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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kein Eintrag?  (Gelesen 4743 mal)

Riese0104

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Kein Eintrag?
« am: 26. Mai 2010, 14:00:26 »

Hallo,
ich wollte mir bezüglich meiner Schulden einen Überblick verschaffen und habe dabei noch eine Frage. Aber zuerst zum Hintergrund:

Ich war selbstständig und dass Finanzamt hatte 2007 einen Insolvenzantrag gestellt (Gewinn wurde viel zuhoch geschätzt, nach Insolvenzbeendigung wieder auf Null gesetzt). Insgesamt 24 Schuldner mit ca. 55.00 Euro Schulden. Im August wurde dass Verfahren Mangels Masse eingestellt. Die EV habe ich im januar 2009 abgegeben. Bin auf Jobsuche und habe 1 Unterhaltspflichtiges Kind( lebt bei mir). Zur Zeit beziehe ich hartzIV.

Um einen Schlussstrich zuziehen habe ich im April 2010 meinen kostenlosen Schufa-Auszug beantragt. Diesem habe ich auch bekommen. Hier steht nur die Insolvenz (mit Beginn und Ende) drin. Und ein Mobilfunkvertrag und eine Anfrage einer Bank bezüglich der Kontoeröffnung.
Zeitgleich habe ich auch beim Insolvenzgericht bezüglich meiner Schuldnerkartei angefragt. Hier bekam ich die Rückmeldung "Kein Eintrag". Bei diesem Insolvenzgericht wurde auch das Insolvenzverfahren geführt (2007-200icon_cool.gif.

Nun zu meiner Frage:

1. Warum steht nichts über die Schuldner in der Schufa
2. Ich dachte bei der Schuldnerkartei bekomme ich eine Aufstellung der Gläubiger mit Schuldenstand
3. Muss ich jetzt noch ein weiteres Insolvenzverfahren eröffnen, da beim ersten Verfahren keine Restschuldbefreiung beantragt wurde (war selbstständig)

Danke im Voraus für die Antworten.

J
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Kein Eintrag?
« Antwort #1 am: 26. Mai 2010, 14:40:50 »



1. Warum steht nichts über die Schuldner in der Schufa viele Gläubiger sind keine Schufapartner, was mich allerdings wundert dass die EV nicht drin steht.
2. Ich dachte bei der Schuldnerkartei bekomme ich eine Aufstellung der Gläubiger mit Schuldenstand nein, in der Su-Kartei stehen nur EV's oder HB's.
3. Muss ich jetzt noch ein weiteres Insolvenzverfahren eröffnen, da beim ersten Verfahren keine Restschuldbefreiung beantragt wurde (war selbstständig) keine Ahnung, geb ich zu.


Hallo ersteinmal und herzlich willkommen,

ich hoffe ich konnte dir wenigstens etwas helfen.
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Riese0104

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Re: Kein Eintrag?
« Antwort #2 am: 26. Mai 2010, 16:00:30 »

Ev steht in der Schufa drin, in der Schuldnerkartei nicht.

Danke für die Antwort, hat mich aber nicht weitergebracht.  :dntknw:

Also sind die 3 Fragen noch unbeantwortet :wink:
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Fallera

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Re: Kein Eintrag?
« Antwort #3 am: 26. Mai 2010, 16:06:37 »

1. Das war doch die Antwort! Es arbeiten einfach nicht alle Gläubiger mit der Schufa zusammen! Es gibt zick Auskunftsunternehmen in Deutschland! Die Schufa ist nur eins von Ihnen.

2. Die Schuldnerkartei ist ein Register, in dem die nachfolgenden Eintragungen gesammelt und erfasst werden:

 -eidesstattlichen Versicherungen,
 -Haftbefehle zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Du musst ein Gläubigerverzeichnis beantratgen!

3. Du möchtest ein Privatinsolvenzverfahren beantragen oder ein erneutes Regel...?


« Letzte Änderung: 26. Mai 2010, 16:09:56 von Fallera »
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Insokalle

Re: Kein Eintrag?
« Antwort #4 am: 26. Mai 2010, 18:59:09 »

Zu 3.: Sie müssen natürlich nicht. Sie können aber. M.E. sollte auch ein Antrag auf Restschuldbefreiung mögl. sein, weil es den bisher nicht gab.
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Riese0104

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Re: Kein Eintrag?
« Antwort #5 am: 27. Mai 2010, 08:32:31 »

@ Fallera   

zu 1. Mir ist bewusst dass es außer der Schufa noch andere Auskunftteien gibt. Aber die Schufa ist die Größte davon. Nur steht in der Schufa  KEIN Gläubiger drin, sondern nur die Insolvenz und die EV. Kein einziger Schuldner ist aufgeführt.

zu 2. Aha, alles klar. Danke

zu 3. RS-Befreiung ist möglich. Möchte mich aber vorab evtl außergerichtlich vergleichen, falls nicht klappt dann PI.

Danke für die Antworten  :thumbup:
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Kein Eintrag?
« Antwort #6 am: 27. Mai 2010, 13:39:50 »

@ Fallera   

zu 1. Mir ist bewusst dass es außer der Schufa noch andere Auskunftteien gibt. Aber die Schufa ist die Größte davon. Nur steht in der Schufa  KEIN Gläubiger drin, sondern nur die Insolvenz und die EV. Kein einziger Schuldner ist aufgeführt. Viele Banken sind der Schufa angeschlossen hingegen ganz wenig "andere". Schliesslich zahlen die Gläubiger ja dafür.

zu 2. Aha, alles klar. Danke  Was mir nicht so ganz klar ist ist was Fallera mit einem Gläubigerverzeichnis meint. Wo gibt es dieses??

zu 3. RS-Befreiung ist möglich. Möchte mich aber vorab evtl außergerichtlich vergleichen, falls nicht klappt dann PI. Viel Glück dabei

Danke für die Antworten  :thumbup:
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Fallera

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Re: Kein Eintrag?
« Antwort #7 am: 27. Mai 2010, 14:07:06 »

zu 2. Aha, alles klar. Danke  Was mir nicht so ganz klar ist ist was Fallera mit einem Gläubigerverzeichnis meint. Wo gibt es dieses??

Der Insolvenzverwalter hat das Gläubigerverzeichnis spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts abzugeben, damit es dort die Beteiligten einsehen können, § 154 InsO.

Auch in der Verbraucherinsolvenz gibt es ein Gläubigerverzeichnis, das der Schuldner dem Gericht zusammen mit dem Schuldenbereinigungsplan vorlegen muss, § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO. 

Ich würde den Insolvenzverwalter ansprechen! Bei mir hat das bestens funktioniert.
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Riese0104

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Re: Kein Eintrag?
« Antwort #8 am: 27. Mai 2010, 15:15:12 »

@ Fallera

zu dem 3. Punkt: Da meine Insolvenz wegen Mangel an Masse bereits eingestellt worden ist, denke ich mal, dass ich eine Ausfertigung des Gläubigerverzeichnisses bei dem zuständigen Insolvenzgericht bekomme. Oder? :biggrin:

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Fallera

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Re: Kein Eintrag?
« Antwort #9 am: 27. Mai 2010, 15:30:07 »

Frag doch mal deinen damaligen Insolvenzverwalter!

Die Gerichtsakten müssten trotzdem vorliegen!
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