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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kautionssparbuch  (Gelesen 5907 mal)

jonas2004

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Kautionssparbuch
« am: 31. Dezember 2011, 09:12:07 »

Guten  Morgen zusammen

Bin neu in den Forum und möchte mich erst etwas Vorstellen bin 38 und ca. seit 5 Jahren in der Privat inso. Habe folgende Frage und hoffe jemand kann mir da weiter helfen, Habe 2004 Mit meiner Damaligen frau eine Wohnung gemietet dafür war ein Kautionssparbuch Nötig. Seit 2007  bin ich in der Insolvenz , Mitte des Jahres ist leider Mein Familie zerbrochen .frau wohnt mit Kids woanders  da Mir nichts anderes übrig blieb wie die große 3 zi Wohnung zu verlassen und ein kleines Appartement zu nehmen . Das habe ich auch gemacht in gleichen Haus gleichen Vermieter bloß eine Etage höher:wow:  . Jetzt fangen leider richtige Probleme an, Habe gestern die alte Wohnung zurückgegeben und das Kautionssparbuch erhalten. was muss ich jetzt tun??  also als erstes Den Treuhändler anrufen und Wohnung Wechsel melden. Pflicht denke ich  Sache ist ich kann die Kaution für die neue Wohnung nicht aufbringen  da Unterhalt für Kinder und Frau da ist. Habe ich eine Chance die Kaution aus dem Sparbuch zu bezahlen oder wird es direkt einbehalten??  war gestern kurz bei der Sparkasse und habe gehört Auszahlung nicht möglich inso sperre. womit muss ich jetzt rechnen und was dringend beachten?  möchte nicht nach 5 Jahren noch rausfliegen.

Hoffe ihr könnt mir Helfen  und Tut mir leid für meine Schrift bin nur etwas Sehr Nervös mit den Gedanken bald auf der Straße zu schlafen

LG

Jonas2004
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Der_Alte

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Re: Kautionssparbuch
« Antwort #1 am: 31. Dezember 2011, 09:36:53 »

Es kommt darauf an, in welchem Verfahrensstand Sie sind.

Sollten Sie noch im eröffneten Insolvenzverfahren sein, was ich nach fünf Jahren eher nicht glaube, dann würde der Treuhänder die Kaution beanspruchen.

In der Wohlverhaltensphase zählt es nicht zu den Obliegenheiten, solche Vermögensgegenstände abzuliefern. Hier könnte allenfalls im Aufhebungsbeschluß des Insolvenzverfahrens Nachtragsverteilung für die Mietkaution angeordnet worden sein. Wenn dem nicht so ist könnten Sie das Sparbuch für die Kaution für die neue Wohnung nutzen. Dann sollten Sie den Treuhänder auffordern, das Sparbuch freizugeben.

Ich würde an Ihrer Stelle mir gar keinen so großen Kopf um die Sache machen. Da Sie den Umzug, wie unten beschrieben, gar nicht mitteilen müssen, geben Sie dem Vermieter das Sparbuch einfach wieder als Sicherheit. Das ist dann wahrscheinlich eine gewisse Übersicherung, aber besser so als wenn Sie sich noch lange mit dem Treuhänder darum streiten. Wenn es derselbe Vermieter ist - so lese ich Ihren Post - dürfte das doch kein Problem sein. Und im nächsten Jahr, wenn Sie durch das Verfahren durch sind, können Sie immer noch mit dem Vermieter eine Bereinigung vornehmen.

Den Umzug brauchen Sie gar nicht mitteilen, wenn sich die Anschrift nicht geändert hat. Es geht nur um die Erreichbarkeit und an der hat sich nichts geändert, wenn Sie iinerhalb des Hauses die Wohnung wechseln. Umzug im Sinne der Obliegenheit des § 295 InsO ist nicht der Wohnungswechsel, sondern die geänderte Postanschrift, unter der man Sie von Seiten des Gerichts erreichen kann. Bei Ihnen hat sich doch höchstens der Briefkasten geändert, wenn überhaupt.
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jonas2004

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Re: Kautionssparbuch
« Antwort #2 am: 31. Dezember 2011, 13:40:29 »

Hallo

Dankeschön für die Sehr Nützliche Antwort   . Habe das versucht  dem Vermieter das zu sagen aber er möchte keinen Sparbuch mehr haben und er sagt das die neue Kaution nur 816 Euro sind aber auf dem Sparbuch sind ca. 1510 Euro deswegen kann bzw. darf er das nicht , ich soll es auszahlen und die Kaution Bar überweisen was Leider nicht geht weil die Sparkasse das Geld nicht freigibt wegen Inso sperre . Ich muss spätestens bis zum 3 das Bezahlt haben sonst habe ich ein sehr großes Problem.  Ganz schön dumme Situation . das Einzige was Bleibt Montag bei Treuhändler anrufen und fragen wass ich jetzt tun soll.  Ohne Wohnung  kein Job da ich ja eine Anschrift brauche.

Dankeschön

und guten Übergang in das neue Jahr

Jonas2004
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Der_Alte

  • Gast
Re: Kautionssparbuch
« Antwort #3 am: 31. Dezember 2011, 14:20:10 »

Vielleicht kann Ihnen ja jemand aus der Familie mit dem Geld aushelfen.
Im Übrigen muss der Vermieter akzeptieren, wie Sie ihm die Mietsicherheit zahlen. Er hat keinen Anspruch auf Überweisung auf ein Konto, denn  er darf die Kaution nicht mit seinem Privatvermögen vermischen. Der Vermieter ist in der Pflicht, die Kaution vollständig getrennt von seinem Vermögen sicher zu verwahren und angemessen zu verzinsen, z.B. indem er es auf ein Sparbuch einzahlt.
Er hat auch nicht die Kaution sofort in voller Höhe zu verlangen. Es ist zulässig, die Kaution auch in drei Raten zu bezahlen. Wenn Sie also, auch wenns knapp wird, Anfang Januar ein Drittel der Kaution überweisen haben Sie das Notwendige getan.

Sie haben eine Frage noch nicht beantwortet: Sind Sie schon in der Wohlverhaltensphase. Wenn ja, was sagt der Aufhebungsbeschluss zum Thema Kaution.

Wenn ersten ja und zweitens nichts dann können Sie auch vom Treuhänder verlangen, dass er die Kaution freigibt. Das dürfte allerdings einige Tage dauern. Wenn Sie Klarheit haben sprechen Sie mit dem Vermieter, warum es länger dauert.
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jonas2004

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Re: Kautionssparbuch
« Antwort #4 am: 31. Dezember 2011, 14:50:35 »

Hallo

Tut mir mir leid habe es übersehen bzw überlesen . Habe ein Schreiben vor mir vom 13.10.2009   da steht Nachdem der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung rechtskräftig ist wurde das Insolvenzverfahren mit Beschluss vom heutigen tag aufgehoben . Neben steht diese zeit wo ich jetzt bin nennt man Wohlverhaltenszeit . Leider über kaution steht da nichts

ich überlege was ich mach rufe ich den Träuhandler an und reden mit ihn oder leihe mir das gel von der Familie  aber was mache ich mit dem Sparbuch der neben mir liegt ??

