Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: animor am 19. Oktober 2008, 11:58:45
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habe anfang sept die EV abgegeben.war persönlich beim gerichtsvollzieher.
nun will er wegen einem anderen gläubiger nächsten freitag vorbei schauen .aber wieso?? bekommt dieser gläubiger nicht ne kopie von der EV???
danke...... :wink:
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Man könnte auf die andere EV verweisen.
Hat der Gläubiger aber Grund zur Annahme, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse gebessert haben, kann er natürlich vor Ablauf eine neue EV verlangen.
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eine EV bedeutet ja nicht die Untersagung aller weiteren Zwangsvollstreckungen für die nächsten 3 Jahre. Natürlich k a n n erneut vollstreckt werden, wenn es Gläubiger denn wünscht.