Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: buddha am 14. August 2007, 12:34:34
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Hallo,
Ich habe eine Frage:
Mein Vater muss jetzt Insolvenz anmelden. Da meine Mutter zur Zeit nicht arbeiten kann bekommt er ja Unterhalt für sie angerechnet. Da aber das Geld vorne und hinten nicht reicht, würde meine Mutter gerne einen Minijob (400€) annhemen. Mein Vater meint nun, dies würde nicht bringen da er dies wieder angerechnet wird und dann wieder mehr von seinem aktuellen Gehalt gepfändet werden kann. (Er bekommt vom Finanzamt Steuerschulden gepfändet bis auf eine Grenze von 1700€ und wenn meine Mutter jetzt Geld verdient würde er die UNterhaltanrechnung gestrichen bekommen und die Fika würde eben 400€ mehr pfänden, so das im endeffekt wieder gleiche Betrag im Monat zur Verfügung steht).
Stimmt das? Wäre es schwachsinn wenn meine Mutter dann für 400€ arbeitet????? Noch eins nebenbei: meine Mutter kann nicht richtig arbeiten wegen eines Hiirntumors (schon operiert) sie besitzt auch einen Behindertenstatus (glaube 80%).
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ich verweise mal auf meine Antwort vor wenigen Minuten.
siehe hier (http://www.pleite-was-nun.info/Forum-topic-1361-topicseen.html).
Ihr Vater hat insofern recht, wenn das Vollstreckungsgerich eine Unterhaltspflicht verneint, dass dann kein rechnerischer Vorteil entsteht.
(Bei 1700,- pfändungsfreiem Einkommen sollte ein Netto von 2.100,- gegeben sein)
Die meisten Entscheidungen der Gerichte gehen von einem eigenen Einkommen- von mind. ALGII + 20 % bis hin zum Selbstbehalt nach Pfändungstabelle(990 ,-)- für den Unterhaltsberechtigten aus.
So kann es auch zu einer teilweisen oder vollen Anerkennung als Unterhaltsberechtigte kommen. Und es wären ein paar Euro mehr in der Haushaltskasse.
Zum anderen will ihre Mutter vielleicht nicht nur wegen des Geldes arbeiten, sondern nur um sich in ihrer Situation noch irgendwie am Arbeitsleben zu beteiligen.
Dieser Wunsch sollte aus meiner Sicht auch berücksichtigt werden.
Und ich weis aus eigener Erfahrung wie das mit solch einer Diagnose ist.
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Hallo,
Danke für die Antwort. Aber ich hab Sie leider nicht so ganz verstandne???? :dntknw:
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Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens würde die Pfändung durch das FA wirkungslos. Der Treuhänder (oder noch besser ein Abtretungsgläubiger) pfändet dann beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat zunächst alle unterhaltspflichtigen Personen – auch solche mit eigenen Einkünften - zu berücksichtigen.
Erst auf Antrag des Treuhänders (beim Abtretungsgläubiger wird es dann lustig) kann das Insolvenzgericht nach
"billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person (bspw. der Ehegatte mit eigenen Einkünften) bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt"
Und hier liegt Problem. Es ist eine Ermessentscheidung. Dabei kann auch ein individueller Mehrbedarf wegen einer Behinderung ein Rolle spielen.
Gruss
Feuerwald
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Und so lange das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde:
Das FA müsste doch erst vom Einkommen des Ehegatten erfahren, um eine entsprechende Nichtberücksichtigung vornehmen zu können.
Gruss
Feuerwald
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Auch das Finazamt braucht dann einen Beschluss.
Zwar auf kurzem Wege aber eben einen Beschluss, das keine oder teilweise oder volle Berücksichtigung erfolgt.