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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Jens-OL am 19. April 2007, 07:15:33

Titel: Ist das Rechtens?
Beitrag von: Jens-OL am 19. April 2007, 07:15:33
Hallo,

ich habe eine Frage, weil mir etwas komisch vorkommt und ich nicht weiß ob es rechtens ist was der Gerichtsvollzieher da vor hat.
Ich habe vor ca 2 Jahren den Offenbarungseid abgegeben und zahle meine Schulden in kleinen Raten ab. ( Kennt ja jeder der verschuldet ist, die kleinen Sachen weren alle zuerst bezahlt) Gestern habe ich eine Nachricht vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten gehabt, das wieder eine Forderung gegen mich vollzogen werden soll. Nicht die, für den ich den Offenbarungseid geleistet habe, sondern was neues. Da hat der Gerichtsvollzieher mit draufgeschrieben, da ich den Offenbarungseid schon geleistet habe werde er in der neuen Sache pfänden. Computer oder sowas.
Ist das rechtens oder nur Einschüchterung? Ich dachte wenn man den OE abgegeben hat dann müssen sich alle anderen hinten anstellen. Was kann ich dagegen tun. Der Betrag ist nicht sehr hoch, ich könnte es zahlen. Nur geht es mir darum ob es eine Einschüchterungstaktik ist oder ob der Gerichtsvollzieher wirklich das Recht dazu hat.

Gruß

Jens[addsig]
Titel: Ist das Rechtens?
Beitrag von: Feuerwald am 19. April 2007, 12:20:35
Die Eidesstattliche Versicherung,
früher der \"OE\", schützt nicht vor der weiteren Zwangsvollstreckung. Es besteht absoluit kein Vollstreckungsverbot und auch kein \"hinten anstellen müssen\" für andere Gläubiger.

Im Allgemeinen kann jedoch Ruhe einkehren, wenn sich aus der EV die Pfandlosigkeit ergibt. Gegen den Versuch der Zwangsvollstreckung können Sie daher leider nichts unternehmen.

Denkbar wäre u.a.

Ratenzahlung an den GV ?
Es \"drauf ankommen lassen\",
denn viel zu pfänden gibt\'s meist eh nicht ?
Mit dem Gläubiger verhandeln ? Bspw. einen Vergleich anbieten ?

Gruss
Feuerwald





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