Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: H-Artz am 17. September 2007, 14:10:38

Titel: Insolvenz mit Schulden gegenüber Staatsanwaltschaft??
Beitrag von: H-Artz am 17. September 2007, 14:10:38
Ja Hallo,
Ich hoffe mir kann einer helfen. 
und zwar habe ich gehört, dass eine Privatinsolvenz nicht angemeldet werdene kann, wenn es sich bei den Schulden um Schulden gegenüber der  bspw.   Staatsanwaltschaft handelt. 
Ist das korrekt?
Titel: Re: Insolvenz mit Schulden gegenüber Staatsanwaltschaft??
Beitrag von: paps am 17. September 2007, 18:58:43
Nein, diese Aussage ist falsch.

Zu unterscheiden wäre als erstes, was es für "Schulden" gegenüber der Staatsanwaltschaft sind.
1.) Gerichtskosten, Prozesskostenhilfe : ->kein Porblem;

2.)Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer
     Geldzahlung verpflichten:   -> sind von der RSB ausgenommen.
Titel: Re: Insolvenz mit Schulden gegenüber Staatsanwaltschaft??
Beitrag von: H-Artz am 17. September 2007, 19:03:44
Vielen Dank.
Genau das wollte ich wissen.