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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzanwalt  (Gelesen 3190 mal)

Snoopy279

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Insolvenzanwalt
« am: 03. Januar 2011, 20:36:34 »

Hallo miteinander,

ich wollte mich jetzt auch mal an die Erfahrenen hier wenden:

Ich bin im Oktober zu einem Insolvenzanwalt, um mit dem meine finanzielle Situation zu klären. Hab ihm alle meine Gläubiger in einem Ordner vorebi gebracht und ihn um Hilfe gebeten. Er riet mir zu einer PI. Er sagte mir, ich solle alle Zahlungen einstellen, er schreibe die Gläubiger an. Gesagt-getan. Seither hab ich Hölle auf Erden. Er hat das lange vor sich her geschoben. Als ich ihn dann Mitte November gefragt habe, wie es denn nun weiter gehen solle, und ob das wohl in diesem Jahr (2010) noch was werde, hat er mir innerhalb von zwei Tagen das Anschreiben an meine Gläubiger präsentiert. Ich war zuerst erleichtert und hoffte, alles ging nun seinen Weg... Fehlanzeige. Er hat die Gläubiger am 17.11. gebeten, ihm die aktuellen Forderungen zukommen zu lassen, und gab denen eine Frist bis zum 30.11.
Seit diesem Zeitpunkt liegt wieder alles brach. Zwischenzeitlich hat einer der Gläubiger eine Kontopfändung, und weitere drei haben eine Gehaltspfändung angeheuert. Da ich im Rettungsdienst arbeite, verdiene ich ja nicht so viel, in diesem Fall ist das ja erfreulich, aber nur in diesem  :gruebel:
Nun zu meiner Frage: Kann ich den RA irgendwie antreiben, damit das nun mal alles ein wenig schneller voran geht??? Mein Mann und ich haben ein gemeinsames Konto, auf dem auch ein Geld wäre, ich aber nicht dran komm, weil die Bank das nicht frei gibt. (auf Grund diverser Abrechnungen)
Das Konto wird erst wieder frei gegeben, a) wenn es bezahlt ist, b) wenn der Gläubiger auf die Forderung verzichten würde oder c) endlich die PI eröffnet werde würde.
Es fehlt jetzt der Schuldenregulierungsplan, bei dem man den Gläubigern auch wieder Zeit geben muß. Zeit die ich nicht mehr habe, es geht um meine Existenz!!!
Was kann ich denn da jetzt am schlausten machen???
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Feuerwald

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Re: Insolvenzanwalt
« Antwort #1 am: 03. Januar 2011, 21:02:21 »

Mein Mann und ich haben ein gemeinsames Konto, auf dem auch ein (Sie meinen "mein"?) Geld wäre (Sie meinen ist?), ich aber nicht dran komm, weil die Bank das nicht frei gibt. (auf Grund diverser Abrechnungen)

- etwas genauer bitte, was für Abrechnungen?

Das Konto wird erst wieder frei gegeben, a) wenn es bezahlt ist,

- was bezahlt ist?




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Inkassomitarbeiterin

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Re: Insolvenzanwalt
« Antwort #2 am: 03. Januar 2011, 21:36:08 »

Hallo,

Die meisten -nein eigentlich alle- mir bekannten Inkassounternehmen haben in Insofällen immer einen rießengroßen Rückstand. Da kann der RA seine Frist setzen wie er will. Das war nur mal so ein kleiner Gedankengang meinerseits. Natürlich sollte der RA trotzdem immer wieder nach Sachstand gefragt werden.

Wer wurde gepfändet und wer ist Kontoinhaber?? Sind es die gleichen Personen?? Wer wird in die Inso gehen, beide??

Es sollte dringend jeder sein EIGENES Konto ggf ein P-Konto eröffnen??


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Snoopy279

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Re: Insolvenzanwalt
« Antwort #3 am: 04. Januar 2011, 04:50:11 »


@ Feuerwald: da ist ja nicht nur "mein" Geld sondern auch das von meinem Mann! Wie sollen wir da jetzt trennen, welches meins ist???
Die Abrechnungen sind Bankbetreffend, z.B. vorgemerkte Lastschriften etc.
Und das Konto wird erst frei gegeben, wenn -die Forderung des Gläubigers/Kontopfänders- bezahlt ist!

