Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Mausezahn am 17. November 2011, 17:45:46
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Hallo,
bin froh, dass ich diese Seite gefunden habe und hoffe auf eure Hilfe.
Am 29.1.09 erhielt ich einen VB:
207,30 € Hauptforderung
23,38 € Zinsrückstände/Verzugszinse
23,00 € Gebüh§§ 3,34, Nr. 1110 KV GKG
21,01 € Vergütungs Inkassodienstleistung gem. § 4 Abs.4 S. 2 RDGEG
11,99 € Mahnkosten
0,51 € Auskünfte
2,65 € Kontoführungsgebühren
42,50 € Inkassokosten für außergerichtlichen Vegleich
00,05 € laufende Zinsen
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356,39 €
Darauf zahlte ich kurz vor Eintreffen des MB 100 €.
Irgendwie ging alles unter, ich bekam auch in letzter Zeit keine Mahnungen. Kürzlich kam ein Anruf vom Deutschen Inkassodienst und eine neue Aufstellung:
207,30 Hauptforderung
21,99 bisherige Kosten Mahnkosten der AG
224,51 Inkassovergütung (inkl.evtl.anfallender Ermittlungskosten)
40,90 Kontoführungsgebühren
37,21 Anwaltsgebühren/Verfahrensvergütung
23,00 Gerichts-und Vollstreckungskosten
84,06 Zinsen bis 25.10.11
-100,00 € geleistete Zahlung
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538,97 € zzgl.weitere 9,190% Zinsen auf die jeweils restliche Hauptforderung und Kontoführungsvergütungen.
Es kann doch wohl nicht sein, dass aus 207,30 - 100 € Zahlung in 2008 jetzt das 5-fache geworden ist.
Ich bin ja bereit zu zahlen und sehe auch ein, dass die Kosten für den VB zahlen muss, aber doch keine 538 € mehr.
Kann mir bitte jemand sagen wie ich mich gegen die höhe Forderung wehren kann.
Vielen lieben Dank schon mal.
Mauszahn
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Leider gar nicht mehr, Sie hätten sich bereits gegen den Mahnbescheid wehren müssen. Auch ein Einspruch gegen den VB hätten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auf den Weg bringen müssen. Jetzt ist die Sache in voller Höhe vollstreckbar.
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Hallo,
dass ich dem VB nicht mehr widersprechen kann ist mir klar.
Der Betrag des VB in Höhe von 356,39 € hat sich ja reduziert um 100 € Zahlung, also noch 256,39 € offen.
Die neue Forderung sind jedoch 538,97 und die sind ja nicht in dieser Höhe tituliert und es sind weitere Kosten in Höhe von 282,48 hinzugekommen. Vollstreckt werden könnte doch jetzt nur der Restbetrag aus dem VB 256,39, oder nicht?
Gruß
Mausezahn
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Grds. richtig, zzgl. weiter aufgelaufener Zinsen.
Positionen, die nicht tituliert sind, können nicht vollstreckt werden.
Ins Auge fallen zB. die 224 € Inkassovergütung, was immer sich dahinter verbergen soll.
Die Frage ist dann noch, worauf wurden die 100 € verbucht?
Sie ziehen sie einfach von der Hauptforderung ab. Das ist oft genug falsch wegen der gesetzlichen vorgesehenen Verrechnungsreihenfolge. Bei Zahlungen sollte daher immer ausdrücklich auf die Hauptforderung gezahlt werden.
Streichen Sie die Aufstellung des DID zusammen, weisen die gestrichenen Posten als unbegründet zurück und machen Sie eine Gegenrechnung auf.
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Hallo
ok, dann nehme ich die titulierte Forderung abzüglich der 100 gezahlten, zuzüglich Zinsen und weise die übrigen Kosten als unberechtigt zurück. Wäre das so richtig bzw. muss ich mich da auf irgendwelche § beziehen?
Danke schon mal.
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Nun, etwas schwieriger ist die Berechnung schon. Dafür gibt es zahlreiche Programme, die einem dies abnehmen. Aber damit es jetzt nicht zu kompliziert wird, machen Sie es einfach so. Mal sehen, was dann vom DID kommt.
Grds. ist es so, dass der, der etwas will, dies beweisen muss. Falls das bei den nicht titulierten Positionen nicht der Fall ist, bestreiten Sie zunächst dessen Entstehen. Dafür braucht es keinen §. So wie es aussieht, dürfte für einige Punkte schon eine Zahlungspflicht bestehen, zB für die Vollstreckungskosten. Aber ohne Nachweis?
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Hallo
vielen Dank. Ich werde jetzt die Forderung gem. dem VB abzüglich der gezahlten 100 € überweisen, alle anderen Forderungen zurückweisen und mal sehen was kommt. Dann melde ich mich ggf. nochmal.
Sie haben mir sehr geholfen, danke.