Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: MondLicht am 29. Juli 2012, 18:17:06

Titel: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: MondLicht am 29. Juli 2012, 18:17:06


hallo an alle
ich bin seit kurzen im insolvens !
ertens muß ich sagen das mein insolvensverwalter eine sehr unfreundliche art an sich ! er kamm zu mir nach hause und ich bat ihn ins wohnzimmer wo er sich beschert hat zitat " hier ist es aber sehr dunkel " und bat ihn dann in die küche wo er wieder am meckern war ich soll doch hier mal licht anmachen , wohlbemerkt das ich als blindfisch alles gesehen hab und es draußen sehr schones wetter war  , dann ging es los hab ihm alles geben was er wollte dann sahr er sich mein sparbuch an , wo genau 5,07 euro drauf sind , er würde das sparbuch auflösen und sich die 5,07 holen gut und schön ich sagte kann er aber das sparbuch wird nicht aufgelöst , denn ich denke mal das er doch nicht alles über mein kopf hinweg entscheiden darf ??? Oder ?? dann soll ich für 4 jahre rückwirken eine steuererklärung machen trotz ich ihm gesagt hab das ich es nicht gemacht habe weil mir mein steuerberater zu mir sagte ich soll alle papiere wieder mitnehmen und er hätte mich nie gesehen mit anderen worten wenn ich es mache muß ich nachzahlen ! gut und schön ich habe dann mein insolvensverwalter gesagt mache ich aber ich kann es nicht allein und übergebe es dann mein steuerberater da sagte er doch nein das soll ich gefäligst selber machen dann der kostet geld , troz ich ihm sagte ich kann es nicht ein falsches kreuzchen und ich bin dran , aber ich habe hier gelesen das es die aufgabe des insolvensverwalter ist ???? stimmt das ???? und kann ich diesen insolvernsverwalter ablehnen ??? bei soviele unverschämtheiten die er sich noch so bei mir geleistet hat ????
Lieben gruß Mondlicht
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Der_Alte am 29. Juli 2012, 18:42:00
Sie müssen mit diesem Treuhänder (TH) einfach leben.
Das geht eigentlich ganz einfach, wenn man sich angewöhnt, nur schriftlich mit ihm zu verkehren. Dann hat man alles notfalls auch fürs Gericht. Und der Ton insgesamt wird sachlicher.
Sie sind ab sofort nicht mehr Herr Ihrer Vermögenswerte. Wenn der TH das Sparbuch mit 5,07 € auflösen möchte, kann er das tun ohne Sie auch nur ansatzweise zu fragen.
Die Steuererklärung darf er aber gern alleine machen. Was er verlangen kann, ist, dass Sie ihm alle dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Und genau das sollten Sie auch umgehend, schön geordnet nach Jahren, tun. Hinsichtlich seiner Zuständigkeit braucht es nur den Verweis auf die einschlägige Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs.

Steuernachzahlung, die aus der Zeit vor dem Antrag auf Insolvenz entstanden sind, sind Insolvenzforderungen und belasten Sie nicht.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: MondLicht am 29. Juli 2012, 18:59:25
ich danke dir für deine antwort !
l.G und ein schön sonntag noch  :coffee:
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: tomwr am 17. August 2012, 00:21:27
Für die zurückliegenden Steuererklärungen ist der IV zuständig. Das versucht der natürlich abzuschieben wenn da nichts zu holen ist und das Arbeit bedeutet. Oft vergleicht er sich aber auch mit dem FA und erspart sich den Aufwand.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Claus123 am 17. August 2012, 12:53:23
Claus-seit 5 Wochen mit erteilter RSB

Ist schon blöd,aber sich mit dem TH anzulegen bringt nichts,letztlich sitzt der(fast) immer am längeren Hebel.Handelt immer im Sinne der Gläubiger,ist also nicht Dein Anwalt und kann das Insolvengericht auch oft in seinem Sinne beeinflussen.Also-Augen zu und durch,irgendwann ist alles vorbei.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Der_Alte am 17. August 2012, 18:38:49
Und trotzdem hat er die Steuererklärung zu machen und dem FA vorzulegen - oder sich halt mi dem FA zu vergleichen. Man muss nicht vor dem TH kuschen. Er hat die gesetzliche Pflicht und wird dafür bezahlt. Also soll er die Arbeit auch tun!  :fuchsteufelswild:
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: tomwr am 19. August 2012, 21:02:17
Handelt immer im Sinne der Gläubiger,ist also nicht Dein Anwalt und kann das Insolvengericht auch oft in seinem Sinne beeinflussen.Also-Augen zu und durch,irgendwann ist alles vorbei.

Es macht Sinn dem TH in solch krassen Fällen gleich von Anfang an klar zu machen, dass er es mit einem informierten Schuldner zu tun hat. Außerdem hat er eine Vertretungsstellung laut Gesetz und hat wie das Insolvenzgericht eine neutrale Stellung bei der Vermögensverteilung, weder zu Gunsten der Gläubiger noch zu Gunsten des Schuldners, allein auf Grundlage des Insolvenzrechts.

Auch ist das Insolvenzgericht des Öfteren meinen Anregungen gefolgt bzw. wurde ich in allen wichtigen Angelegenheiten beim Insolvenzgericht gehört. Einseitigkeit kann ich daher nicht bestätigen.

