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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: seife am 14. Dezember 2011, 13:27:03

Titel: Ist Kindesunterhalt in der Pfändungstabelle erhalten
Beitrag von: seife am 14. Dezember 2011, 13:27:03
Hallo,

auch ich werde demnächst Privatinsolvenz anmelden.
Durch Scheidung und Krankheit habe ich eine Menge Schulden, die ich schon seit ein paar Jahren mit mir rumschleppe.

Eine Frage beschäftigt mich:

Ist in der pfändungstabelle schon das Kindergeld bzw der Kindesunterhalt enthalten, oder wird dieser nochmals obenrauf gerechnet.

Ein Beispiel: Ich, alleinerziehend, 2 Kinder bei mir lebend.
Nettoverdienst von mir 900 Euro
Kindergeld ca          400 Euro
Kindesunterhalt        400 Euro

ergibt zusammen 1700 Euro. Davon wäre ja etwas pfändbar.

Oder habe ich ca 1570 Euro pfändungsfrei PLUS Kindesunterhalt und Kindergeld

Freue mich auf zahlreiche Antworten
Lieben Dank
seife
Titel: Re: Ist Kindesunterhalt in der Pfändungstabelle erhalten
Beitrag von: paps am 14. Dezember 2011, 17:34:11
Zunächst bleiben Kindergeld und Unterhalt unberücksichtigt.
Das Geld steht ja nicht Ihnen als Einkommen, sondern zur Versorgung der Kinder bereit.

Da die Kinder bei Ihnen leben, werden zunächst Beide als Unterhaltsberechtigte bei Ihnen berücksichtigt.
In der Tabelle heißt dass 2 Spalten nach rechts.
Das bedeutet dann aber auch, dass bei ihrem Nettoeinkommen berücksichtigt wird, dass jemand zu versorgen ist.
Sie könnten, wenn es die Möglichkeit gäbe, bis 1639,99 € Netto verdienen, ohne dass etwas abzuführen wäre.
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Manche Gerichte prüfen auf Antrag durch die TH oder GL, ob die Unterhaltsverpflichtung noch in vollem Umfang gegeben ist.

Teilt man die Beträge proportional auf die Kinder auf, hätte jedes Kind 400,- Einkommen.
Damit liegen Sie noch im Bereich, in dem kein mir bekanntes Gericht, bisher eine Änderung bei der Berücksichtigung als Unterhaltsberechtigte vorgenommen hat.
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Wie geschrieben, bei Ihnen nur alles theoretisch, da keine pfändbaren Beträge erwirtschaftet werden.
Titel: Re: Ist Kindesunterhalt in der Pfändungstabelle erhalten
Beitrag von: seife am 15. Dezember 2011, 18:21:36
Ersteinmal Danke für die Antwort.  :biggrin:

Bei mir wird es demnächst wohl eine Änderung bzgl des Kindesunterhaltes geben.
Dazu hätte ich dann doch noch eine Frage.

Ich würde demnächst pro Kind 215 Euro Kindergeld für Kind 3 und 4 erhalten, da es auch noch Kind 1 und 2 gibt. Die beiden großen studieren, sind über 18 und erhalten Bafög und Kindergeld. Unterhalt für Kind 1 und 2 brauche ich nicht zu zahlen, da noch Kind 3 und 4 bei mir leben.

Deshalb bekomme ich für Kind 3 und 4 je 215 Euro Kindergeld.
So wie es aussieht muss mein geschiedener Mann demnächst wohl für Kind 3 und 4 272 Euro und 334 euro Unterhalt zahlen.
Kind 1 und 2 fallen aus dem Unterhalt raus, da beide über 18 und auswärts wohnen.

Ich habe dann für beide Kinder 1030 Euro. 
Darf ich dann wirklich zusätzlich noch ca 1200 Euro netto verdienen?
Das erscheint mir zuviel.

Vielen Dank für eine Auskunft :wink:
seife

Titel: Re: Ist Kindesunterhalt in der Pfändungstabelle erhalten
Beitrag von: paps am 15. Dezember 2011, 20:06:04
Unabhängig von den Zahlungen an die Kinder verbleiben ihnen mindestens 1029,99 Netto.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der TH oder ein Gl einen Antrag stellt, die Kinder nicht zu berücksichtigen. steigt natürlich auch mit dem Geld, dass für die Kinder gedacht ist.
Zu pfänden gibt es aber von diesem Geld nichts. Es wirkt sich nur auf ihr Pfändungsnetto aus. Also auf die Anzahl der zu berücksichtigenden Angehörigen.

ZB. Sie haben tatsächlich eigenes Netto von 1640,-
Dann wäre ohne die Kinder 427,78 pfändbar. Mit voller Berücksichtigung aber nur 3,26.
Einen entsprechenden Antrag vorausgesetzt, kann das Gericht auch einen angemessenen Betrag der dazwischen liegt festsetzen.
Titel: Re: Ist Kindesunterhalt in der Pfändungstabelle erhalten
Beitrag von: seife am 15. Dezember 2011, 22:40:26
Danke,

ich fasse mal kurz zusammen und hoffe, alles richtig verstanden zu haben.

Egal wieviel Kindesunterhalt und Kindergeld, das ist pfändungsfrei.
Ebenso bei mir mindestens 1029,99 Euro
Sollte ich mehr verdienen, liegt es am TH oder GL wie die Anzahl der zu berücksichtigen Kinder ausfällt.
In diesem Fall (also mein Verdienst höher als 1029,99) wäre ich auch den beiden Großen Kindern unterhaltspflichtig, da sie Bafög bekommen und das Einkommen beider Elternteile berücksichtigt werden.


Wenn ich das so richtig verstanden habe, kann ich meinen Kindern ja zumindest ihren Lebenstandart erhalten.( Sport,Musik)
Das war mir wichtig.

Ist ja deutlich mehr als Hartz4.....da würden mir mit 2 Kindern nur ca 1570 Euro (Miete schon miteingerechnet) zustehen
Titel: Re: Ist Kindesunterhalt in der Pfändungstabelle erhalten
Beitrag von: paps am 16. Dezember 2011, 16:49:11
Sie haben es richtig verstanden.

Aktuell hat der BGH nochmals bekräftigt, dass die Berücksichtigung erst entfällt, wenn das Insogericht einen entspr. Beschluss fasst.
Voraussetzung, dass diese Personen nach 850c ZPO zu berücksichtigen sind.