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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Karl37 am 03. März 2009, 18:04:57

Titel: Konkurs. Ich Selbständig und mit meiner Frau zusammen veranlagt.
Beitrag von: Karl37 am 03. März 2009, 18:04:57
HI

Ich bin Selbständig  und werde jetzt in der Insolvenz gehen müssen.
Meine Frau arbietet seit 11 Monate in einer Firma für 800 Euro Brutto.

Wir wurden gemeinsam veranlagt.
Meine Frau hat in der zeit keine Stuern bezahlt.
Also nur Rente, Arbeitslosengeld und Krankenversicherung.

Wird das Finanzamt jetzt das Geld von meiner Frau holen?
Pfänden usw?

Habe schon die Steuerbescheide das ich 4000 Euro nachzahlen muss.
Kann ich schon gar nicht mehr.


gruss
Karl
Titel: Re: Konkurs. Ich Selbständig und mit meiner Frau zusammen veranlagt.
Beitrag von: paps am 03. März 2009, 19:31:06
normalerweise nicht.
Titel: Re: Konkurs. Ich Selbständig und mit meiner Frau zusammen veranlagt.
Beitrag von: Waiblinger47 am 06. März 2009, 21:27:10
HI Paps

Ich finde es leider nicht mehr.
Ich habe aber gestern eine Seite gelesen.

Bei gemeinsamer Veranlagung, wie es in diesen Fall  ist die Ehefrau auch dran.
Sie hat doch mit unterschrieben.

Zwar haftet sie zb. nicht für ihren Mann seiner Selbstunterschriebenen Kredite.

Aber seine Steuerschulden ja.
Man hat ja  das Steuerklasse splitting gemacht.
Und dann ist sie auch drann wenn der  Insolvenzverwalter  seine Kohle  (ca.2000 Euro)haben will.

Ich hoffe ich habe hier nichts falsches geschrieben, denn tut es mir
  leid.

Gruss
Waiblinger




Titel: Re: Konkurs. Ich Selbständig und mit meiner Frau zusammen veranlagt.
Beitrag von: Feuerwald am 06. März 2009, 22:10:33
vielleicht hift das ...


§ 268 AO - Grundsatz (Vollstreckung wegen Geldforderunge -  Aufteilung einer Gesamtschuld)

Sind Personen Gesamtschuldner, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind, so kann jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269 bis 278 bei einer Aufteilung der Steuern ergibt.

usw usw
Titel: Re: Konkurs. Ich Selbständig und mit meiner Frau zusammen veranlagt.
Beitrag von: Waiblinger47 am 06. März 2009, 22:30:17
Zitat
Sind Personen Gesamtschuldner, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind, so kann jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269 bis 278 bei einer Aufteilung der Steuern ergibt.

Ok

Das würde dann bedeuten das die Frau 800 Euro Brutto verdient hat im Monat.
Dann müsste die Frau den Antrag stellen.
Bei so einen Mini Job denke ich mal, dass da so ca. 1200 Euro nach bezahlen müsste.
Wenn das zb. nur Steuerschulden sind von einem Jahr.

Gruss
Waiblinger

Titel: Re: Konkurs. Ich Selbständig und mit meiner Frau zusammen veranlagt.
Beitrag von: paps am 06. März 2009, 22:40:31
m.E. fällt bei einem Einkommen von 800,- keine Steuer an.
Ihre Frau muß also auch nichts nachzahlen.

Sinn der Aufteilung ist es, dass nicht der Ehegatte mit Erstattungsansprüchen für den Ehegatten mit Steuerschulden aufkommen muß.

Ihre Frau müßte also dem Bescheid widersprechen und die Aufteilung der Schuld verlangen.
Titel: Re: Konkurs. Ich Selbständig und mit meiner Frau zusammen veranlagt.
Beitrag von: Tom36_pleite am 16. März 2009, 18:11:07
Zitat
Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269 bis 278 bei einer Aufteilung der Steuern ergibt.

Moin

Also nach Aufteilung der Steuerschuld, bekommt das Ehepaar jetzt, jeder für sich einen neuen Steuerbescheid. Welcher Steuerklasse bekommt den die Ehefrau jetzt vom FINANZAMT 3 oder 5 ? Wenn sie nun nachträglich 5 bekommt, dann muss sie aber einiges nachzahlen. Ich glaube als Selbständiger
hat man keine Steuerklasse.

Wäre die Frau arbeiten gegangen und nicht allgemein veranlagt gewesen, hätte sie wahrscheinlich Steuerklasse 5. 
Steuerklasse  5
800 Euro Brutto

Die Lohnsteuer beträgt
   
108,50 Euro
Der Solidaritätszuschlag beträgt
   
5,50 Euro
Die Kirchensteuer beträgt

Das wäre aber auch noch zuklären, bevor man die Steuerschuld trennt.

Gruss der das nicht GANZ versteht.

Tom
Titel: Re: Konkurs. Ich Selbständig und mit meiner Frau zusammen veranlagt.
Beitrag von: Tom36_pleite am 04. April 2009, 11:48:16
Zitat
Wird das Finanzamt jetzt das Geld von meiner Frau holen?
Pfänden usw?

Zitat
§ 268 AO - Grundsatz (Vollstreckung wegen Geldforderunge -  Aufteilung einer Gesamtschuld)

Hier auch mal alles lesen. Da ist der Vorgang gut beschrieben. Wichtig gleich nach dem Steuerbescheid den Antrag stellen.
Und danach die Steuerbescheide getrennt machen. 

http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/steuer/Aufteilung_Haftung_Ehegatten.html (http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/steuer/Aufteilung_Haftung_Ehegatten.html)


Also nicht vergessen den Antrag zustellen.

Zitat
Diese Aufteilung der Gesamtschuld gemäß §§ 268 ff. AO ist schriftlich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen, von Amts wegen haben die Finanzämter diese Aufteilung nicht durchzuführen



Gruss Tom
Titel: Re: Konkurs. Ich Selbständig und mit meiner Frau zusammen veranlagt.
Beitrag von: Karl37 am 11. Juni 2009, 22:05:46
Zitat
m.E. fällt bei einem Einkommen von 800,- keine Steuer an.
Ihre Frau muß also auch nichts nachzahlen.

Da hatte der Paps Recht gehabt. Wir sind durch. Danke für alles.

Hier mal wie Aufgeiteilt wird:

Zitat
Die Aufteilung erfolgt dann nach folgenden Regeln: Es wird errechnet, was der Ehemann zahlen müsste, wenn er als Single Steuern zahlen müsste. Dann wird errechnet, was die Ehefrau zahlen müsste, wenn sie Single wäre.


Gruss Karl