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Autor Thema: Inkassobüro Forderung wird nicht weniger trotz Zahlung?  (Gelesen 4867 mal)

Visions

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Inkassobüro Forderung wird nicht weniger trotz Zahlung?
« am: 26. Oktober 2010, 16:01:20 »

Guten Tag!

Es geht darum, das ich ein seltsamens problem wie ich finde mit einem Inkassobüro habe und ich mich frage was ich dagegen tun kann?

Gesamtforderun 254.51 Euro

Ich habe mich mit dem Inkassobüro geeinigt, das ich monatlich 30 Euro überweise beginn Nov.09

Wenn ich nun Rechne 11x30 komme ich auf 330 Euro

Nun rief ich heute bei dem Inkassobüro an um zu erfragen, wieviel von den wohlgemerkt 254.51 Euro noch offen sind bin ich fast aus den Schuhen gekippt.
Der nette Herr sagte es besteht noch eine Forderung von 282,xx Euro

Gut das Zinsen und so draufkommen versteh ich aber ich verstehe nicht, wie ich wenn ich jeden Monat 30 Euro Zahle noch mehr minus machen kann?
Da kann doch etwas nicht stimmen?

Auskunft darüber wie diese Summe entstehen konnte bzw das es mehr wurde und nicht weniger konnte bzw wollte der Herr mich am Telefon nicht geben.

Zugegeben ich stehe momentan ein wneig neben mir weil ich echt Sauer bin.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Inkassobüro Forderung wird nicht weniger trotz Zahlung?
« Antwort #1 am: 26. Oktober 2010, 16:59:31 »

Hallo

Forderungsaufstellung anfordern und dann prüfen. Haben Sie ein schriftiches Schuldanerkenntnis unterschrieben und wenn ja was stand genau drin?? Was haben Sie ausser dem Az als Verwendungszweck angegeben??
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Insokalle

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Visions

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Re: Inkassobüro Forderung wird nicht weniger trotz Zahlung?
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2010, 15:44:59 »

So

lustigerweise habe ich nach dem Telefonat gestern heute einen Brief von dem Inkassobüro im Briefkasten gehabt. Leider kenn ich mich da jetzt nicht so aus.

Was mir jetzt nur aufgefallen ist, das Monatlich 19.94 % Zinsen entstehen aus der Hauptforderung von 256.60 Euro

Also fast 20% Zinsen jeden Monat?

Zusätzlich muss ich noch jeden Monat fast 5 Euro Kontoführungsgebühr zahlen.

Bei aller liebe ok ich bin selber schuld aber 20% Zinsen monatlich + 5 Euro Kontoführungsgebühr?

Ich bin da jetzt nich so bewand mit aber...?


Ich Kopier den letzten Absatz mal hier rein:

Forderungsstand zum 26.10.10 282.49 Euro
zzgl. 19.94 % Zinsen aus 256.60 (= 0.14 Euro täglich )
zzgl.  4,76 Kontoführungsgebühr ( monatlich )

« Letzte Änderung: 27. Oktober 2010, 16:02:59 von Visions »
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Paula41

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Re: Inkassobüro Forderung wird nicht weniger trotz Zahlung?
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2010, 16:37:23 »

Hallo,

0,14€ täglich sind knapp 20% Zinsen jährlich.

Aber auch da sind Dispozinsen ja ein Schnäppchen! Ist die Forderung denn tituliert? Dann stehen die Zinsen im Urteil. Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass mehr als die normale Verzugszinsen von 5,12% durchsetzbar sind.

mfg
Paula41
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Insokalle

Re: Inkassobüro Forderung wird nicht weniger trotz Zahlung?
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2010, 19:04:30 »

Der geschilderte Fall ist kein seltenes Phänomen. Genau genommen tappen viele Leute Tag für Tag in solche Inkassofallen, wie Sie auch an meinem Verweis sehen können. Sie sind nicht der erste und werden auch nicht der letzte sein. An solchen Fällen verdienen sich Inkassos eine goldene Nase ohne einen Finger zu rühren. Leidtragende sind die Schuldner, die sich dösig zahlen, und die Gläubiger, bei denen nichts ankommt. Jedes Mal, wenn ich sowas lese, läuft mir die Galle über.