Ich würde den TH mitteilen, dass Du Dich erkundigt hast und nach §34 AO (Abgabenordnung) in Verbindung mit §80 InsO (Insolvenzordnung) ist er alleine berechtigt und verpflichtet, die Erklärungen anzufertigen und kann das auch nicht an den Schuldner delegieren.

Im Übrigen würde ich auch nur schriftlich mit ihm kommunizieren, so muss er ggf. auch auf die Schreiben antworten und kann nachher nicht behaupten, das und das hätter er nicht gesagt.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: tomwr am 19. August 2012, 22:53:01
Bevor ich es vergesse, hier das Urteil vom BGH.
http://lexetius.com/2008,3854

Man muss den IV / TH aber mit allen notwendigen Informationen (Belegen) unterstützen.
Also Kontoauszüge, Lohnsteuerkarte bei ihm abgeben etc.
Man muss aber nicht wissen, wie eine Steuererklärung funktioniert.
Auch muss man die Unterlagen nicht aufbereiten.
Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich im Allgemeinen auf Auskünfte und Übermittlung von Unterlagen, nicht aber auf eine konkrete Arbeitsleistung des Schuldners (Belege sortieren, abheften, etc.).

Von mir wollte der IV, dass ich ihm alle Geschäftsbücher in die Kanzlei bringe.
Als ich ihm die Anzahl der betreffenden Umzugskartons mit Aktenordnern benannt und gebeten habe, einen seiner Aussendienstmitarbeiter vorbeizuschicken oder eine Spedition für die Abholung bei mir zu Hause zu beauftragen, hat er schriftlich abgewunken. Dafür wäre kein Geld da, ich solle die Unterlagen doch bei mir zu Hause im Keller belassen.  
(http://www.pleite-was-nun.info/modules/Forum/smf/Smileys/default/cheesy.gif)
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Claus123 am 20. August 2012, 09:02:20
@tomwr

Bin da anderer Meinung.......
Lieber das machen,was er (TH) sagt-dann haste Deine Ruhe!
Wenn Du ihm Paroli bieten willst,kann er Dir's noch schwerer machen und pausenlos von Dir irgendwelche Dokumente,Nachweise u.ä. anfordern.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: paps am 20. August 2012, 09:06:27
Diese Grundeinstellung mag für die meisten Schuldner zutreffen.

Aber wenn man ein wenig Wissen und Mumm hat, kann man schon Paroli bieten.
Gerade weil die TH sich mit dem notwendigen Übel (Kleinverfahren)eben nicht ständig auseinander setzen wollen.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Claus123 am 20. August 2012, 10:48:14
Claus-seit 6 Wochen mit erteilter RSB

Ja Paps,Du und einige andere haben das Wissen und den Mumm-viele aber nicht.Für Dich,bitte um Entschuldigung,für Sie lohnt sich eine Konfrontation womöglich. Für die meisten aber sicher nicht. In meinem Fall habe ich den TH 6 Jahre schlafen lassen und treu und brav meine Pfändbaren Beträge bezahlt und Schluss damit.
Mit freundl. Grüssen aus dem heissen Sachsen.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Der_Alte am 20. August 2012, 18:10:40
@tomwr

Bin da anderer Meinung.......
Lieber das machen,was er (TH) sagt-dann haste Deine Ruhe!
Wenn Du ihm Paroli bieten willst,kann er Dir's noch schwerer machen und pausenlos von Dir irgendwelche Dokumente,Nachweise u.ä. anfordern.

Dann, entschuldigt den Ausdruck, sch..ßt man den TH eben damit zu und stellt noch ein paar vorwitzige Anträge übers Gericht, z.B. zur Erhöhung der Pfändungsgrenze etc. Bekommt er alles zur Stellungnahme und muss sich damit auseinander setzen. Das kostet ihn Zeit und die ist bekanntlich Geld. Irgendwann läßt er es sein, einen zu maltretieren.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: tomwr am 20. August 2012, 22:59:18
Bin da anderer Meinung.......
Lieber das machen,was er (TH) sagt-dann haste Deine Ruhe!
Wenn Du ihm Paroli bieten willst,kann er Dir's noch schwerer machen und pausenlos von Dir irgendwelche Dokumente,Nachweise u.ä. anfordern.
Es geht doch nicht um Paroli, Rache oder was auch immer. Es geht darum ggf. seine Rechte als Schuldner wahrzunehmen und ein ausgewogenes Verfahren zu gewährleisten. Es gibt viel schlechtere Länder und Rechtssysteme, deren Menschen für solche Möglichkeiten (unvoreingenommene Wahrnehmung zustehender Rechte) dankbar wären (China, z.B. auch Russland aktuell).

Im Übrigen bin ich mir gar nicht sicher, dass der IV die Aufgabe der Steuererklärung überhaupt delegieren darf bzw. das Finanzamt im Insolvenzverfahren eine Erklärung vom Schuldner überhaupt annimmt.

Man möge sich mal vorstellen, kein Schuldner würde sich gegen Massnahmen des IV, TH, Gläubiger oder auch des Insolvenzgerichts wehren. Dann hätten wir keinerlei Rechtsprechung zum Insolvenzrecht, keine Rechtsfortbildung, keine einheitliche Rechtsprechung.

