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Autor Thema: Insolvenz wegen Selbständigkeit, wie?  (Gelesen 2859 mal)

steba

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Insolvenz wegen Selbständigkeit, wie?
« am: 27. August 2007, 11:34:21 »

Hallo,

aufgrund vieler aus heutiger Sicht nicht mehr wirklich nachvollziehbarer Entscheidungen ist nun die Zahlungsunfähigkeit mehr als erreicht.
Es handelt sich um eine GbR mit zwei Gesellschaftern welche beide finziell exakt gleichgestellt sind, da es sich um Ehepartner ohne Gütertrennung handelt.  Beid ehaben bereits vor kurzem die EV abgegeben.
Rahmen: 2 Erwachsene, 2 Kinder, 1x KFZ (KP 700,-), 1xKFZ (KP 8. 000,-, Eigentum Schwiegereltern, Zulassung Ehefrau), Mietshaus (800,-/monatlich), übliche Versicherungen.
Die Verpflichtungen belaufen sich derzeit fest über ca.  45. 000,- und monatlich über ca.  1. 900,- EUR.  Das erzielte Einkommen der letzten Monate liegt bei ca.  1. 600,- EUR. 
Es gelingt leider nicht, das erzielbare Einkommen zu erhöhen, die monatlichen Ausgaben (können) sollen auch nicht reduziert werden.

Die Firma könnte an einen neuen Inhaber "abgegeben" werden, es würde eine weitere Betreuung der vorhandenen Kunden stattfinden.  Evtl.  könnte zu entsprechend optimierten Methoden eine Einstellung für mich passieren, das Einkommen für mich läge dann noch immer bei 1. 600,-EUR.
Durch eine Insolvenz würde sich aber die Summe der monatlichen Ausgaben reduzieren, und es würden sich die festen 45. 000,- erledigen.

Ich habe mal von einem verkürztem Verfahren gehört, wenn die Insolvenz aufgrung oder aus einer Selbständigkeit beatragt wird. 
Nun meine eigentliche Frage:  Gibt es diese Möglichkeit? Stimmt es, dass die WVP dannj nur 3 Jahre beträgt? Wer hat Informationen für mich?

Danke und Gruß,

steba

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Feuerwald

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Re: Insolvenz wegen Selbständigkeit, wie?
« Antwort #1 am: 27. August 2007, 13:24:11 »

Hallo steba

Nein, eine solche Verkürzung gibt es (noch) nicht.
Man kann auch im Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren
eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben.

Gruss
Feuerwald
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ThoFa

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Re: Insolvenz wegen Selbständigkeit, wie?
« Antwort #2 am: 27. August 2007, 16:20:02 »

Hallo,

wie soll das funktionieren ? Wenn die GbR jetzt schon nur 1.600,00 € Einkommen abwirft, wie soll sie dann 1.600,00 € zzgl. Sozialversicherungsabgaben zzgl. Gewinn für den neuen Eigentümer bringen ?

Und was bedeutet 1.600,00 € Einkommen ? Gewinn der GbR ? Gewinn pro Gesellschafter ? Vor oder nach Steuern ?

Wie ist der Geschäftszweck der GbR ? Bei wem sind die Verbindlichkeiten ?

Die beiden Gesellschafter haften nach außen immer zu 100 %, dies hat nichts mit verheiratet zu tun.

MfG

ThoFa

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