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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Inkassokosten  (Gelesen 5186 mal)

Milchtrinker

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Inkassokosten
« am: 20. Juni 2007, 11:01:05 »

Hi!

So, als Neuling, hab ich mal ne Frage, da ich irgendwie richtig dazu nichts finden kann:

Das Inkassobüro hat mir bezgl einer Forderung

Hauptforderung ca. 880 Euro,
Zinsen bis dato ca. 100 Euro
Mahnkosten des Gläubigers 15,50 Euro
Auslagenpauschale 19,50
bisherige Kontoführungskosten 4,00 Euro

Summe: ca. 1140,00 Euro

zugestimmt den Betrag, dato in 14tägige Raten a 25 Euro
zahlen zu dürfen (bis September, dann Neuverhandlung)

jetzt möchten die eine Teilzahlungsgebühr von 125,00 Euro
zusätzlich, solle ich in der Teilzahlungsvereinbarung unterschreiben.

Würde also im Prinzip bedeuten, die nächsten Zahlungen tätige
ich nur auf diese Gebühr und nicht auf die Hauptforderung.

Muss ich solch einer Gebühr zustimmen?
Verärgere ich das I-Büro nicht, wenn der Zusatz "auf die Hauptforderung
zu verrechen" auf dem Einzahlungsbeleg steht?
Ich meine, klar, die wollen doch erst mal Ihre Gebühren
wieder rein haben!

Was mach ich da am besten?


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sonnenschein123

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Re: Inkassokosten
« Antwort #1 am: 09. Februar 2012, 20:08:40 »

Schade, dass es bisher hierauf keine Antwort gab!!!!!!??? Diese Frage stellt sich mir gerade bzw. wäre die Antwort darauf für mich sehr wichtig. Ist sie vielleicht unter einem anderen Thema beantwortet???

Bei mir ist es das Rechtsanwaltsbüro der Gläubigerin, die bei einem Gegenstandswert von 3.166,12 € eine Teilzahlungsgebühr in Höhe von 746,84 berechnet.

Ich möchte die Schulden gern bezahlen, aber, dass die Kosten dabei steigen ist schockierend.
Es schließen sich mir noch weitere Fragen an ... liest das hier wer und kann mir sein Wissen weiter geben? Bitte!

G.
----
Was für Folgen hat es für mich, wenn ich die Teilzahlungsvereinbarung nich unterzeichne und trotzdem in Raten zahle????????????

Kann ich dazu auffordern meine Zahlungen (in Raten) auf die Hauptforderung anzurechnen und nicht wie im der Aufstellung des Forderungskonto ersichtlich auf die Kosten des Rechtsanwaltes?!

Ich hatte jediglich das Anwaltsbüro in einem Telefonat gebeten mir eine Kopie des Titel zu zusenden. Dass mich das nun fast 800 € kostet, ist einfach ne Sauerei. ich zeige meinen Willen, meine SCHULD zu begleichen und bekomme dafür einen auf den Deckel.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2012, 21:19:33 von sonnenschein123 »
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Der_Alte

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Re: Inkassokosten
« Antwort #2 am: 09. Februar 2012, 22:00:51 »

Sie müssen und sollten keine Ratenvereinbarung unterzeichnen. Damit entgehen Sie der Falle, die Kosten vertraglich vereinbart zu haben. Ohne Unterschrift können die Kosten auch nicht berechnet werden.

Zahlen Sie die Raten so wie Ihnen möglich und immer mit dem Vermerk: Verrechnung nur auf die Hauptforderung.

Dann reduziert sich zum einen erst die Hauptforderung und damit verbunden auch die Zinsen.

Der Gläubiger wird die Raten wohl kaum ablehnen.
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sonnenschein123

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Re: Inkassokosten
« Antwort #3 am: 09. Februar 2012, 22:15:44 »

Herzlichsten Dank für Ihe Antwort!

Kann der RA (Vertreter der Gläubigerin) trotz Ratenzahlung eine Pfädung veranlassen?
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Der_Alte

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Re: Inkassokosten
« Antwort #4 am: 09. Februar 2012, 22:24:53 »

Gibt es einen Vollstreckungstitel? Dann ja, sonst nicht.
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sonnenschein123

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Re: Inkassokosten
« Antwort #5 am: 09. Februar 2012, 22:41:38 »

Ja, leider, gibt es. Da mir dieser nicht (mehr) vorliegt habe ich den RA gebeten diesen mir zu zusende - hat er nicht, jedoch die zu unterzeichnente Teilratenzahlungsvereinbarung. (Kann ich eine Kopie des Titels beim Amtsgericht anfordern?)

Also muss ich doch die Vereinbarung unterzeichnen?!!
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Der_Alte

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Re: Inkassokosten
« Antwort #6 am: 09. Februar 2012, 22:46:00 »

Nein, müssen und sollten Sie nicht.
Den Titel bekommen Sie erst, wenn er bezahlt ist.