Manchmal muss auch seine eigene bequeme Haltung (Ducken vorm IV) aufgeben. Letzzlich profitieren viele andere Schuldner in ähnlicher Situation auch. Noch viel weniger schlau finde ich es aber entsprechende höchstrichterlich bestätigte Rechte selbst nicht wahrzunehmen - also in den Punkten wo weder Kampf noch Risiko aufgenommen werden muss. Jeder IV wird sich wohl einem BGH Urteil beugen wenn man es anführt.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: NoraR am 21. August 2012, 18:11:43
Guten Abend an Alle,

muss mal kurz einhaken. Der IV kam vorbei? Ist das normal, oder verwechsle ich das mit dem TH? Bei uns ging alles schriftlich, ich , oder mein Mann haben nie jemanden persönlich kennen gelernt, obwohl seine Kanzlei 10 Minuten Autofahrt entfernt liegt.
Die Steuererklärungen musste mein Mann auch selbst erstellen, lag ein Schreiben des TH dabei das wir alle Papiere zur Verfügung stellen müssen, und wo man die aktuellen Formulare bekommt..haben es auf der HP des FA im Internet gefunden, ausgedruckt und alles allein gemacht, auch ohne Ahnung hiervon...wusste aber vom Job her wie es teils geht, für einen absoluten Laien wird es denke ich schwierig. Ein Zusatz war noch dabei das ein Steuerberater selbst gezahlt werden muß.
Wir mussten diese dann komplett an das Steuerbüro des TH senden, da kam noch nicht mal eine Antwort, ein Bescheid oder sonst etwas. Erst die von 2011 bekamen wir in Kopie zugesendet.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Neslo am 21. August 2012, 18:27:22
Hallo,

bei mir ist es so ich mache die Steuerklärung schicke die Kopie den TH zu, und das wars, und einmal im Jahr die ganzen Gehaltsabrechnungen auf einmal, nicht jeden Monat.Ich bekomme den Bescheid von der Steuerklärung nur wenn ich mich melde, ansonsten passiert von selbst nix.

Gruß
Neslo
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: tomwr am 21. August 2012, 22:34:42
Der IV kam vorbei? Ist das normal, oder verwechsle ich das mit dem TH? Bei uns ging alles schriftlich, ich , oder mein Mann haben nie jemanden persönlich kennen gelernt, obwohl seine Kanzlei 10 Minuten Autofahrt entfernt liegt.

Ja dann sei froh. Ich würde zweimal im Abstand von etwa 3 Monaten vom IV regelrecht verhört in einem Fort Knox ähnlichen Gebäude, so ein "Gespräch" hat dann 2 bis 3 Stunden gedauert. Da kommst Du Dir dann vor wie bei der Polizei oder beim Staatsanwalt. Gut er hatte als Gutachter auch einen Ermittlungsauftrag. Wenns um größere Summen oder schwer überschaubare Sachverhalte geht, kanns auch schon mal ans Eingemachte gehen.
(http://www.pleite-was-nun.info/modules/Forum/smf/Smileys/default/dntknw.gif)
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 23. August 2012, 12:07:08
Tag.

Nun, dass mache ich auch :dntknw:
ansonsten könnte ich mir sehr gut Vorstellen, falls TH nebenher noch mit einem Steuerberater zusammenarbeitet, dass Schuldner tief in ohnehin schon leere Tasche greifen muss.
Auch dafür muss ich meinem Lohnsteuerhilfeverein Geld abdrücken.
Alles kostet Geld.
So muss ich für die dauer meines Restschuldbefreiungsverfahrens weil die kosten nicht gestundet werden die Teuhandkosten selbst aufbringen.
Ja und das jedes Jahr ab jetzt.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Der_Alte am 23. August 2012, 13:44:18
Prinz Eisenherz,

ich verstehe Sie nicht.
Der TH hat die Steuererklärung auf seine Kosten zu fertigen und Sie gehen hin, zahlen Geld für die Steuererklärung und der TH kassiert die Erstattung?
Oder sind Sie mittlerweile in der WVP? Dann sind Sie wieder dafür zuständig, bekommen aber auch die Erstattung.

Wenn bei Ihnen nichts pfändbar ist, dann haben Sie exakt 119 € jährlich dem Treuhänder zu zahlen. Das dürfte wohl machbar sein, oder?
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: tomwr am 23. August 2012, 17:53:47
Wenn bei Ihnen nichts pfändbar ist, dann haben Sie exakt 119 € jährlich dem Treuhänder zu zahlen. Das dürfte wohl machbar sein, oder?
Genau so ist es. Der TH erhält seine Vergütung aus den abgeführten Pfändungsbeiträgen oder Ausgleichszahlungen oder eine Mindestvergütung von EUR 100,00 + MWSt. pro Jahr (vom Schuldner) sofern überhaupt keine pfändbaren EInkünfte verfügbar sind.

Im Übrigen ging es bei der Frage um das Insolvenzverfahren und die WVP und um länger zurückliegende Steuererklärungen. Das ist häufig weitaus komplizierter und fehlerträchtiger (gerade bei Insolvenz aus einer Selbständigkeit) als ein Neuanfang mit der WVP.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 23. August 2012, 19:27:45
Nun gut, dass ist Richtig mit den 120.00 €uro.
Genauso hat er mir das Geschrieben.
Ich bin seit Juni in der Wohlverhaltung.
Vom TH habe ich zusammen mit der Ankündigung der 120,00 €uro erst Gestern bescheid bekommen.
Nun was nun das Einkommen betrifft, so habe ich ein pfändbares Einkommen.
Es wierd vom Gehalt gepfändet.
Was nun die Steuererklärung anbetrifft so macht bei mir TH sowas nicht.
So wurde es mir jedenfalls gesagt.
Im vergangenden Jahr habe ich tatsächlich noch eine Erstattung bekommen die dann Abgeführt wurde.
Dadurch das ich aber jetzt alleine Wohne und auch ein hohes Brutto habe muss ich diesmal nachzahlen.
Eigentlich müsste sich ja die Pfändung aus Gesamtbetrag des pfändbaren Einkommens minus Gesammtbetrags der Steuernachzahlung geteilt durch zwölf (12)reduzieren.

Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 30. August 2012, 19:06:45

Was nun die Steuererklärung anbetrifft so macht bei mir TH sowas nicht.
So wurde es mir jedenfalls gesagt.



Na das ist doch mal ne Aussage vom TH...ich wurde mir den Spass machen und ihn damit so richtig auflaufen lassen. Da sie ja verpflichtet sind, dem TH alle nötigen Unterlagen zu Verfügung zu stellen, würde ich Spaßeshalber diese Unterlagen ans Gericht schicken, mit dem Hinweis das ihr TH damit nichts anfangen kann und sich nicht in der Lage sieht, eine Steuererklärung zu machen...wetten, er wird sie machen.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 31. August 2012, 15:34:19
NAJA.
Mal sehen, mein Steuerantrag liegt noch beim Lohnsteuerhilfeverein.
Ich muss erst meine Nachzahlung zusammenbekommen.
Das ist ja in einer Inso und auch nach einem  Umzug der ja auch Geld kostet nicht so einfach.
Nun wohne ich zwar in einer billigeren Wohnung habe aber kein Geld mehr gehabt da ich Kaution auch Abführen musste.
Der Steuerantrag wird beim Hilfsverein noch bis Ende des Jahres liegen.
Ja und dann muss ich erst mal sehen, was ich zusammengekrazt habe.
So oder so wird TH ja auch was von einer Steuernachzahlung meinereiner zu Hören bekommen.
Entweder von mir, wenn ich Steuerberater ok. gebe es abzusenden und ich den Steuerbescheid mit der Nachforderung erhalte oder aber wenn TH irgendwann vom Finanzamt einen Bescheid meiner Steuerschuld bekommen würde.
Da frage ich mich doch gleich wie Gericht reagiert wenn  TH das nächste mal Bericht abgeben muss.
Keine Ahnung.

Jedenfalls und das sei hier angemerkt bekomme ich ja bedingt durch zwei Renten eine hohe Bruttorente und dadurch bin ich ja trotz Inso Einkommenssteuerpflichtig
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Lissi am 31. August 2012, 18:19:16
Mein IV sagte mir auch, er würde die Steuererklärung nicht machen. Bei mir waren mehrere Jahre "fällig".
Ich hab dann mal nix gesagt, das dann meinem Steuerberater geschildert und dieser  hat mir ein Schreiben ans Finanzamt in Kopie zukommen lassen, dass er selbst keine Steuererklärung macht sondern für entsprechende Jahre der IV wegen der Insolvenz. 
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 01. September 2012, 08:38:28
Sehr geehrte Lisi.

Ich vermute mal, dass TH in der Mehrzahl Rechtsanwälte, dass nicht können.
Es sei denn,dass die TH Steuererklärungen von Insolventen Personen ihrerseits einem Steuerfachmann übergeben oder aber selbst eine solche Steuerberater Kanzlei nebenher betreiben.
Ich frage mich dann aber,wer trägt die Kosten der Steuererklärung des verschuldeten Mandanten.
Denn, ein Steuerberater kostet auch Geld.
Wenn es sich dann nicht um einen Lohnsteuerhilfeverein handelt sind die Kosten für eine Steuererklärung sehr wahrscheinlich noch höher.
Das wird einem zu Beginn einer Inso beim erstgespräch beim TH nämlich nicht gesagt.
Jedenfalls war das bei mir so.
In der Regel wird einem Schuldner dort dann nur mal so Mündlich erklärt was sonst so im Merkblatt zur Schuldenbefreiung steht.
Zusätzlich Unterschreibt man dann noch die Abtretungserklärung und das Ding zur Restschuldbefreiung.
Ja was danach folgt ist zumeist das TH  Schuldner am liebsten in den sechs Jahren nicht mehr zu Gesicht bekommen möchten.
Meiner hat mir beim verlassen des Büros damals jedenfalls soetwas gesagt und dazu noch wenn etwas sein sollte dann bitte fassen Sie sich kurz.
Wenn das Verfahren schriftlich erfolgt dann ist es zumeist auch so.
Alles was in den sechs Jahren passiert entzieht sich zumeist dem Schuldner.
Man muss schon selber Rechtsanwalt sein, um etwas durch die vielen § blicken zu können.
Ich frage mich aber auch hier, ob die den Durchblick behalten.
Um nochmal zurückzukommen auf die Kosten für die Steuererklärung so vermute ich, wenn TH bzw Mandant doch die Steuererklärung über TH machen läßt vorausgesetzt er lässt sich darauf ein, werden dann die Kosten hierfür aus der Masse entnommen oder muss Mandant das jedes Jahr extra zahlen. ???????????
Ich lasse mich gerne aber vom Gegenteil überzeugen.
Denn für Risiken meiner Behauptung und Nebenwirkung übernehme ich keine Gewähr.
Er wird sowieso mit seinen Problemen alleine gelasssen.
Ja und das viele Schuldner Probleme haben sieht man ja in den vielen Foren wie diesem hier. :hi:
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Der_Alte am 01. September 2012, 09:23:32
Die Treuhänder scheuen sich häufig aus gutem Grund, die Steuererklärungen der Schuldner zu machen. Es geht dabei ausschließlich um Geld. Denn die Kosten für den Steuerberater sind aus der Masse zu entnehmen. Wenn also ohnehin nicht viel Masse da ist, wird diese für solche Kosten verbraucht bzw. von einer zu erwartenden Steuererstattung bleibt für die Masse nichts übrig. Das ist lästige Arbeit, die man also gern auf den Schuldner abwälzt. Und es gibt genügend Schuldner, die aus Angst vor Schwierigkeiten die Steuererklärung dann selbst machen oder auf eigene Kosten machen lassen. Und der Treuhänder lacht sich eins ins Fäustchen.

