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Autor Thema: Keine Kontofreigabe- Inso eröffnet  (Gelesen 6253 mal)

armemaid

  • Gast
Keine Kontofreigabe- Inso eröffnet
« am: 28. November 2006, 22:52:55 »

Kurz zur Vorgeschichte: Im Juni habe ich die EV angegeben, woraufhin
dann vom Gläubiger ebenfalls noch im Juni eine Kontopfändung erwirkt
wurde. Dabei ging es um ca 230 Euro. Um schnell wieder an mein Konto
zu kommen, habe ich damals eine Ratenzahlungsvereinbarung mit denen
getroffen, daraufhin wurde die Pfändung ruhend gestellt. Jetzt wurde
am 31.10.06 das Insolvenzverfahren eröffnet und ich habe natürlich
auch keine Raten mehr gezahlt.
Was dann passiert ist, war ja klar: Die Ruhendstellung wurde
aufgehoben. Seitens meines Treuhänders wurde mein Konto freigegeben
und er hat auch den den Gläubiger über das laufende
Insolvenzverfahren informiert. Dieser weigert sich aber nun, die
Pfändung wieder ruhend zu stellen. Die Postbank hat mir zwar noch das
Kindergeld ausgezahlt, aber nun?
Dabei geht dort nur mein Gehalt (928 Euro) und das Kindergeld für
meine Tochter drauf. Also nur pfändungsfreie Beträge. Mein Treuhänder
ist auch nicht gewillt, in der Sache weiter zu handeln, das ist ja
auch nicht seine Aufgabe. Er sagte nur, ich solle mir doch ein
anderes Konto zulegen. Habe ich nun überhaupt eine Chance an mein
Geld zu kommen? Es ist noch eine Forderung von 185 Euro übrig, die
Differenz ist dann wohl nicht das Problem, aber was ist mit dem Rest?
Komme ich da noch ran, und wenn ja, wie? Kann man den Gläubiger
irgendwie unter Druck setzen? Er ist ja nicht dazu berechtigt, denke
ich. Und wenn nun auch noch Lastschriften platzen etc., wer trägt
dann die Kosten??
Und nunschließt sich der Kreis

Habe heute Gehalt auf meinem Konto (928 Euro), der gepfändete Betrag
beläuft sich aber auf 185 Euro. Mein Konto ist nicht im minus! Das
heißt für mich, dass ich rund 740 Euro auf jeden Fall ausgezahlt
bekommen müsste. Ich also hin zur gelben Bank, diese haben ihre
spezielle Hotline angerufen um nach Erlaubnis zu fragen und was
passiert..??? Der gute Mann kommt zurück und sagt, er dürfe mir
nichts auszahlen. Pech gehabt, ich soll die Pfändungsstelle anrufen
(immerhin eine 0900er Nummer!)
Ich rufe die Pfändungsstelle an und die sagen mir: jaja...blabla...
744 undeinpaarzerquetschte müsste man mir auszahlen. Auf meine Frage,
warum das dann nicht geschieht, nur verbales Schulterzucken, man sei
nur für Pfändungen zuständig nicht für Pfändungen und Insolvenzen,
dafür gebe es eine Faxnr. .. (ich habe kein Fax)und im Übrigen sei es
auch gar nicht Aufgabe, mich darum zu kümmern, sondern die meines
Treuhänders. Er MÜSSE sich der Sache annehmen.
Darauf wieder ein Anruf bei meinem Treuhänder, der weiß von nichts,
hat das Konto freigegeben, basta. Ich solle doch zum Anwalt gehen.
Ich also zum Amtsgericht, dort die Situation geschildert und zu 3
verschiedenen Mitarbeitern geschickt worden, wobei sich 2 von denen
erstmal telefonisch irgendwo erkundigen mussten, was zu tun sei. Dann
wurde entschieden (aber sicher war man nicht) dass Kontoschutz in
Höhe meines pfändungsfreien Gehaltes und des Kindergeldes wohl das
richtige sei. Man würde mir Bescheid geben und vorab auch etwas an
meine Bank faxen.
Wie geht das weiter? Kann ich bald mit der Freigabe meines Kontos,
oder zumindest mit der Auszahlung meines geldes rechenen. Wie kann
sowas passieren? Ich bin doch gewiss kein Einzelfall, warum weiß dann
niemand weiter Bescheid?

Für baldige Antwort wäre ich sehr dankbar. Inzwischen
zieht sich ganze fast 4 Wochen hin und ich bin nervlich ziemlich am
Ende, muss ich doch jetzt Miete. Strom usw zahlen. Ganz zu schweigen
von Lebensmitteln und Schulbedarf für meine Tochter.
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paps

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Keine Kontofreigabe- Inso eröffnet
« Antwort #1 am: 28. November 2006, 23:40:34 »

Das das ganze an den Nerven zerrt kann ich verstehen.
Hat denn keiner vor der Inso oder zum Zeitpunkt der Pfändung zu einem neuen Konto geraten?

