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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: sanneanne am 01. Dezember 2012, 07:44:14

Titel: Insolvenz und umzug in ein eigenheim des neuen partners
Beitrag von: sanneanne am 01. Dezember 2012, 07:44:14
Guten Tag,
meine partnerin ist seit diesen jahr in der privatinsolvenz. Wir beide haben uns aber erst danach kennengelernt als sie da schon drine war.
Nun wollen wir zusammen ziehen und sie wird zu mir ziehen und ich habe eine schuldenfreie eigentumswohnung.
Sie meint sie braucht von mir einen mietvertrag??? Ist das richtig? Und wem müssen wir den umzug melden? Und müssen wir wirklich so tun als wenn wir eine WG bewohnen und ich ihr einen mietvertrag geben, weil sie auch meint das ich als lebenspartner dann für ihre schulden mit aufkommen müsste? Ich kann mir das alles nicht vorstellen, und würde mich freuen wenn sie mir helfen könnten damit ich ihr die angst nehme und ihr zeigen kann das es nicht verboten ist umzuziehen und dazu zu stehen das man verpartnert ist.

Vielen dank im vorraus!!


Titel: Re: Insolvenz und umzug in ein eigenheim des neuen partners
Beitrag von: Der_Alte am 01. Dezember 2012, 10:28:00
Da Ihre Freundin sich im eröffneten Verfahren befindet, brauchen Sie sich keine Gedanken darüber machen, ob Sie für eventuelle Schulden haften. Der Treuhänder im Verfahren Ihrer Freundlin wird, wenn sie ihren Umzug zu Ihnen meldet, weder einen Mietvertrag sehen wollen noch in irgendeiner Weise erwarten, dass sich dadurch Vermgenswerte ergeben, die er zu Geld machen kann. Sollte die Freundin im Zuge des Umzugs z.B. Möbel oder Hausrat aus der alten Wohnung verkaufen oder eine so genannte Abstandssumme vereinbaren, müsste sie diese dem Treuhänder auszahlen.

Ihr personliches Eigentum und Ihr Hausstand sind für den Treuhänder tabu.

Ob Sie mit dr Freundin einen Mietvertrag abschließen oder nicht, ist ausschließlich eine Frage dessen, was Sie persönlich geregelt haben möchten, z.B. im Sinne von Kostenteilung. Notwendig aus Sicht des Insolvenzverfahrens ist es nicht. Sie können Ihre Freundin auch kostenfrei bei sich wohnen lassen. Für die Berechnung des pfändbaren Anteils des Gehalts Ihrer Freundin ist das unerheblich.
Sie müssen auch nicht so tun, als sei es eine WG, schließlich gelten in der Insolvenz nicht die Hartz IV Bedingungen.

Fazit: Durch den Einzug bei Ihnen entstehen der Freundin keinerlei Nachteile und Konsequenzen für das Insolvenzverfahren. Sie muss den Umzug nur dem Gericht und dem Treuhänder schriftlich mitteilen.
Titel: Re: Insolvenz und umzug in ein eigenheim des neuen partners
Beitrag von: sanneanne am 01. Dezember 2012, 10:42:09
 :biggrin:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Und ich freue mich sehr das es eine so positive Antwort ist!!
Danke schön!!!! :biggrin: :biggrin: :biggrin: