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Autor Thema: Kontokündigung  (Gelesen 2568 mal)

felis

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Kontokündigung
« am: 11. Mai 2013, 13:40:05 »

Ein Gläubiger, bei dem ich ein Girokonto habe, was mit knapp 488 € im Minus liegt, hat mir heute die fristlose Kündigung geschickt. Ich hatte eine Forderungsaufstellung erbeten. Nun schreibt man u.a.:

"Der Bank steht ein Verwertungsrecht an vorhandenen Wertpapieren und Kontoguthaben sowohl auf diesem als auch auf allen weiteren von Ihnen geführten Konten/Unterkonten zu.

Wir werden bei keinem Ausgleich des Kontos die Forderung ab dem 3.6.13 an ein Inkasso-Unternehmen weiterleiten."


Nun meine Fragen:

Mit weiteren Konten/Unterkonten sind sicher nur Hauseigene Konten gemeint?

Die Bank ist von meiner Absicht, in Insolvenz zu gehen unterrichtet. Greift da jetzt nicht die Kostenminderungspflicht? Und eine Übergabe an ein Inkasso-Unternehmen zählt sicher nicht dazu, oder?

Was soll ich da jetzt machen? Antworten? Bezahlen kann ich nicht.
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sinagirl

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Re: Kontokündigung
« Antwort #1 am: 11. Mai 2013, 20:47:43 »

Am besten ein Konto bei einer anderen Bank eröffnen. Um sicher zu gehen würde ich das Konto erstmal in ein P-Konto führen,bis die Insolvenz eröffnet ist. Mit weiteren Konter etc. meint Ihre Bank nur bei sich geführte Konten.
Wenn Sie sowieso die Absicht haben in Insolvenz zu gehen, dann nehmen Sie die Verbindlichkeiten in der Aufstellung hinein. Das Inkasso kann Ihnen dann mal gestohlen bleiben. Wichtig ist auch erstmal keine weiteren Geldeingänge dem Konto gut zuschreiben, dann gibt es erhebliche Probleme. Zur Not einen Familienangehörigen fragen ob Sie kurzfristig Geld auf sein Konto überweisen lassen können.   
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Der_Alte

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Re: Kontokündigung
« Antwort #2 am: 11. Mai 2013, 20:54:32 »

Lassen Sie sich nicht verrückt machen. Die Abgabe an das Inassounternehmen bedeutet gar nichts, außer das die Bank mit der Abwicklung nichts zu tun haben möchte.
Da Sie Privatinsolvenz anstreben nehmen Sie es einfach nur zur Kenntnis.

Sie sollten sich allerdings umgehend um ein neues Konto kümmern.
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felis

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Re: Kontokündigung
« Antwort #3 am: 11. Mai 2013, 20:55:50 »

Ein neues Konto, was bei Bedarf als P-Konto geführt werden soll, habe ich seit April.
Im Prinzip haben die mir keine Forderungsaufstellung geschickt, sondern nur eine Inkasso-Androhung und Kontokündigung.
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Der_Alte

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Re: Kontokündigung
« Antwort #4 am: 11. Mai 2013, 20:58:23 »

Eine explizite Forderungsaufstellung brauchen Sie auch von der Bank nicht, dafür gibt es Kontoauszüge.
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