Sie kennen die Forderung und bezahlen einfach. Solange Sie bezahlen wird der Anwalt wohl kaum pfänden. Ich jedenfalls würde bei einem Pfändungsversuch erst einmal die Ratenzahlung stoppen.
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sonnenschein123

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Re: Inkassokosten
« Antwort #7 am: 09. Februar 2012, 23:06:27 »

noch ne Frage:

Die Gebühr für die Teilratenzahlungsvereinbarung, die der RA berechnet, ist das so rechtens? Wenn ja, kann diese bei kontinuierlichen - braven Zahlung dem Schuldner eventuell erlassen werden? Ich möchte mich doch mit meiner Ratenzahlung entschulden und nicht die Schulden erhöhen.
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Der_Alte

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Re: Inkassokosten
« Antwort #8 am: 10. Februar 2012, 08:42:12 »

Wenn Sie die Vereinbarung unterschreiben wird die Gebühr vereinbart und Sie müssen sie bezahlen. Warum sollte der RA die Gebühr erlassen, bloß weil Sie Ihrer Pflicht nachkommen und bezahlen?
Unterschreiben Sie die Vereinbarung nicht ist eine Ratenzahlungseinigung nicht zustande gekommen, also die Gebühr nicht fällig. Wenn Sie dann trotzdem ratenweise bezahlen und der Gläubiger das hinnimmt ist es in Ordnung.
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sonnenschein123

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Re: Inkassokosten
« Antwort #9 am: 10. Februar 2012, 16:00:59 »

zu deutsch: dumm gelaufen für mich, für den Schuldner!

Es liegt im ermessen des RA, eine Gebühr auf eine Teilratenzahlungsvereinbarung zu erheben!?

Ich kann der Forderung nicht auf einmal und nicht mit einem Vergleich nachkommen, eben nur mit einer Ratenzahlung!

Dann hat der RA das Recht, eine Vereinbarung schriftl. zu vereinbaren und darauf halt eine Gebühr zu berechnen!? Ich komm da jetzt nicht mehr drum rum?!

Habe ich das richtig verstanden? Wenn ich die TRzVereinbarung nicht unterschreibe, geht dann der RA davon aus, ich würde keine Raten zahlen (wollen) und dann folgt Schlimmeres!?
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Der_Alte

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Re: Inkassokosten
« Antwort #10 am: 10. Februar 2012, 18:24:13 »

Der Rechtsanwalt kann mit Ihnen eine Vereinbarung schließen. Dafür möchte er Geld in Form der Einigungsgebühr.

Sie müssen diese Vereinbarung nicht schließen, wir haben schließlich Vertragfreiheit.

Sie können einfach die Raten so bezahlen. Der Anwalt wird sich überlegen, ob er bei ständiger Ratenzahlung vollstrecken läßt. Es könnte dann nämlich sein, dass der Schuldner einfach die Zahlungen einstellt.
Und der Spatz in der Hand ist bekanntlich besser als die Taube auf dem Dach.
Er könnte auch vollstrecken lassen, er braucht sich auch auf keine Verhandlungen einlassen. Sie müssen entscheiden, ob Sie die Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben wollen oder nicht. Tun Sie es haben Sie weitere Kosten; tun Sie es nicht und zahlen die Raten einfach so, kann es gutgehen oder nicht. Ich besitze für solche Fälle keine Glaskugel.

Dass Ihnen der Titel erst am Ende ausgehändigt wird liegt in der Natur der Sache. Wer den Titel in Händen hält, darf daraus vollstrecken. Haben Sie den Titel selbst in Händen ist er für die Gläubiger wertlos.
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sonnenschein123

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Re: Inkassokosten
« Antwort #11 am: 10. Februar 2012, 21:03:39 »

Mit dem "Titel" habe ich mich unklar ausgedrückt.

.... Die Urasche für die Forderung liegt schon ein Weilchen zurück. Ich bin davon ausgegangen, dass ein Mahnbescheid zu der Forderung vorliegt ... Dem ist nicht so. Die Forderung ist aus Miteschuld (geschieden, Vater meiner Kinder hat kein/kaum Unterhalt gezahlt und meine Scham war größer, als ein klarer Verstand; keine sozialen Leistungen beantragt etc.) und die Gläubigerin hat über die Rechtsanwältin damals (vor 6 Jahren) Klage eingereicht .... bis hin zur Zwangsvollstreckung und zwangsweisen Räumung....

Mit der Rechtsanwältin ist auf alle Fälle nicht zu spaßen - warum auch immer. Ich "kämpfe" darum ein bescheidenes Leben führen zu können, mit wachen aber "verblendeten" Verstand. Und da ist jemand, der sieht nur ein Aktenzeichen und zieht an dem Boden auf den ....

Ich schaffe das auch zu meistern - zu regeln.



Ich danke dir sehr für deine Antworten, Reaktionen.
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Der_Alte

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Re: Inkassokosten
« Antwort #12 am: 10. Februar 2012, 23:21:16 »

good luck  :thumbup:
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