@ Inkassomitarbeiterin: Mir ist auch bekannt, daß eine Ablehnung eines Gläubigers ausreichen würde, jedoch sagte mir der RA, wir müssen die gesetzte Frist abwarten, die gelte ja schliesslich für alle. Es spielt ja eigentlich keine Rolle, ob der erste den Schuldenregulierungsplan ablehnt, innerhalb von zwei Tagen, und die anderen würden ihn annehmen, oder? Denn, meines Wissens, genügt ein Gläubiger, der den nicht annimmt, um dann die PI zu eröffnen???

Die Pfändung läuft auf mich, und mein Mann und ich sind Kontoinhaber. Nur ich gehe in die Inso, das einzige was wir machen könnten, um die Kontopfändung zu umgehen, wäre, daß mein Mann ein Konto eröffnte, und ich dann nur eine Vollmacht bekomme?! Es gehen alle Zahlungen (Miete, Strom etc.) von diesem, gemeinsamen Konto ab.


Mein Problem ist ja nicht der Weg, der ist mir bekannt. Mein Problem ist, daß die Kontopfändung nicht zustande gekommen wäre, würde der RA mal ein wenig vorwärts kommen. Da kommt ja immer mehr, die Schlange reicht ja über alle Gläubiger. Einer erwirkt eine Kontopfändung, wäre nicht passiert, hätte man die Inso letztes Jahr noch eröffnet. Der andere erwirkt eine Gehaltspfändung, wäre nicht passiert, hätte man die Inso letztes Jahr noch eröffnet. Der nächste zeigt mich an, wg. Betruges, gut, daß kann auch passieren, wenn die Inso eröffnet ist. Aber da kann man mir ja nichts.
Wie kann ich dem RA Dampf machen? Das ist mein Problem, die Kontopfändung ist durch, da habe ich einen Beschluss, daß mir der pfändbare Betrag frei gegeben werden muß, aber, ich hab die Zeit nicht, jede Woche auf Gericht zu rennen, wenn der nächste Gläubiger dasselbe macht. Das zieht sich jetzt schon seit Oktober, das kann doch nicht sein, daß das so lange dauert, oder???
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Feuerwald

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Re: Insolvenzanwalt
« Antwort #4 am: 04. Januar 2011, 09:39:21 »

Haben Sie schon  versucht einen Freigabeantrag gem. § 850l ZPO beim Amtsgericht zu stellen? Vielleicht finden Sie dort einen halbwegs brauchbaren Rechtspfleger, der das auseinander rechnet. Mir scheint es notwenig, gegen die Kontopfändung etwas zu unternehmen, denn selbst wenn jetzt das Insolvenzverfahren angeschoben wird, dauert es und die Pfändung bleibt erst mal bestehen.

Grundsätzlich sollte man jedoch Konten in solchen Situationen trennen. Das sollte auch ein Insolvenzanwalt wissen und frühzeitig empfehlen. Ein Insolvenzanwalt sollte auch wissen wie die Kontopfändung nun zu entschärfen ist (Freigabeantrag oder zur Not noch 765a ZPO  oder sonst was feines aus der Zauberkiste).

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Inkassomitarbeiterin

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Re: Insolvenzanwalt
« Antwort #5 am: 04. Januar 2011, 15:59:38 »

Es sind seit Beauftragung des Anwalts höchstens 3 Monate vergangen. Zaubern kann der RA wahrscheinlich auch nicht. Ausserdem reicht m.W. nicht eine Ablehnung sondern die Gläubigermehrheit muss ablehenen und da ggf kein sogenannter 0-Plan rauskommt kann es dauern. Also Feuerwalds Ratschläge befolgen. Kontofreigabe beantragen und dann schnellstens jeder sein eigenes Kto eröffnen.
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Nyssa

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Re: Insolvenzanwalt
« Antwort #6 am: 06. Januar 2011, 00:16:16 »

Da ich ja auch schon einiges durch machen und hierbei Erfahrungen gesammelt habe, rate ich dir an:

1. auf deinen Namen (nicht auf dein Mann seinen Namen) ein neues Konto zu eröffnen, gleichzeitig bei der Bank ein Antrag auf ein Pfändungsschutzkonto gemäß  §850k Abs.7 Satz 2 ZPO (neue Fassung ab 01.07.2010) zu stellen. (Beim Amtsgericht hat mir das nix gebracht. Schriftlich per Einschreiben an die Bank brachte auch nicht. Persönliches Erscheinen mit gültigem Ausweis bringt sofort ein P-Konto. So war es bei meiner Bank, und ich bin vorher 4 Wochen von Prontus zu Pilatus gesprungen.)

