Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Gast am 05. Mai 2006, 15:00:22
-
Hallo,
ich habe eine Frage, die mir unter den Nägeln brennt, und finde aber keine Antwort.....
Die Fakten:
1. Ich bin Einzelunternehmer (gewesen) und seit April in Insolvenz.
2. Zusätzlich habe ich noch eine AG: mit 80% Mehrheitsaktionär u. Vorstand.
3. Mein Aktienanteil steht bilanztechnisch auf der Aktivaseite des Einzelunternehmens (\"Beteiligung an anderen Unternehmen\") und umsatzsteuerlich sind AG und Einzelunternehmen eine Organschaft (wegen der Mehrheit meiner Person in beiden Unternehmen).
Nun meine Fragen:
Ist durch meine Insolvenz mit der Einzelfirma mein Aktienanteil an der AG \"futsch\"?
Kann ich mit der AG weiter arbeiten - obwohl der Mehrheitsaktionär und Vorstand grad mal insolvent ist?
Ich weiß, das ist alles verworren und verzwickt - aber vielleicht hat jemand eine Antwrt für mich oder auch nur einen Denkansatz!
Vielen Dank und viele Grüße,
R.
-
Hallo,
dieses ist nicht das richtige Forum für Dein Anliegen (und auch nur hier können unregistrierte Besucher posten).
Ich verschiebe den Thread ins Forum \"Schulden - Allgemeines\", und bitte in Anlehnung an unsere Nutzungsbestimmungen um eine nachträgliche Registrierung hier bei uns im Portal.
Danke + Gruß
Jafern[addsig]
-
Hallo, ich habe mich soeben angemeldet - ich habe die Frage zu Insolvenz und Aktien gestellt.
-
Hallo,
ich möchte Ihnen nicht zu Nahe treten, aber wäre es nicht besser gewesen, sich vor der Insolvenzantragstellung darüber Gedanken zu machen ?
Der Aktienanteil ist Vermögen, welches der Insolvenzverwalter zur Insolvenmasse ziehen wird. Da über die AG nichts weiter bekannt ist, kann vielmehr nicht geschrieben werden. Ggf. sollten Sie sich in professionelle Beratung begeben, nicht dass die AG auch insolvenzreif ist, dann fangen die Probleme nämlich erst an.
MfG
ThoFa