Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: H-Artz am 17. September 2007, 14:10:38
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Ja Hallo,
Ich hoffe mir kann einer helfen.
und zwar habe ich gehört, dass eine Privatinsolvenz nicht angemeldet werdene kann, wenn es sich bei den Schulden um Schulden gegenüber der bspw. Staatsanwaltschaft handelt.
Ist das korrekt?
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Nein, diese Aussage ist falsch.
Zu unterscheiden wäre als erstes, was es für "Schulden" gegenüber der Staatsanwaltschaft sind.
1.) Gerichtskosten, Prozesskostenhilfe : ->kein Porblem;
2.)Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer
Geldzahlung verpflichten: -> sind von der RSB ausgenommen.
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Vielen Dank.
Genau das wollte ich wissen.