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Autor Thema: Keine Freigrenze für Selbständige ?  (Gelesen 3885 mal)

Handydoc

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Keine Freigrenze für Selbständige ?
« am: 04. Oktober 2006, 16:36:53 »

Das kann nicht wahr sein, dachte ich als mir vom Amtsgericht erklärt wurde, das es für Selbstständige in einer Pfändungssituation keine Freigrenzen gibt.

Im Klartext bedeutet das, ein Gläubiger kann und darf deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit bis auf 0 € pfänden selbst dann wenn es noch Ansprüche Dritter gibt.

Als ich vorsichtig fragte, von was soll ich mir da was zu Essen kaufen, erwiderte man lächelnd, ein Selbstständiger hätte immer irgendwelche Quellen an Geld zu kommen.

Ein Rechtspfleger räumte aber ein, als er mein zur Faust geballtes Gesicht sah, das es hier in der Rechtssprechung eine Grauzone gäbe.

Das traurige in diesem Staat ist, du versuchst etwas, schaffst vielleicht sogar Arbeitsplätze, es geht schief... warum auch immer... dann wirst du kriminalisiert, entrechtet und entwürdigt.
Letztendlich schubst man dich an den Rand der Konsumgesellschaft..

Ich hoffe nur, das Sozialleistungen nicht gepfändet werden..?
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jafern

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Keine Freigrenze für Selbständige ?
« Antwort #1 am: 23. November 2006, 22:50:51 »

Hallo Handydoc,

ich lese gerade \"ältere\" Postings durch und stolpere zufällig über Deine, ach so wahre und treffend formulierte Aussage über die Zeit danach...

Man muss die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisieren, da der überwiegende Teil der Bevölkerung ja überhaupt nicht weiß, wie es ist, selbstständig zu sein, geschweige denn, damit den Bach \'runter zu gehen  :-Y

VG
Jafern[addsig]
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 

ThoFa

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Keine Freigrenze für Selbständige ?
« Antwort #2 am: 24. November 2006, 13:35:30 »

Hallo,

nun ganz so ist es ja auch nicht. Ein Selbständiger hat halt keine festen Grenzen, Kann aber gem. 850i ZPO einen pfändugsfreien Betrag beantragen. Also verhungern wird auch der Selbständige nicht.

MfG

ThoFa
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Ich2008

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Re: Keine Freigrenze für Selbständige ?
« Antwort #3 am: 08. März 2008, 22:31:13 »

Ja auch wir lernen gerade das Problem kennen. Mein Mann ist ,,leider,, selbständig und hat nun eine Kontopfändung bekommen. Übrig bleibe ich die Ehefrau und 3 Kleine Kinder. Was nun. Ich bin im 1. Jahr Erziehungsurlaub und bekomme weningstens das Kindergeld aufs eigene Konto und das so erpriesene Erziehungsgeld (150,00Euro). Aber das reicht nicht zum Leben.

Wie es dazu kam:
Ein Ex-Chef meines Mannes schuldete uns über 9000,00 Euro Lohn. Trotz ,,Titel,, vom Gericht... erreichte unser Anwalt nach über 3 Jahren nichts, um die vereinbarten Raten einzutreiben. Dann die nächste Pleite mit seinem letztem Chef, der 2006 in Insolvenz ging und weitere 5000,00 Euro die uns vom Amt bestätigt zwar zustehen, aber noch nicht bei uns ankamen. Dann machte mein Mann seinen Meister und sich anschließend 2006 selbständig.

Nun machte Er eine Kontopfändung bei seinem Ex-Chef und das Geld kam fast promt auf unser Konto. Dumm nur, das dieses gleich 2x geschah!!! und ein Großhändler mit dem ein Kundenkonto bestand und Ratenzahlungsvereinbahrung (wurde immer eingehalten) kassierte plötzlich das gesamte Geld ein und wusste nichts mehr von einer Ratenvereinbahrung. So konnten wir das 2. überwiesene Geld vom Ex-Chef nicht zurück überweisen.

Unsere Firma ist nichts großes, mit einem Lehrling, ohne Kreditaufnahmen für Auto, Werkzeuge oder so und auch keine Lagerhalle... An Aufträgen mangelt es nie. Nur an der zahlenden Kundschaft. So sind alleine nur bei einer Baustelle jetzt über 11.000 Euro offen und wir haben die ,,Creditreform,, beauftragt... Nun hat der Ex-Chef natürlich sein 2. Geld zurück haben wollen und innerhalb eines Monates ebenfalls eine Kontopfändung erteilt. Das Geld währe ja ,,locker,, da, wenn denn nicht die Zahlunsmoral mancher Kundschaft währe. Und das, obwohl mein Mann mitlerweilen Materialkosten im Voraus verlangt. Auch wenn es Kunden und neue Aufträge kosten mag.

Wie auch immer.
Es mag vielleicht blöd klingen, aber ich als Mutter habe nun das Problem nicht zu wissen, wovon ich Kindergarten, Essensgeld, Fahrgeld... ja sogar unser eigenes Essen und Trinken kaufen soll. Windeln, Babynahrung... noch gar nicht gerechnet.
Mein verfügbares Geld (Kindergeld...) ging nur für Miete drauf.

Ich habe gelesen, man kann Anträge stellen, um einen Geldbetrag zu erhalten, der nicht pfändbar ist?
Wo?
Wie lange dauert dann circa die Freimachung des Kontos?

Warum ist man nur ,,unkompliziert,, geschützt, wenn man z.B. Sozialgeld beantragt hat?
Ist man bestraft, wenn man dem Staat nicht auf der Tasche liegen will und sich selber durchbeisst?
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