Dankeschön

Jonas2004
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Der_Alte

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Re: Kautionssparbuch
« Antwort #5 am: 31. Dezember 2011, 15:25:27 »

Wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde schreiben Sie den Treuhänder an, er möge das Sparbuch freigeben. Dann können Sie sich die Summe für die Kaution auszahlen lassen und die Kaution bezahlen. Alternativ, wenn Sie das Geld von anderer Seite erst einmal bekommen, lassen Sie das Sparbuch liegen bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Das dürfte ja in absehbarer Zeit bei Ihnen sein. Danach muss die Bank es auszahlen, weil das Insolvenzverfahren gänzlich abgeschlossen ist und kein Insolvenzbeschlag mehr Gültigkeit hat. Damit umgehen Sie auch, dass der Treuhänder bei Gericht die Nachtragsverteilung beantragt und doch noch an das Geld kommt.
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jonas2004

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Re: Kautionssparbuch
« Antwort #6 am: 31. Dezember 2011, 15:32:01 »

Herzlichen Dank  :thumbup:
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Insokalle

Re: Kautionssparbuch
« Antwort #7 am: 01. Januar 2012, 16:21:45 »

Gehört ein Teil der Kaution der Ehefrau?
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jonas2004

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Re: Kautionssparbuch
« Antwort #8 am: 02. Januar 2012, 20:23:06 »

Hallo

Laut Vermieter Nein da Sie zwar in Mietvertag steht aber nicht mit unterschrieben hat , hat das Keine Gültigkeit  wäre auch egal weil Laut Treuhänder  bekomme ich nur das Geld für die Kaution der Rest ist weg. Muss nur auf die Freigabe warten die geht direkt an Die Sparkasse  bin gespannt wie lange das dauert. Hoffe nicht Wochen, muss an Sich bis Morgen die Kaution Bezahlt haben.

Gruß

Jonas2004
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Der_Alte

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Re: Kautionssparbuch
« Antwort #9 am: 02. Januar 2012, 20:41:34 »

Wenn Sie das Geld für die Kaution bekommen und an den Vermieter bezahlt haben bitten Sie das Insolvenzgericht um einen Beschluss, dass die Kaution in voller Höhe Ihnen zusteht und dass der Treuhänder sie entsprechend freizugeben hat. Wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet ist, entscheidet nicht der Treuhänder, wer das Geld bekommt.
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jonas2004

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Re: Kautionssparbuch
« Antwort #10 am: 03. Januar 2012, 08:59:34 »

Danke 

Werde mich drum Kümmern  wenn ich die Kaution bezahlt habe . Das wichtigste ist für mich das es nicht xx  Tage lang dauert bis die Freigabe da ist .

Dankeschön

Jonas2004
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Ehefrau

Re: Kautionssparbuch
« Antwort #11 am: 17. Januar 2012, 13:29:53 »

Hallo,

ich hatte, bzw. habe gerade das gleiche Problem.
Ausgegangen bin ich davon, dass ich die Kaution + Betriebskostenerstattung abzuliefern habe, ergo habe entsprechend meinen Treuhänder davon informiert das die Kaution nun fällig wird.
Postwendend bekam ich ein Schreiben von ihr, das sie diesen Betrag nicht mehr einziehen darf. :juchu:
Ich habe mich sehr gefreut, kann ich doch damit etliches anstehende nun realisieren.
Ob die Bank mitziehen wird wo sich das kautionskonto befindet?
Noch weiß ich es nicht, ich habe sie jedenfalls aufgefordert mir den Betrag auf mein Konto zu überweisen. Wenn sich etwas tut kann ich gern berichten.

LG
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jonas2004

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Re: Kautionssparbuch
« Antwort #12 am: 17. Januar 2012, 18:20:42 »

Hallo

Habe  einen Anruf von Meinen Treuhänder bekommen das ich über das Geld frei verfügen darf weil alles Pfändbare ja schon gepfändet wird . Der hat ein Fax an die Spaka geschickt  in 10 Min hatte ich das Geld auf dem Konto und ohne Probleme alles Bezahlt . Sogar für paar  neue Anziehsachen ist was übrig geblieben  :juchu: :juchu: 

ich danke euch ganz Herzlich für eure guten Ratschläge

Mfg

Jonas
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Der_Alte

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Re: Kautionssparbuch
« Antwort #13 am: 17. Januar 2012, 18:58:49 »

Herzlichen Glückwunsch!
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