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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Irgendwie Pech mit den AG in der Inso  (Gelesen 3393 mal)

Schnecke26

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Irgendwie Pech mit den AG in der Inso
« am: 27. Mai 2009, 20:38:20 »

Hallo,
mein Lebensgefährte arbeitet seit Anfang Mai bei dem neunen AG. Bei seinem letzten AG hatter er Stress nen Aufhebungsvertrag zu bekommen, den er letzendlich bekommen hat. Und beim jetztigen ist das passiert was noch nie in der Inso passiert ist. Der AG hat seinen vollständigen Lohn an die Treuhänderin überwiesen.

Ich zitiere:
Sehr geehrter Herr .....,

Wie im Anhang ersichtlich, ist durch Ihre Privatinsolvenz Frau RA ..... als Treuhänderin bestellt worden.

Wir sind per Gesetz gezwungen ( s. vorletzter Absatz des Beschlusses Amtsgericht Lichtenberg:  Wir als Schuldner dürfen Ihnen nicht mehr Ihr Gehalt, als Verpflichtung von uns an Sie, überweisen sondern müssen gem. §28 Abs.3 InsO an diese Treuhänderin leisten, von dort erhalten Sie Ihr Geld das Ihnen gesetzlich zusteht. Wir haben Ihr Gehalt an diese Treuhänderin überwiesen.
Alles Weitere müssen Sie mit der Insolvenzverwalterin Frau RA .... klären.

Was soll er bitte davon halten. Und wie kann man der Firma klar machen das er seinen Lohn auf sein Konto erhalten kann ohne das es über  den TH geht. Es darf nur was über der Pfändungsgrenze hinaus geht an die TH überwiesen werden. Oder haben wir da was falsch verstanden.

Das 2. Problem was er hat ist, das seine TH im Urlaub ist und er sie jetzt nicht erreichen kann. Er ist auf das Geld angewiesen, da er alle laufenden Kosten trägt, sowie auch Geld für die Montage brauch um sich zu verpflegen.

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foxtra

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Re: Irgendwie Pech mit den AG in der Inso
« Antwort #1 am: 27. Mai 2009, 21:06:37 »

Es darf nur was über der Pfändungsgrenze hinaus geht an die TH überwiesen werden. Oder haben wir da was falsch verstanden.

Das 2. Problem was er hat ist, das seine TH im Urlaub ist und er sie jetzt nicht erreichen kann. Er ist auf das Geld angewiesen, da er alle laufenden Kosten trägt, sowie auch Geld für die Montage brauch um sich zu verpflegen.


Ich glaube, da hat der AG einen gewaltigen Fehler gemacht. Meines Wissens darf er in der Tat nur das an den TH überweisen, was die Pfändungstabelle aussagt, oder? Was ist denn, wenn dem so ist und Ihnen Kosten entstehen für z.B. geplatzte Einzüge, oder Mahnkosten für nicht mehr mögliche Überweisungen, weil der AG allem Anschein nach falsch überwiesen hat?

Frage an unsere Experten, die Antwort würde mich wirklich interessieren!
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paps

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Re: Irgendwie Pech mit den AG in der Inso
« Antwort #2 am: 28. Mai 2009, 18:53:54 »

Gem. § 35 InsO erfasst das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zurzeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören gem. § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht zur Insolvenzmasse.

Die §§ 850 ff. ZPO gelten entsprechend ( § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO ). Die §§ 808 bis 812 ZPO regeln, inwieweit Vermögensgegenstände des Schuldners der Zwangsvollstreckung und damit auch dem Insolvenzbeschlag unterliegen. Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit (Arbeitseinkommen, Lohn, Gehalt) fallen nur in dem Umfang in die Insolvenzmasse, in dem sie gem. §§ 850 ff. ZPO der Pfändung unterliegen.
Beschlagnahmefrei bleiben die nach § 850 c ZPO unpfändbaren Teile des Arbeitseinkommens


Der Insolvenzverwalter/Treuhänder ist nicht befugt, das der Zwangsvollstreckung nicht unterliegende Arbeitseinkommen des Schuldners zur Masse einzuziehen (Uhlenbruck-Vallender, Rnd Ziff. 37 zu § 312 InsO m.w.N).

Indem das unpfändbare Arbeitseinkommen nicht in die Insolvenzmasse fällt, fehlt die Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters.

Es bleibt daher Sache des Arbeitnehmers, den Anspruch auf das unpfändbare Einkommen zu erheben und gerichtlich durchzusetzen ( LAG Düsseldorf v. 02.06.2004 - 12 Sa 361/04 - m.w.N. = LAGE § 36 InsO Nr. 1).

« Letzte Änderung: 28. Mai 2009, 18:55:39 von paps »
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Schnecke26

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Re: Irgendwie Pech mit den AG in der Inso
« Antwort #3 am: 29. Mai 2009, 06:31:23 »

Hallo Paps,

danke für die Auskunft. Beim Amtsgericht hat man gesagt,das der AG richtig gehandelt hat.  Aber im Gegenzug hat sie die Paragraphen bestätigt, die sie uns mitgeteilt haben. Muss die Einziehungsbefugnis dem AG vorliegen?

« Letzte Änderung: 29. Mai 2009, 10:33:33 von Schnecke26 »
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paps

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Re: Irgendwie Pech mit den AG in der Inso
« Antwort #4 am: 29. Mai 2009, 20:15:57 »

Ja, der AG wird vom IV aufgefordert, die pfändbaren Beträge an ihn auszukehren.
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Schnecke26

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Re: Irgendwie Pech mit den AG in der Inso
« Antwort #5 am: 02. Juni 2009, 19:04:02 »

Ja die pfändbaren Beträge, aber doch nicht gleich das ganze Gehalt.  Und das ist das was wir nicht verstehen, bis jetzt ist sowas noch nicht aufgetreten.  :nono: Jeder AG bekommt ja ein Schreiben vom TH und da gab es keine Probleme. Hinzu kommt das er den Gehaltsschein auch an die TH geschickt hat. Die Auskunft die er bekommen hat von seinem AG war, er möchte sich doch bitte von der TH den Gehaltsschein aushändigen lassen. Das kann es doch echt nicht sein. Mein Lebensgefährten fühlt sich , als wenn der AG ihn völlig endmündigt hat und er nichts mehr alleine machen darf.  :fuchsteufelswild:

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paps

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Re: Irgendwie Pech mit den AG in der Inso
« Antwort #6 am: 02. Juni 2009, 19:37:18 »

das habe ich ja verstanden, dass das beim AG ihres Mannes falsch läuft.
Deshalb auch in #02 die Rechtsgrundlagen.
Ihr Mann kann nur damit beim AG auflaufen und die Richtigstellung durchsetzen.
Notfalls hilft das Arbeitsgericht kostenfrei.

Natürlich sollte er auch dringend mit dem Th das Problem besprechen.
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Schnecke26

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Re: Irgendwie Pech mit den AG in der Inso
« Antwort #7 am: 02. Juni 2009, 21:00:18 »

Das wird er auch tun, sobald sie aus dem Urlaub zurück ist. Danke nochmals für die Auskunft.
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