Ich gebe Ihnen Recht, die meisten Schuldner sind mit der Materie nicht hinreichend vertraut und werden leider nach der Antragsabgabe von den Schuldnerberatungen auch nicht mehr weiter unterstützt. Das wäre noch mal ein interessantes Betätigungsfeld, wenn die Schuldnerberatungen einen während der ganzen Zeit im Verfahren auch juristisch begleiten könnten. Ich glaube, dann sähe manche Entscheidung deutlich anders aus und Treuhänder und Gerichte würden anders mit den Verbraucherinsolvenzen umgehen.
Leider wird sich so ein Mandat kaum realisieren lassen.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: teute am 02. September 2012, 08:43:16
hallo

mein Th sagt mir auch ich soll die Steuererklärung selbst machen.

wenn´s den sein soll machs ich.

also Elster runtergeladen
Meine Daten eingegeben,was auf der Lohnsteuerkarte steht dazu.
Speichern und abschicken per online.
Ausdrucken und beim Finanzamt in den Briefkasten werfen.
Ferig.
Arbeitszeit ca 20 Min.
So habe ich meine Pflichten getan,weil mir so lange ich in der Inso bin
es egal ist was ich zurück bekomme.
in der WP ist das ja was anderes da ja die erstattung meine ist.
So einfach ist das den TH zufrieden zu stellen.
Ich habe meine Pflicht genüge getan.
Bin ja kein Steuerfachmann. :wink:
teute

Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 02. September 2012, 10:30:56
Nunja teute

DAS,mit der Elster war für mich nicht so einfach.

Der Grund dafür, :coffee: ichhatte bis vor zwei Wochen gar keinen PC.
Ja und da meine Steuererklärung nicht so einfach zu machen war,ichaber auch keine Erfahrung hatte wie man das überhaupt macht habe ich den Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet.
Ich werde mich aber mal die Mühe machen und zum nächsten Jahr versuchen das alleine hinzubekommen. :respekt:
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 03. September 2012, 21:26:16
Diese Grundeinstellung mag für die meisten Schuldner zutreffen.

Aber wenn man ein wenig Wissen und Mumm hat, kann man schon Paroli bieten.
Gerade weil die TH sich mit dem notwendigen Übel (Kleinverfahren)eben nicht ständig auseinander setzen wollen.


Ich habe ja den Artikel geschrieben.

Nach längeren Nachdenken darüber, warum sollte ich das tun ?
Nun ist es schon mal so, dass ich einen seperaten Steuerberater habe und der mittlerweile meinen Steuerantrag fertig zum versenden ans Finanzamt fertig liegen hat.
Ich muss nur noch das Geld zusammensparen um meine Steuerschuld begleichen zu können.
Das aber liebe Freunde ist ja nicht so einfach mal für Schuldner aus der verdammt leeren Tasche hervorzuzaubern.
Wenn ich es nicht zusammenbekommen würde dann denke ich würde ich ja auch eine neue Schuld verursacht haben und damit meine Inso an sich in Gefahr bringen.
Steuerschulden sind ja bekanntlich kein Kavaliersdelikt.
Nun wäre das bei mir aber nicht eine Steuerschuld die durch eine Rieseneinkommen womöglich noch am Fiskus vorbei besteht.
Nein einfach weil meine zwei Bruttorenten Steuerklasse I einfach mich in die Einkommenssteuerpflicht rutschen lässt.
Seht ihr, dass ist es was Gesetzgeber mit dem Insorecht auch anrichten kann.
Wenn man Pesch hat, ist man über diese Schiene sehr schnell wieder Neuschuldner.
Ja und wenn man dann die Restschuldbefreiung versagt bekäme, dann wird man ein ganz armer Teufel.
Was aber dann mit so einer Person geschieht das steht in keinem Gesetz.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 03. September 2012, 21:40:19
Claus-seit 6 Wochen mit erteilter RSB

Ja Paps,Du und einige andere haben das Wissen und den Mumm-viele aber nicht.Für Dich,bitte um Entschuldigung,für Sie lohnt sich eine Konfrontation womöglich. Für die meisten aber sicher nicht. In meinem Fall habe ich den TH 6 Jahre schlafen lassen und treu und brav meine Pfändbaren Beträge bezahlt und Schluss damit.
Mit freundl. Grüssen aus dem heissen Sachsen.
Genau, dass wird wohl das einzig Richtige sein.
Ich lasse meinem auch in Ruhe.
Trotzdem bekommt er alle Änderungen die mit der Inso zu tuen haben von mir per Post zugesendet.
Und noch etwas zu 5 €uro vom Sparbuch.
Zu beginn der Inso wirde er das auch sicher tun.
Aber auch ist man ja verpflichtet alles Abzuführen was Irgendwoherkommt.
Trotzdem ist eine Pfändung mit einem gesunden Menschenverstand nicht im Einklang zu bringen.
Was sind schon 5.00 €uro im Vergleich zu Milliarden.
Aber sei es drum.
Bei mir wurden als kleinster Betrag einer meiner Pfändungen auch schon mal 68,00 €uro gepfändet.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 03. September 2012, 22:07:14
Prinz Eisenherz,

ich verstehe Sie nicht.
Der TH hat die Steuererklärung auf seine Kosten zu fertigen und Sie gehen hin, zahlen Geld für die Steuererklärung und der TH kassiert die Erstattung?
Oder sind Sie mittlerweile in der WVP? Dann sind Sie wieder dafür zuständig, bekommen aber auch die Erstattung.

