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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz  (Gelesen 3740 mal)

ChrisNRW

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Insolvenz
« am: 12. Oktober 2006, 18:41:47 »

Ich habe mal ne Frage meine VErbindlichkeiten belaufen sich auf ca. 20000 €. U.A. habe ich ein Auto finanziert. Ich kann nach der Trennung von meiner Frau den ganzen Ratenzahlungen der Kredite sowie meiner Miete nicht mehr nachkommen. Mein Nettoeinkommen beläuft sich auf 14oo €. Ich möchte nun Insolvenz beantragen. Was passiert mit dem Auto. Am liebsten wäre mir wenn dir Bank das Auto zurück nimmt und zumindest einen Teil der Schlden die ich dort noch offen habe tilgen würde. Desweiteren habe ich ein Dispo Kredit und einen Kredit bei der Sparkasse. Was passiert damit?? Muss ich ein neues Konto eröffnen? Kann man das dann nur bei der Sparkasse eröffnen oder ist zum Beispiel auch eine Kontoeröffnung (Guthabenbasis) bei der Volksbank möglich?
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paps

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Insolvenz
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2006, 23:48:48 »

Grundsätzlich sollten die \"lebensnotwendigen\" Dinge bezahlt werden.
Wenn Sie mit 1.400,- nicht auskommen, müssen Lösungen her.

1.) Miete, Nebenkosten, Verpflegung muß sein.
2.) Sie können mit der finanzierenden Bank verhandeln, das Auto freihändig zu verkaufen und den eventuell verbleibenden Restkredit, mit gesenkten Raten bei verbleibender Restlaufzeit weiterzahlen. Geht natürlich nur, wenn der PKW nicht für den Arbeitsweg benötigt wird.
3.) Sofern ihre Schufa noch halbwegs sauber ist, kümmern Sie sich schnellstens um ein neues Konto. Es gibt in Dt. kein Gesetz, dass besagt, dass man nur 1 Konto haben darf.
Das Sparkassenkonto geht in die Insolvenz ein. Sollte es dann noch ihr Gehaltskonto sein, besteht die Gefahr der Aufrechnung des Dispos mit dem Geldeingang.

Den Schritt in die Inso sollten Sie sich nochmal überlegen.
Die Konstellation mit 1.400,- Netto und 20.000 Schulden ist so schlecht nicht.
Allerdings müssen dann auch entsprechende Freiräume zur Verhandlung und weiteren Tilgung geschaffen werden.

Wenn Sie möchten, können Sie ja die Zusammensetzung der Schulden und Ihre monatlichen Zahlungen etwas näher erläutern. Dann werden wir weitersehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ChrisNRW

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Insolvenz
« Antwort #2 am: 13. Oktober 2006, 08:16:58 »

Hallo nochmal.

Ich habe momentan 1400 Euro netto das ändert sich ab Januar da ich dann nur noch Lohnsteuerklasse 1 habe. Zur Zeit bin ich getrennt lebend und habe noch die Lohnsteuerklasse 3. Es besteht eine Unterhaltspflicht meiner Tochter gegenüner mtl 204 €. Für den Ratenkredit bei der Ford Bank zahle ich mtl 268 €. Für den Kredit bei der Sparkasse zahle ich 100 € im Monat. Hinzu kommen noch Mietschulden und ALtlasten aus meiner Ehe die noch bezahlt werden müssen. Sobald am Monatsanfang das GEld bei mir auf dem Konto eingeht is es auch schon wieder weg, da ich den Zahlungsverpflichtungen nachkommen muss. MEin Gehalt reicht nicht zur Deckung dieser Betrage aus. Für mich bleibt nichts übrig. Ich kenne keine andere Lösung.
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paps

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Insolvenz
« Antwort #3 am: 13. Oktober 2006, 17:31:11 »

Unter dem Gesichtspunkt der Lohnsteuerklasse 1 dürfte sich Ihr Nettoeinkommen um 1.000 Euro bewegen.
Dann sieht die Situation noch wesentlich schlechter aus.

Sollten Sie in die Insolvenz gehen wollen, sollte das realtiv zügig geschehen, damit Sie von einer möglichen Änderung der InsO verschont bleiben.

Da Sie das Auto loswerden wollen, könnten Sie natürlich mit der ratenzahlung aussetzen. Die bank wird dann nach dem Mahnverfahren mit der Verwertung beginnen.
In diesem Fall sind Sie aber erfahrungsgemäß schlechter gestellt, da vom Verkaufserlös alle Kosten für die Verwertung(Abholung, Unterbrungung, Gutachten) zu Ihren Lasten gehen.
Es ist also günstiger, den PKW mit Zustimmung der Bank zu verkaufen und über die Ratenzahlung für den möglichen Restkredit zu verhandeln.