Auf gar keinen Fall eine Vollmacht an deinen Mann ausschreiben. Genauso die Vollmacht von dem Konto deines Mannes, wo du noch eingetragen bist, löschen lassen. Bzw. das gemeinsame Konto umwandeln lassen auf den Namen deines Mannes, so das jeder sein eigenes Konto hat ohne weitere Vollmachten. So ist dann das Konto von deinem Mann geschützt, bzw. kann nicht mehr darauf gepfändet werden, weil es ja dich betrifft. Dein Gehalt kannst ja soweit erst mal auf dem Konto von deinem Mann überweisen lassen, bis dann ein Regulierungsplan von dem Insolvenzverwalter (RA) aufgestellt wurde und ab da dann das Gehalt auf deinem Konto überweisen lassen. Aber, dennoch jeden Monat auf dein neues Konto mind. 10,- Euro einzahlen, so das Bewegung auf dem Konto stattfindet, sonst kann und darf die Bank das Konto wieder kündigen.

2. Laut einer Bekannten von mir, die auch eine Insolvenz bereits durch hat, hat die Erfahrung gemacht, das vom Auftrag geben an einem RA bis zu einer endgültigen Eröffnung eines Insolvenzverfahren bis zu einem Jahr dauern kann. Da musst und solltest du Geduld aufbringen, wenn du nicht anders kannst.

3. Würde ich auch persönlich Aktiv werden. Nur ein Schreiben an jedem Gläubiger aus dem Musterschreiben: Bitte um Stundung bei Zahlungsunfähigkeit per Einschreiben schreiben. Les dir den Text aber genau durch, denn du musst den Text schon dann auf deine Bedürfnisse anpassen. Schreibe nur nicht rein, das sich dann dein Insolvenzverwalter bzw. Anwalt bei denen meldet. Die werdens schon rechtzeitig merken, das er sich bei denen gemeldet hat. Dann solltest du in etwa für 1/2 Jahr Ruhe haben und bis dahin hat sich dann auch bei dem RA bestimmt einiges getan.

Ich drück dir ganz fest die Daumen.

LG Nyssa

« Letzte Änderung: 06. Januar 2011, 00:21:51 von Nyssa »
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Snoopy279

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Re: Insolvenzanwalt
« Antwort #7 am: 08. Januar 2011, 10:51:34 »

Hallo Nyssa,

ich habe bereits alle Gläubiger angeschrieben, bevor ich zu einem RA bin. Leider hat dies nicht den gewünschten Erfolg gebracht.
Mein Problem besteht ja darin, dass der Anwalt mir sagte, ich solle alle Zahlungen einstellen. Ich hab das auch getan, natürlich in der Annahme, dass die Angelegenheit schneller vorwärts geht. Der Anwalt muss doch wissen, was passiert, wenn man nicht mehr zahlt, er kann doch dann nicht vor sich hin trödeln...
Die Konten sind zwischenzeitlich getrennt, wenn ich aber jetzt meinen Lohn auf das Konto meines Mannes laufen lasse, werden die mich wahrscheinlich wg. Betrug o.ä. dran kriegen. Das kann ich nicht auch noch gebrauchen. Aber da ich einen Flexi-Zeitvertrag bei meinem AG habe, arbeite ich jetzt einfach weniger, so können sie mir nix pfänden, da ich vom Gericht ja schon den Beschluss habe, was mir bleiben muss. Das waren im letzten Monat zehn Euro, was gepfändet wurde. Mit dem Rest komm ich ja zurecht, haben wir uns ja im Vorfeld schon ausgerechnet. So helle waren wir schon, aber haben nicht mit den Folgen gerechnet. Wär ja auch nicht so weit gekommen, wenn mein RA das eingehalten hätte, was er mir beim Gespräch gesagt hat. Denn dann wäre letztes Jahr die Insolvenz eröffnet worden und alles wäre gut...

Danke für die Tipps

LG Snoopy279
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