Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Gast am 15. Januar 2007, 16:03:19
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Hallo, kann mir jemand sagen was bei einem Insolvenzverfahren übrig bleibt.
Ohne Kind und da wir aber gerne ein Kind hätten mit Kind.
Und ob meine Lebenspartnerin auch zur Kasse gebeten werden kann ( sind nicht verheiratet)?
Danke an alle! :denken:
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Hallo,
Ihre Lebenspartnerin hat mit Ihrer Inso nichts zu zun.
Die genauen Beträge, die in Abhängigkeit vom Netto abgeführt werden müssen, finden Sie hier: (ab Seite 6)
Pfändungstabelle[addsig]
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und da wir aber gerne ein Kind hätten mit Kind.
- mit einem nichtehelichen Kind, Spalte 1 der Lohnpfändungstabelle, Kindergeld wird nicht mitgerechnet, ist unpfändbar. Ggf. kann auch die Mutter berücksichtigt werden, je nach dem, Thema für sich.
Und ob meine Lebenspartnerin auch zur Kasse gebeten werden kann ( sind nicht verheiratet)?
- Kann nicht. Stundung der Verfahrenskosten (InsO + RSB) Thema für sich.
MfG
Feuerweld
[addsig]