Es ist kommt auch oft genug vor, dass die Inkassos grenzwertige Zinssätze entweder per VB titulieren lassen oder in Ratenzahlungsvereinbarungen schreiben.
Mich würde interessieren, woher die Hauptforderung stammt und ob bzw. was der Fragesteller unterschrieben hat. Die Kontoführungsgebühren dürften an sich nicht in Rechnung gestellt werden. Aber bei einem Schuldanerkenntnis ist dies wieder problematisch.

Ich würde zunächst Zahlungen ausschließlich auf die Hauptforderung leisten. Mögl. hilft dies, um einer vorherigen Verrechnung auf Zinsen und Kosten zu entgehen.

Sie könnten auch mit den ganzen Unterlagen zu einer Verbraucherschutzberatung gehen. Vielleicht können die Ihnen kostengünstig helfen.
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Visions

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Re: Inkassobüro Forderung wird nicht weniger trotz Zahlung?
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2010, 20:32:10 »

Also unterschrieben habe ich nie etwas.

Als ich damals den Breif des Inkassobüros bekommen habe, habe ich dort angerufen uns gesagt das ich den geforderten Betrag nicht sofort Zahlen kann. Darauf wurde mir gesagt ich soll mind. 30 Euro zahlen monatlich.

Meine Frage ist nun: Was genau bedeutet...

" Ich würde zunächst Zahlungen ausschließlich auf die Hauptforderung leisten. Mögl. hilft dies, um einer vorherigen Verrechnung auf Zinsen und Kosten zu entgehen. "

Was muss ich da genau tun? Wo ist der Unterschied zu meiner Zahlung die ich sowieso monatlich tätige?
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Insokalle

Re: Inkassobüro Forderung wird nicht weniger trotz Zahlung?
« Antwort #7 am: 28. Oktober 2010, 17:09:13 »

Es sind immer noch Fragen offen, die eine genaue Einschätzung unmöglich machen.
Trotzdem könnten Sie versuchen, die Gegenseite etwas in Verlegenheit zu bringen. Streichen Sie die Forderungsaufstellung (ohne monatliche Inkassogebühren etc.) zusammen und rechnen Sie die Zinsen mit dem Standardsatz von paula aus. Dann dürfte das Bild schon etwas freundlicher aussehen.

Zu dem Unterschied: Der ist immens.
Eine Forderung besteht zumeist aus mehreren Teilen, nämlich Hauptforderung, Zinsen, Kosten. Zahlen Sie jetzt ohne Kommentar eine bestimmte Rate, stellt sich die Frage, wohin verrechnen, was wird zuerst getilgt.

Die Antwort gibt das BGB. Erst Kosten, dann Zinsen, zuletzt Hauptforderung ist die Reihenfolge. Das kann schlimmstenfalls dazu führen, dass die Gesamtforderung ansteigt, wenn die Rate zu klein ist, wie bei Ihnen.
Der Schuldner kann aber eine andere Anrechnung bestimmen, z.B. erst auf die Hauptforderung. Hätten Sie das gleich gemacht, wäre mögl. die Hauptforderung schon weg und Sie hätten nur noch Zinsen und Kosten als Rest. Also zahlen Sie fortan ausdrücklich auf die Hauptforderung, das Inkasso wird das Geld kaum zurückschicken.
Haben Sie etwas anderes vereinbart, gilt natürlich das vereinbarte. Könnte wohl auch in agb stehen.

Für Verbraucherdarlehen ist ausnahmsweise schon eine andere Reihenfolge vorgeschrieben aber die Inkassos bzw. Gläubiger halten sich nicht immer dran.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Inkassobüro Forderung wird nicht weniger trotz Zahlung?
« Antwort #8 am: 28. Oktober 2010, 18:46:27 »

Wie sieht die Schufa aus, ggf noch andere Schulden?? Ist pfändbares Einkommen vorhanden?? Ich frage einfach deshalb um zu wissen ob sich ggf der Klageweg für's IB lohnen würde.
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Visions

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Re: Inkassobüro Forderung wird nicht weniger trotz Zahlung?
« Antwort #9 am: 28. Oktober 2010, 19:13:23 »

Also ob ich in der Schufs stehe weiß ich erlich gesagt nicht.

