Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: legolass am 08. Dezember 2007, 13:03:21

Titel: Insolvenz und arbeiten im Ausland
Beitrag von: legolass am 08. Dezember 2007, 13:03:21
Hallo,

die Insolvenzen von mir und meinen Mann laufen jetzt seit einem Jahr.
Seit September arbeitet mein Mann in DK.  Nun meine Frage: Kann von seinem pfändbaren Teil die doppelte Haushaltsführung abgerechnet werden? Und was kann man noch alles an- bzw.  abrechnen lassen?

Vielen Sank schon mal im voraus.

 :gruebel:
Titel: Re: Insolvenz und arbeiten im Ausland
Beitrag von: smallville am 09. Dezember 2007, 08:21:02
Hallo und willkommen hier.

Sicher ist der Insoverwalter/Treuhänder über den Job im Ausland informiert.

Ich habe mal gelesen (sogar hier wenn ich nicht irre - jemand der in Holland arbeitet) dass man ganz normal das pfändbare vom Nettoeinkommen abgeben muss.
Ihr könntet ggf. einen Antrag auf Erhöhung des pfändfreien Anteils stellen, aber ob eine doppelte Haushaltsführung da "anerkannt" wird weiss ich leider nicht.

Ich glaube aber fast nicht. Einen Versuch ist es allerdings wert. Vielleicht könnt ihr euren TH/IV auch mal direkt dazu befragen.

lieben Gruß
Smallville