Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: TerrorLady am 14. Oktober 2010, 13:17:03
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Habe eine frage...
habe probleme mit einer vorläufigen Pfändung auf meinen Konto.
Hatte dort gestern angerufen um zu erfahren was das ist
FKH GBR soviel weiss ich jetzt..
diese wollen von mir 1179,euro haben .....ich fragte sie wie es auschaut mit einer kleinen ratenzahlung da ich gerade mal hartz4 und kindergeld ( für 2 kinder)bekomme aber darauf liessen die sich nicht ein.
Leider wurde ich vor 1 monaten gekündigt von meinen Job auf 400 euro..heute kam natürlich mein restgehalt von 36 euro auf meinen konto das ich ja laut gesetz nicht abheben kann....da dies ja keine sozialleistung ist...wie kann ich jetzt vorgehen ...bitte helft mir um mein konto wieder freizubekommen müsste ich an den gläubiger 50 euro zahlen meinte er...aber die habe ich nicht mal
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Wenn auf dieses Konto nur Hartz4 und Kindergeld fließen,
bekommt der Gläubiger sowieso kein Geld.
(Mit den € 36,00 ist natürlich blöd)
Hartz4 und KiGe können, mit den entsprechenden Bescheiden, die
bei der Bank vorgelegt werden müssen, bar abgeholt werden.
Wenn nach 14 Tagen kein pfändungsfreies Einkommen auf das Konto fließt,
gibt die Bank den Überweisungsbeschluss zurück an den Gläubiger und
das Konto ist wieder frei!
Nicht erpressen lassen!
Geben Sie mal FKH GBR bei einer Suchmaschine ein...stehen einige interessante Beiträge...
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na superrrrr ...sehe es gerade..nun weiss ich ja nicht mal für was ich zahle :gruebel:
und nun??????????
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Ich hab gerade auch noch mal gelesen...
Hast Du einen Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid von denen erhalten?
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Wenn auf dieses Konto nur Hartz4 und Kindergeld fließen,
bekommt der Gläubiger sowieso kein Geld.
(Mit den € 36,00 ist natürlich blöd)
- entweder das Konto in ein P-Konto umwandeln oder eine Freigabe beim Amtsgericht beantragen.
Wenn nach 14 Tagen kein pfändungsfreies Einkommen auf das Konto fließt,
gibt die Bank den Überweisungsbeschluss zurück an den Gläubiger und
das Konto ist wieder frei!
- ????
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Wenn nach 14 Tagen kein pfändungsfreies Einkommen auf das Konto fließt,
gibt die Bank den Überweisungsbeschluss zurück an den Gläubiger und
das Konto ist wieder frei!
- ????
O-Ton: meine Banksachbearbeiterin. :whistle:
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NEIN NUR VOM INKASSO WART MAL HÄNGE WAS DRAN :::DAS IS DAS WAS ICH ERHALTEN HABE
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Genau das habe ich gerade in diversen Foren gelesen, dass
diese Inkasso-Firma genauso arbeitet um die Schuldner zu erpressen.
Deine Briefe stimmen haargenau mit den Schreiben überein, die ich gerade
im I-Net gelesen habe.
Tu das, was Feuerwald geraten hat: P-Konto, Freigabe beim Amtsgericht
und lies Dir mal die Beiträge in den Suchmaschinen durch.
Ich habe: "vorläufige Kontenpfändung FKH" eingegeben, da sind noch jede
Menge Tipps!
Nur nichts unterschreiben und erpressen lassen!!!
Viel Glück! :thumbup:
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danke ...das konto is ein sogenanntes Guthabenkonto...
also da wo man keine schulden machen kann oder überziehen
aber danke euch trotzdem :sad:
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Trotzdem kann von einem Guthabenkonto gepfändet werden,
wenn Guthaben darauf ist!
Also, auf jeden Fall in ein P-Konto umwandeln lassen!!!
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bin ich dabei..habe termin bei meiner Bank und die hilft mir,.....
die schauen auch sich die sache an mit der FKH GbR
und wenn es stimmt das die zu unrecht mein Konto gepfändet
haben dann bekommen sie ne Anzeige....