Wenn bei Ihnen nichts pfändbar ist, dann haben Sie exakt 119 € jährlich dem Treuhänder zu zahlen. Das dürfte wohl machbar sein, oder?

AH daher auch die hohen Anwaltsgebühren.
Nun vergangendes Jahr war ich noch nicht in der WVP und TH kassierte über 1000,00 € von mir.
Erstattung.
Ja und eigentlich muss Steuerpflichtiger bis Anfang Juni seine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben.
Da ich aber einen Umzug hinter mir habe hat mir auch mein Steuerberater nicht darauf hingewiesen, dass es eventuell erstmals zu einer Nachzahlung bei mir kommen könnte.
Im Nachhinein habe ich mir dann im Mai nochmal den Rentenbescheid vom vergangenden Jahr angesehen.
Erst da bin ich darauf gekommen, dass Rentenamt keine Punktgenaue Berechnung vornimmt und die darauf Aufmerksam machen, dass es zu Nachzahlungen kommen kann.
Das ist jetzt bei mir der Fall.
Nun war ich im Mai noch nicht in der WVP.
Da ich das Geld aber nicht hatte und ich einen Steuerberater jetzt habe liegt der Steuerantrag beim selbigen bis ende Dezember.
Nun  bin ich aber seit Juli in der WVP.
Ich bin mal gespannt wie es sich auswirkt wenn ich dann im Januar oder Februar nächsten Jahres meine Steuer beim Fiskus abgeben muss.
Das aber ist nicht alles.
Auch für die nächsten Jahre wird es ja dann so sein, dass ich abführen muss.
Also schmälert das meine Rente neben der laufenden Inso um min.ca 130,00 € jeden Monat.
Dazu kommt noch die 10,00 € für den TH.
Im übrigen ist es ja auch so bei mir, dass die ein Prozentige Rentenerhöhung von 2011 in meine Steuerschuld in diesem Jahr also den Betrag den ich abführen muss ca. 72 mal hineingeht.
Also linke Tasche einen Regentropfen hinein und aus der rechten Tasche einen Wokenbruch hinaus.
Ich schätze das ich im nächsten Jahr schon bald gut 1.700,00 € abführen muss.
Da sage noch jemand, dass dies nach fast 40 Jahren körperlicher Arbeit davon 28 Jahren im Dreifachwechseldienst noch gerecht ist.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: tomwr am 04. September 2012, 18:35:32
Nein einfach weil meine zwei Bruttorenten Steuerklasse I einfach mich in die Einkommenssteuerpflicht rutschen lässt.
Seht ihr, dass ist es was Gesetzgeber mit dem Insorecht auch anrichten kann.
Wenn man Pesch hat, ist man über diese Schiene sehr schnell wieder Neuschuldner.
Ja und wenn man dann die Restschuldbefreiung versagt bekäme, dann wird man ein ganz armer Teufel.
Was aber dann mit so einer Person geschieht das steht in keinem Gesetz.

Also ich würde mich mal ein bischen ernsthafter mit diesen Themen befassen.
Einkommensteuerpflicht gut und schön, aber die notwendigen Abgaben wie anfallende Einkommensteuer sind doch gar nicht pfändbar, siehe §850e ZPO.

Zitat
§ 850e Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes:

1. Nicht mitzurechnen sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Bezüge, ferner Beträge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind. Diesen Beträgen stehen gleich die auf den Auszahlungszeitraum entfallenden Beträge, die der Schuldner

    a) nach den Vorschriften der Sozialversicherungsgesetze zur Weiterversicherung entrichtet oder
    b) an eine Ersatzkasse oder an ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung leistet, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.
...

Das FA kann auch nicht mehr pfänden. Bzw. das was man abführen muss, hat man ja auch eingenommen. Insofern verstehe ich nicht, wie man sich über ein zu hohes Einkommen beklagt.

Und Neuschulden sind KEIN Versagungsgrund für die RSB. Und nicht bezahlte Steuerschulden auch nicht.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 04. September 2012, 21:18:34
Gut.