So wie ich es sehe, wird es ihnen nicht erspart bleiben erneut rum zu telefonieren um die Freigabe durchzusetzen.

Notfalls nochmal  ;-(  beim Gericht nachfragen und die Dringlichkeit untermauern.

Von den Aktivitäten ihrerseits kann man nur den Hut ziehen, dass hätte nicht jeder so hinbekommen.

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armemaid

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Keine Kontofreigabe- Inso eröffnet
« Antwort #2 am: 28. November 2006, 23:50:01 »

Nein, mich hat keiner darauf aufmerksam gemacht. Ich bin erst jetzt durch verschiedene Foren darauf gekommen, dass ich evtl nicht ganz so gut beraten war ;-(
Steht denn tatsächlich zu befürchten, dass die Beantragung des Kontoschutzes nicht zum gewünschten Erfolg führt? Ich bin ja (noch) keine Fachfrau, aber ist es nicht so, dass die Beantragung des Kontoschutzes sowie nicht der korrekte Weg wäre? Eigentlich ist dieser doch durch das eröffnete Insolvenzverfahren gegeben. Müsste da nicht ein Aufhebungsbeschluß her - auch um die Kündigung meines Kontos zu verhindern. Die gelbe Bank droht nämlich damit, sollte ich nicht innerhalb von 6 Wochen eine erneute Ruhendstellung oder Aufhebung der Pfändung erwirkt haben.
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paps

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Keine Kontofreigabe- Inso eröffnet
« Antwort #3 am: 29. November 2006, 00:00:39 »

Pfändungen in das bewegliche Vermögen sind nach Eröffnung nicht mehr zulässig.
Das Problem schein mir aber beim \"gelben Riesen\" zu liegen.

Inso wrude eröffnet und TH hat der Freigabe zugestimmt.
Sie bemühen Sich wegen ungerechtfertigter Kontopfändung um eine Freigabe.
Auch diese erhalten Sie durch das Gericht.
Damit haben Sie eigentlich ihr Möglichstes getan.

Ich weiß auch, dass erneut eine unruige Nacht für Sie bevor steht
aber es kann erst morgen eine Lösung gefunden werden.
Nehmen Sie zum 100-sten Male das Telefon und sagen Sie der Postbank unmißverständlich, dass Sie die nun zusätzlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
Rufen Sie nochmals beim Gericht an und erklären, dass nach Begleichung der Forderung der Restbetrag auch nicht ausgezahlt wird, sie also bereits 4 Wochen ohne eigenes Geld auskommen mußten.
Mehr kann ich von hier aus nicht tun.

Vielleicht kann die Stelle bei der Sie Insolvenz eingeleitet haben noch etwas Unterstützung leisten?

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armemaid

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Keine Kontofreigabe- Inso eröffnet
« Antwort #4 am: 29. November 2006, 00:08:34 »

Mein Schuldnerberater hat mir dazu geschrieben: \"Eine Freigabe Ihres Kontos kann nur über den Treuhänder erfolgen. Daher müssen Sie mit dem Treuhänder ein Gespräch führen.
Auch sollten Sie versuchen, bei einer anderen Bank, ein Konto auf Guthaben einzurichten.
Ich hoffe sehr, dass Sie aus dieser schwierigen Situation herausfinden\"

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paps

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Keine Kontofreigabe- Inso eröffnet
« Antwort #5 am: 29. November 2006, 00:44:32 »

Diese Antwort ist einfach nur unglücklich.
Aber hier antworten meist nur die, die beruflich mit dem Thema zu tun haben.
Es ist sicherlich Ansichtssache, wie lange man einen Schuldner begleitet.
Meine persönliche Meinung ist, dass da die nächsten 6  Jahre nicht ausreichen.
Gerade in der Übergangsphase zwischen der ganzen Vorbereitung und dem entgültigen geregelten Ablauf ist Hilfe von \"Profis\" meist notwendig.
Allerdings kann ich die Haltung Ihres Th nun auch nicht ganz verstehen. Sicherlich bekommt er bei dem Einkommen erstmal nichts, jedoch sollte die menschliche Seite auch eine Rolle spielen.
Schließlich ist er doch in der Position, der Bank zu verdeutlichen, dass hier was mächtig schief läuft.

Ich möchte Sie wirklich nicht abwimmeln, aber ich muß dann um 07:30 wieder im Büro sein. Werde mich also an dieser Stelle ausklinken.
Bitte nicht verzweifeln, es gibt immer einen Ausweg.
 :denken:

Beitrag wurde nach berechtigter Missfallensäußerung geändert[addsig]
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