, wird die Teilzahlung gemäß § 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.

Somit ist die Abrechnung zunächst korrekt.
Möglich wäre, eine abweichende Regelung zu treffen "Verrechnung mit der Hauptforderung"
Titel: Re: Inkassobüro erst Anwaltskosten, Zinsen bevor Hauptforderung?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 11. September 2011, 21:13:25
Hi, liste doch mal bitte (mit gerundeten Beträgen) die gesamte Forderung auf. Desweiteren wurde die Forderung tituliert und wenn ja was steht auf dem Titel??