Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Kambosa am 17. Oktober 2006, 12:43:36

Titel: Insolvenz eingeleitet, wie sieht es mit notwendigen Ausgaben aus
Beitrag von: Kambosa am 17. Oktober 2006, 12:43:36
Hallo ich habe die Regelinsolvenz eingeleitet und werde zum 30.11 mein Gewerbe aufgeben. Eine Nachricht vom AMtsgericht habe ich bislang noch nicht bekommen.

Ich arbeite im Bereich der Lasertechnik und nun ist mein Gerät defekt.

Darf ich den Techniker beauftragen, der mein Gerät repariert und ich dann ca. 1/2 des zu erwartenden Einkommens gleich an Ihn abführen muss ?

Oder soll ich mei Gewerbe gleich zum 31.10 abmelden ?
Ich dachte einen Monat halte ich noch durch , aber wenn nun meine Haupteinnahmequelle versiegt. dann sehe ich nicht wirklich viel Sinn drin ....

Und Versicherung würde evtl. den Schaden zahlen, aber dafür wollen die einen Kostenvoranschlag (logisch)
Die Techniker erstellen, aber keinen ohne das Sie das Gerät gesehen haben (auch irgendwo logisch)
Nur wenn ich jetzt den Techniker beauftrage und ganz genau wiess das ich Ihn nicht bezhalen kann , mach ich mich da strafbar ? (vorrausgesetzt die Versicherung würde nicht bezahlen)

Bitte um schnelle Antwort