Nun Tomwr
Aber was meinst du mit ernsthaft mit dem Thema befassen ?
Meinst du damit, dass  ich mich mehr mit dem Gesetz zum Insorecht befassen soll?
Nun ich bin kein Anwalt.
Im Insollvenzrecht gibt es aber doch soviele § und die kann ich einfach nicht kennen.
Du machst mich gerade wieder auf den 850 a oder b aufmerksam.
Klar das ein Betrag der bedingt durch Einkommenssteuer an FA, abzuführen ist nicht Pfändbar ist war mir auch so bewusst.
Klar ist mir auch eigentlich darf man ja vor der WVP keine Sparbeträge anhäufen.
Aber jetzt in meiner WVP spare ich dafür dennoch damit ich es zahlen kann.
Im übrigen so stand heute in der Presse werden wohl sehr viel mehr Rentner vom FA. zur Kasse gebeten werden.
Auch Rentner die über keine Betriebsrente verfügen.
Du Schreibst weiter, dass FA auch nicht mehr Pfänden kann.
Also bei mir ist es  so, dass FA. bisher nicht zu meinen Gläubigern gehört oder gehörte.
Deshalb bekam ich von dennen auch nichts gepfändet.
Ja klar habe ich eingenommen.
Aber wir sind uns sicher darüber einig, dass die Rente ja eines jedermanns Lebensleistung für seine Arbeit ist die leider bei kleineren Renten immer geringer wird.
Was nun das hohe Einkommen betrifft so wird ja auch meist auch ein  hoher Betrag aus Pfändungstabelle gepfändet.
Also verringert sich so ja auch eine Rente oder zwei wie ich sie habe um entsprechenden Betrag.
Ja und dann wären da ja noch die Lebenshaltungskosten.
Du Schreibst Steuerschulden sind kein Versagensgrund.
Gut aber man muss sie trotzdem zahlen.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: tomwr am 04. September 2012, 23:11:52
Was nun das hohe Einkommen betrifft so wird ja auch meist auch ein  hoher Betrag aus Pfändungstabelle gepfändet.
Also verringert sich so ja auch eine Rente oder zwei wie ich sie habe um entsprechenden Betrag.
Also auch da muss man sich die Konsequenzen klarmachen.
Es wird ja nur das Einkommen nach Abzug der Einkommensteuer der Pfändung unterworfen.
Wenn also jemand sagen wir mal 2000 EUR Rente einnimmt, dafür 30% Einkommensteuer zahlt (oder zu zahlen hat) der braucht dann effektiv nur für 1400 EUR Pfändungsbeträge abführen.

Sieht die Rechnung dann so aus:
Einnahmen: 2000 EUR
E-Steuer:   600 EUR
Verbleibender Betrag der Pfändung unterworfen 1400 EUR
Pfändbar ohne zusätzliche Unterhaltspflichtige: 259 EUR

Also ist die Belastung mit der Einkommensteuer doch nicht zusätzlich.

PS: Keine Ahnung wie hoch die Einkommensteuer tatsächlich ist, das ist nur ein Beispiel.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: tomwr am 04. September 2012, 23:13:42
Nun ich bin kein Anwalt.
Im Insollvenzrecht gibt es aber doch soviele § und die kann ich einfach nicht kennen.

Ja aber man kann hier Fragen stellen und ggf. natürlich einen Anwalt konsultieren.
Ich bin auch kein Anwalt, befasse mich aber aus Eigeninteresse recht intensiv mit dem Theme Insolvenzrecht.
 :hi:
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 05. September 2012, 08:28:12
Gut Tomwr
Ich denke, das sich meine Fragen aus meinen Kommentaren oder wie hier Gedanken ergeben.
Ich möchte es dir nicht Streitig machen, dass du dich sehr mit dem Thema Insollvenzrecht befasst.
Es erfordert aber eine ganze Menge an Geduld und Zeit dadurch zu finden.
Vieles ist ja auch in einem Amtsdeutsch geschrieben was es Leien schwer macht, dass alle zu verstehen.
Das meine ich mit den vielen §
In jeden Satz des Gesetzes aber auch in Urteilen stehen doch eine Menge Hinweise auf § die zu einem Urteil geführt haben oder aber warum das eine oder andere so ist.
Sieh, ich bin unter dem Sternzeichen Jungfrau gebohren.
Der Jungfrau sagt man ja nach besonders gründlich aber auch Ordnungsliebend zu sein.
So habe ich es auch versucht, da durch zu blicken.
Einiges wenige habe ich kappiert aber den Großteil warum zum Beispiel laut Merkblatt zur Inso die WVP vor der Restschuldbefreiung steht aber es in der Praxis dann umgedreht gehandhabt wird kann ich nicht verstehen.
Alleine das Wort Restchuld befreiungist dem Sinn ja nach falsch.
Restschuldbefreiung ist es ja nicht wirklich weil ja trotz WVP bis zum Ende des Verfahrens nach sechs Jahren weiter gepfändet wird.
Klar in der WVP gibt es einige Lockerungen aber was bedeutet es schon.
Aber auch nach den sechs Jahren ist man den Makel ja noch nicht los weil man ja auch dann noch zum Beispiel in der Schufa steht odert aber das Verfahren wie bei einem bekannten von mir, Gerichtlich nicht sofort seitens dem Gericht als Beendet erklärt wird.