Was ist unter Altlasten zu verstehen? Waren Sie allein Vertragsinhaber? Ansonsten haftet Ihre Exfrau auch zu 100% für diese Schulden.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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ChrisNRW

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Insolvenz
« Antwort #4 am: 14. Oktober 2006, 19:31:50 »

Bei den meisten Sachen bin ich alleiniger Vertragsinhaber. Ist halt dumm gelaufen. Unter Altlasten verstehe ich zum Beispiel den Handyvertrag oder die Telekom Rechnungen und Mietschulden zum Beispiel aus meiner jetzigen Wohnung das läppert sich alles irgendwie. Für mich steht fest das ich mal mit einem Insolvenzberater reden muss. Ich weiss keinen anderen Ausweg. Hoffentlich geht es danach besser weiter. So wie es jetzt ist kann es nicht weitergehen. Wie sieht das denn mit der Lohnsteuerrückzahlung aus. Habe sie gemacht habe das Geld noch nicht erhalten. Das Geld was ich davon bekomme geht dann auch sofort in die Insolvenz mit ein oder? Wie hoch ist denn der Betrag der mir monatlich zum Leben zusteht??
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paps

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Insolvenz
« Antwort #5 am: 15. Oktober 2006, 00:12:37 »

Als erstes zu den postiven Nachrichten:
Die Steuererstattung können Sie zur Zeit ncoh behalten. Nur im eröffneten Verfahren, fällt diese in die Masse.

Hat kein Gläubiger ein Pfändungsrecht auf die Lohnsteuererstattung  erwirkt, verbleibt diese noch ihnen.

Von den 1400,- Netto sind 22,05 pfändbar.
Also innerhalb und außerhalb der Inso, verbleibt ein wesentlich höherer Betrag, als in der gegenwärtigen Situation, wo Sie versuchen alles abzudrücken.
Nach der vollzogenen scheidung ist unter Berücksichtigung der LSK1 nichts pfändbar.

Die dargestellte Situation erfodert wahrlich eine intensive Beratung, die Sie auch schnellstens in Angriff nehmen sollten.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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ChrisNRW

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Insolvenz
« Antwort #6 am: 16. Oktober 2006, 11:33:10 »

Erstmal recht herzlichen Dank für die liebe Betreuung hier im Forum. Ihr habt mit echt Mut gemacht. Ich habe am 27.10.2006 einen Termin bei einem  Insolvenzberater. Ich hoffe das ich die Sachen in den Griff bekomme. Aus dieser Sache habe ich echt gelernt.

Ich habe aber nun noch mal ne Frage. Wie genau läuft ein Insolvenzverfahren ab. Wie lang dauert es von erfahrungsgemäß  von meinen ersten Termin beim Insolvenzberater bis das Insolvenzverfahren eingeleitet wird?? Und was genau tut der Insolvenzberater? Schreibt er die ganzen Gläubiger an???

LG CHris
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paps

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Insolvenz
« Antwort #7 am: 16. Oktober 2006, 18:56:15 »

wenn alles planmäßig läuft. könnte vom Ersttermin zur Beratung bis zur Antragsabgabe 6-8 Wochen vergehen.
In  Abhängigkeit der Arbeitslage bei Ihrem Amtsgericht, sollte das Verfahren dann nach 1-2 Monaten eröffnet sein. (sofern das Gericht nicht noch selber einen Einigungsversuch unternimmt)

Ab Eröffnung rechen die 6 Jahre bis zur Erteilung der RSB.

Das Verfahren sollte in Ihrer Situation nach ca.1 Jahr abgeschlossen sein, darananschleißend käme die Wohlverhaltensphase. Diese geht dann bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Ihr Insolvenzberater wird sich die Situation nochmal genau ansehen. Dazu können Sie Vorarbeiten leisten, indem Sie eine Gläubigeraufstellung erstellen mit den wesentlichen Daten und Forderungen.
Gleichzeitig sollten Sie einen Überblick über alle anderen Einnahmen und Ausgaben haben.

Ja der Insolvenzberater schreibt alle Gläubiger an, oder unterstützt Sie bei der Erstellung der Schreiben.

Sie können aber auch den \"Schuldenregler\" auf unserer HP nutzen und so den AEV selber durchführen. [addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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