Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: BabyZicke am 13. Februar 2008, 13:29:49

Titel: Insolvenz-Vollstreckung???!!!!
Beitrag von: BabyZicke am 13. Februar 2008, 13:29:49


ich bin ein bizzl verwirrt :gruebel:

 wenn ich jetzt in die insolvenz gehen sollte, bin ich dann nach 7 jahren schuldenfrei oder behalten die Vollstreckungstitel (30Jahre)  ihre Gültigkeit?????

also wenn mann im netz recherchieren tut, wird mann doch mal echt total kirre gemacht....   Jeder erzählt was anderes :heulen:

Titel: Re: Insolvenz-Vollstreckung???!!!!
Beitrag von: Feuerwald am 13. Februar 2008, 13:40:51
also wenn mann im netz recherchieren tut, wird mann doch mal echt total kirre gemacht....   

a) Das Restschuldbefreiungsverfahren ist auf 6 Jahre ausgelegt, nicht mehr auf 7 Jahr.
b) Wirkung der erteilten Restschuldbefreiung: Die Insolvenzgläubiger können Ihre Forderungen nicht mehr durchsetzen. 

 § 301 InsO - Wirkung der Restschuldbefreiung

(1) Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.

(2) Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.

(3) Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er auf Grund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Titel: Re: Insolvenz-Vollstreckung???!!!!
Beitrag von: BabyZicke am 13. Februar 2008, 13:51:02
des is ja mal ne erfreuliche nachricht, thx dafür......  :wow: