Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: lissi805 am 18. April 2009, 14:32:49
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hallo,
habe heute von Amtsgericht einen Brief bekommen und soll dringend in Anlage 2A , punkt 18
ausfüllen.Gründe für das Scheitern des ausergerichtlichen schuldenbereinigungsplanes.
ich habe leider keinen scaner und kann den brief nicht reinstellen, deshalb versuche ich es so.
18.
Beurteilung des
Der gerichtliche Plan unterscheidet sich von dem außergerichtlichen Plan
außergerichtli- nicht in folgenden Punkten.
chen Einigungs-
versuchs u.
Aussichten für das
gerichtliche
Schuldenberei-
nigungsver
fahren nach dem verlauf des außergerichtlichen Einigungsversuchs halte ich die
durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens für.
aussichtsreich nicht aussichtsreich
begründung:
Kann ich diesen Punkt allein ausfüllen oder muss es der Anwalt machen , der den AEV durch geführt
hat.
danke für eure Hilfe.
grußlissi805
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Hallo Lissi,
das muss der Anwalt machen, er hat ja die AEV durchgeführt und kann dies beurteilen.