Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: man100 am 17. Oktober 2007, 13:43:46
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Hallo!
kann mir jemand sagen wie das mit dem schufa eintrag bei InsO läuft.
habe mitbekommen das der eintrag bei der schufa nach 3 jahren ab dem beschluß wo das verfahren aufgehoben wird gelöscht ist.
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sollte helfen ...
https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3&type=7 (https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3&type=7)
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Danke!
ich habe bei der schufa vorgesprochen, die haben mir gesagt das der eintrag restschuldbefreiung 6 jahre bleibt.
durch andere die auch ein verfahren am laufen haben,habe ich erfahren das der eintrag schon nach 3 jahren ab dem beschluß das das verfahren aufgehoben ist, gelöscht ist. hat jemand die gleiche erfahrung gemacht?
Dank im vorraus!!!
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Die Restschuldbefreiung(also nach den 6 Jahren) wird nach 3 Jahren gelöscht.
Deren Ankündigung (also nach Beendigung des Verfahrens) nach 6 Jahren (maximal bis zur erteilung oder Versagung der RSB).
siehe hier (https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3&type=7#55).
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wie kann es dann sein, das die eintragung bei der schufa bei manchen personen nach dem beschluß das das verfahren aufgehoben ist, nach 3 jahren gelöscht wurde?
es kann doch kein zufall sein, oder?
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Wenn Sie den Link aufmerksam lesen, sehen Sie auch, dass alle Schritte der Insolvenz gespeichert werden.
Eröffnung: 3 Jahre
Aufhebung: 3 Jahre
Ankündigung der RSB: 6 Jahre (maximal bis zur Erteilung oder Ablehnung)
Erteilung der RSB: 3 Jahre