Ich liege unter dem Pfändbaren Satz, bin in Ausbildung zum Gesundheits und Krankenpfleger und habe Netto monatlich ca. 750 Euro wovon ich Mietkosten, KFZ und sonst. Unterhalt mit tragen muss.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Inkassobüro Forderung wird nicht weniger trotz Zahlung?
« Antwort #10 am: 29. Oktober 2010, 15:39:05 »

Da nicht genau einzuschätzen ist wie hoch dein Score ist und ob das IB deine finz. Lage kennt ist es schwierig. Ich würde wenn ich du wäre das Risiko eingehen und die Zahlung einstellen.

Kurzes Schreiben an das IB, das die Zahlung eingestellt wird, der Rechtsweg anheimgestellt wird und der Datenweitergabe gem. BDSG widersprochen wird. Es wird wahrscheinl. eine Mahnung kommen, 1-2 mal Tel-Inkasso und dann kommt die Ausbuchung oder der MB. Beim MB unbedingt fristgerecht begründlos widersprechen. Ich persönlich denke nicht dass es zur Klage kommt, da der Betrag 1. gering und 2. die Erfolgsaussicht für das IB nicht sonderlich hoch ist. Aber wissen kann man es nie hundertprozentig.
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wollter001

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Re: Inkassobüro Forderung wird nicht weniger trotz Zahlung?
« Antwort #11 am: 30. Oktober 2010, 11:18:50 »

Hallo

Ihr geschilderte  Inkasso Fall ist nichts neues, wir haben  in Deutschland über 500 Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU.Der Gesetzgeber hat freie Hand gegeben bei Geld eintreiben bei Schuldner in Auftrag der Gläubiger. Oft werden überhöhte Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Kontoführung   berechnet, gehört schon zum Alttag. Die Gläubiger( Bank),Versandhaus wollen Ihr Geld haben und haben Recht dazu ist doch OK. Grade bei Hauptforderungen von X Tausend € ,die variable Inkasso Kosten sollten für dem Schuldner nicht mehr ausfallen als RA-Vergütung, leider in der Praxis, werden Sie Hoch geschraubt und durch Schuldanerkenntnis  gute Inkasso Einnahmen sichern. Deswegen zum Verbraucherschutzberatung, SB, notfalls Fachanwalt besuchen. In Beitrag von Insokalle ist das Thema sehr gut erfasst worden. :thumbup:

Außergerichtliche Inkassogebühren
   
Bei den außergerichtlichen Inkassogebühren, die in Anlehnung an das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet werden, möchten ich Ihnen anhand von drei Beispielen aufzeigen, wie hoch diese sind. Bei der Berechnung wird immer eine 1,3 Gschäftsgebühr nach dem RVG zugrundegelegt.
   
Bei einem Forderungsbetrag von 250,00 € wären dies:
Inkassogebühren von 32,50 € + Auslagenpauschale von 6,50 € + 19% MwSt. von 7,41 € = 46,41 €
Bei einem Forderungsbetrag von 590,00 € wären dies:
Inkassogebühren von 58,50 € + Auslagenpauschale von 11,70 € + 19% MwSt. von 13,34 € = 83,54 €
Bei einem Forderungsbetrag von 1850,00 € wären dies:
Inkassogebühren von 172,90 € + Auslagenpauschale von 20,00 € + 19% MwSt. von 36,65 = 229,55 €

Mit freundlichen Grüßen
wollter001
« Letzte Änderung: 31. Oktober 2010, 21:58:41 von wollter001 »
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mabubeh

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Re: Inkassobüro Forderung wird nicht weniger trotz Zahlung?
« Antwort #12 am: 31. Oktober 2010, 23:21:59 »

Außergerichtliche Inkassogebühren externer Inkassobüros werden aber von den Gerichten im Gegensatz zu Anwaltsgebühren sehr oft weggestrichen
Trotz der Änderung vom 1. Juli 2008 :wink:
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