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Autor Thema: Klageerwiderung  (Gelesen 3414 mal)

UNverschuldet

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Klageerwiderung
« am: 07. Dezember 2012, 08:40:46 »

Hallo!

Gelber Umschlag vom lokalen Amtsgericht - 14 Tage Zeit fuer eine Klageerwiderung.

Kann man Fristverlaengerung beantragen? Wie kann man die Gerichtsentscheidung weiter hinauszoegern?

Vielen Dank schonmal!
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Der_Alte

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Re: Klageerwiderung
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2012, 20:46:40 »

Natürlich kann man eine Fristverlängerung erbeten, dazu muss man aber einen Grund angeben.

Da vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang herrscht, kann man die Klageerwiderung auch selbst schreiben - wenn man es sich zutraut. Das muss kein geschliffenes Juristendeutsch sein. Wenn also die Klage unbegründet ist, setzt man sich mit den vorgebrachten Argumenten der Gegenseite auseinander und begründet, warum diese nicht zutreffen.
Wenn man letztlich weiss, dass die Klage berechtigt ist, hat eine Klageerwiderung wenig Sinn.
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tomwr

Re: Klageerwiderung
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2012, 22:27:57 »

Wenn man letztlich weiss, dass die Klage berechtigt ist, hat eine Klageerwiderung wenig Sinn.
Würde ich jetzt so pauschal nicht sagen, wenn man eh ins Insolvenzverfahren geht.  :wink:

Ja sowas kann man natürlich in die Länge ziehen. Ist aber als Laie kompliziert. Man sollte etwas schreiben, dass eine Reaktion der Gegenseite erfordert. Also z.B. wilde Behauptungen aufstellen (nach Möglichkeit auch den Anschein eines Beleges erwecken).

Häufig wird bei kleineren Streitwerten ein schriftliches Verfahren nach §495a ZPO durchgeführt. Darauf muss man sich nicht einlassen und kann eine mündliche Verhandlung beantragen. Das Festsetzen eines solchen Termins verzögert das Verfahren auch, insbesondere zu allgemeinen Urlaubszeiten so wie jetzt. Ob Du später zu dem Termin persönlich erscheinst oder nicht, kannst Du Dir dann immer noch überlegen. Besteht keine Pflicht auch wenn man selbst eine mündliche Verhandlung beantragt hat. Gucken zwar alle Beteiligten ein bischen doof aus der Wäsche - können aber nix machen. Gerichtstermine werden auch gerne mal verschoben wenn ein Anwalt krank ist oder der Richter. Das kann ein richtiges Pingpong werden.  :wink:
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UNverschuldet

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Re: Klageerwiderung
« Antwort #3 am: 11. Dezember 2012, 08:49:02 »

Danke schonmal fuer die Antworten, genau das mit der Verzoegerung ist mein Plan.

Anwalt lohnt sich auf keinen Fall, es geht um einen niedrigen zweistelligen(!) Betrag. Ich sehe das ganze auch mal so als Uebung fuer die groesseren Faelle die noch kommen. Letztendlich ist ja dann doch nichts zu holen.
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