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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: pegasus am 08. Mai 2007, 10:33:40

Titel: Insolvenz/Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld
Beitrag von: pegasus am 08. Mai 2007, 10:33:40
Hallo, ich habe da folgendes Problem.
Bei uns in der Firma, kirchlicher Träger (Krankenhaus), wird ab dem 1.7. das Urlaubsgeld wegfallen.Dafür gibt es eine Einmalzahlung, die dann wohl auch so im Lohnstreifen stehen wird.Das Urlaubsgeld wurde, bis jetzt, ja nicht gepfändet.Wie sieht es jetzt mit der Einmalzahlung aus?Fließt die, komplett, in die Insolvenzmasse oder habe ich Chancen auf einen Teil der Zahlung?
Das Weihnachtsgeld wird in zwei Raten ( Nov. und Juni) gezahlt.Wie sieht es da mit dem Freibetrag aus.Kann ich dann jedesmal mindestens 500 Euro behalten?Da das Weihnachtsgeld jetzt Jahressonderzahlung heißt, wird es dann trotzdem wie Weihnachtsgeld berechnet?
Ich weiß es sind viele Fragen, aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen?
Danke
Titel: Re: Insolvenz/Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld
Beitrag von: kenny79 am 15. Januar 2009, 09:21:11
Das Weihnachtsgeld wird in zwei Raten ( Nov. und Juni) gezahlt.Wie sieht es da mit dem Freibetrag aus.Kann ich dann jedesmal mindestens 500 Euro behalten?Da das Weihnachtsgeld jetzt Jahressonderzahlung heißt, wird es dann trotzdem wie Weihnachtsgeld berechnet?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man 2x 500 EUR ansetzen darf. Vielleicht kann man den Betrag aufsplitten (z.B. 2x 250 ansetzen oder in einem Rutsch verbraten wenn das anteilige Weihnachtsgeld die 500 EUR auch ausschöpfen würde?

Im Extremfall kann Weihnachtsgeld ja auch montalich anteilig ausgezahlt werden. Weiß jemand genaues?
Titel: Re: Insolvenz/Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld
Beitrag von: paps am 15. Januar 2009, 17:21:19
Ich würde es anders sehen und agumentieren.
Abgestellt auf den zeitlichen Zusammenhang mit den Ereignissen;
Statt Urlaubsgeld im Juni gibt es jetzt einen Teil der Sonderzahlung.
Ersatz für Urlaubsgeld = pfändungsfrei.

Teil 2 der Sonderzahlung im November = Weihnachtsgeld (1/2 Brutto max 500,- pfändungsfrei)

Es wird aber in D sehr unterschiedlich gehandhabt.
Manche Gerichte erkennen es so an, andere berufen sich auf die Benennung in der ZPO.