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Autor Thema: Konto trotz Eidesstattliche Versicherung?  (Gelesen 10649 mal)

Gast

  • Gast
Konto trotz Eidesstattliche Versicherung?
« am: 26. März 2004, 16:35:00 »

Hallo Zusammen,

ich habe am 16.04.03 eine EV abgegeben da ich über 180.000,- Schulden habe und keine andere Möglichkeit sah.

Ich hatte ein Konto bei der Kreissparkasse Düsseldorf wo ich auch Schulden habe. Sie haben es mir gekündigt und nun bin ich schon 8 Monate Kontenlos und das ist ganz schön übel.

Nun, die Sparkasse ist ja Staatlich und dazu verpflichtet mir ein Konto einzurichten.

Gilt dies auch wenn ich dort schon im minus bin???

Ich brauche doch ein Konto! Aber woher?

Kennt sich da jemand aus?

MfG
Timo Kasper
Gespeichert
 

Gast

  • Gast
Konto trotz Eidesstattliche Versicherung?
« Antwort #1 am: 27. März 2004, 00:01:00 »

Hallo Timo,

- gehe auf die Seite von CortalConsors, dort Kontoeröffnung für Privatpersonen. Dieses Konto ist ein vollwertiges Girokonto ohne Schufa- oder sonstige Prüfung, allerdings auf Guthabenbasis und ohne Karten.
- dann eröffnest Du bei der Postbank ein SparCard Konto. Das ist ein Sparkonto, das nicht als Sparbuch geführt wird, sondern Du bekommst eine Karte, mit der Du an allen Postbank Geldautomaten Geld abheben kannst.
- Das Bargeld, das Du voraussichtlich brauchst, überweist Du von CortalConsors zur Postbank.

That's all.

Alles Gute für Dich!

Anna
Gespeichert
 

Gast

  • Gast
Konto trotz Eidesstattliche Versicherung?
« Antwort #2 am: 24. April 2004, 17:34:00 »

Konto auf Guthabenbasis für Jedermann möglich

20. April 2004 - Das Girokonto ist Dreh- und Angelpunkt nicht nur für Bankdienstleistungen. Auch Lohn- und Gehaltszahlungen, Miete oder Ratenkredite sind heutzutage ohne eigene Kontoverbindung kaum vorstellbar. Die Kreditwirtschaft erkennt die soziale Bedeutung des Girokontos an, das eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftsleben darstellt. Bereits im Jahr 1995 haben die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft deshalb gemeinsam eine Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ freiwillig erarbeitet.

Mit dieser Empfehlung erklären sich die Banken bereit, jeder Person grundsätzlich – sofern nicht im Einzelfall schwerwiegende Gründe dagegen sprechen – auf Wunsch ein Girokonto zur Verfügung zu stellen. Die Kontoinhaber haben dann die Möglichkeit, Gutschriften entgegenzunehmen, Barein- und –auszahlungen zu machen sowie am Überweisungsverkehr teilzunehmen. Eintragungen bei der SCHUFA, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind alleine kein Grund, die Führung eines solchen Kontos zu verweigern. Aber: Überziehungen bei solchen Guthabenkonten braucht das Kreditinstitut nicht zuzulassen.

Kündigt eine private Bank ein bestehendes oder verwehrt die Einrichtung eines neuen Guthabenkontos, dann kann sich der Verbraucher an den Ombudsmann wenden. Dieser überprüft, ob die Bank die Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ beachtet hat. Der Ombudsmann der privaten Banken ist allerdings ausschließlich für die Kreditinstitute zuständig, die dem Bundesverband deutscher Banken angehören und sich diesem Verfahren angeschlossen haben. Beschwerden, die Sparkassen, Genossenschaftsbanken und öffentliche Banken (Landesbanken, Girozentralen) sowie die Postbank betreffen, können nicht vom Ombudsmann der privaten Banken bearbeitet werden.

http://www.bdb.de/
Gespeichert
 

Gast

  • Gast
Konto trotz Eidesstattliche Versicherung?
« Antwort #3 am: 13. April 2006, 13:13:00 »

Hallo zusammen

auf folgender Seite steht wie man ein Girokonto ohne Schufa
bekommt und das auch noch vor Pfändungen sicher ist.

http://bittekeinewerbungfuerpartnerprogramme.danke

Hoffe es hilft euch weiter


[ Diese Nachricht wurde editiert von : jafern on 13-04-2006 13:43 ]
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