Ich persönlich habe aber auch noch andere Aufgaben im Tagesverlauf lieber TOMWR.
Ich würde mir ja die Nerven kapput machen wenn ich den lieben langen tag damit Beschäftigen täte.
Ich gebee zu, das es bei mir eine Zeit gab in dem ich auch das gemacht habe.
Leider hatte ich in der Vergangenheit nicht nur die Baustelle Inso, sondern auch noch die Baustelle Trennung, Kinder,die bei mir wohnen blieben Hausbesitz,Darlehen,Nebenkosten,Lebenshaltung Abgabe eines Geldbetrages wegen wohnen im Haus an meine Frau, keinerlei Unterhaltszahlung meiner Frau an die Kinder, Grundbesitzabgaben später Miete, Lehrstellensuche,Securityjob mit beiden. uvm.
Arbeitslosigkeit meiner beiden Kinder vor und auch zumindest bis heute bei meiner Tochter nach beider Ausbildung weiterhin bestehende Arbeitslosigkeit.
Finanziell konnte ich das alles 2010 alles nicht mehr stemmen.
Nun aber habe ich das Problem des Versorgungsausgleich der ja bei Scheidung herbeigeführt wird.
Ich konnte mir damals keinen Anwalt leisten der micjh bis zur Scheidung geführt hätte ohne große kosten. Einen Anwalt müsste ich genauso wie damals heute wie damals auch aus der eigenen Tasche bezahlen weil ja meine Rente eigentlich vor Pfändung zimmlich hoch ist.
Diesbezüglich war ich vor kurzem noch mal auf dem Amtsgericht.
Ich bnekomme aber keinern Beratungshilfeschein.

So das wars fürs erste.
Nun bringe ich meine Gedanken wieder auf anderes heute.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 05. September 2012, 12:42:50
Eine Rente kann aber auch so aussehen.
Bleiben wir mal bei den von dir genannten 2.000,00 €uro Netto nach Abzug von Steuer und KV.
du gehst aber hier vom Bruttobetrag von 2.000,00 €uro aus.
Handelt es sich dann aber um zwei Renten zb. zusätzlich aus einer Betriebsrente und der normalen Rente zu je
1.000,00 €uro dann sieht die Rechnung aber anders aus.
Vor allen wenn, ein Zusammenlegungsbeschluss vor der WVP erwirkt wird.
Laut Pfändungstabelle wären dann 679,78 €uro pfändbar.
Verbleibt ein Rest von 1.421,22 €uro
Die  meisten denken nun aber damit kann man doch aber Leben.
Das ist mehr als der Durchschnittsrentner heute bekommt.
Ja klar ist das mehr.
Sind nach alter DM Rechnung ca 2.850,00 DM
Nun aber erinnere ich daran, dass ein Rentner der eine Rente von 1.300,00 € bekommt heute schon unter der Einkommensteuertpflicht fällt.
Ich schätze mal, dass ein Rentner mit 2.000,00 €uro für ein ganzes Jahr sofern er nichts Absetzen kann bei 2.000,00 €uro so um 1.500,00 €uro nachzahlen muss.
Das wären dann auf den Monat gesehen nochmal 125,00 €uro weniger.
Macht dann aber nur noch 1.296,22 €uro Rente.
Oder anders herum 804,78 €uro weg.
Erst danach kommen die Lebenshaltungskosten.
Gut man kann sich was Lebensmittel betrifft einschränken bis man nur noch ein Strich in der Landschaft ist.
Just so, wie beim Suppenkaspar.
Nun sage ich mal was zur Rente heute.
Da wird von Verdiensten von 40 Jahren und Einkommen von 2.500,00 €uro geredet.
Ich erinnere daran 2.500,00 €uro waren früher 5.000,00 €uro.
Das aber war früher ein Gehalt in Berufen die ein  Studium erforderten.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 05. September 2012, 12:56:14
Noch so ein Beispiel.
Insollvenz.
Schuldner Berufstätig oder besser Vorruhestand.
Einkommen wieder besagte 2.000,00 €uro.Netto.
Aber jetzt bedingt durch Vorruhestand KV mit Arbeitgeberanteil auf den Brutto drauf
Steuerberechnung.
Minus Lohnsteuer, Soli, KS,KV, Pflege,lol des ganzen.
Nettobetrag.
Herausrechnung von ca. 21 % aus KV und zuschlagung dieser 21 % zum Nettolohn.
Erhöht den Pfändbaren Betrag.
Dann nach Auszahlung des Nettolohn aufs Konto am gleichen Tag Abbuchung des Brutto KV mit Arbeitgeberanteils vom Konto des Schuldners.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 05. September 2012, 12:58:09
So wer nun noch behauptet eine Scheidung mit Anwaltskosten die ich selber begleichen müsste wäre so einfach Geldlich aus der Hosentasche zu schütteln der kennt meine Realität nicht.
Titel: Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
Beitrag von: tomwr am 05. September 2012, 17:24:37
Einiges wenige habe ich kappiert aber den Großteil warum zum Beispiel laut Merkblatt zur Inso die WVP vor der Restschuldbefreiung steht aber es in der Praxis dann umgedreht gehandhabt wird kann ich nicht verstehen.
Alleine das Wort Restchuld befreiungist dem Sinn ja nach falsch.
Restschuldbefreiung ist es ja nicht wirklich weil ja trotz WVP bis zum Ende des Verfahrens nach sechs Jahren weiter gepfändet wird.

Das habe ich Dir aber nun schon zweimal erklärt, lieber Prinz.
Man muss es auch verstehen wollen.  :wink:

Da ist überhaupt kein Widerspruch zwischen Merkblatt und Realität betreffend der RSB.
Mit Ende des Insolvenzverfahrens wird die RSB angekündigt (!).
Angekündigt heißt, man bekommt die RSB in Aussicht gestellt, sofern man sich an die Obliegenheiten in der WVP hält.
Dann kommt die WVP und hat man sich an alle Obliegenheiten bis zum Ende gehalten, bekommt man die RSB erteilt und ist dann wirksam.

Zwischen Ankündigung und Erteilung der RSB muss man eben unterscheiden.
Das wird auch nicht anders im Merkblatt stehen.
 :hi: